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V/0026/2024

Änderung der Richtlinien zur finanziellen Förderung von Organisationen, Projekten und Initiativen im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Gleichstellung

Vorlagen 25.04.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Gleichstellung, Sitzung am 06.06.2024, TOP 11

Beschlussvorlage

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Richtlinie Projektförderung 2024

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Anlage A

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Beschlussvorlage

1076 Zeichen

V/0026/2024 
V/0026/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Änderung der Richtlinien zur finanziellen Förderung von Organisationen, Projekten und Initiativen 
im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Gleichstellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   06.06.2024 Ausschuss für Gleichstellung Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die bisherigen „Richtlinien zur finanziellen Förderung von Organisationen, Projekten und Initiativen im 
Zuständigkeitsbereich des Amtes für Gleichstellung“ werden aktualisiert.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Richtlinien wurden um Angaben für Antragstellende ergänzt. Die Kostengrenze für die Entschei-
dung über die Vergabe der Fördermittel wurde vereinheitlich.  
 
 
gez. Markus Lewe 
 
 
Anlagen: 
 
Richtlinien zur finanziellen Förderung von Organisationen, Projekten und Initiativen im Zuständig-
keitsbereich des Amtes für Gleichstellung  
 
 
 
  
Amt für Gleichstellung 
 
21.05.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Sarah Braun 
Telefon: 492-1700 
BraunS@stadt-muenster.de

Richtlinie Projektförderung 2024

4694 Zeichen

Anlage 1 
 
 
Richtlinien zur finanziellen Förderung von Organisationen, Projekten und Initiativen im 
Zuständigkeitsbereich des Amtes für Gleichstellung 
 
 
Das Amt für Gleichstellung fördert Demokratie und Beteiligung. 
Wir setzen uns für eine geschlechtergerechte Gesellschaft ein, denn alle Geschlechter und 
Lebensformen sind gleich viel wert. 
Wir schätzen Vielfalt und wissen, dass Macht unterschiedlich verteilt ist. 
Uns ist klar, dass manche Geschlechter, Lebens- und Liebesformen in der Mehrheit sind, andere in der 
Minderheit. Wir wissen, dass Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen sind und 
unterschiedlich benachteiligt werden. 
 
1. Wer kann von uns Geld bekommen? 
 
Wir fördern Organisationen, Projekte und Initiativen, die  
 niedrigschwellig, also für alle leicht erreichbar sind, 
 sozialpolitisch handeln, 
 durch Eigeninitiative getragen sind und 
 Angebote und Aktivitäten für eine oder mehrere Zielgruppen im Sinne dieser Richtlinie anbieten. 
 
Daher fördern wir 
 Frauenorganisationen, -projekte und -initiativen 
 Männerorganisationen, -projekte und -initiativen 
 LSBTIQ* (lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, inter* und queeren Menschen) -
Organisationen, -projekte und -initiativen  
 
Ziele dieser Förderung: 
 eine große Vielfalt von entsprechenden Aktivitäten ermöglichen 
 Eigeninitiative und Mitverantwortung unterstützen 
 
2. Wer kann einen Antrag stellen? 
 
Antragsberechtigt sind Gruppen, Organisationen, Verbände und Initiativen aus Münster, die nicht auf 
Gewinn ausgerichtet sind und nicht regelmäßig von der Stadt Münster gefördert werden.  
 
Die Antragsberechtigten sollen Angebote und Veranstaltungen entweder für eine oder für mehrere der 
Zielgruppen Frauen*, Männer*, LSBTIQ* anbieten, insbesondere 
 
 Öffentlichkeitsarbeit, bewusstseinsbildende Aufklärungs- und Informationsarbeit (u.a. zu  
 Rollenbildern) 
 Informations- und Vernetzungsangebote, 
 Angebote zur Selbsthilfe, Empowerment und Situationsveränderung in Belastungssituationen. 
 
Die Angebote und Veranstaltungen  
 müssen in Münster stattfinden, 
 sollen mehrheitlich von Münsteraner*innen organisiert werden, 
 sollen mehrheitlich von Münsteraner*innen genutzt oder besucht werden. 
 
 
3. Wofür gibt es Geld? 
 
Finanzielle Unterstützung kann gewährt werden für:

 einmalige Kosten für Programme und und zeitlich begrenzte Projekte, 
 (wiederkehrende) Sachkosten wie Mieten oder Flyer, Honorarkosten 
und Fahrtkosten, Programmkosten und Betriebskosten (keine 
Personalkosten, keine Investitionskosten), 
 im Einzelfall können Mietkosten bezuschusst werden. 
 
Nicht zuschussfähig sind Kosten, die vor der Antragstellung entstanden sind, sowie Kosten für Essen 
und Getränke. 
 
Die Vergabe von Zuschüssen ist an Eigenleistungen gebunden, zum Beispiel Sachleistungen, 
Geldleistungen (Einnahmen), Selbsthilfe oder ehrenamtliche Tätigkeit. 
 
Ein Rechtsanspruch auf Zuschüsse besteht nicht. 
 
 
4. Wie stelle ich einen Antrag? 
 
Spätestens vier Wochen vor Beginn des Projekts muss dem Amt für Gleichstellung der schriftliche 
Antrag vorliegen: 
Original per Post an: Stadt Münster, Amt für Gleichstellung, 48127 Münster oder 
Scan per E-Mail an gleichstellung@stadt-muenster.de.  
 
Das muss im Antrag stehen: 
 
 Antragstellende Organisation/ Projekt/ Initiative mit inhaltlicher Beschreibung 
 Name und Anschrift  
 Kontodaten (Inhaber*in, IBAN) - Inhaber*in muss zugleich antragstellende Person sein 
 Name des Projekts und inhaltliche Beschreibung 
 Zeitraum: Beginn, Ende  
 Beantragte Summe 
 Kosten- und Finanzplan (inklusive Förderung durch Dritte) 
 
 
5. Wer entscheidet über den Antrag? 
 
Die Entscheidung bis zu einer Fördersumme in Höhe von 2.600 € trifft das Amt für Gleichstellung. Bei 
einem Betrag über 2.600 € entscheidet der Ausschuss für Gleichstellung, der etwa sechsmal im Jahr 
tagt. 
 
Gleichartige Anträge können erst im nachfolgenden Haushaltsjahr wieder gestellt werden. 
 
6. Was muss ich tun, wenn das Projekt abgeschlossen ist? 
 
Die Zuschussempfänger*innen müssen nachweisen, dass die Mittel auch für die Zwecke, für die sie 
beantragt und bewilligt wurden, ausgegeben worden sind.  
Daher muss spätestens sechs Monate nach Ende des Projekts oder Angebots folgendes eingereicht werden:  
 Bericht 
 Ausgabennachweis mit den Kosten (zum Beispiel Tabelle) 
 Alle Rechnungen 
 
Wenn die Mittel nicht für das ausgegeben wurden, für das sie bewilligt worden sind, nicht vollständig 
ausgegeben wurden oder es keine Belege für die Ausgaben gibt, müssen sie entsprechend ganz oder 
teilweise zurückgezahlt werden. 
 
 
7. Ab wann gelten diese Richtlinien? 
Die Richtlinien treten am 06.06.2024 in Kraft.

Anlage A

1428 Zeichen

Anlage A zur V/0026/2024 
Kurzüberblick 
Erweiterung der bisherigen Richtlinien zur finanziellen Förderung  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage werden Ziele mit einem besonderen Fokus auf 
 
- die Gleichwertigkeit aller Geschlechter und Lebensformen auch jenseits von Hetereonor-
mativität und Stereotypen 
- die Wertschätzung von Vielfalt 
- das Wissen um die Bedeutung  
o von Macht und Repräsentanz 
o der Verschränktheit von Lebenssituationen  
verfolgt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. 0104 Gleichstellung aller Geschlechter 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Entscheidung ist gleichstellungsrelevant, da die finanzielle Förderung von Organisationen, 
Projekten und Initiativen aus dem Zuständigkeitsbereich des Amtes für Gleichstellung zur Gleich-
stellung aller Geschlechter in der Stadtgesellschaft beiträgt.

Beratungsverlauf (1)

06.06.2024 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0026/2024
Typ
Vorlagen
Datum
25.04.2024
Erstellt
10.01.2024 15:48