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2807/2017

Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion AN/1244/2017

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 11.09.2017

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 11.09.2017

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

1395 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/OB 
 
11.09.2017 
Vorlagen-Nummer 
 2807/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 11.09.2017 
 
Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion AN/1244/2017 
Die Anfrage der SPD-Fraktion gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates vom 06.09.2017 
„Abwahlkampagne von CDU, Grünen und FDP gegen die Beigeordnete Laugwitz-Aulbach“ 
(AN/1244/2017) wird wie folgt beantwortet:  
 
1. Sind die vorgenannten Behauptungen aus Sicht der Oberbürgermeisterin zutreffend? 
 
Antwort: 
Die Wahl und Abberufung von Beigeordneten erfolgt durch den Rat (§ 41 Abs. 1 Satz 2 lit. c) 
i. V. m. § 71 Abs. 1 Satz 3 bzw. Abs. 7 Satz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)).  
 
Ein Antrag auf Abberufung liegt nicht vor. Die Gemeindeordnung legt in § 71 Abs. 7 Satz 4 GO 
NRW ausdrücklich fest, dass zu einem Antrag auf Abberufung im Rat keine Aussprache statt-
finden darf. Vor dem Hintergrund dieser Regelung kann auch im Vorfeld eines möglichen An-
trags keine Stellungnahme erfolgen. 
 
 
2. Falls ja:  
a. Durch welche Fakten oder objektiven Maßstäbe werden sie belegt? 
b. Welche Maßnahmen hat die Oberbürgermeisterin als Dienstvorgesetzte in diesem Zu-
sammenhang getroffen, um ihrer Aufsichtspflicht und Organisationsverantwortung für die 
Stadtverwaltung nachzukommen? 
 
Antwort: 
s. o.  
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

11.09.2017 Hauptausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2807/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
11.09.2017
Erstellt
08.09.2017 13:26