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AN/0588/2023

Außengastronomie - Moratorium einhalten!

Gem. Dringlichkeitsantrag BV 1 (Grüne) 29.03.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 30.03.2023, TOP 4

Gem. Dringlichkeitsantrag (Grüne BV1)

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Gem. Dringlichkeitsantrag (Grüne BV1)

2453 Zeichen

Fraktion B90/Grüne 
SPD-Fraktion 
FDP 
Die Partei 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0588/2023 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 30.03.2023 
 
Außengastronomie - Moratorium einhalten! 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, 
 
wir bitten Sie folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksver-
tretung Innenstadt am 30.03.2023 aufzunehmen: 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt, dass weiterhin den Gastronomiebetrieben bis 
zur Verabschiedung endgültiger Regelungen durch den Konsultationskreis ermöglicht wird, 
die Sondernutzung von Flächen zur Außengastronomie anzuwenden.  
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt bekräftigt ihren Beschluss und ihr Moratorium vom August 
2022 (AN 1489/2022), dass die bisher genehmigte Außengastronomie gestalterisch  
unverändert weiterbestehen darf, bis der Konsultationskreis endgültige Ergebnisse vorweist. 
Die BV Innenstadt wiederholt den Auftrag an die Verwaltung, vor Abschluss des Konsultati-
onskreises und der Verabschiedung neuer Gestaltungsrichtlinien keine neuen Auflagen be-
züglich der Gestaltung der Außengastronomie zu machen. 
  
  
Begründung: 
Der Konsultationskreis Außengastronomie ist konstituiert und hat seine Arbeit aufgenom-
men. Ergebnisse zu den Fragen zur optischen Gestaltung der Außengastronomie, die bis-
lang nicht im Gestaltungshandbuch der Stadt Köln geregelt sind, werden Ende Oktober 2023 
erwartet. 
Wir möchten hiermit unseren Beschluss vom 25.08.2022 bekräftigen.  
Die "während der Corona-Pandemie getroffenen Sondererlaubnisse für die Außengastrono-
mie" sind temporär beschlossen und zwar bis zum 31.12.2023. Bis der Konsultationskreis 
zur Außengastronomie "verbindliche Vorgaben für einen Gestaltungskodex" erarbeiten hat,

- 2 - 
 
soll ein Moratorium gelten, das besagt, dass die bisher genehmigten Außengastronomie ge-
stalterisch unverändert weiter bestehen dürfen.  
Der Beschluss wird dem AVR und dem WA zur Kenntnis gegeben. 
  
AN/1489/2022 Beschluss 25.08.2022 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=110208 
 
 
Begründung der Dringlichkeit:  
erfolgt mündlich 
 
 
 
 
gez. 
 
Julie Cazier           Tim Cremer          Christian Nüsser        Sabine Kader 
B90/Grüne             SPD                     FDP    Die Fraktion

Beratungsverlauf (1)

30.03.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0588/2023
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag BV 1 (Grüne)
Datum
29.03.2023
Erstellt
29.03.2023 14:17