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Außengastronomie - Moratorium einhalten!

Gem. Dringlichkeitsantrag BV 1 (Grüne) AN/0588/2023 vom 29.03.2023

Stand: Am 30.03.2023 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.

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  • Gem. Dringlichkeitsantrag (Grüne BV1)

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    Fraktion B90/Grüne SPD-Fraktion FDP Die Partei Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0588/2023 Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 30.03.2023 Außengastronomie - Moratorium einhalten! Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, wir bitten Sie folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksver- tretung Innenstadt am 30.03.2023 aufzunehmen: Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt, dass weiterhin den Gastronomiebetrieben bis zur Verabschiedung endgültiger Regelungen durch den Konsultationskreis ermöglicht wird, die Sondernutzung von Flächen zur Außengastronomie anzuwenden. Die Bezirksvertretung Innenstadt bekräftigt ihren Beschluss und ihr Moratorium vom August 2022 (AN 1489/2022), dass die bisher genehmigte Außengastronomie gestalterisch unverändert weiterbestehen darf, bis der Konsultationskreis endgültige Ergebnisse vorweist. Die BV Innenstadt wiederholt den Auftrag an die Verwaltung, vor Abschluss des Konsultati- onskreises und der Verabschiedung neuer Gestaltungsrichtlinien keine neuen Auflagen be- züglich der Gestaltung der Außengastronomie zu machen. Begründung: Der Konsultationskreis Außengastronomie ist konstituiert und hat seine Arbeit aufgenom- men. Ergebnisse zu den Fragen zur optischen Gestaltung der Außengastronomie, die bis- lang nicht im Gestaltungshandbuch der Stadt Köln geregelt sind, werden Ende Oktober 2023 erwartet. Wir möchten hiermit unseren Beschluss vom 25.08.2022 bekräftigen. Die "während der Corona-Pandemie getroffenen Sondererlaubnisse für die Außengastrono- mie" sind temporär beschlossen und zwar bis zum 31.12.2023. Bis der Konsultationskreis zur Außengastronomie "verbindliche Vorgaben für einen Gestaltungskodex" erarbeiten hat, - 2 - soll ein Moratorium gelten, das besagt, dass die bisher genehmigten Außengastronomie ge- stalterisch unverändert weiter bestehen dürfen. Der Beschluss wird dem AVR und dem WA zur Kenntnis gegeben. AN/1489/2022 Beschluss 25.08.2022 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=110208 Begründung der Dringlichkeit: erfolgt mündlich gez. Julie Cazier Tim Cremer Christian Nüsser Sabine Kader B90/Grüne SPD FDP Die Fraktion

Beratungsverlauf

  1. 30.03.2023

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 4, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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