V/0026/2024
Änderung der Richtlinien zur finanziellen Förderung von Organisationen, Projekten und Initiativen im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Gleichstellung
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Beschlussvorlage
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V/0026/2024 V/0026/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Änderung der Richtlinien zur finanziellen Förderung von Organisationen, Projekten und Initiativen im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Gleichstellung Beratungsfolge 06.06.2024 Ausschuss für Gleichstellung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die bisherigen „Richtlinien zur finanziellen Förderung von Organisationen, Projekten und Initiativen im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Gleichstellung“ werden aktualisiert. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine Begründung: Die Richtlinien wurden um Angaben für Antragstellende ergänzt. Die Kostengrenze für die Entschei- dung über die Vergabe der Fördermittel wurde vereinheitlich. gez. Markus Lewe Anlagen: Richtlinien zur finanziellen Förderung von Organisationen, Projekten und Initiativen im Zuständig- keitsbereich des Amtes für Gleichstellung Amt für Gleichstellung 21.05.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Sarah Braun Telefon: 492-1700 BraunS@stadt-muenster.de
Richtlinie Projektförderung 2024
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Anlage 1 Richtlinien zur finanziellen Förderung von Organisationen, Projekten und Initiativen im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Gleichstellung Das Amt für Gleichstellung fördert Demokratie und Beteiligung. Wir setzen uns für eine geschlechtergerechte Gesellschaft ein, denn alle Geschlechter und Lebensformen sind gleich viel wert. Wir schätzen Vielfalt und wissen, dass Macht unterschiedlich verteilt ist. Uns ist klar, dass manche Geschlechter, Lebens- und Liebesformen in der Mehrheit sind, andere in der Minderheit. Wir wissen, dass Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen sind und unterschiedlich benachteiligt werden. 1. Wer kann von uns Geld bekommen? Wir fördern Organisationen, Projekte und Initiativen, die niedrigschwellig, also für alle leicht erreichbar sind, sozialpolitisch handeln, durch Eigeninitiative getragen sind und Angebote und Aktivitäten für eine oder mehrere Zielgruppen im Sinne dieser Richtlinie anbieten. Daher fördern wir Frauenorganisationen, -projekte und -initiativen Männerorganisationen, -projekte und -initiativen LSBTIQ* (lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, inter* und queeren Menschen) - Organisationen, -projekte und -initiativen Ziele dieser Förderung: eine große Vielfalt von entsprechenden Aktivitäten ermöglichen Eigeninitiative und Mitverantwortung unterstützen 2. Wer kann einen Antrag stellen? Antragsberechtigt sind Gruppen, Organisationen, Verbände und Initiativen aus Münster, die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind und nicht regelmäßig von der Stadt Münster gefördert werden. Die Antragsberechtigten sollen Angebote und Veranstaltungen entweder für eine oder für mehrere der Zielgruppen Frauen*, Männer*, LSBTIQ* anbieten, insbesondere Öffentlichkeitsarbeit, bewusstseinsbildende Aufklärungs- und Informationsarbeit (u.a. zu Rollenbildern) Informations- und Vernetzungsangebote, Angebote zur Selbsthilfe, Empowerment und Situationsveränderung in Belastungssituationen. Die Angebote und Veranstaltungen müssen in Münster stattfinden, sollen mehrheitlich von Münsteraner*innen organisiert werden, sollen mehrheitlich von Münsteraner*innen genutzt oder besucht werden. 3. Wofür gibt es Geld? Finanzielle Unterstützung kann gewährt werden für: einmalige Kosten für Programme und und zeitlich begrenzte Projekte, (wiederkehrende) Sachkosten wie Mieten oder Flyer, Honorarkosten und Fahrtkosten, Programmkosten und Betriebskosten (keine Personalkosten, keine Investitionskosten), im Einzelfall können Mietkosten bezuschusst werden. Nicht zuschussfähig sind Kosten, die vor der Antragstellung entstanden sind, sowie Kosten für Essen und Getränke. Die Vergabe von Zuschüssen ist an Eigenleistungen gebunden, zum Beispiel Sachleistungen, Geldleistungen (Einnahmen), Selbsthilfe oder ehrenamtliche Tätigkeit. Ein Rechtsanspruch auf Zuschüsse besteht nicht. 4. Wie stelle ich einen Antrag? Spätestens vier Wochen vor Beginn des Projekts muss dem Amt für Gleichstellung der schriftliche Antrag vorliegen: Original per Post an: Stadt Münster, Amt für Gleichstellung, 48127 Münster oder Scan per E-Mail an gleichstellung@stadt-muenster.de. Das muss im Antrag stehen: Antragstellende Organisation/ Projekt/ Initiative mit inhaltlicher Beschreibung Name und Anschrift Kontodaten (Inhaber*in, IBAN) - Inhaber*in muss zugleich antragstellende Person sein Name des Projekts und inhaltliche Beschreibung Zeitraum: Beginn, Ende Beantragte Summe Kosten- und Finanzplan (inklusive Förderung durch Dritte) 5. Wer entscheidet über den Antrag? Die Entscheidung bis zu einer Fördersumme in Höhe von 2.600 € trifft das Amt für Gleichstellung. Bei einem Betrag über 2.600 € entscheidet der Ausschuss für Gleichstellung, der etwa sechsmal im Jahr tagt. Gleichartige Anträge können erst im nachfolgenden Haushaltsjahr wieder gestellt werden. 6. Was muss ich tun, wenn das Projekt abgeschlossen ist? Die Zuschussempfänger*innen müssen nachweisen, dass die Mittel auch für die Zwecke, für die sie beantragt und bewilligt wurden, ausgegeben worden sind. Daher muss spätestens sechs Monate nach Ende des Projekts oder Angebots folgendes eingereicht werden: Bericht Ausgabennachweis mit den Kosten (zum Beispiel Tabelle) Alle Rechnungen Wenn die Mittel nicht für das ausgegeben wurden, für das sie bewilligt worden sind, nicht vollständig ausgegeben wurden oder es keine Belege für die Ausgaben gibt, müssen sie entsprechend ganz oder teilweise zurückgezahlt werden. 7. Ab wann gelten diese Richtlinien? Die Richtlinien treten am 06.06.2024 in Kraft.
Anlage A
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Anlage A zur V/0026/2024 Kurzüberblick Erweiterung der bisherigen Richtlinien zur finanziellen Förderung Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden Ziele mit einem besonderen Fokus auf - die Gleichwertigkeit aller Geschlechter und Lebensformen auch jenseits von Hetereonor- mativität und Stereotypen - die Wertschätzung von Vielfalt - das Wissen um die Bedeutung o von Macht und Repräsentanz o der Verschränktheit von Lebenssituationen verfolgt. Finanzierung Produktgruppe: Nr. 0104 Gleichstellung aller Geschlechter Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Entscheidung ist gleichstellungsrelevant, da die finanzielle Förderung von Organisationen, Projekten und Initiativen aus dem Zuständigkeitsbereich des Amtes für Gleichstellung zur Gleich- stellung aller Geschlechter in der Stadtgesellschaft beiträgt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0026/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.04.2024
- Erstellt
- 10.01.2024 15:48