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3874/2023

Beschlussvorlage Bezirksvertretung: Vierte Vergabe der bezirksorientierten Finanzmittel gem. § 37 GO 2023

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 22.11.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 27.11.2023, TOP 9.4

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 3874-2023

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1950 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-4/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 3874/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschlussvorlage Bezirksvertretung: Vierte Vergabe der bezirksorientierten 
Finanzmittel gem. § 37 GO 2023  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss 
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt die vierte Vergabe der bezirksorientierten  
Finanzmittel gem. § 37 GO für das Jahr 2023 gemäß Anlage 2 zur Beschlussvorlage 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 27.11.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  42.144,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Nach Vorgaben des § 37 Abs. 3 GO NRW erfüllen die Bezirksvertretungen die ihnen zugewie-
senen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, „dabei sollen sie 
über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können.“ 
Der Rat der Stadt Köln hat für das Jahr 2023 insgesamt 146.100 Euro bezirksbezogene Mittel 
für den Stadtbezirk festgesetzt. Zusätzlich stehen der Bezirksvertretung 2.879,46 € zur Förde-
rung der Bürgervereine im Stadtbezirk zur Verfügung. 
 
Anlagen

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 3874-2023

1415 Zeichen

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 3874/2023 
Antragsnummer Jahr Antragsteller Projekt Zuschuss/€
38 2023 Niehler Freiheit Bickendorfer Salon 0,00 / abgelehnt 
43 2023 Bürgervereinigung 
Bocklemünd Druckkostenzuschuss 1200,00 
52 2023 Bürgervereinigung 
Köln-Ehrenfeld 
Kulturpfad 
Ehrenfeld/Neuehrenfeld 7000,00 
55 2023 Kulturpfad Bickendorf/ 
Ossendorf 
Erweiterung des 
Kulturpfades Bickendorf 2000,00 
69 2023 Pia Hertel  XXL-Ausstellung Köln II 0,00 / abgele hnt 
71 2023 Bürgerzentrum 
Ehrenfeld e.V. Bürgerzentrum Ehrenfeld 0,00 / abgelehnt 
72 2023 
Bürgerverein 
Bocklemünd/Mengeni 
ch e.V. 
Köln liest im Advent 2023 1000,00 
73 2023 Colorrevolution Wandbemalung Leo 
Aman Park 2000,00 
74 2023 André Böxkes Kunstroute Ehrenfeld 2500,00 
75 2023 DingFabrik Köln e.V. Anschaffung einer Shaper 
Origin CNC Fräse 2500,00 
76 2023 Patrick Askew Atelier Stammhirn 3600,00 
77 2023 Fründe us Colonia Eröffnung 
Straßenkarneval 2024 5000,00 
78 2023 
KGV 
Bocklemünd/Mengeni 
ch/Vogelsang 
Zirkusprojekt 5000,00 
79 2023 Koelner 
Spendenkonvoi 
Informationsveranstaltung 
und Soli-Konzert zum 
Vereinsjubiläum 
1744,00 
80 2023 Hamide Sauer Vierspringerspiel 1250,00 
81 2023 KGV Schlösser 
Gärten 
100-Jahr Feier KGV 
Schlösser 5000,00 
82 2023 
Förderkreis 
Hochbunker 
Körnerstraße 
Kunststation Bunker_k101 
2024 1600,00 
83 2023 Bürgervereinigung 
Köln-Vogelsang e.V. Verbrauchsmaterial 750,00 
Summe: 42.144,00

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1614 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu.
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen.
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen?
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend.
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich):
Die Vergabe der bezirksorientierten Mittel erfolgt gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen. Demnach sollen Bezirksvertretungen über den Verwendungszweck dieser
Haushaltsmittel allein entscheiden können. Eine Beschlussfassung über die Vergabe dieser Mittel erfolgt
auf Grundlage eines von der Bezirksvertretung Ehrenfeld festgelegten Förderprogramms, in dem die
Kriterien für die Gewährung von Zuschüssen festgelegt sind. Vor diesem Hintergrund ist kein
ausreichender Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorhanden.“
Kontakt
OB/2 Referat für Strategische Steuerung
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
Brückenstraße 5-11
50667 Köln
T elefon:0221 – 221 25044
E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Kontakt
OB/2 Referat für Strategische Steuerung
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
Brückenstraße 5-11
50667 Köln
T elefon:0221 – 221 25044
E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

27.11.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3874/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
22.11.2023
Erstellt
22.11.2023 10:25