0706/2021
"Noch ein Parkplatz in Kalk wird nicht benötigt."
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2494 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/230 III/23/230-4 Vorlagen-Nummer 0706/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 04.03.2021 "Noch ein Parkplatz in Kalk wird nicht benötigt." Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen in der Bezirksvertretung Kalk hat zur Sitzung der Bezirksvertre- tung Kalk am 04.03.2021 folgende Fragen gestellt (AN/0300/2021). Neben dem Gelände von Vision e.V. an der Dillenburger Straße in Köln-Kalk ist ein Parkplatz, der von der Stadt Köln an die GAG vermietet werden soll. Stimmt dies? Falls ja, 1. Warum vermietet die Stadt Köln eine Fläche an die GAG, die in Corona Zeiten auch für Bür- ger*innen gestaltet werden könnte, während das „Schneckenhaus“, das Parkhaus an der Dil- lenburger Straße, über eine Vielzahl leerer Parkflächen verfügt? 2. Mit welcher Initiativen vor Ort könnte die Verwaltung eine für den Menschen ausgerichtete Nutzung finden? 3. Für wie lange ist die Vermietung des Parkplatzes geplant? Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: zu 1.) Der Parkplatz an der Ecke Dillenburger Straße / Neuerburgstraße wird interimsweise als Stell- platznachweis für den Technikhof Kalk (Dillenburger Str. 71-97) hergerichtet. Die Herrichtung des Parkplatzes erfolgt aus Zeit- und Kostengründen durch die Mieterin des Technikhofs Kalk, die GAG Immobilien AG. Die Parkpalette, welche ursprünglich als Stellplatznachweis diente, steht nicht länger zur Ver- fügung, da die Stadt die Parkpalette zusammen mit dem Objekt Dillenburger Straße 69 an das Erzbistum Köln veräußert hat, um den Bildungscampus realisieren zu können. Nach § 48 Bauordnung NRW sind Stellplätze in ausreichender Zahl und Größe und in geeig- neter Beschaffenheit herzustellen und als notwendige Stellplätze nachzuweisen. Das Parkhaus an der Dillenburger Straße dient bereits vollständig als Stellplatznachweis für das Kalk Karree, sodass dort keine weiteren Stellplätze mittels Baulast nachgewiesen werden können. zu 2.) Die Verwaltung führt bereits intensive Gespräche mit verschiedenen Initiativen, um das ge- samte Areal westlich der Christian-Sünner-Straße bis zur Neuerburgstraße einer für den Men- schen ausgerichteten Nutzung zuzuführen. 2 zu 3.) Der Parkplatz ist ausdrücklich als Interimsstandort geplant und wird nur so lange betrieben, bis ein endgültiger Stellplatznachweis an anderer Stelle geführt werden kann.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Dillenburger Straße 71
- Neuerburgstraße
- Christian-Sünner-Straße
- Straße 7
- Straße 6
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Details
- Aktenzeichen
- 0706/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 03.03.2021
- Erstellt
- 24.02.2021 11:21