V/0083/2015
ÖG und Spielplatz im Baugebiet östlich Twenhövenweg, B-Plan 474
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Anlage 1 V-0083-2015 Twenhövenweg G 238.1 Gesamtübersicht M1000
422 Zeichen
g*-XQJODVZHJB-Plan 474 (QWZXUI*HVDPWIOlFKH$PWVXPODXIg*XQG$XVJOHLFKVIOlFKHQ1: 1.000 Projektnummer:Plan Nr.: $PWIU*UQIOlFKHQXQGUmweltschutz Datum: Abteilungsleiter:Amtsleiter:BrunsStoldt0DVWDE Bearbeitet: Fachstellenleiter:Koolwaay Gezeichnet: Index*HlQGHUWDatumInhaltBearbeiter DetermannDetermann 05.02.20152104/, 2708/, 2709/15G 238.1 8PJHKXQJVVWUDH .LVVHQN|WWHUZHJgez.gez.gez.gez. Anlage 1 zu V/0083/2015
Anlage 2 V-0083-2015 Twenhövenweg K298.1 SP-Entwurf M250
438 Zeichen
63.LVVHQN|WWHUZHJB-Plan 474Entwurf Spielplatz 1: 250 Projektnummer:Plan Nr.: $PWIU*UQIOlFKHQXQGUmweltschutz Datum: Abteilungsleiter:Amtsleiter:BrunsStoldt0DVWDE Bearbeitet: Fachstellenleiter:Koolwaay Gezeichnet: Index*HlQGHUWDatumInhaltBearbeiter DetermannDetermann 05.02.20152707/15K 298.1 1) Sandspielhaus:DFNHODQKlQJHU7UDFNWRUIU5ROOHQVSLHO4) Seilnetzpyramide Lageplan M1:200 gez.gez.gez. gez. Anlage 2 zu V/0083/2015
Anlage 3 V-0083-2015 Twenhövenweg G238.2 Wegeoption M1000
677 Zeichen
I I I I I I II I II I IS SI .LVVHQN|WWHUZHJ 7ZHQK|YHQZHJ8PJHKXQJVVWUDH:ROEHFN2SWLRQ:HJHIRUWIKUXQJ|VWOLFKGHU%HEDXXQJGXUFKGLH*UQIOlFKHQ :HJHIRUWIKUXQJEHU7ZHQK|YHQZHJ.LVVHQN|WWHUZHJ Begrenzung Aufforstungohne Wegeausbau. 05.02.2015Projektnummer:Plan Nr.: $PWIU*UQIOlFKHQXQGUmweltschutz Datum: Abteilungsleiter:Amtsleiter:BrunsStoldt0DVWDE Bearbeitet: Fachstellenleiter:Koolwaay Gezeichnet: Index*HlQGHUWDatumInhaltBearbeiterg*XQG$XVJOHLFKB-Plan 4747ZHQK|YHQZHJLageplan Wegeoption zum Determann1:1.000 Determann ...... 2707/15G 238.2 Wegeabschnitt M.1:1.000Prinzipskizze Gesamtwegeverbindung 8PJHKXQJVVWUDH:ROEHFN gez.gez.gez.gez. Anlage 3 zu V/0083/2015
Beschlussvorlage
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V/0083/2015
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Grünflächen und Umweltschutz
Betrifft
ÖG und Spielplatz im Baugebiet östlich Twenhövenweg, B-Plan 474
Planungs- und Baubeschluss
Beratungsfolge
17.03.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der öffentliche Spielplatz sowie die Grün- und Ausgleichsflächen östlich des Twenhöven-
weges (B-Plan 474) werden nach den Entwürfen (K298.1, G238.1) des Amtes für Grün-
flächen und Umweltschutz gebaut.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1301 Grün- und Freiflächen
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und
Dienstleistungen
2018 ff 5.300,-
14 Bilanzielle Abschreibungen 2018 ff 18.000,-
Summe aller Aufwendungen/Saldo 23.300,-
Vorlagen-Nr.:
V/0083/2015
Auskunft erteilt:
Herr Determann
Ruf:
492 67 40
E-Mail:
Determann@stadt-muenster.de
Datum:
19.02.2015
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0083/2015
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1301 Grün- und Freiflächen
Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlung für Baumaßnahmen
2015
242.500,-
Investitionsmaßnah-
me
4520 Angelm., östl. Twenh övenw. Bp.
474,
Produktgruppe 1303 Natur, Landschaft, Erholung,
Wasserschutz
Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlung für Baumaßnahmen
2015
114.000,-
Investitionsmaßnah-
men
4520 Angelm., östl. Twenh övenw. Bp.
474, Ausgleich
Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlung für Baumaßnahmen
2015
62.000,-
Investitionsmaßnah-
men
4720 Ausgleich Hans-Business-Park
Summe aller Auszahlungen/Saldo 418.500,-
Die Herstellungskosten für die dargestellten Bauabschnitte betragen ca. 418.500,-€.
Die jährlichen Kosten für Pflege und Unterhaltung der Spielplätze und Grünflächen
betragen ca. 5.300 €.
Begründung:
Ausgangslage:
Der Bebauungsplan Nr. 474 „Angelmodde, Wohngebiet östlich Twenhövenweg“ sieht zwischen der
Wohnbebauung und der Umgehungsstraße die Herstellung eines Spielplatzes sowie die Anlage
von Grün- und Ausgleichsflächen mit einer Wegeverbindung vor. Nachdem die Umgehungsstraße
fertig gestellt ist, können die Flächen hergerichtet werden.
Öffentlicher Grünzug mit Ausgleichsflächen: (Anlage 1, Plan Nr. G 238.1)
Insgesamt wird der Bereich als naturnahe Grünfläche hergestellt. Im Anschluss an die Wohnb e-
bauung entsteht eine Rasen - bzw. Wiesenlandschaft mit eingestreuten Strauchgruppen und Sol i-
tär-Blütenbäumen. In unmittelbarem Grenzbereich wird ein ca. drei Meter breiter Streifen als R a-
sen- bzw. Wiesenfläche hergestellt. Durch den Abstand wird dauerhaft vermieden, dass eine
Grenzbepflanzung die kleinen Nac hbargrundstücke einengt bzw. beschattet und so zu Konflikten
führt.
Mit einem Abstand von ca. 3 Metern bis 14 Metern zur Grenze des Baugebietes verläuft ein g e-
schwungener Weg aus wassergebundener Wegedecke. Er verbindet die Wegeanschlüsse aus
dem Baugebiet. So entsteht eine Wegeverbindung vom Kissenkötterweg, am Spielplatz vorbei bis
zum Brandhoveweg. Im Bereich des Spielplatzes gabelt sich der Weg, so dass auch der Bol zplatz
gut erreichbar ist, gleichzeitig aber der Hauptweg vom Spielplatz entfernt geführt wird.
Die verbleibenden Flächen bis zur Umgehungsstraße werden zu einem Laub -Mischwald mit dazu-
gehörigem Saum aus einheimischen Gehölzen entwickelt.
Spielplatz: (Anlage 2, Plan Nr. K 298.1)
Im Bereich des früheren Verbindungsweges zur Sportanlage Wolbeck ist innerhalb der Grünfläche
ein Spielplatz der Kategorie A (für alle Altersstufen) mit Bolzplatz vorgesehen.
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V/0083/2015
Kinderbeteiligung zur Spielplatzplanung
Im Rahmen der durchgeführten Ideenbörse wurde vom Amt für K inder, Jugendliche und Familien
am 12.10.2014 eine Vielzahl von Anregungen von Kindern und Eltern gesammelt. Die konkreten
Ergebnisse sind dem Protokoll zu entnehmen. Die Frakti onen der Bezirksvertretung erhalten das
Protokoll der Kinderbeteiligung im Originaltext. Soweit die örtliche Situation, d ie Sicherheitsb e-
stimmungen und die Haushaltsvorgaben es ermöglichen, wurden die Kinderwünsche bei der Pl a-
nung vom Amt für Grünflächen und Umweltschutz berücksichtigt. Die Planung erfolgte in Absti m-
mung mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien.
Gestaltung des Spielplatzes
Die Erschließung des Spielplatzes erfolgt auf kürzestem Wege über die ehemalige Verbindung s-
straße nach Wolbeck. Da der Bitumenbelag abgängig ist, wird der Weg in eine wassergebundene
Wegedecke zurückgebaut. Lediglich im Bereich de s Spielplatzes wird eine neue Pflasterfläche als
Bewegungsraum geschaffen. Der Sandspielbereich grenzt direkt an diesen Weg, so dass die vo r-
handene Hecke mit großem Eichenbestand eine ausgeprägte grüne Kulisse für den Spielplatz bi l-
det. Die übrigen Grenzen der Sandfläche werden durch kleine Rasenwälle von ca. 1 m Höhe und
einer Reihe aus Sandsteinblöcken gefasst.
Für Kleinkinder sind auf dem Spielplatz die Geräte „Sandspielhaus“ (1), Wackelanhänger (2), Trak-
tor (3), Einfachschaukel (6) und ein Wackelpferd ( 8) vorgesehen. Sie ermöglichen ein abwech s-
lungsreiches Spiel aus Sand-, Bewegungs- und Rollenspiel.
Erkennungsmerkmal des Spielplatzes wird die für ältere Kinder besonders interessante Seilnetzpy-
ramide mit Wackelbrücke und Rutsche (4). Eine Doppelschauke l (5), Reckstangen (7) und der im
Norden angrenzende Bolzplatz runden das Angebot ab. Sitzpodeste (9) bieten allen Ki ndern aber
auch begleitenden Erwachsenen Verweilmöglichkeiten in direkter Nähe des Spielgeschehens.
Der nördlich der Hecke angeordnete Bol zplatz mit 15m x 30m Größe erhält an drei Seiten einen
4m hohen Ballfangzaun. Der Zaun verhindert, dass Bälle auf die Umgehungsstraße gespielt we r-
den können. Im Bereich des Spielplatzes wird ein ca. 1,25 m hoher Zaun parallel zur Straße g e-
setzt. Er unterbindet die Überquerung der Umgehungsstraße.
Barrierefreiheit / Design für alle
Sämtliche Wege werden barrierefrei mit einem Gefälle unter 6 % hergestellt. Die Spielangebote
„Sandspielhaus“ (1), Wackelanhänger (2), Einfachschaukel (6), sowie die Sitzpodeste (9) berück-
sichtigen Aspekte der integrativen Spielplatzgestaltung.
Flächengrößen, gerundet
100 m² Betonsteinpflasterflächen
2.400 m² wassergebundene Wegedecken
440 m² Sandspielflächen
450 m² Bolzplatz
11.000 m² Rasen/Wiesenflächen
20.000 m² Aufforstungsflächen / Pflanzflächen
1.060 m² Gehölzflächen, zu überarbeitender Bestand
35.450 m² Gesamtfläche
Baukosten
Die Kostenberechnung für die im Bebauungsplan als öffentliche Grünflächen und Spielplatz au s-
gewiesenen Flächen incl. der gesamten Wege ergibt 242.500,-€.
Die Kostenberechnung für die im Bebauungsplan als Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Natur und Landschaft ausgewiesen sind ergibt 176.000,-€.
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V/0083/2015
Reduktionsvarianten:
Die Reduktionsvariante gem. Ratsbeschluss vom 27.06.2012 (Vorlage V/0505/2012) soll im Regel-
fall zur Beschlussfassung als „Standardvariante“ vorgelegt werden. Entsprechend hat das Amt für
Grünflächen und Umweltschutz sich bereits im Vorfeld intensiv mit den Möglichkeiten der Redukt i-
on der Baukosten beschäftigt. Daraus resultieren folgende Baukostenreduktionen:
Spielgerät kleiner
Anstelle der eingeplanten Seilnetzpyramide „SMB Monte Bianco Var. 4“ war ursprünglich die Var i-
ante „SMB Monte Bianco Var. 5“ vorgesehen. Diese ist mit einer zweiten Spielebene und einer
deutlich höhere n Rutsche ausgestattet. Eine solche Pyramide entspräche den Ansprüchen von
älteren Kindern deutlich. Die etwas kleinere Variante ist günstiger.
Erzielte Einsparung: 10.000,-€
Wegeverbindung aus Bitumen als wassergebundene Wegedecke (250 m²)
Der bisherige Verbindungsweg nach Wolbeck ist mit einer bituminösen Wegedecke versehen. Die
Decke weist Risse und Setzungen auf. Bei der Erneuerung des Weges wird die neue Decke als
wassergebundene Wegedecke ausgebildet.
Erzielte Einsparung: 3.750,-€
Summe gesamter Einsparungen: 13.750,-€
Die dargestellten Maßnahmen bilden sinnvolle Bausteine, um die Herstellungskosten zu reduzi e-
ren.
Weitere Einsparungen sind nur über die Reduzierung des Spielangebotes möglich, da die sonst i-
gen Ausstattungs- und Belagsmaterialien bereits einen niedrigen Standard aufweisen. Dieses wird
vor dem Hintergrund des angrenzenden Wohngebietes mit zahlreichen jungen Familien nicht emp-
fohlen.
Folgekosten:
Die jährlichen Kosten für Unterhalt und Pflege der Gesamtfläche belaufen sich derzeit auf 5.300,-€
jährlich.
Bauzeiten
Die Baumaßnahme soll zeitnah nach der Beschlussfassung ausgeschrieben werden. Die Ba u-
maßnahme soll im III. Quartal 2015 durchgeführt werden. Die Pflanzarbeiten sollen bis März 2016
abgeschlossen sei n. Daran schließt sich die dreijährige Fertigstellungs - und Entwicklung spflege
an.
Nachbarschaftliche Aspekte:
Bereits vor Planungsbeginn wurde das Amt für Grünflächen und Umweltschutz von Anliegern zu
verschiedenen Aspekten angeschrieben.
Brandhoveweg:
Von Anliegern im Bereich des Brandhoveweg wurde angefragt, ob eine Verbreiterung der Grun d-
stückszufahrten möglich sei.
Nach Prüfung der Rahmenbedingungen soll der ca. 5 m breite Streifen den Anliegern unter Aufl a-
gen zum Kauf angeboten werden. Dabei soll zu r Bildung eines einheitlichen Charakters die Erha l-
tung eines Baumes und einer Hainbuchenhecke entlang der Grenze zur Auflage gemacht werden.
Sollte eine Veräußerung nicht gelingen, soll der Steifen als offener Wiesenstreifen mit Einzelbä u-
men hergerichtet werden.
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V/0083/2015
Junglasweg:
Von Anliegern des Junglasweg wurde angeregt (Anregung Nr. 2014 -00110), dass der im B -Plan
747 gestrichelt dargestellte Weg etwa 3m von der Grenze abgerückt und der Zwischenraum mit
Gehölzen bepflanzt werden soll.
Die Planung berücksichtigt in Teilabschnitten einen deutlich größeren Abstand des Weges von der
Grenze. Dem Wunsch einer Grenzbepflanzung wird nicht gefolgt, da sie erfahrungsgemäß nach
einigen Jahren zu Problemen führt. In Bereichen, in denen der Wegeabstand ausreicht, sind Ei n-
zelbäume und kleinere Strauchgruppen vorgesehen.
Kissenkötterweg: (Anlage 3, Plan Nr. G 238.2)
Von Anliegern des Kissenkötterweg wurde der Wunsch geäußert, bei der Gestaltung der angre n-
zenden Fläche beteiligt zu werden und es wurde angeboten, die Pflege der Fläche zu überne h-
men.
Bei der Betrachtung des gesamten Planungsraumes hat das Amt für Grünflächen und Umwel t-
schutz geprüft, ob eine Fortführung des Geh- und Radweges in südlicher Richtung vom Kissenköt-
terweg bis zum Twenhövenweg eine sinnvolle Ergänzung des nun geplanten Weges darstellen
könnte. So könnte die gesamte Strecke von der Hiltruper Straße bis zum Brandhoveweg abseits
des Autoverkehres zurückgelegt werden.
Ein Abstimmungsgespräch mit den von dieser Wegeverbindung betroffenen Anwohnern hat jedoch
gezeigt, dass diese der Überlegung sehr kritisch gegenüber stehen. Aus Anliegersicht wäre die
Fortführung des Weges nur dann akzeptabel, wenn er auf der Rückseite der Fläche, nahe de m
Lärmschutzwall, verlaufen würde. Dieser Gedanke wird vom Amt für Grünflächen und Umwel t-
schutz jedoch für nicht sinnvoll erachtet, da dort, im Zusammenhang mit dem zu etablierenden
Wald, dunkle „Angsträume“ mit mangelnder Sozialkontrolle entstehen würden. In einem Schreiben
an die Stadt haben die Anlieger ihre ablehnende Haltung gegen eine Wegeführung bekräftigt.
Planungsrechtlich ist festzustellen, dass im B -Plan 474 ein gestrichelter - also nachrichtlicher und
nicht verbindlicher - Weg nur entlang der n ördlichen Grundstücke des Grünzuges dargestellt ist.
Grundsätzlich ist jedoch auf der gesamten Strecke die Anlage eines Weges möglich, zwingend zu
erwarten war dieses für die südlichen Anwohner jedoch nicht.
Aus den oben genannten Gründen sieht das Amt fü r Grünflächen und Umweltschutz derzeit keine
Fortführung des Weges bis zum Twenhövenweg vor. Eine Realisi erung wäre aber bei Vorliegen
entsprechender Beschlüsse möglich. Der Eigentümer der südlich angrenzenden Flächen, der Bau-
lastträger der Umgehungsstraße, hat eine Nutzungszusage für den dort erforderlichen Anschlus s-
wegestreifen in Aussicht gestellt.
Eine Realisierung würde ca. 15.000 € kosten. Die Finanzmittel könnten über den Teilfinanzplan
1301 der Gesamtmaßnahme abgedeckt werden.
i.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1: Plan Nr. G 238.1 Entwurf Gesamtflächen
Anlage 2: Plan Nr. K 298.1 Entwurf Spielplatz
Anlage 3: Plan Nr. G 238.2 Lageplan Wegeoption zum Twenhövenweg
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Hiltruper Straße
- Twenhövenweg
- Kissenkötterweg
- Brandhoveweg
- Junglasweg
- Umgehungsstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0083/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.02.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37