Mandari Insight

0301/2026

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Behindertenparkplatz in der Frohnhofstraße, Aktenzeichen 143/24

Mitteilung BV 20.03.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 11.05.2026, TOP 3.2.1

Mitteilung BV

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung BV

3204 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/644 
 
Vorlagen-Nummer 
 0301/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 16.03.2026 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Behindertenparkplatz in der 
Frohnhofstraße, Aktenzeichen 143/24 
Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 36. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 
19.05.2025 
 
3.1 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Behindertenparkplatz in der Frohnhof-
straße, Aktenzeichen 143/24 (0796/2025) 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld dankt der Petentin für ihre Eingabe und beauftragt die Ver-
waltung auf der Frohnhofstraße, in unmittelbarer Nähe zur dortigen Caritas Einrichtung, einen 
Parkplatz für Menschen mit Behinderung einzurichten. Die Parkplätze auf dem Gelände der 
Einrichtung sollen hiervon unberührt bleiben. 
 
 
Stellungnahme: 
Der Beschluss betrifft ein Geschäft der laufenden Verwaltung und wurde durch die Verwaltung 
überprüft.  
Die Anordnung von Verkehrszeichen richtet sich nach den Vorgaben der Straßenverkehrsord-
nung (StVO). Demnach treffen die Straßenverkehrsbehörden nach § 45 Abs. 1 b. Nr. 2 StVO 
die notwendigen Anordnungen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglich-
keiten für schwerbehinderte Menschen. Die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes kann 
lediglich von der Personengruppe mit einer entsprechenden Parkerleichterung für Schwerbe-
hinderte Menschen in Anspruch genommen werden und steht anderen Verkehrsteilnehmer 
dauerhaft nicht zur Verfügung.   
 
Die Notwendigkeit einen allgemeinen Behindertenparkplatz einzurichten, besteht nicht. Im Be-
reich der Frohnhofstraße befinden sich soziale Einrichtungen der Caritas, Gut Pisdorhof und 
Gut Frohnhof.  Die Nutzer der Einrichtungen, Bewohner wie Mitarbeiter der Werkstatt werden 
in der Regel zu bestimmen festen Zeiten von Dritten, wie Angehörigen Bussen und Taxen ge-
bracht bzw. abgeholt. In der Regel werden diese Verkehre auf dem Gelände der Einrichtung 
abgewickelt. In der Vergangenheit wurde mit Absprache der Einrichtung darüber hinaus auf 
Höhe Frohnhofstraße 39-41, ein eingeschränktes Haltverbot von 07:00 – 08:30 Uhr sowie 
15:00-16:00 Uhr eingerichtet, um hier den erweiterten Bedarf zu decken. Des Weiteren ist im 
Bereich der Parkplatzzufahrt des Gut Pisdorhofs ein kurzes Anhalten möglich. Die Einrichtung 
selbst, kann auch gerne den Hol- und Bringverkehr auf dem eigenen Gelände optimieren, um 
die Nutzungsansprüche zu erfüllen.  
 
Eine Einrichtung eines allgemeinen Behindertenparkplatzes berührt die Interessen anderer

2 
 
Verkehrsteilnehmer, weil dieser Parkplatz der Allgemeinheit dauerhaft nicht mehr zur Verfü-
gung steht. Daher ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Eine Einrichtung eines 
allgemeinen Behindertenparkplatzes, der zum Zweck des Hol- und Bringverkehrs abzielt, ist 
nicht verhältnismäßig, da hierfür die Einrichtung selbst zuständig ist und darüber hinaus auch 
zusätzliche verkehrstechnische Maßnahmen im öffentlichen Straßenland getroffen wurden. 
Ein abweichendes Prüfungsergebnis ist mit den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung somit 
nicht zu vereinbaren. Daher kann die Verwaltung dem Beschluss nicht zustimmen.

Beratungsverlauf (1)

11.05.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 3.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Frohnhofstraße 39

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0301/2026
Typ
Mitteilung BV
Datum
20.03.2026
Erstellt
29.01.2026 09:21