4299/2016
Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung zur Gewährung von städtischen Zuschüssen zu Baumaßnahmen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Ausschuss
4062 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 4299/2016 Freigabedatum 04.01.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung zur Gewährung von städtischen Zuschüssen zu Baumaßnahmen. hier: Zuschuss für den 1. FSV Köln 1899 zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf der Bezirkssportanlage Scheibenstraße in Köln-Weidenpesch Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 600.000,00 € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-0-1060 Investitionsprogramm Sportstätten, Hj. 2017 zur Gewährung eines städtischen Zuschusses an den 1. FSV Köln 1899 e.V. zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf der Bezirkssportanlage Scheibenstraße in Köln-Weidenpesch. Alternative: Der Finanzausschuss lehnt die Freigabe in Höhe von 600.000,00 € ab, mit der Folge, dass der Verein keine Beihilfe zur Errichtung des Kunstrasenplatzes erhält. Sportausschuss 19.01.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 02.02.2017 Finanzausschuss 13.02.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 600.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2017 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 48.965,00 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2017 a) Erträge 8.965 € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Aus der Fusion des FSV Köln und VfL 1899 ist in 2015 der 1. FSV Köln 1899 hervor gegangen. Beide Vereine hatten ihren Spielbetrieb auf der Bezirkssportanlage Scheibenstraße. Um den Verein attrakti- ver zu machen und Abwanderungen in andere Vereine zu vermeiden, hat der 1. FSV Köln 1899 mit Schreiben vom 01.09.2015 die Erlaubnis erbeten, auf der Bezirkssportanlage Scheibenstraße einen Kunstrasenplatz errichten zu dürfen. In der Prioritätenliste Kunstrasenplätze war die Umwandlung eines Platzes der Bezirkssportanlage Scheibenstraße vorgesehen. Der Verein möchte die Umwand- lung in eigener Zuständigkeit durchführen, da er sich davon zeitliche Vorteile verspricht. Für die Er- richtung des Kunstrasenplatzes wurde eine Bauförderung beantragt. Der Verein hat derzeit 465 Mitglieder, wovon 165 Jugendliche unter 18 Jahren sind. Dies entspricht einer Quote von 35,5%. Die fachliche und preisliche Prüfung hat Gesamtkosten in Höhe von 734.477,63 € ergeben. Da es sich um die Errichtung eines neuen Kunstrasenplatzes handelt, kann die Förderung gem. der Richtlinie Bauförderung 87,5%, höchstens jedoch 600.000,00€ betragen. Der Verein hat nachgewiesen, dass unter Inanspruchnahme der vorgesehenen städtischen Förde- rung die Finanzierung der Gesamtmaßnahme sichergestellt ist. Die Mittel für die Gewährung der Beihilfe stehen im Hj. 2017 im Teilplan 0801, Sportförderung, Zeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-0-1060 Investitionsprogramm Sportstät- ten zur Verfügung. Der 1. FSV Köln 1899 wird die Baumaßnahme durchführen und den vorgenannten Eigenanteil dazu beitragen. Der Kunstrasenplatz wird samt Eigenanteil des Vereins bei der Stadt Köln aktiviert und abgeschrieben. Der Eigenanteil wird korrespondierend zu den Abschreibungen ertragswirksam aufge- löst. 3 Als Folgeaufwendungen fallen bilanzielle Abschreibungen in Höhe von rd.48.965,00 € p.a. an, die ab dem Haushaltsjahr 2017 im Teilplan 0801, Sportförderung bereits veranschlagt wurden. Die Unterhal- tungsaufwendungen für Sportanlagen sind ebenfalls im Budget des Teilplans 0801 berücksichtigt.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4299/2016
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 04.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27