V/0531/2007
Querungshilfe Dyckburgstraße / Wersebeckmannweg
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Beschlussvorlage
3011 Zeichen
V/0531/2007
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Querungshilfe Dyckburgstraße / Wersebeckmannweg
- Baubeschluss -
Beratungsfolge
16.08.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
16.08.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Ausbau der Querungshilfe Dyckburgstraße / Wersebeckmannweg erfolgt auf der Grundlage
des Entwurfes von Dezember 2005.
II. Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 116.000 €, aber keine Folgekosten
entstehen.
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die Mittel stehen im Haushaltsplan 2007 wie folgt zur Verfügung:
Ausgaben
Haush.-
stelle
Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkung
6307.951.1010.5 Bauk. Str.
Ausbau des Radwegenetzes/kl.
Maßnahmen
2007 108.500
6308.950.1053.1 Bauk. Str.
Kl. VB – Maßnahmen/Tempo 30
im Bezirk Ost
2007 7.500
Insgesamt: 116.000
Einnahmen
Vorlagen-Nr.:
V/0531/2007
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
12.07.2007
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0531/2007
Haush.-
stelle
Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkung
6307.361.1010.5 Zuwendung Land Ausbau des
Radwegenetzes
2007 69.600
Insgesamt: 69.600
Beiträge nach dem BauGB und dem KAG NRW können für diese Maßnahme nicht erhoben wer-
den.
Begründung:
Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft hat am 17.08.2006
nach Vorberatung in der Bezirksvertretung Münster-Ost die Vorplanung für den Einbau einer Que-
rungshilfe auf der Dyckburgstraße in Höhe Wersebeckmannweg (Vorlage Nr. V/0473/2006 Dyck-
burgstraße – Einbau einer Querungshilfe in Höhe Wersebeckmannweg) beschlossen.
Zur Erhöhung der Verkehrsicherheit für querende Fußgänger und Radfahrer wird in der Dyck-
burgstraße K 33 ein Fahrbahnteiler gebaut.
Durch den Einbau der Querungshilfe südlich der Einmündung Wersebeckmannweg wird die vor-
handene Fahrbahn nach Osten aufgeweitet. Es bleiben 2 Fahrspuren mit jeweiligen Breiten von
3,25 m erhalten. Der Fahrbahnteiler erhält eine Breite von 2,50 m, das Aufstellen eines Fahrrades
ist so bei der Querung möglich.
Aufgrund der Verschiebung des östlichen Gehweges ist die Entfernung von 2 Bäumen erforderlich.
Entsprechende Kompensationsmaßnahmen werden berücksichtigt. Weiterhin ist für den Ausbau
Grunderwerb in den östlich angrenzenden Grundstücken erforderlich.
Für die Maßnahme ist eine Förderung nach GVFG möglich. Hier werden die zuwendungsfähigen
Kosten mit 60 % durch Landesmittel gefördert. Die Anmeldung ist bereits erfolgt. Ein entsprechen-
der Antrag kann erst nach Zusicherung des Grunderwerbes durch den Eigentümer gestellt werden.
Eine Förderung wäre dann noch im Jahr 2007 möglich.
Vorbehaltlich des Grunderwerbes und der Bewilligung ist der Baubeginn noch in diesem Jahr /
Anfang 2008 möglich.
I. V.
Bickeböller
Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Dyckburgstraße
- Wersebeckmannweg
- Burgstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0531/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.07.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37