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2059/2019

Weitere Perspektiven der Kölner Wochenmärkte

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 21.06.2019

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 24.06.2019

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

12690 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/23/236 
 
Vorlagen-Nummer  21.06.2019 
 2059/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Wirtschaftsausschuss 24.06.2019 
 
Weitere Perspektiven der Kölner Wochenmärkte 
Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
36. Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 02.05.2019 (AN/0085/2019 – Sitzung vom 
24.01.2019) 1134/2019 
 
Herr Frank bedankt sich für die Beantwortung und bittet um weitere Erläuterungen der Ursa-
chen (Seite 1), warum die Umsätze zurückgehen und den Bezug (Seite 2) – der ihm nicht klar 
sei –warum die Märkte nicht mehr so gut angenommen würden. Des Weiteren habe er Klä-
rungsbedarf bzgl. des Vertragsabschlusses für den „meet & eat“ Markt auf dem Rudolfplatz, 
bei dem es – wie bei den Weihnachtsmärkten – ein Ausschreibungsverfahren hätte geben 
müssen. Er bittet die Verwaltung, diese Fragen bis zur nächsten Sitzung zu beantworten. 
 
Darüber hinaus bittet Herr Frank die Verwaltung um rechtliche Prüfung der Vereinbarung. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Eine Ursache für den Umsatzrückgang könnte je nach Lage des Wochenmarktes eine sinkende 
Kaufkraft der dort ansässigen Bevölkerung sein. Weiterhin sind in der Nähe von Wochenmärkten oft-
mals Einzelhandelsketten zu finden, die mit ihrem Angebot in Konkurrenz zu den Wochenmärkten 
stehen könnten. Auch ein geändertes Kaufverhalten könnte eine Ursache darstellen. Eltern sind zu-
nehmend beide berufstätig und kaufen dann abends ein. 
 
Darüber hinaus beeinflusst das Angebot auf den Märkten die Nachfrage. Viele Händlerinnen und 
Händler, die u. a. Frischwaren verkaufen, finden kein Verkaufspersonal mehr. Dies bedeutet, dass 
diese Händler ihre Waren nicht mehr auf mehreren Wochenmärkten anbieten können, sondern nur 
noch auf einem oder maximal zwei Wochenmärkten. 
 
Die Ursachen wird die Verwaltung in den angestrebten Befragungen näher hinterfragen. 
 
Notwendigkeit eines Ausschreibungsverfahrens:  
Bereits im Juni/Juli 2016 hat die Verwaltung dem Wirtschaftsausschuss, dem Ausschuss Allgemeine 
Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales sowie der Bezirksvertretung Innenstadt einen 
Projektbericht „meet & eat“ (Session-Nr. 1735/2016) zur Kenntnisnahme vorgelegt. 
 
In diesem Projektbericht wird das Projekt beginnend von der Konzeptionierung inklusive Ausgangssi-
tuation über die Planung bis zur Umsetzung dargestellt. Daneben enthält der Projektbericht Ausfüh-
rungen zum Projektverlauf, dem Auf- und Abbau, den Emissionen, der Parkplatzsituation, den Wa-
renzeichen, der Außenwirkung und Kundenstimmen und den finanziellen Auswirkungen. Letztlich 
erfolgten ein Fazit und Erläuterungen zur weiteren Vorgehensweise. 
 
Die im damaligen Projektbericht erfolgten Ausführungen hinsichtlich der Notwendigkeit der  Durchfüh-

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rung eines Ausschreibungsverfahrens bzw. eines Interessenbekundungsverfahrens werden der Voll-
ständigkeit halber nochmals in diese Beantwortung aufgenommen. 
 
Wegen etwaiger Hintergründe verweist die Verwaltung auf die Session-Vorlage Nr. 1735/2016. 
 
Im Gegensatz zu den Ökomärkten, die nicht festsetzungsfähig im Rahmen der Gewerbeordnung sind 
und somit ausgeschrieben werden müssen, handelt es sich hier um einen Wochenmarkt im Sinne der 
§§ 67 ff der Gewerbeordnung, da die dort geforderten Kriterien von diesem neuen Markt erfüllt wer-
den. Nach rechtlicher Prüfung durch das Rechtsamt der Stadt Köln ist unstrittig, dass die Durchfüh-
rung eines Wochenmarktes nicht als Dienstleistung anzusehen ist, die nach der seinerzeit geltenden 
Vergabe- und Vertragsordnung (VOL) zu vergeben ist. Fraglich war jedoch, ob die Stadt Köln nicht 
ein Interessenbekundungsverfahren durchführen musste. Diese Frage wäre mit Sicherheit bei einem 
bereits bestehenden und bisher von der öffentlichen Hand durchgeführten Wochenmarkt der Fall, 
sofern die öffentliche Hand hierfür einen neuen/privaten Partner sucht. In diesem Fall müsste eine 
Ausschreibung zur Übertragung eines bestehenden Wochenmarktes erfolgen. 
 
Anders verhält es sich jedoch im vorliegenden Fall. Hier wurde zwischen öffentlicher Hand und pri-
vatem Partner ein völlig neues Wochenmarktkonzept für einen zentralen öffentlichen Platz konzipiert, 
auf dem bis dato kein Wochenmarkt durchgeführt wurde. 
 
Allein die Ideenfindung hat über die Konzepterstellung bis zur Umsetzung nahezu drei Jahre in An-
spruch genommen. Der private Partner stellte ein Budget von 40.000 Euro als Investition für den Vor-
lauf zur Verfügung. So konnten Marktfahrzeug, Werbehänger, Großschirme, Tische und Bänke, Lay-
out, Grafik, Druck, Homepage, Verstromung etc. vorfinanziert werden. 
 
Die gemeinsam entstandene Idee führte letztendlich dazu, dass die Agrarkonzept GmbH einen An-
trag gemäß § 69 der Gewerbeordnung auf Festsetzung dieses Marktes stellte. 
 
Hiernach hat die zuständige Behörde (im vorliegenden Fall die Marktverwaltung) die Veranstaltung 
festzusetzen, sofern kein Ablehnungsgrund im Sinne des § 69 a der Gewerbeordnung vorliegt. 
 
Da kein Ablehnungsgrund vorlag bzw. vorliegt, konnte und kann der Markt festgesetzt werden und 
der Veranstalter (Agrarkonzept GmbH) ist zur Durchführung verpflichtet. 
 
Da der neue Markt eine Probephase von einem Jahr durchlaufen sollte, wurde die Festsetzung auch 
zunächst auf ein Jahr (bis Ende August 2016) begrenzt. 
 
Nach neunmonatiger Erprobungsphase wurde der Wochenmarkt meet & eat als erfolgreiches Pilot-
projekt betrachtet. Dies konnte u. a. auch auf die wirkungsvolle Zusammenarbeit bzw. Arbeitsteilung 
zwischen öffentlicher Hand und privatem Partner zurückgeführt werden. 
 
Die Verwaltung hat daher der Agrarkonzept GmbH mit Bescheid vom 04.07.2016 mitgeteilt, dass eine 
Festsetzung bzw. Fortsetzung des Wochenmarktes auf dem Rudolfplatz, donnerstags für einen Zeit-
raum von drei Jahren, beginnend ab 21.08.2016, vorgenommen werden kann. 
In dem Projektbericht (Session-Nr. 1735/2016) wurde ausgeführt, dass rechtzeitig vor Ablauf der drei-
jährigen Festsetzung eine Auswahl nach objektiven Kriterien (möglichst von einem Auswahlgremium) 
vorzunehmen ist, sofern in der Zwischenzeit weitere Bewerber bzw. Antragsteller vorsprechen. 
 
Bis zum heutigen Tag haben bei der Marktverwaltung keine weiteren Bewerber bzw. Antragsteller 
vorgesprochen, so dass die Festsetzung aus Sicht der Verwaltung um weitere drei Jahre bis zum 
20.08.2022 zu verlängern ist. Sofern sich in der Zwischenzeit weitere Interessenten für die Durchfüh-
rung des meet & eat Marktes gemeldet haben, wird die Verwaltung rechtzeitig vor Ablauf der dreijäh-
rigen Festsetzung eine Auswahl nach objektiven Kriterien (möglichst von einem Auswahlgremium) 
vornehmen. 
 
Rechtliche Prüfung der Vereinbarung:  
Gegen die geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung, die einen Verwaltungsakt ersetzt, beste-
hen nach rechtlicher Prüfung keine Bedenken.

3 
 
 
 
Herr Dr. Strahl bittet die Verwaltung – ergänzend zu den Fragen von Herrn Frank – um weitere 
Ausführung zu den Märkten, die nicht an einem Wochenende oder in den Abendstunden statt-
finden und deren Umsätze zurückgegangen seien. Er interessiere sich dafür, welche Werbean-
sätze vorhanden seien, ob die vorgenannten Märkte im Werbekonzept berücksichtigt würden 
und welche Verbesserungen sich die Verwaltung vorstellt. Er äußert, dass diese Märkte auch 
ein „Kumulationspunkt“ für das Viertel darstellen würden und diese fallen zu lassen, wäre ein 
Verzicht an Lebensqualität für das Viertel. Des Weiteren bittet er um Informationen zu Ver-
tragsvereinbarung „auf unbestimmte Zeit“, z. B. welche Kündigungsmodalitäten vereinbart 
wurden. Zur Arbeitsgruppe der „Marktsprecher“ interessiere ihn, ob die Marktsprecher der 
rückläufigen Märkte eingeladen sowie deren Einfluss in den Arbeitskreisen und bittet mit aus-
gewählten Marktsprechern das Thema „Zukunft der Kölner Wochenmärkte“ zu erörtern und 
dieses Ergebnis der Politik vorzulegen. Letztendlich äußert er über die „unbare“ Zahlung der 
Entrümpelungs- und Energiekosten, dass er dies nicht als Fortschritt für die Einnahmen anse-
he, deshalb schlage er vor, in der nächsten Sitzung nochmal in dieses Thema einzusteigen. 
Herr Dr. Strahl fragt nach, wieviel die Verwaltung mittlerweile für die Werbekonzepte ausgege-
ben habe. 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Werbebudget und verausgabte Mittel für die Werbekonzepte: 
Derzeit steht insgesamt ein Werbebudget in Höhe von 182.608,20 € netto zur Verfügung. Davon sind 
Mittel in Höhe von 142.575 € netto für die Durchführung einer crossmedialen Kampagne für die Köl-
ner Wochenmärkte mit der Mediavermarktung Rheinland GmbH über eine Laufzeit von 12 Monaten 
gebunden. Verausgabt wurden bisher 33.362,02 € netto. (Stand 12.06.2019). 
 
Das Werbekonzept der Mediavermarktung Rheinland GmbH wurde in der bereits am 24.01.2019 be-
schlossenen Vorlage, Session-Nr. 3345/2018 ausführlich dargestellt. Bestandteil dieses Konzeptes 
war es u. a., zunächst einzelne Händler (Spezialisten) in den verschiedenen Medien vorzustellen, um 
für die Vielfalt auf allen Wochenmärkten zu werben. Daneben veranstaltet die Marktverwaltung eige-
ne Aktionen auf den Kölner Wochenmärkten, wie z. B. Kochen mit Kindern auf dem Markt Apos-
telnkloster mit Prisca Höflich oder auch in Zusammenarbeit mit einem Marktsprecher den Bauern-
markt im Zoo. 
 
Weitere Aktionen, auch auf umsatzschwächeren Märkten, sind geplant. 
 
Zu Ermittlung der konkreten Bedarfe auch der umsatzschwächeren Märkte werden Befragungen der 
Kunden, der Händler und derjenigen, die den Markt bisher nicht besuchen, durchgeführt. Die Befra-
gungen sollen vor Ort auf dem Markt selbst und vor umliegenden Geschäften sowie online erfolgen. 
Die entsprechenden Fragen werden möglichst zeitnah in Zusammenarbeit mit ausgewählten Markt-
sprecherinnen und Marktsprechern entwickelt. (Arbeitskreis Zukunft der Kölner Wochenmärkte). Die 
Verwaltung steht Anregungen der Marktsprecherinnen und Marktsprecher sowie weiteren interessier-
ten Personen positiv gegenüber und wird diese, soweit zukunftsweisend und umsetzbar, auch be-
rücksichtigen. 
 
Unbare Zahlung der Energiekosten:  
Aus der Mitteilung, Session-Nr. 1586/2016 geht hervor, dass der Rechnungsprüfungsausschuss er-
wartet, zukünftig eine bargeldlose Lösung für die Standgelder und die Stromentgelte zu finden. 
 
Der Erwartung des Rechnungsprüfungsausschusses konnte dahingehend Rechnung getragen wer-
den, als die Bargeldabrechnung auf den Wochenmärkten zum 11.04.2017 eingestellt wurde. Die Ab-
rechnungen der Standgelder und der Stromentgelte erfolgten ab diesem Zeitpunkt unbar.  
Die Wiedereinführung der Barkassierung erscheint vor dem Hintergrund der Vermeidung von Korrup-
tion aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend. 
 
Die Verwaltung arbeitet derzeit in Zusammenarbeit mit der beauftragten Firma an der Optimierung

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des Programms Markt-Web, um die entsprechenden Rechnungen für die Standgebühren und die 
Stromentgelte zeitnah und transparent zur Verfügung stellen zu können. 
 
Kündigungsmodalitäten der Vereinbarung:  
Die Kündigungsmodalitäten sind in § 11 Inkrafttreten/Kündigung der Vereinbarung geregelt. 
Gemäß § 11 Abs. 2 tritt die Vereinbarung außer Kraft, sobald der meet & eat Markt nicht mehr statt-
findet oder in absehbarer Zeit nicht mehr stattfinden wird. 
 
 
Herr Dr. Strahl weist auf die drei Probleme der Märkte (Märkte laufen nicht mehr, Marktzeiten 
bedürfen der Anpassung, fehlende Nachfolger der Händlerinnen und Händler) erneut hin und 
bittet die Verwaltung, die darauf gezogenen Schlussfolgerungen zu erläutern. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Einerseits erwartet die Verwaltung konkrete Anhaltspunkte aus den angestrebten Befragungen, aus 
denen weitere Rückschlüsse, z. B. hinsichtlich der Schließung von Märkten an einzelnen Wochenta-
gen oder aber auch hinsichtlich des gewünschten Angebotes oder der Öffnungszeiten gezogen wer-
den können. 
 
Andererseits wird die Verwaltung die einzelnen Märkte Schritt für Schritt analysieren (Bestandsauf-
nahme) und vor Ort mit den Händlern unabhängig von den Befragungen bereits Optimierungspotenti-
ale erörtern. 
 
Hinsichtlich der Nachfolgerproblematik wird die Verwaltung ebenfalls konkret das Gespräch mit den 
Händlerinnen und Händlern, die ggf. bisher ihre Waren nur auf den Wochenmärkten anderer Kom-
munen anbieten, suchen. 
 
In der Zeit vom 24.06.2019 bis 26.06.2019 findet die diesjährige Strategietagung der Gemeinschaft 
zur Förderung der Interessen der deutschen Frischemärkte (GFI) für den Bereich Wochenmärkte 
statt. Im Rahmen des dort stattfindenden Erfahrungsaustausches erwartet die Verwaltung weitere 
Erkenntnisse zur Lösung der Probleme. 
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

24.06.2019 Wirtschaftsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2059/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
21.06.2019
Erstellt
11.06.2019 18:24