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4299/2016

Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung zur Gewährung von städtischen Zuschüssen zu Baumaßnahmen

Beschlussvorlage Ausschuss 04.01.2017

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 13.02.2017, TOP 7.4

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

4062 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 
 4299/2016 
Freigabedatum  04.01.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung zur Gewährung von städtischen 
Zuschüssen zu Baumaßnahmen. 
hier: Zuschuss für den 1. FSV Köln 1899 zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf der 
Bezirkssportanlage Scheibenstraße in Köln-Weidenpesch 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe 
von 600.000,00 € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, 
Finanzstelle 5201-0801-0-1060 Investitionsprogramm Sportstätten, Hj. 2017 zur Gewährung eines 
städtischen Zuschusses an den 1. FSV Köln 1899 e.V. zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf 
der Bezirkssportanlage Scheibenstraße in Köln-Weidenpesch. 
 
 
Alternative: 
Der Finanzausschuss lehnt die Freigabe in Höhe von 600.000,00 € ab, mit der Folge, dass der Verein 
keine Beihilfe zur Errichtung des Kunstrasenplatzes erhält. 
 
 
Sportausschuss 19.01.2017 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 02.02.2017 
Finanzausschuss 13.02.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   600.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja           % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2017 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   48.965,00      € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2017 
a) Erträge    8.965  € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Aus der Fusion des FSV Köln und VfL 1899 ist in 2015 der 1. FSV Köln 1899 hervor gegangen. Beide 
Vereine hatten ihren Spielbetrieb auf der Bezirkssportanlage Scheibenstraße. Um den Verein attrakti-
ver zu machen und Abwanderungen in andere Vereine zu vermeiden, hat der 1. FSV Köln 1899 mit 
Schreiben vom 01.09.2015 die Erlaubnis erbeten, auf der Bezirkssportanlage Scheibenstraße einen 
Kunstrasenplatz errichten zu dürfen. In der Prioritätenliste Kunstrasenplätze war die Umwandlung 
eines Platzes der Bezirkssportanlage Scheibenstraße vorgesehen. Der Verein möchte die Umwand-
lung in eigener Zuständigkeit durchführen, da er sich davon zeitliche Vorteile verspricht. Für die Er-
richtung des Kunstrasenplatzes wurde eine Bauförderung beantragt.  
 
Der Verein hat derzeit 465 Mitglieder, wovon 165 Jugendliche unter 18 Jahren sind. Dies entspricht 
einer Quote von 35,5%. 
Die fachliche und preisliche Prüfung hat Gesamtkosten in Höhe von 734.477,63 € ergeben.  
Da es sich um die Errichtung eines neuen Kunstrasenplatzes handelt, kann die Förderung gem. der 
Richtlinie Bauförderung 87,5%, höchstens jedoch 600.000,00€ betragen. 
Der Verein hat nachgewiesen, dass unter Inanspruchnahme der vorgesehenen städtischen Förde-
rung die Finanzierung der Gesamtmaßnahme sichergestellt ist. 
 
Die Mittel für die Gewährung der Beihilfe stehen im Hj. 2017 im Teilplan 0801, Sportförderung, Zeile 
8, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-0-1060 Investitionsprogramm Sportstät-
ten zur Verfügung.  
 
Der 1. FSV Köln 1899 wird die Baumaßnahme durchführen und den vorgenannten Eigenanteil dazu 
beitragen. Der Kunstrasenplatz wird samt Eigenanteil des Vereins bei der Stadt Köln aktiviert und 
abgeschrieben. Der Eigenanteil wird korrespondierend zu den Abschreibungen ertragswirksam aufge-
löst.

3 
Als Folgeaufwendungen fallen bilanzielle Abschreibungen in Höhe von rd.48.965,00 € p.a. an, die ab 
dem Haushaltsjahr 2017 im Teilplan 0801, Sportförderung bereits veranschlagt wurden. Die Unterhal-
tungsaufwendungen für Sportanlagen sind ebenfalls im Budget des Teilplans 0801 berücksichtigt.

Beratungsverlauf (3)

19.01.2017 Sportausschuss
TOP 7.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.02.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.02.2017 Finanzausschuss
TOP 7.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4299/2016
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
04.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27