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Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion AN/1244/2017
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 2807/2017 vom 11.09.2017
Stand: Am 11.09.2017 im Hauptausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/OB 11.09.2017 Vorlagen-Nummer 2807/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 11.09.2017 Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion AN/1244/2017 Die Anfrage der SPD-Fraktion gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates vom 06.09.2017 „Abwahlkampagne von CDU, Grünen und FDP gegen die Beigeordnete Laugwitz-Aulbach“ (AN/1244/2017) wird wie folgt beantwortet: 1. Sind die vorgenannten Behauptungen aus Sicht der Oberbürgermeisterin zutreffend? Antwort: Die Wahl und Abberufung von Beigeordneten erfolgt durch den Rat (§ 41 Abs. 1 Satz 2 lit. c) i. V. m. § 71 Abs. 1 Satz 3 bzw. Abs. 7 Satz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)). Ein Antrag auf Abberufung liegt nicht vor. Die Gemeindeordnung legt in § 71 Abs. 7 Satz 4 GO NRW ausdrücklich fest, dass zu einem Antrag auf Abberufung im Rat keine Aussprache statt- finden darf. Vor dem Hintergrund dieser Regelung kann auch im Vorfeld eines möglichen An- trags keine Stellungnahme erfolgen. 2. Falls ja: a. Durch welche Fakten oder objektiven Maßstäbe werden sie belegt? b. Welche Maßnahmen hat die Oberbürgermeisterin als Dienstvorgesetzte in diesem Zu- sammenhang getroffen, um ihrer Aufsichtspflicht und Organisationsverantwortung für die Stadtverwaltung nachzukommen? Antwort: s. o. gez. Reker
Beratungsverlauf
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