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0876/2022

Sachstand zum Cash Pooling

Mitteilung Ausschuss 11.03.2022

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Nächste Beratung: Rechnungsprüfungsausschuss, Sitzung am 15.03.2022, TOP 6.4

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

7177 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/20 
 
Vorlagen-Nummer 11.03.2022 
 0876/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 14.03.2022 
Rechnungsprüfungsausschuss 15.03.2022 
 
Sachstand zum Cash Pooling 
Die Verwaltung verfolgt seit längerem das Ziel der schrittweisen Einführung eines sog. Cash Poo-
lings. In einer ersten Stufe sollte eine Bündelung der stadtinternen Konten erfolgen, in einem zweiten 
Schritt ist eine sukezssive Einbindung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen (eE) geplant. Diese 
sechs Einrichtungen (Veranstaltungszentrum der Stadt Köln eE, AWB eE, Gürzenich Orchester eE, 
Walraff-Richartz-Museum eE, Gebäudewirtschaft eE und Bühnen eE) haben zwar eine Verselbst-
ständigung gegenüber der Kernverwaltung erfahren und wirtschaften in der Folge grundsätzlich ei-
genverantwortlich auf Basis eines eigenen Wirtschaftsplans und unter Leitung kaufmännisch agieren-
der und verantwortlicher Betriebsleitungen, sie verfügen aber nicht über eine eigene Rechtspersön-
lichkeit.  
 
In einem dritten Schritt wäre langfristig auch eine Einbeziehung der rechtlich verselbständigten Betei-
ligungsunternehmen in privater und öffentlicher Rechtsform denkbar. Hierbei wären besondere recht-
liche und organisatorische Anforderungen zu beachten.  
 
Ausrichtung und Zweck des Liquiditätsverbundes 
 
Der Zweck eines Liquiditätsverbundes (Cash Pool) liegt grundsätzlich in einer verbundweiten Nutzung 
der vorhandenen Mittel aus operativen Tätigkeiten. Dadurch soll sich die Liquiditätshaltung in Summe 
reduzieren bzw. notwendige Kreditaufnahmen insgesamt minimieren und gegebenenfalls die Erzie-
lung von günstigeren Konditionen für die verfügbare Liquidität bzw. aufzunehmende Liquidität bewir-
ken. Angesichts der bestehenden Verwahrentgelte liegt ein Fokus derzeit auf der automatischen Plat-
zierung von überschüssigen Liquiditätsmitteln der teilnehmenden Einheiten (zunächst: eigenbetriebs-
ähnlichen Einrichtungen) bei der Kernverwaltung, um eine valide, risikoarme Verwendung von Liquidi-
tätsmitteln zu ermöglichen.  
 
Allerdings ist ein Cash Pool grundsätzlich „in beide Richtungen“ angelegt – m.a.W. er ermöglicht den 
an das Cash Pooling angebundenen externen Einheiten auch, ihre Liquiditätsbedarfe über das Poo-
ling abzudecken und kann damit Refinanzierungsbedarfe der bündelnden Stelle (Kernverwaltung) am 
Markt auslösen, die tagesscharf durch Liquiditätskredite der Stadt zu decken sind, wobei die haus-
haltsrechtlichen Vorgaben (u.a. die Liquiditätskreditobergrenze) zwingend einzuhalten sind.  
 
Dabei ist dem Cash Pooling systemimmanent, dass Liquiditätsbeanspruchungen durch die eE im Zu-
ge der täglichen Bündelungen im Einzelfall nicht im Voraus planbar sind. Daher steht eine fallweise 
Einzelfall-Genehmigung von Kreditbeziehungen dem automatisierten Mechanismus im Liquiditätsver-
bund entgegen. Vor diesem Hintergrund und der derzeit vorrangig im Fokus stehenden Bündelung 
von Liquidität ist geplant, die Inanspruchnahme von Krediten für die eE vertraglich zunächst auf ei-
nem konservativen Niveau zu limitieren. Die Höhe der Limits wären erstmalig b ei Beitritt zum Cash 
Pool zu definieren und im Folgenden, mind. einmal jährlich, zu überprüfen.

2 
 
 
Auch bei Einführung eines CashPoolings verbleibt die Liquiditätsplanung und -disposition auf Ebene 
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen in deren selbständ iger Verantwortung. Diese haben die 
Regularien und die vertragliche Limitbegrenzung zu beachten. Eine automatisierte Limitbegrenzung 
im Cash Pooling ist nicht möglich; eine nachträgliche tägliche Überwachung der Einhaltung der Limits 
durch die Kämmerei ist geplant. Die Limitauslastung im Einzelnen, aber auch für die Kernverwaltung 
insgesamt, wird durch die Kämmerei controlled, wobei je nach Auslastungsstufe verschiedene 
Rechtsfolgen und Maßnahmen vorgesehen sind. In die tägliche Überwachung einbezogen wird auch 
die Prüfung der Einhaltung der Gesamtobergrenze für Liquiditätskreditaufnahmen des Kernhaushalts 
von derzeit EUR 2,8 Mrd. 
 
 
 
Da die Liquiditätsplanung und –disposition auf Ebene der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen in 
deren selbständiger Verantwortung liegt, führt die Einführung eines CashPoolings nicht automatisch 
dazu, dass die derzeit parallel beratenen Liquiditätsanlagerichtlinien der eE automatisch obsolet wer-
den. Perspektivisch kann allerdings erwogen werden, den eE eigenständiges Liquiditätsmanagement 
abseits des CashPoolings zu untersagen. Hierfür bedürfte es einer Änderung der jeweiligen Betriebs-
satzungen und im Vorfeld sollten die operativen Erfahrungen mit dem CashPooling evaluiert werden.  
 
Verzinsungsfragen  
 
Die aus dem Pooling entstehenden Rückzahlungsansprüche bzw. -verpflichtungen werden aus beihil-
ferechtlichen Gründen und zur Abdeckung der Pooling -Kosten einem Zins unterworfen, der sich 
grundsätzlich am Geldmarkt bzw. an den von der Stadt erzielten Konditionen für kurzfristige Kredi t-
aufnahmen orientiert.  
 
Im Fall einer vertragswidrigen Limitüberschreitung sind deutlich spürbare Aufschläge vorgesehen.  
 
IT-Lösung 
 
Das über die Sparkasse KölnBonn von der Hessischen Landesbank zur Verfügung gestellte, web -
basierte IT-Tool „Cash Pool Pr o“ steuert mittels hinterlegter sog. Poolingstrategien die zahlungsrele-
vanten Vorgänge (Clearing). Es bietet Übersichten und Auswertungshilfen, etwa zum Stand der Ein- 
und Auszahlungen pro teilnehmender Einheit oder zur Ermittlung von Zinsansprüchen/ -
verpflichtungen.  
 
Sofern in den Poolingkreis solche Konten einbezogen sind, die Kernverwaltung oder teilnehmende 
Einheiten bei der Sparkassengruppe führen, übernimmt das IT-Tool „S-Zentral“ die Durchführung der 
Clearing-Vorgänge.  
 
Zahlungsabwicklung / Rechnungswesen 
 
Mit der Durchführung des Poolings der Hauptkonten der teilnehmenden Einheiten auf das Masterkon-
to der Stadt Köln gehen voraussichtlich täglich für jede teilnehmende Einheit Basisströme sowie in 
einem festzulegenden Turnus Zinszahlungen einher. Daraus resultieren mehr als 1800 Vorgänge pro 
Jahr. 
 
Unter Berücksichtigung der Dimensionen von Quantität und Qualität ergibt sich als sinnvoller Ansatz 
die Anwendung eines automatisierten Verfahrens, das eine buchhalterische Abbildung der Basis-
ströme, ohne tägliche manuelle Vorgänge, wie bspw. die Erstellung von Empfangs - oder Zahlungs-
anordnungen, ermöglicht. Die konzeptionellen Vorkehrungen sind im Wesentlichen getroffen, nun 
steht die technische Umsetzung an. Diese mündet in eine Testphase, in der Zahlungs- und buchhal-
terische Vorgänge in einer vom Realsystem losgelösten Testumgebung erprobt werden. Das Rech-
nungsprüfungsamt ist in den Prozess einbezogen.  
 
 
Zeitschiene

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Im Anschluss an die o.g. Testphase schließt sich eine Pilotphase im Echtbetrieb mit ein er eE an. 
Nach erfolgreichem Abschluss kann sich sukzessive das Onboarding der restlichen eE anschließen. 
Der Finanzausschuss wird zuvor über das Ergebnis der Pilotphase unterrichtet.  
 
Den Betriebsleitungen der eE obliebt eine mögliche Einbindung der jeweiligen Betriebsausschüsse im 
Fall der Anbindung an das CashPooling ihrer Einrichtung.  
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (2)

14.03.2022 Finanzausschuss
TOP 2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.03.2022 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 6.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Am Markt

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Details

Aktenzeichen
0876/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
11.03.2022
Erstellt
10.03.2022 14:10