0539/2017
Berichtspflicht gm §42 der Geschäftsordnung des Rates - Bericht an den Wirtschaftsausschuss
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Anlage 1
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Anlage 1 Bericht an den Wirtschaftsausschuss gemäß $ A2 der Geschäftsordnung des Rates Sachstand zum 31.12.2016 Gremium: Rat Sitzungsdatum: 22.09.2016 Vorlagenummer: 2531/2016 Federführung: 111/171 Status: In Bearbeitung Betreff: Nr. 1: Weitere Vorgehensweise Verlagerung Frischezentrum Beschluss: 1. Standortwahl Frischezentrum Der Rat - nimmt die vorläufige Bewertungsmatrix zu den drei regionalen Alternativstandorten zum Kölner Standort Marsdorf gemäß Anlage 1 zur Kenntnis und beschließt als weite- re Vorgehensweise o eine vertiefende Prüfung des Standortes „Am Kalscheurer Hof“ in Hürth in Abstim- mung mit der Stadt Hürth und der Bezirksregierung Köln, insbesondere in Bezug auf die Störfallthematik. o den Standort „Am Brühler Heckelchen“ in Brühl in Abstimmung mit der Stadt Brühl unter besonderer Betrachtung der Grünausgleichs- und Auskiesungsproblematik ver- tiefend zu prüfen. o den Standort „PrimeSite Rhine“ in Weilerswist/Euskirchen aufgrund seiner erhebli- chen Entfernung des Frischezentrums zum Versorgungsgebiet Köln (Distanz rund 40 km) nicht weiter zu verfolgen; es sei denn, die Ratsgremien entscheiden sich aus- drücklich dafür. - beauftragt die Verwaltung, ein Gutachten zur Standorteignung im Hinblick auf die Störfallthematik „Am Kalscheurer Hof“ in Kooperation mit der Stadt Hürth in Auftrag zu geben. Die Kosten werden hierfür auf 30.000 € (35.700 € brutto) geschätzt. Entspre- chende Mittel sind im Entwurf des Doppelhaushaltes 2016/2017 im Teilergebnisplan 0203 -— Märkte - in Teilplanzeile 13 — Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen — berücksichtigt. - beauftragt die Verwaltung, die Ergebnisse der vertiefenden Prüfungen hinsichtlich der rechtlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen für ein interkommunales Frische- zentrum zu den Standorten'in Hürth und Brühl sowie die Ergebnisse von Abstim- mungsgesprächen mit den Städten Hürth und Brühl dem Rat vorzulegen. - beauftragt die Verwaltung, zusammen mit den vorgenannten Prüfergebnissen einen Vergleich des Standortes Marsdorf und des interkommunalen Modells in Hürth oder Brühl hinsichtlich Realisierungszeit, Kosten und Risiken im Abgleich mit den Auswir- kungen auf die städtebauliche und sanierungsrechtliche Projektentwicklung Parkstadt Süd einschließlich einer Darstellung zur Freistellung des heutigen Großmarktstandorts auszuarbeiten und eine abschließende Empfehlung für einen Standort für den Neubau des Frischezentrums vorzulegen. - Der Rat beauftragt die Verwaltung, weitergehende Gespräche mit der Stadt Bornheim (vgl. Mitteilung 1929/2016) mit dem Ziel zu führen, eine weitere Standortoption für ei- nen Frischezentrum auf einer geeigneten Fläche mit einer Mindestgröße von 15 ha zu prüfen. Bis zur Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 01.12.2016 soll ein Ergebnis vorgelegt werden, um entscheiden zu können, ob eine vertiefende Prüfung durchge- führt werden soll. - Die weitergehenden Prüfungen der Standorte „Am Kalscheurer Hof“ in Hürth und „Am Brühler Heckelchen“ in Brühl sollen zügig durchgeführt werden, so dass dem Wirt- schaftsausschuss am 09.03.2017 ein Ergebnis in Form eines Beschlussvorschlags vorgelegt und der Rat in seiner Sitzung am 04.04.2017 entscheiden kann. - Auf Basis seiner gefassten Beschlüsse, zuletzt in seiner Sitzung am 15.03.2016, be- auftragt der Rat die Verwaltung, die Planung zur Errichtung des Frischezentrums in Köln-Marsdorf weiter parallel voranzutreiben. - Die Verwaltung wird zudem beauftragt, eine belastbare Zeitplanung für die städtebau- liche und sanierungsrechtliche Projektentwicklung der „Parkstadt Süd“ — mit dem ° Focus auf der Bedeutung des derzeitigen Großmarktareals — zu erstellen und dem Stadtentwicklungs-, Wirtschafts- und Liegenschaftsausschuss spätestens zu ihren Sit- zungen im März 2017 vorzulegen 2. Gutachterliche Prüfung der Betriebsform des Marktbetriebes Der Rat - stellt den Bedarf für die Vergabe eines Gutachtens zur Prüfung der Betriebs-form entsprechend des Beschlusses vom 15.03.2016 (AN/0462/2016) fest. Die Kosten- schätzung für die Erstellung des Gutachtens beläuft sich auf ca. 100.000 € netto (ca. 120.000 € inkl. MwSt.). Die entsprechenden Mittel wurden im Hpl.-Entwurf 2016/2017 im Teilergebnisplan 0203 — Märkte - in Teilplanzeile 13 — Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen — veranschlagt. - Die gutachterliche Prüfung der Betriebsform des Marktbetriebs soll mit dem Ziel durchgeführt werden, dass dem Wirtschaftsausschuss am 22.06.2017 das Gutachten vorgelegt werden kann. 3. Personalbedarf - beschließt die Einrichtung einer zunächst auf drei Jahre befristeten Mehrstelle Ver- waltungsangestellte/Verwaltungsangestellter, VGr. II hD BAT, bzw. EG 13 TVöD beim Dezernat für Wirtschaft und Liegenschaften. Da die Besetzung der Stelle bereits mit sofortiger Wirkung notwendig ist, wird eine entsprechende Stelle im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 verwaltungsintern zur Verfügung gestellt. Die erforderlichen Mittel i.H.v. 86.800 € sind im Teilergebnisplan 0203 — Märkte - in Teilplanzeile 11 — Personalaufwendungen - abzubilden. Die Kompensation erfolgt aus Sachmitteln, die im Hpl.-Entwurf 2016/2017 im Teilergebnisplan 0203 — Märkte — in Teilplanzeile 13 — Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen — veranschlagt wur- den. Sachstand: Ergebnis Standortprüfungen: Die Stadt Bornheim teilte auf wiederholte Anfrage mit, dass in der angefragten Grö- ßenordnung keine Flächen zur Verfügung stehen. Die Standorte Hürth und Brühl werden derzeit vertiefend geprüft. Diese Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Bezüglich des zusätzlichen Personalbedarfs wurde ein entsprechendes Stellenbeset- zungsverfahren eingeleitet. Die Verwaltung bereitet eine Beschlussvorlage vor, die eine Empfehlung zu einem ge- eigneten Standort für eine Verlagerung des Großmarktes beinhaltet. Gremium: Rat . Sitzungsdatum: 02.02.2010 Vorlagenummer: AN/0130/2010 Federführung: Dez. V1/15 Status: In Bearbeitung Betreff: Nr. 2- Regionales Logistikkonzept Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte für ein regional ausgerichtetes Lo- gistikkonzept einzuleiten, das alle Verkehrsträger berücksichtigt, und bei Inanspruchnahme des Verkehrsträgers Straße die damit einhergehenden Umwelt- und Verkehrsbelastungen auf ein Minimum reduziert. Dies soll unter folgenden Maßgaben erfolgen: e Darstellung der Kooperationsmöglichkeiten mit den kommunalen Nachbarn - darunter Bonn und Neuss/Düsseldorf, e Kooperationsmöglichkeiten der HGK AG mit regionalen Logistikpartnern, wie z.B. den Neuss-Düsseldorfer-Häfen, e Ausschöpfung bislang anderweitig oder minder genutzter Potenziale im Hafen Niehl I für den wassergebundenen Container-Umschlag, e Ermittlung der Potenziale vorhandener und in Planung befindlicher KLV-Terminals ein- schließlich GVZ Eifeltor. Die Verwaltung soll die Einrichtung einer Güterverkehrskonferenz mit den in der Region rele- vanten Logistikakteuren prüfen. Die Verwaltung berichtet fortlaufend den zuständigen Fachausschüssen. Sachstand: Am 23.04.2015 (Vorlagen-Nr.: 0988/2015) wurde das vormals Regionales Logistikkonzept ge- nannte Konzept in Stadtentwicklungskonzept Logistik umbenannt. Des Weiteren hat der Rat der Stadt Köln am 2.2.2016 die Leitlinien und Handlungsempfehlun- gen sowie die Kurzfassung als Teil 1 des Stadtentwicklungskonzepts Logistik (Analyse, Trends, Handlungsempfehlungen) beschlossen und die Verwaltung beauftragt, ein Hand- lungsprogramm als Teil 2 des StEK Logistik zu erstellen. Gremium: Wirtschaftsausschuss Sitzungsdatum: 29.04.2010 Vorlagenummer: AN/0355/2010 und AN/0863/2010 Federführung: 32 Status: In Bearbeitung Betreff: Nr. 3- Online-Gewerbeanmeldungen Beschluss: Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, die Möglichkeit zur An-, Ab- und Ummeldung eines Gewerbes im Internet zu ermöglichen und öffentlich bekannt zu machen. Die im städtischen Internet-Auftritt vorgehaltenen Produkte für Gewerbebetriebe sind in Hin- sicht auf deutlich leichtere Auffindbarkeit und Serviceoptimierung (elektronische Signatur) zu überprüfen. Alle relevanten städtischen Dienstleistungen und Angebote - insbesondere in Hinsicht auf kleine und mittelständische Betriebe - sollen virtuell als leicht auffindbares elektronisches Ser- vice-Portal gebündelt werden. Dies soll z.B. auch die städtischen Immobilienangebote, Infor- mationen zu Gewerbegebieten und Existenzgründer etc. umfassen. Dabei soll berücksichtigt und dargestellt werden, wie ein solches Kompaktangebot unter Nut- zung der „EUGO-Seiten“ (einheitlicher Ansprechpartner) realisierungsfähig wäre. Die Verwaltung soll die Möglichkeit einer zeitlich schrittweisen, modularen Realisierung und des dafür notwendigen Aufwands (Haushaltsmittel) darstellen. Sachstand: Für das sich in der Gewerbeabteilung im Einsatz befindende Fachverfahren zur Durchführung von Gewerbemeldungen und Auskünften aus dem Gewerbemelderegister (migewa) erfolgten im Laufe des Kalenderjahres 2016 umfassende Updates und Neueinführungen von Modulen zwecks Verbesserung bzw. Optimierung der Software. XGewerbe (Durch die Verordnung zur Ausgestaltung des Gewerbeanzeigeverfahrens — Ge- wAnzV wurde eine Spezifikation mit der Bezeichnung „XGewerbe“ zur elektronischen Über- mittlung von Daten aus der Gewerbeanzeige an empfangsberechtigte Stellen festgelegt.) Die durch die vorg. Verordnung vorgeschriebene Umstellung der Übermittlung der Gewerbe- meldedaten (Durchschriften von Gewerbemeldungen an zu informierende Behörden) auf elekt- ronischem Weg wurde zum 01.01.2017 erfolgreich vorgenommen. Die bis zu 7 in Kenntnis zu setzenden Stellen erhalten dadurch. durchschnittlich 28.000 Gewerbemeldungen pro Jahr au- tomatisiert, medienbruchfrei, unverzüglich und nicht mehr in Papierform. eMeldung (naviga Web eMeldung mit naviga eAkte bietet Gewerbetreibenden die Möglichkeit, ihre Gewerbemeldungen direkt im Internet zu erfassen. Die erforderliche Anzahl aller Melde- formulare und Beiblätter wird automatisch erzeugt und als PDF zum Download bereitgestellt. Im Hintergrund werden die Daten automatisch in den migewa Posteingang übertragen.) eAkte (Die naviga-eAkte bietet die Möglichkeit, der eMeldung zusätzlich Dokumente beizufü- gen und diese zu verwalten. Die gespeicherten Unterlagen werden mit Informationen über das Dokument und den dazu gehörenden Vorgang in der migewa Datenbank abgelegt.) Die naviga eAkte wurde Anfang 2017 in den Testbetrieb übernommen. Eine Produktivsetzung ist gemeinsam mit der eMeldung beabsichtigt. Sobald alle Komponenten seitens des Herstel- lers bereit stehen und fehlerfrei laufen, kann die Produktivsetzung erfolgen. eAuskunft (naviga Web eAuskunft ist das elektronische Gewerbeauskunftsverfahren, das behördlichen, gewerblichen und privaten Auskunftsersuchenden die Möglichkeit bietet, Aus- künfte direkt online abzurufen. Entsprechend den Vorgaben der Gewerbeordnung sind kosten- freie Auskünfte durch nicht registrierte Benutzer auf die öffentlichen Daten des Gewerberegis- ters beschränkt. Behördliche und gewerbliche Auskunftsersuchende können sich registrieren lassen, um erweiterte Auskünfte über einen passwortgeschützten Zugang als PDF-Dokument herunterzuladen. Zwischen kostenfreien Abrufen von Behörden und kostenpflichtiger Nutzung durch Gewerbliche wird unterschieden.) Am 02. November 2016 startete die erfolgreiche Pilotierung der eAuskunft für Behörden in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer Köln (IHK) und der Handwerkskam- mer zu Köln (HWK). Der Service wurde zum 27.12.2016 in den Produktivbetrieb für alle Behörden übernommen. Bereits durch die Anbindung der beiden genannten Institutionen erfolgt eine Einsparung von jährlich ca. 1.200 bisher in Papierform erteilten Auskünften aus dem Gewerberegister. Derzeit läuft seitens 321/20 die Registrierung weiterer Behörden mit dem Ziel, diesen die Aus- künfte umgehend automatisiert und medienbruchfrei zu übersenden. Es ist beabsichtigt, alle auskunftsersuchenden Behörden zügig für diesen Service zu registrieren. Hiermit entfallen jährlich durchschnittlich 18.500 angefragte Behördenauskünfte bei der Gewerbestelle der Stadt Köln, die bisher von der Sachbearbeitung ausgedruckt und auf dem Postweg auskunftsersu- chenden Behörden zur Verfügung gestellt wurden. Die Produktivsetzung der eAuskunft für NaHIBERECEE: und Private ist im Laufe der ersten Jah- reshälfte 2017 geplant. Um den Anforderungen des Responsive und des Corporate Designs zu entsprechen, waren und sind Anpassungsarbeiten des Fachverfahrensherstellers naviga GmbH in Zusammenar- beit mit dem Amt für E-Government und Online-Dienste notwendig. Im abgelaufenen Kalender- jahr erfolgte die Einbindung des Logos und Impressums der Stadt Köln. Für das laufende Ka- lenderjahr ist die Umstellung der Web-Anwendung für die eAuskunft und eMeldung auf Responsive Design umzustellen und die Anbindung an ein Online-Bezahlverfahren beabsich- tigt. Die im letzten Jahr aufgetretenen Probleme beim Export der Gewerbemeldedaten in die eAus- kunft konnten behoben werden. Gremium: Wirtschaftsausschuss Sitzungsdatum: 05.11.2012 Vorlagenummer: AN/1682/2012 Federführung Dez. 111/803 Status In Bearbeitung Betreff: Nr. 4 - Zwischennutzungen Beschluss: | In seiner Sitzung am 05.11.2012 hat der Wirtschaftsausschuss zum Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum Thema "Zwischennutzungen.als Instrument der Wirtschafts- förderung und Stadtentwicklung" folgenden Beschluss gefasst: Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob und wie ein Verfahren zur Vermittlung und Vermietung von Gewerbe- und Büroflächen sowie Brachflächen für Zwischennutzungen eingerichtet werden kann, das Ergebnis ist dem Wirtschaftsausschuss vorzulegen. Folgende Ziele und Kriterien sind in die Prüfung einzubeziehen: e Nutzern, die befristet Gewerbe- und Büroraum zu erschwinglichen Konditionen nachfragen, sollen Nutzungsangebote zugänglich gemacht werden, um solche Objekte und Flächen, die in der Regel nicht mehr uneingeschränkt vermarktbar sind, für Zwischennutzungen zu aktivieren. j e Das Angebot soll Leerstände und Büroflächen von privaten und öffentlichen Eigentümern umfassen, somit auch städtische Liegenschaften. e Leere Gebäude, Räume und Brachflächen sollen so nach beendeter Nutzung und vor weiterer längerfristiger Wiedernutzung für eine Nutzung auf Zeit aktiviert werden. e Es ist sicherzustellen, dass vorgesehene Nachnutzungen ohne Einschränkungen realisiert werden können. e Vorhandene Förderprogramme des Landes und des Bundes, wie z.B. Stadtumbau West, sollen genutzt werden. Die Ausschüsse Stadtentwicklung, Liegenschaften, Kunst- und Kultur sowie Umwelt und Grün sollen über den Beschluss und seine Bearbeitung durch die Verwaltung in Form von Mitteilungen informiert werden. Sachstand: Der Wirtschaftsausschuss hat in seiner Sitzung vom 27.10.2016 den Abschlussbericht über die Pilotphase für das Konzept Zwischennutzungsmanagement zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die Pilotphase um ein Jahr zu verlängern. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens wurde zwischenzeitlich das Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH beauftragt, das Zwischennutzungsmanagement für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017 fortzuführen Gremium: Wirtschaftsausschuss Sitzungsdatum: 25.04.2013 Vorlagenummer: 0769/2013 Federführung Dez. 111/801 Status erledigt Betreff: Nr. 5 — Studie „Standort Köln — Perspektive 2030“ Beschluss: Der Wirtschaftsausschuss erkennt den Bedarf für eine Untersuchung über die wirtschaftlichen Entwicklungspotenziale der Stadt für die nächsten Jahrzehnte an und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des entsprechenden Vergabeverfahrens. Sachstand: Im April 2016 wurden die Ergebnisse der Studie „Standort Köln — Perspektive 2030“ durch den Projektleiter der Prognos AG Herrn Oliver Lühr im Wirtschaftsausschuss vorgestellt. Ergänzend wurde den Ausschussmitgliedern eine sechzigseitige Kurzfassung des Untersuchungsberichts ausgehändigt. Die endabgestimmte Langfassung (250 Seiten) des Berichts wurde im August 2016 an die Fraktionen übersandt. Gremium: Rat Sitzungsdatum: 30.04.2013 Vorlagenummer: 1141/2013 Federführung Dez. 111/801 Status In Bearbeitung Betreff: Nr. 6 - Markenprozess Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 1. den Markenprozess Köln zunächst als befristete Aufgabe der Wirtschaftsförderung zu implementieren und fordert die Verwaltung auf, die erforderlichen Strukturen für das Marken-Managementsystem einzurichten. 2. die Einrichtung einer für zwei Jahre befristeten Mehrstelle in der Wertigkeit städtischer Verwaltungsrat, BGr. A13 h. D. vergleichbar VA, Vgr. Il, Fg. 1a BAT für das operative Management des Markenprozesses beim Amt für Wirtschaftsförderung, Abteilung Standortmarketing. Für die unterjährige Aufgabenwahrnehmung wird eine verwaltungsinterne Verrechnung zur Verfügung gestellt. Die entsprechenden Aufwendungen werden im Teilergebnisplan 1501 — Wirtschaft und Tourismus aus Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - in Teilplanzeile 11 - Personalaufwendungen - im Rahmen der Bewirtschaftung umgeschichtet. 3. Die Verwaltung wird gebeten, vor Ablauf von 2 Jahren einen detaillierten Erfahrungsbericht vorzulegen und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen auszusprechen. Sachstand: Im März 2016 wurde dem Rat ein ausführlicher Erfahrungsbericht über die vergangenen zwei Jahre im Markenprozess vorgelegt. Er diente zur Entscheidungsfindung, ob der Markenprozess fortgeführt wird. Laut Ratsbeschluss vom 15.03.2016 wird der Markenprozess Köln als Aufgabe der Wirtschaftsförderung fortgeführt und soll inhaltlich weiterentwickelt werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, die unterschiedlichen Aktivitäten für Stadtmarketing und Außenkommunikation zu bündeln und neu zu ordnen, um ein zukunftsfähiges und abgestimmtes Gesamtkonzept für ein international ausgerichtetes einheitliches Stadtmarketing und eine darauf basierende Außenkommunikation zu entwickeln und umzusetzen. Des Weiteren wurden folgende Projekte im Rahmen des Markenprozesses umgesetzt: Tag der Weltmarktführer der Region Köln 2016 Der Kongress fand am 11. Mai 2016 zum zweiten Mal in Köln statt. Durch die mediale Begleitung der WirtschaftsWoche erreichte er eine deutschlandweite Leserschaft. Die Profilierung von Kölner Unternehmen auf dem Kongress sorgt dafür, dass Köln bei Entscheidern bundesweit und im angrenzenden Ausland stärker in den Fokus rückt. Referenten waren u.a. Tom Buhrow (WDR), Simone Menne (Lufthansa). Dr. Michael Fübi (TÜV Rheinland) und Bernhard Mattes (Ford). Die Veranstaltung mit ca. 200 Teilnehmern wurde von OB Henriette Reker und Garrelt Duin, Wirtschaftsminister NRW eröffnet. Auch 2017 wird der Kongress erneut stattfinden. Am Donnerstag, den 11.05.2017 wird die Veranstaltung wieder in der Flora veranstaltet. Magazin „Edition Wirtschaft 4.0 — 25 Ideen aus Köln“ Ein neues Standortmagazin stellt Themen rund um das digitale Köln in den Mittelpunkt. Auf 20 Seiten werden Ideen, Innovationen und kreative Köpfe aus Köln vorgestellt, die die enorme Wirtschaftskraft und Zukunftsfähigkeit des Standorts anschaulich belegen. Präsentiert werden 25 Ideen aus Wirtschaft und Wissenschaft: Erfolgreiche Start-ups, Gründerinnen und Gründer sowie Mittelstandsunternehmen, die durch die Digitalisierung neue Wege gehen. Weitere Themen sind Kölns digitale Partnerschaft mit Tel Aviv und ein Interview mit Business Angel Mehrdad Piroozram. Die Vorsitzende des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt, Frau Professor Dr. Pascale Ehrenfreund, erklärt, wie die Raumfahrt den 3D-Druck einsetzen kann. Das Heft erschien als Sonderbeilage in der Gesamtausgabe der Süddeutschen Zeitung am 5. November 2016 mit einer Auflage von über 550.000 Exemplaren. Es ist außerdem auch in Englisch erhältlich. Auf der Homepage der Stadt Köln steht es als E-Paper und pdf zum Download bereit. Im März 2017 wird ein weiteres Standortmagazin veröffentlicht. In diesem Heft wird der Schwerpunkt wieder auf den Markentreiber „Lebenswerte Metropole“ gelegt. Das Heft wird mit Unterstützung von KölnTourismus erarbeitet und auch auf der ITB- Internationale Tourismusbörse in Berlin (08.-12.03.) zur Standortwerbung eingesetzt. Gremium: Wirtschaftsausschuss Sitzungsdatum: 09.06.2016 Vorlagenummer: AN/1038/2016 Federführung: 1/15 Status: In Bearbeitung Betreff: Nr.'7 - Strategisches Flächenmanagement Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, eine konkrete Übersicht über die Bereitstellung von Gewerbe- und Industrieflächen als essentieller Baustein eines strategischen Flächenmanagements fort- laufend aktualisiert zu führen und dem Wirtschafts-, Stadtentwicklungs- und Liegenschaftsaus- schuss halbjährlich vorzulegen. Die Übersicht soll alle Flächenreserven für eine GE/GI-Nutzung auf Basis des Flächennut- Aungeplane - geordnet nach Stadtteil - nach folgenden Kriterien aufführen: Flächen, die für GE- oder GI-Nutzungen baureif sind und vermarktet werden können, Flächen, für die eine Bauleitplanung und Erschließung erforderlich ist, Brachflächen, Mindernutzungen mit vorhandenem Gewerbebestand, Betriebserweiterungsflächen. Für jede Fläche ist die Größe (ha), der Eigentumsstatus (privat/städtisch etc.) und der Pla- nungsstand sowie der Zeitpunkt der voraussichtlichen Baureife darzustellen. Sachstand: Die zur Sitzung im Juni 2016 vorgestellte Übersicht wird zurzeit in Abstimmung mit dem Unter- nehmensservice im Amt für Wirtschaftsförderung aktualisiert und den Gremien zu den jeweili- gen Sitzungen im März 2017 vorgelegt.
Mitteilung Ausschuss
1975 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
III/80/80/1
Vorlagen-Nummer 22.02.2017
0539/2017
Mitteilung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Wirtschaftsausschuss 09.03.2017
Berichtspflicht gm §42 der Geschäftsordnung des Rates - Bericht an den
Wirtschaftsausschuss
Das Verfahren der Berichterstattung an die Fachausschüsse wurde 2013 geändert. Die Berichtspflicht
gegenüber den Fachausschüssen wird durch die Dezernate wahrgenommen. Für jeden Ausschuss
(ausgenommen sind die Unterausschüsse) wird ein Bericht gefertigt, der den jeweiligen Ausschüssen
zur Kenntnisnahme vorgelegt wird. Die Berichte enthalten die Sachstände zu allen öffentlichen Be-
schlüssen des Gremiums. Punkte, die ausschließlich zur Kenntnis genommen (Mitteilungen, Beant-
wortungen) oder vorberaten werden, bleiben unberücksichtigt.
Die Beschlüsse, zu denen ein aktueller Sachstandsbericht vorgelegt wird, sind der folgenden Tabelle
zu entnehmen:
Berichte an den Wirtschaftsausschuss
lfd.
Nr. Beschluss
Gre-
mium Sitzung Vorlagen-Nr.
Feder-
führung Status
1
Weitere Vorgehensweise
Verlagerung Frischezent-
rum Rat 22.09.2016 2531/2016 III/III/1 in Bearbeitung
2 Regionales Logistikkonzept Rat 02.02.2010 AN/0130/2010 VI/15 in Bearbeitung
3
Online-Gewerbeanmeldung
auch in Köln WiA 29.04.2010
AN/0355/2010,
AN/0863/2010 I/32 in Bearbeitung
4 Zwischennutzungen WiA 05.11.2012 AN/1682/2012 III,803 in Bearbeitung
5
Studie „Standort Köln –
Perspektive 2030“ WiA 25.04.2013 0769/2013 III,801 in Bearbeitung
6 Markenprozess Köln Rat 30.04.2013 1141/2013 III,801 in Bearbeitung
7
Strategisches Flächenma-
nagement WiA 09.06.2016 AN/1038/2016 VI/15 in Bearbeitung
Zu Nr. 1: Aufgrund der veränderten Beschlusslage wird an dieser Stelle nicht länger über die Vorlage
AN/0493/2009 berichtet sondern über den Ratsbeschluss aus dem letzten Jahr.
Die Sachstandsberichte zu diesen 7 Beschlüssen sind der Mitteilung als Anlage 1 beigefügt.
gez. Berg
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0539/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 22.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27