2623/2023
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage (AN/1305/2023) der FDP-Fraktion aus der Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.08.2023 betr. "Einsatz von KI Ampeln in Köln"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4783 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/64 Vorlagen-Nummer 07.09.2023 2623/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 19.09.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage (AN/1305/2023) der FDP-Fraktion aus der Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.08.2023 betr. "Einsatz von KI Ampeln in Köln" Die FDP-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen: 1. Inwieweit ist der Verwaltung die Technik bzw. das Pilotprojekt bekannt? Antwort der Verwaltung: Der Verwaltung sind die Technik und auch das Pilotprojekt bekannt. 2. Inwieweit steht die Verwaltung dazu mit der Stadt Hamm und dem Hersteller in Kontakt bzw. beabsichtigt sie dies zu tun? Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung steht in engem Austausch mit der Stadt Hamm und der Signal- baufirma, die das Projekt gemeinsam durchgeführt haben. Zu Fragen der Steuerungs- technologien bei Lichtsignalanlegen befindet sich das Amt des Weiteren im ständigen Austausch mit anderen Betreibern über die Open Traffic Systems City Association e.V. und Gremien des NRW- und Deutschen Städtetages, in denen auch diese Themen er- örtert werden. 3. Wie beurteilt die Verwaltung den Einsatz in Köln? Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung wurde vor Projektstart informiert, dass Pilotprojekte zum Test dieser Technologie von der Signalbaufirma bewusst in kleineren Städten durchgeführt wür- den. Erst bei Bestätigung der Eignung aus diesem Piloten würde sie auch Großstädten wie der Stadt Köln empfohlen und angeboten. Nach den bisher bekannten Erkenntnissen steht die Verwaltung einem Einsatz dieser Technologie offen gegenüber. Im Wesentlichen wird das Spektrum der erfassten Ver- kehrszustände erweitert und in dem Steuerungsverfahren optimierend berücksichtigt. Eine Einschränkung dieser Variabilität ist bei Berücksichtigung der ÖPNV-Bevorrechti- gung und Koordinierungsmaßgaben bei benachbarten Kreuzungen gegeben, die näm- lich erfordern Vorgaben in der Steuerung, die die Ergebnisse eines selbstoptimieren- 2 den Algorithmus stark einschränken. Absehbar zu einer Kostenerhöhung führt außer- dem der umfangreiche Technikeinsatz und die Betreuung der komplexeren Anlagen- technik durch höher qualifiziertes Fachpersonal. Bei der Anwendung in Hamm handelt es sich um eine von einem Hersteller entwickelte Technik. Als Öffentlicher Auftraggeber ist die Verwaltung gehalten herstellerneutral auszuschreiben, um den Wettbewerb zu fördern. Fest steht heute schon, dass die Ein- richtung der mit KI ausgestatteten Ampelanlagen nicht wie bei allen anderen Ampelan- lagen stadtintern erfolgen kann. Die Vorgaben zur Kritischen Infrastruktur verlangen von der Betreiberin, der Stadt Köln, jedoch eine Beherrschbarkeit der eingesetzten Technologien, wozu hochqualifiziertes Fachpersonal erforderlich ist. Die Stadt Hamm unterliegt diesen Auflagen aus der KRITS-Verordnung nach dem BSI- Gesetz aufgrund der Städtegröße (noch) nicht. 4. Welche konkreten Kreuzungen hält die Verwaltung dafür für besonders geeignet und wie wird z.B. der Einsatz an der Einmündung des Rendsburger Platzes in den Bergischen Ring beurteilt? Antwort der Verwaltung: Auf den ersten Blick scheinen Knotenpunkte, die eine Stadtbahnbevorrechtigung be- rücksichtigen, wie dies am Knotenpunkt Bergischer Ring/Rendsburger Platz der Fall ist, nicht geeignet (s. Beantwortung zu Frage 3). Sobald die Ergebnisse der Pilotan- wendungen vorliegen, wird sich die Verwaltung mit anderen Baulastträgern im Rah- men des Städteaustauschs über die Open TrafficSystemsCity Association e.V. und Gremien des Städtetages über die Erfahrungen und geeignete Anwendungsfelder die- ses Technikansatzes austauschen und beraten sowie diese auf Kölner Anwendungs- möglichkeiten prüfen. 5. Inwieweit ist ein politischer Auftrag für die Umsetzung eines solchen Projektes in Köln notwendig bzw. setzt die Verwaltung dies eigeninitiativ um? Antwort der Verwaltung: Zur Einführung KI-gestützter Steuerungsverfahren sind entsprechend hochqualifizier- ten Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in Planung, Bau und Betrieb der Anlagen erfor- derlich. Diese zusätzlichen Stellen sind im Stellenplan zu berücksichtigen um die Ein- führung und den Betrieb der KI-gestützten Technologie zu gewährleisten. Eine Implementierung der Technologie bietet sich im Zusammenhang mit Erneue- rungsmaßnahmen an, da eine grundsätzlich andere Ausstattung der Geräte erfolgen muss. Absehbar sind Geräte-Updates älterer Baureihen nicht möglich. Die geänderte Technologie hat absehbar höhere Investitions- und Wartungskosten zur Folge für die jeweils dann zu den jeweiligen Haushaltsplänen die erforderlichen Haushaltsmittel an- gemeldet würden. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2623/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 07.09.2023
- Erstellt
- 16.08.2023 07:48