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3157/2021

Erster Jahresbericht zur Zertifizierung der Stadt Köln als familienfreundliches Unternehmen

Mitteilung Ausschuss 02.09.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 25.10.2021, TOP 1.4

Mitteilung Ausschuss

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Audit Jahresbericht 2021

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Mitteilung Ausschuss

2991 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/03 
 
Vorlagen-Nummer  02.09.2021 
 3157/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 13.09.2021 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 25.10.2021 
 
Erster Jahresbericht zur Zertifizierung der Stadt Köln als familienfreundliches Unternehmen 
Die Stadtverwaltung Köln wurde zum 30. Mai 2020 von der berufundfamilie Service GmbH als fami-
lienfreundliches Unternehmen zertifiziert. Hierzu wurde eine dreijährige Zielvereinbarung mit 29 Maß-
nahmen abgeschlossen, zu der jährlich ein Bericht zu erstellen ist. 
 
Die Stabstelle Bündnis BerufLeben ist eine Kooperation zwischen dem Personal- und Verwaltungs-
management sowie dem Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern und hat zwischenzeitlich 
den ersten Jahresbericht erstellt. 
 
Im ersten Jahr der Auditierung als familienfreundliches Unternehmen konnten bereits sechs der ins-
gesamt 29 Maßnahmen (20,7 %) vollständig umgesetzt werden. Neben der Durchführung einer inter-
nen Kommunikationskampagne zur Bekanntmachung der Stabstelle Bündnis BerufLeben und der 
Audit-Ziele ist der Ausbau des mobilen Arbeitens hervorzuheben. So ist mit der Beschleunigung 
durch die Corona-Pandemie die Zahl der Homeoffice-Zugänge in 2020 um ein Vielfaches gestiegen. 
Während im März 2020 noch rund 3.300 Mitarbeitende über die Möglichkeit des Homeoffice verfüg-
ten, stand im Mai 2021 mehr als 15.340 Mitarbeitenden ein Zugang zur Verfügung.  
 
Zudem sind aktuell 18 der 29 Maßnahmen (62,1 %) zur Vereinbarkeit in Bearbeitung. Das Strategie-
papier „Führen in Teilzeit“ befindet sich kurz vor der Fertigstellung und Veröffentlichung. Ein weiterer 
Schwerpunkt für das kommende Jahr liegt auf dem Aufbau von Netzwerken zu Vereinbarkeitsthemen 
- Väternetzwerk und Beurlaubtentreffs. Die ersten Treffen hierzu fanden im Mai und Juni 2021 statt. 
Außerdem konnten bereits die ersten Belegplätze für Kinder (U 3) von städtischen Mitarbeitenden in 
einer Großtagespflege am Alter Markt angeboten werden.  
 
Zum jetzigen Zeitpunkt wurden drei Maßnahmen (10,9 %) noch nicht begonnen. Die Umsetzung die-
ser Maßnahmen ist erst für das zweite sowie dritte Jahr der Auditierung vorgesehen.  
 
Schließlich mussten zwei Maßnahmen (6,9 %) der Zielvereinbarung gestrichen werden. Dabei han-
delt es sich um die Maßnahmen „Erprobung von Vertrauensarbeitszeit“ und „die Kommunikation der 
Zertifizierung der Stadt Köln als familienfreundliches Unternehmen im Rahmen des Amtsleitungsta-
ges“. Der Amtsleitungstag konnte aufgrund der Corona-Pandemie nicht wie geplant stattfinden. Statt-
dessen wurden die Audit-Ziele und die Stabstelle Bündnis BerufLeben allen Mitarbeitenden über das 
Intranet bekannt gemacht. 
 
Die Einführung von Vertrauensarbeitszeit ist aktuell nicht umsetzbar, da entsprechend eines EuGH-
Urteils aus dem Jahr 2019 alle Arbeitszeiten erfasst werden müssen. 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Audit Jahresbericht 2021

38087 Zeichen

zum Erhalt des Zertifikats 
zum audit berufundfamilie  
 
Stadt Köln 
Auditor/Auditorin: 
Frau Elena de Graat 
 
Datum:

21.05.2021  
1 
 
 
 
 
 
 
Dokumentation der Umsetzungsfortschritte  
 
 
Gab es im letzten Berichtszeitraum Veränderungen in der Umsetzungsstruktur?  
Das  Projektteam  "Bündnis BerufLeben"  -  eine  Kooperation  des Amtes  für  Gleichstellung  von  Frauen und Männern 
und  des Personal- und Verwaltungsmanagement, das sich ausschließlich  den Vereinbarkeitsthemen  widmet - ist  
seit dem 01.06.2020 vollständig besetzt. Das Team besteht aus der Projektleitung und zwei Mitarbeiter*innen.  
 
Gab es im letzten Berichtszeitraum Veränderungen in Ihrer Organisation, die für die Umsetzung der vereinbarten Ziele 
und Maßnahmen relevant waren?  
Sowohl auf der Position des*der Kölner Stadtdirektor*in - gleichzeitig Personaldezernent*in - als auch in der Leitung des 
Personal- und Verwaltungsmanagements hat ein Personalwechsel stattgefunden.  
 
Welche Meilensteine bzw. Highlights wurden Ihrer Einschätzung nach im Berichtszeitraum erreicht?  
Zu  Beginn  2020  hatten 3.300  Beschäftigte  die  technischen  Voraussetzungen, um von  zu  Hause  aus  zu arbeiten. Im 
Mai 2021 war  dies  bereits rund 15.340  von ca. 21.000 städtischen  Mitarbeitenden  möglich. Diese  Größenordnung  ist 
vor  dem Hintergrund  zu  sehen, dass  einige  Bereiche  wie  z.  B.  der  Ermittlungsdienst,  die  Betreuung  in  den 
Kindertagesstätten,  die meisten  gewerblich technischen Tätigkeiten etc. nicht  homeofficetauglich sind. 
Paralle  hierzu  konnten  mehr  als 17.000 Beschäftigte über cPort ortsungebunden den Zugang zu ihrem 
dienstlichen E-Mail-Postfach und dem städtischen Intranet nutzen. 
 
Ein Strategiepapier "Führen in Teilzeit", wird kurzfristig als Online-Broschüre veröffentlicht. Integrierte Checklisten zur 
Eigenanalyse und Analyse der jeweiligen Führungspositionen unterstützen die Umsetzung, um auch künftig den 
steigenden Ansprüchen in diesem Bereich gerecht zu werden. Hierdurch sollen gleichzeitig egalitäre Partnerschaften und 
Teilzeitkarrieren gestärkt  werden. 
 
Außerdem  ist   bereits  ein  betriebliches  Angebot  von  Kontingentplätzen  für  U3  Kinder  in  aktueller  Umsetzung. Die 
ersten Plätze in einer Großtagespflege für die Betreuung von Kindern städtischer Mitarbeitenden können bereits im Juni 2021 
zur Verfügung gestellt werden.

21.05.2021  
2 
 
 
 
 
 
1.  HF1: Arbeitszeit  
 
 
1.1  Ziel: Weitere Flexibilisierung des Umgangs mit Arbeitszeit  
Messkriterium: Veränderte Handhabung von Arbeitszeit und deren Dokumentation; 
Vertrauensarbeitszeit und Langzeitkonten sind geklärt und sofern möglich in 
der Umsetzungserprobung 
 
 
1.1.1  Maßnahme:  
Überarbeitung der DV zur Gleitenden Arbeitszeit mit 
Aufhebung der Kernarbeitszeit und mit dem Fokus der Sicherstellung von kundenrelevanten 
Servicezeiten  
Zielgruppe: alle Mitarbeitende  
Umsetzung bis: Bericht 2 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
Zur Bewältigung der mannigfaltigen Herausforderungen der Corona-Pandemie in den 
unterschiedlichsten  Bereichen, wurde  die  Kernarbeitszeit  bereits  zum  ersten  Lockdown 
befristet aufgehoben. Außerdem wurde  der Gleitzeitrahmen  bis  21:00  Uhr  ausgeweitet. Die 
Befristung bzw. Ausweitung  gilt  aktuell  bis  zum  30.06.2021. Beides stieß bei den 
Mitarbeitenden  auf  ein  positives Echo. 
 
Derzeit wird vom Personal- und Verwaltungsmanagement eine neue Dienstvereinbarung 
„Flexibilisierung der Arbeit“ erstellt, die die bisherigen Regelungen zu den Themen „Arbeit“ und 
„Arbeitszeit“ zusammenfügt. Die neue  Dienstvereinbarung  befindet  sich  aktuell 
im Abstimmungsprozess mit den  Gremien. 
 
Die  Richtlinie  für  die  Anordnung  von  Über- und  Mehrarbeitsstunden  bleibt  eigenständig. Sie 
wurde bereits überarbeitet und nun deutlich übersichtlicher gestaltet. Die Richtlinie ist zum 
09.05.21 in Kraft getreten. Zum Thema „Mobiles Arbeiten“ siehe auch Punkt 3.1.4. 
 
Für  die  Stadt  Köln  ist  eine  zentrale Ausrichtung  an  den  Interessen der  Kund*innen von 
besonderer Bedeutung. An die Stelle der Kernarbeitszeitregelung sollen daher Servicezeiten 
treten. Die Mitarbeitenden  der  Dienststellen sind  während  dieser  Servicezeiten grundsätzlich 
für  interne und externe Kund*innen  und   deren  Bedürfnisse  ansprechbar. Dies  gilt  unabhängig 
von  der  körperlichen Anwesenheit der einzelnen Mitarbeitenden vor Ort. Aus dienstlichen 
Gründen kann jedoch eine physische Anwesenheit weiterhin erforderlich sein. 
Stand: Umsetzung bis Bericht 2

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3 
 
 
 
 
 
 
1.1.2  Maßnahme:  
Flexibilisierung von Arbeitsbeginn und –ende - in Arbeitsbereichen mit Einsatzplänen  
Zielgruppe: Mitarbeitende in Bereichen wie z.B.  Grünflächenbew irtschaftung,  
Call-Center, Kindertagesstätten, Verkehrsüberwachung, Ermittlungsdienst 
Umsetzung bis: Bericht 2 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
Einzelne Dienststellen haben sich bereits mit der F lexibilisierung der Arbeitszeit bei bestehenden 
Einsatzplänen auseinandergesetzt, z.B. wird im Grünflächenamt im Rahmen der 
Verwaltungsreformprojekte  das  Projekt „Mein Amt“ bearbeitet. Themen dieses  Projektes  sind  u .  .   a . .   
„Flexible Arbeitszeit/ Mobiles Arbeiten/ Auflösung der Kernarbeitszeit“. 
Aktuell wurde eine Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit in Verbindung mit dem Personalrat 
langfristig geändert. Dabei  wurden  die  Zeiten  an  die  Bedürfnisse  der  Mitarbeitenden 
angepasst. Auch die unterschiedlichen Bereiche (Botanischer Garten, Forst etc.) wurden 
dabei in ihren Besonderheiten berücksichtigt. 
 
Das Amt Bürgerdienste trennt zwischen den Mitarbeitenden im Front-Office und den sonstigen 
eher klassischen Verwaltungsarbeitsplätzen. In letz tem Bereich hat sich das Amt Bürgerdienste bei 
der Flexibilisierung der Arbeitszeiten an die allgemeinen städtischen Corona bedingten 
Änderungen angepasst. Im Front-Office werden die Personalressourcen mithilfe  einer 
Personaleinsatzplanungssoftware dem jeweiligen Anrufvolumen angepasst. 
 
Die Bühnen der Stadt Köln arbeiten in Schichtsystemen, die  sich nach den Aufführungszeiten vor 
Ort richten und damit nach Zeiten, die  abgedeckt werden müssen. Die  Möglichkeit  des 
Homeoffice und damit auch des flexiblen Arbeitens wurde trotzdem aktuell ausgebaut. Auch 
handwerkliche Abteilungen wie die Kostümabteilung können zu Hause arbeiten. Aktuell wird 
bereits überlegt, wie dies auch nach der Corona-Pandemie umgesetzt werden kann. 
Stand: Umsetzung bis Bericht 2  
 
1.1.3  Maßnahme:  
Erwägung der Möglichkeit einer Erprobung von Vertrauensarbeitszeit 
Zielgruppe: Mitarbeitende in ausgewählten Bereichen 
Umsetzung bis: Bericht 3 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
Vertrauensarbeitszeit  ist  ein  Arbeitszeitsystem,  bei dem  die  Arbeitszeit bzgl. Lage und 
Verteilung nicht festgelegt ist. Arbeitgeber*innen verzichten hierbei auf die Kontrolle der 
Einhaltung, da Mitarbeitende  ihre Verpflichtungen  zur  Arbeitszeit- und Leistungserbringung 
eigenverantwortlich regeln und erfüllen. Die Vertrauensarbeitszeit bietet somit den 
Mitarbeitenden sehr flexible Bedingungen. Dennoch besteht  hierbei  eine  hohe Verantwortung 
auf Seiten der Führungskraft (z.B. Fürsorgepflicht, Gesundheitsschutz, Überwachung  der 
Zielvereinbarung). 
Bei der Vertrauensarbeitszeit wird  grundsätzlich auf  die  Arbeitszeiterfassung  verzichtet. Dies  ist 
jedoch  nur  eingeschränkt  möglich, da  Arbeitgeber*innen gem. § 19 Abs. 2 ArbZG  verpflichtet 
sind, mind. die  über  die  normale tägliche Arbeitszeit  hinausgehende  Arbeitszeit (über  8 
Stunden; also 
Überstunden, Mehrarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit)  zu erfassen. Diese Pflicht 
kann jedoch auf die Mitarbeitenden übertragen werden. In diesem Fall (Mitarbeitende führen 
selbst  einen  Nachweis) wäre die Vertrauensarbeitszeit möglich; würde aber somit keine 
„richtige“ Vertrauensarbeitszeit darstellen. 
Vertrauensarbeitszeit setzt voraus, dass grundsätzliches Vertrauen auf allen Seiten besteht.

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Innerhalb eines Teams bzw. einer Abteilung müssen A bsprachen über zeitlichen Einsatz und 
gleichberechtigte Aufgabenverteilungen getroffen werden. 
Je  nach  Aufgabe  kann  es  jedoch effektiv sein, dass nur  das  Ergebnis  und  nicht die 
hierfür aufgebrachte Zeit zählt („ergebnisorientiertes Arbeiten“). 
 
Aufgrund eines EuGH-Urteils von 2019 (14. Mai 2019, Az. C-55/18) müssen jedoch alle 
Arbeitszeiten erfasst werden. Arbeitgeber*innen sin d verpflichtet worden, ein System zur Erfassung 
der kompletten täglich geleisteten  Arbeitszeit der Mitarbeitenden zu schaffen. Dies gilt sowohl für 
Beschäftigte als auch für Beamt*innen. Die Entscheidung beruht auf der europäischen 
Arbeitszeit-Richtlinie (2003/88/EG) sowie auf der EU Grundrechte Charta, die allen 
Arbeitnehmenden das Recht auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und 
wöchentliche Ruhezeiten einräumt. Ermöglicht wird dadurch auch eine Kontrolle durch 
Arbeitsschutzbehörden, denn das Urteil fordert u.a. einen besseren Schutz der Sicherheit und der 
Gesundheit der Arbeitnehmer*innen. 
 
Kritik  an  der Vertrauensarbeitszeit  besteht  u. a. daran, dass Mitarbeitende mehr arbeiten, 
als eigentlich zeitlich vorgesehen ist und Arbeitgeb er*innen hieran „verdienen“ (sog. 
unbezahlte Mehrarbeit). 
 
Nach  ausführlicher Abwägung wurde  daher  von  der  Stadt  Köln  entschieden, dies  nicht 
weiter zu verfolgen. 
Stand: Maßnahme gestrichen  
 
1.1.4  Maßnahme:  
Klärung von Möglichkeiten und Konditionen für  
- Arbeitszeitkonten, die längerfristig angelegt sind, um sich einige Monate Auszeit 
für privat-familiäre Angelegenheiten nehmen zu können  
- Langzeitkonten bspw. für einen vorgezogenen Austritt aus dem Erwerbsleben  
Zielgruppe: Alle Mitarbeitenden der Stadt Köln  
Umsetzung bis: Bericht 3 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
Aufgrund  gesetzlicher  Bestimmungen ist derzeit die Einrichtung von Langzeitkonten mit einer 
mehr als einjährigen Laufzeit rechtlich unzulässig. Es sei denn, es handelt sich um spezielle 
Arbeitszeitkonten in Verbindung mit Altersteilzeit (sogenannte Vorruhestandskonten) oder 
Sabbatjahr-Modelle (sogenannte Sabbaticals). Die Landesregierung NRW hat angekündigt, 
Langzeitkonten mit  längeren  Laufzeiten  auf  Landesebene  einführen  zu  wollen. Die Stadt  Köln 
hat die Absicht, auf Basis der zu erwartenden gesetzlichen Landesregelungen, Langzeitkonten für 
die Mitarbeitenden zu schaffen. 
Stand: Umsetzung bis Bericht 3

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2.  HF2: Arbeitsorganisation  
 
 
2.1  Ziel: Optimierte Nutzung aller Stellenkontingente  
Messkriterium: Konzeption von Modellen zur Nutzung von unbesetzten Stellenanteilen, 
Dokumentation der Erprobung; Dokumentation der (Fort-)Schritte beim 
Aufbau des bereichsübergreifenden Mitarbeiterpools und einer 
Job-Sharing-Börse 
 
 
2.1.1  Maßnahme:  
Entwicklung und Erprobung von dienststelleninternen Modellen / Konzepten zur 
Zusammenfassung von (kleinen und kleinsten) „Stellenanteilen“  
Zielgruppe: Alle Mitarbeitenden der Stadt Köln  
Umsetzung bis: Bericht 2 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
kein Eintrag 
Stand: Umsetzung bis Bericht 2  
 
2.1.2  Maßnahme:  
Ausweitung und Flexibilisierung von unterschiedlichen Modellen des Job-Sharings 
resp. Job-Splittings mit  
- Blick auf die Erfordernisse der Arbeitsbereiche und  
- Einrichtung einer Job-Sharing-Börse – auch für ein Führen mit VZ(-x) (= Teilzeit)  
Zielgruppe: Alle Mitarbeitenden der Stadt Köln  
Umsetzung bis: Bericht 3 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
Im Strategiepapier "Führen in Teilzeit" sind für 2021/2022 Handlungsstrategien von flexibleren und 
kreativeren Arbeitszeitmodellen aufgeführt. 
Stand: Umsetzung bis Bericht 3

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2.2  Ziel: Ergänzungen im Gesundheitsmanagement  
Messkriterium: Dokumentation der gesundheitsfördernden Maßnahmen in Form von 
Einrichtung neuer bzw. zusätzlicher Sozialräume 
 
 
2.2.1  Maßnahme:  
Überprüfung der Möglichkeit zur Einrichtung von Sozialräumen  
Zielgruppe: Alle Mitarbeitende (auch in Bereichen wie Museum, Bühnen etc.)  
Umsetzung bis: Bericht 2 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
Aktuell sind in Bestandsgebäuden durch die Büroknap pheit, Sozialräume nur vereinzelt umsetzbar. 
Hierzu siehe auch 3.1.5. 
Die Stadt Köln plant  jedoch in  allen neu angemieteten Gebäuden Sozialräume in  Form 
von Meeting- und Kreativräumen einzurichten. 
Stand: Umsetzung bis Bericht 2  
 
 
 
3.  HF3: Arbeitsort  
 
 
3.1  Ziel: Bewusster Umgang mit und Flexibilisierung von Mobilem Arbeiten/Homeoffice  
Messkriterium: Dokumentation  
- des technischen Ausbaus zur Umsetzung von Videokonferenzen, 
- teaminterne Klärung von „Spielregeln“ im Umgang mit Mobilem Arbeiten 
- der stellenbezogenen Klärung von arbeitsortflexiblen Aufgabenanteilen 
- der Klärung der Flexibilisierung von individuellen Arbeitszeiten 
bei Mobilem Arbeiten 
- Auseinandersetzung mit Büro-Sharing-Möglichkeiten u nd 
evtl. Erstellung von Konzeptideen 
 
3.1.1  Maßnahme:  
Schrittweiser Ausbau der telekommunikativen Möglichkeiten in allen Bereichen und 
Dienststellen  
- konsequenter Ersatz von Hard- und Software- Ausstattung nur noch durch mobile Geräte  
- zur weiteren Erleichterung des Mobilen Arbeitens inkl.  
- der Durchführung von Videokonferenzen in allen Bereichen  
- mit dem Angebot einer diesbezüglichen Anschaffungs-Beratung 
Zielgruppe: Alle Bereiche der Stadtverwaltung Köln 
Umsetzung bis: Bericht 2 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
Im Rahmen der Corona-Pandemie hat sich im Verwaltungsbereich das Homeoffice stark 
ausgeweitet. Waren im März 2020 noch 3.300 Homeofficezugänge (ca. 17 %) regisitriert, so 
stieg diese Zahl bis Mai 2021 auf 15.340 (ca. 73 %). 
Telefon- und  Videokonferenzen  sind  auf  breiter Fläche in  den  Büroalltag integriert. Das 
Angebot von Videokonferenztools  ist  aktuell auf  zwei Anbieter "Circuit" und "BigBlueButton" 
ausgeweitet worden. Infolgedessen sind zahlreiche Arbeitsplätze mit Webcams und 
integriertem Mikrofon innerhalb der Dienststellen ausgestattet worden. Dies soll noch weiter 
ausgebaut werden. 
Die  Einrichtung von  Flex- und Kreativbüros setzt  die Anschaffung  von mobilen Endgeräten voraus,

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siehe hierzu auch 3.1.5. 
Stand: Maßnahme umgesetzt  
 
3.1.2  Maßnahme:  
Verpflichtung für alle Teams mit allen Mitarbeitenden DV-kompatible, ergänzende „Spielregeln 
zum Mobilen Arbeiten“ zu vereinbaren und zu dokumentieren – Schwerpunkte sind hierbei:  
- Respekt für Grenzen der Erreichbarkeit und zugleich 
- allseitige Bereitschaft zu auftragserforderlicher Flexibilität. 
Als Unterstützung werden ein Handlungsleitfaden sowie eine 
Checkliste im Intranet zur Verfügung gestellt.  
Zielgruppe: Alle Bereiche der Stadtverwaltung Köln  
Umsetzung bis: Bericht 2 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
Bereits  im  April  2020  wurden  hierzu  praktische Tipps zum Arbeiten im Homeoffice 
veröffentlicht. Diese bieten eine gute Basis für individuelle Regelungen in den verschiedenen 
Teams. Eine Dokumentation der einzelnen Teamvereinbarungen wurde nicht eingefordert. 
Anlage Bericht 1:  
Datei der Homeoffice-Tipps 
Stand: Maßnahme umgesetzt  
 
3.1.3  Maßnahme:  
Im Vorwege der Ausschreibung aller Stellen:  
- Klärung, ob und wenn ja, welche Tätigkeitsanteile bei dieser Stelle 
Home-Office-tauglich sind und  
- unter welchen Voraussetzungen dies realisiert werden kann.  
Übernahme eines Standardsatzes zum Mobilen Arbeiten in die Stellenausschreibung 
bzw. Begründung (in der Phase der Beteiligung von Gremien und I/1)  
warum Mobiles Arbeiten nicht möglich ist.  
Als Unterstützung werden ein Handlungsleitfaden sowie eine 
Checkliste im Intranet zur Verfügung gestellt.  
Zielgruppe: Alle Stellenausschreibungen der Stadtverwaltung Köln  
Umsetzung bis: Bericht 3 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
Im ersten Umsetzungsschritt wurde ein Standardsatz zum Mobilen Arbeiten in die 
Stellenausschreibungen aufgenommen. Er lautet: "Wir bieten familienfreundliche und flexible 
Arbeitszeiten und –formen, die auch mit Mobilem Arbeiten im Rahmen der dienstlichen Belange 
und  persönlichen Voraussetzungen  kombiniert  werden  können". Dieser Standardsatz  wird  seit 
April 2021 verbindlich  bei Stellenausschreibungen  eingesetzt. Zur  Bewältigung  der  Coronakrise 
hat  sich das Arbeiten  im  Home-Office stark ausgeweitet, so dass sich dieses Ziel bereits überholt 
hat. Siehe hierzu auch 3.1.4. 
Stand: Maßnahme umgesetzt

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3.1.4  Maßnahme:  
Erwägung der Möglichkeit die bestehende DV zur Telearbeit im Hinblick auf die Handhabung 
von individuell gewählten Telearbeitszeiten und deren Dokumentation (über den vorhandenen 
Arbeitszeitrahmen hinaus) zu flexibilisieren  
Zielgruppe: Alle Beschäftigten, insbesondere jene mit Anteilen von Mobilem Arbeiten  
Umsetzung bis: Bericht 3 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
Die Voraussetzung zur Nutzung an den flexiblen Arbeitsmöglichkeiten soll zukünftig den Regelfall 
darstellen. Ausnahmen von diesem Regelfall bedürfen einer Begründung. 
Sofern keine dienstlichen Gründe entgegenstehen und die Aufgabenstellung keine Anwesenheit 
erfordert, soll auch Mobiles Arbeiten unter Beachtung rechtlicher bzw. tarifrechtlicher Regelungen 
grundsätzlich allen Mitarbeitenden der Stadt Köln angeboten werden. Die 
Arbeitsschutzbestimmungen bleiben unberührt. Ein Re chtsanspruch auf Einrichtung eines mobilen 
Arbeitsplatzes besteht nicht. 
Stand: Umsetzung bis Bericht 3 
 
3.1.5  Maßnahme:  
Überlegungen zu Rahmenbedingungen für die mögliche Umsetzung von Büro-Sharing-Modellen 
und ggfls. Entwicklung von Konzepten mit Pilotämtern unter  
- Einbezug der Mitarbeitenden,  
- Vereinbarkeit mit den Gegebenheiten vor Ort  
und Nutzung der frei werdenden Räumlichkeiten bspw. 
- als „Flexible Offices“ im Stadtgebiet für (telearbeitende) Einzelne oder  
- als Meeting- oder Kommunikations-Räume  
- als Sozialräume  
- als Eltern-Kind-Zimmer  
Zielgruppe: Alle Bereiche der Stadtverwaltung Köln  
Umsetzung bis: Bericht 3 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
Im September  2020  beteiligten sich 6.789 Mitarbeitende aus allen Ämtern an einer Umfrage 
zum Mobilen Arbeiten. Von den 6.789 Befragten gaben 86 % an, auf einen festen 
Schreibtisch verzichten zu wollen, wenn sie häufiger als zweimal im Home-Office arbeiten 
würden. 
Die Stadt Köln strebt an, zukünftig eine nach Jahren gestaffelte Bürosharing-Quote einzuführen. Es 
ist angedacht, die dadurch frei werdenden Räume als Kommunikationsflächen, wie z. B. 
Meetingpoints und Sozialräume, zu nutzen. Eine genaue Quotierung wurde noch nicht 
vorgenommen. 
Stand: Umsetzung bis Bericht 3

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9 
 
 
 
 
 
 
4.  HF4: Information und Kommunikation  
 
 
4.1  Ziel: „Bündnis BerufLeben“ - gebündelt und übersichtlich  
Messkriterium: Im Intranet ist ein Portal zu Themen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie 
verfügbar, das stetig erweitert, aktualisiert und spezifiziert wird. 
 
 
4.1.1  Maßnahme:  
Schrittweise Entwicklung und Aufbau eines Intranet-Portals zu Themen der Vereinbarkeit von 
Beruf und Familie mit einer übersichtlichen Darstellung aller vorhandenen und im Verlauf der 
nächsten Zeit zu realisierenden, familienbewussten und mitarbeitendenorientierten 
Angeboten.  
Zielgruppe: Alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Köln  
Umsetzung bis: Bericht 3 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
Ein Konzept für den Aufbau eines Portals z u  Vereinbarkeitsthemen ist erarbeitet und soll zeitnah 
umgesetzt werden. Im ersten Schritt soll auf einer zentralen Themenseite möglichst 
nutzerorientiert alle inhaltlichen Informationen gebündelt zur Verfügung gestellt werden. Mit Blick 
auf die  breite Spannweite der Themenfelder wird sich der gesamte Aufbau über einen längeren 
Zeitrahmen erstrecken. Die Seite mit dem Namen „Familie & BerufLeben“ wird unter der Rubrik 
Personal eingebunden. Zudem erstellen die am Bündnis  BerufLeben beteiligten Ämter (I/1 und 11) 
jeweils eine Unterseite im Intranet  zum  Bündnis  BerufLeben. Diese dienen zur Information über 
das Bündnis, der Vorstellung des Teams und anderen Themen, wie z.B. den Jahresberichten. Eine 
Umsetzung des Intranetportals ist noch in 2021 geplant. 
Stand: Umsetzung bis Bericht 3  
 
 
 
4.2  Ziel: Ausbau der Kommunikationsformate und Etablierung einer Willkommenskultur  
Messkriterium: Beratungsstelle  ist  eingerichtet  und  personell  besetzt; Dokumentation 
von exemplarischen Beratungen für unterschiedlichen Belange; 
Netzwerkangebote gemacht, Akzeptanz und Fortführung dokumentiert; 
Prüfung von Willkommens-Paket und Hospitanz-Angebot erfolgt, 
ergebnisentsprechendes Fortfahren dokumentiert. 
 
4.2.1  Maßnahme:  
Einrichtung einer koordinierenden / wegweisenden Beratungsstelle für alle Fragen rund um die 
Vereinbarkeit: bspw. zu  
- Möglichkeiten der DV-kompatiblen Gestaltung von Arbeitszeit oder Arbeitsort 
für die Dienststellen  
- Unterstützung bei persönlichen Herausforderungen der Vereinbarkeit von privaten 
und beruflichen Erfordernissen für Kolleginnen und Kollegen  
->„Plötzlich Pflege“, „Elternzeit – wie geht’s?“, „Eltern geworden – Was melde ich wo?“  
Zielgruppe: Alle Beschäftigten der Stadtverwaltung Köln  
Umsetzung bis: Bericht 1 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
Im Projektteam Bündnis BerufLeben sind aktuell zwei Mitglieder mit einer zertifizierten 
Coaching-Ausbildung eingesetzt. Im ersten Jahr fragten vermehrt Mitarbeitende um Beratungen zu

21.05.2021  
10  
 
 
 
 
 
 
Homeoffice, Teilzeitkarrieren  und  Führen in Teilzeit  an. Für die Themen rund um  d  i  e    
Elternzeit wird aktuell das Fachwissen aufgebaut. Dementsprechend kann sich zum jetzigen 
Zeitpunkt zu allen allgemeinen Fragen rund um die Vereinbarkeitsthemen an das Projektteam 
gewandt werden. Für spezifische Fragen wird an einer Übersicht des Beratungsnetzwerkes in 
Köln gearbeitet. Zu dieser Maßnahme ist das Bündnis BerufLeben in der fortlaufenden 
Umsetzung.  
Stand: Umsetzung bis Bericht 2  
 
4.2.2  Maßnahme:  
Unterstützung von Netzwerken von Mitarbeitenden mit Vereinbarkeitsthemen z.B.  
- Aufbau eines Väternetzwerkes (z. B. „Mittags-Stammtisch“ für Väter)  
- Beurlaubtentreffen (Eltern und Pflegende)  
Zielgruppe: Alle mit  Interesse an einem stadtverwaltungsinternen  Austausch 
zu Vereinbarkeitsthemen (Väter / Elternzeitler*innen / 
Pflegende)  
Umsetzung bis: Bericht 2 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
Zur  Unterstützung  des  Aufbaus  eines  städtischen Väternetzwerkes, wurde  die  Väter  gGmbH  als 
begleitender Dienstleister engagiert. Zunächst war vorgesehen, im Januar 2021 einen 
Präsenzworkshop durchzuführen, der nun aufgrund der  Hygieneeinschränkungen durch Corona im 
Mai/Juni 2021 in zwei digitalen halbtägigen Formaten umgesetzt wird. Der hierauf aufbauende 
Strategieworkshop ist für Juli 2021 geplant. 
Auch die Treffen von Beurlaubten in Elternzeit waren als Präsenztreffen für November und 
Dezember  2020  vorbereitet,  konnten  aber  aufgrund  des  zweiten  Lockdowns  in  dieser  Form 
nicht durchgeführt werden. 
Mit dem Videokonferenztool BigBlueButton, das die Stadt Köln im Frühjahr 2021 eingekauft hat, 
wird die aktive digitale Umsetzung mit einer größeren Teilnehmer*innenzahl möglich, so dass auch 
Datenschutzbestimmungen vollständig berücksichtigt werden können. Aktuell sind vier 
Veranstaltungen im Juni 2021 fest terminiert. Gleichzeitig beinhalten die Beurlaubtentreffen auch 
eine Nutzer*innenanlyse für das zu erstellende Drei-Phasen-Konzept. 
Stand: Umsetzung bis Bericht 2  
 
4.2.3  Maßnahme:  
PRÜFUNG :  
Konzeption eines kompakten Willkommens-Pakets mit persönlicher Paten-Einführung 
(=Optimierung des Einbindungs- und Einarbeitungs-Prozesses)  
ggf. ergänzt um Hospitationen in unterschiedlichen Bereichen 
(=vormals bewährte Praxis zur internen fachlichen Vernetzung)  
Zielgruppe: Alle bei der Stadtverwaltung (wieder-) Neu-Einsteigenden und  
Paten-Kolleg*innen 
Umsetzung bis: Bericht 2 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
Mit einer gut funktionierenden Willkommenskultur soll erreicht werden, dass sich neue 
Kolleg*innen bei der Stadt Köln willkommen fühlen. Hierfür wurde ein Maßnahmen- und 
Methodenpaket  geschnürt, um neuen Mitarbeitenden  ab  dem  Zeitpunkt  der   Zusage zur  
Einstellung bis 100 Tage nach Arbeitsbeginn einen angenehmen Start und einen optimalen 
Eingliederungsprozess in der neuen Arbeitsumgebung zu bereiten. Das Konzept 
Willkommenskultur bei der Stadt Köln enthält Informationen und Empfehlungen für einen 
erfolgreichen Onboarding-Prozess. Zur Begrüßung erhalten neue Mitarbeitende bereits seit März

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2020 eine Willkommensmappe mit weitreichenden Informationen über die Stadt Köln. Das 
Konzept  zur  Willkommenskultur  soll  als  fester  Bestandteil  bei  der  Einführung  neuer 
Mitarbeitender unterstützen. Es umfasst - neben der Willkommensmappe - drei weitere 
Bausteine, die im städtischen Intranet für alle Mitarbeitenden verfügbar sind und den 
Einarbeitungsprozess unterstützen. 
 
• Ein Willkommenskonzept für die Dienststellen zur Information, Inspiration und Orientierung. 
• Ein Konzept zur Einarbeitung von Mitarbeitenden in den Dienststellen (inklusive eines Modells zur  
   Übernahme von Patenschaften, unterstützender Checklisten, Gesprächsleitfäden und 
   E-Mail-Vorlagen). 
• Umfangreiche Informationen und Tipps von A-Z für neue Mitarbeitende. 
 
Zukünftig sollen die genannten vier Bausteine konsequent stadtweit umgesetzt werden. Der 
Onboarding-Prozess wird zudem stetig mithilfe von Evaluationsbögen durch die neuen 
Mitarbeitenden bewertet. Die Rückmeldungen sind  überwiegend  positiv. Die Anregungen sind 
Ausgangspunkt für künftige Weiterentwicklungen. Zudem sind Innovationsformate, wie 
Impulsvorträge durch Keynote-Speaker sowie Onboardi ng-Days für neue Mitarbeitende geplant. 
Stand: Maßnahme umgesetzt  
 
 
 
5.  HF5: Führung  
 
 
5.1  Ziel: Weiterentwicklung der Führungskompetenzen der Kolleg*innen mit Führungsaufgaben zum  
Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie 
Messkriterium: Dokumentation  
- der Gelegenheiten und Veranstaltungen, bei denen Aspekte der 
Vereinbarkeit  an Führungskräfte heran  getragen   wurden 
und 
- der Implementierung von Kommunikationswegen zum Thema 
Vereinbarkeit von Beruf und Familie 
 
5.1.1  Maßnahme:  
Erste Information an alle Beigeordneten, alle Amtsleitungen und deren Stellvertretungen im 
Rahmen des Amtsleitungstages am 9.6.2020 über generelle Ziele und Maßnahmen der 
strategischen Partnerschaft „Bündnis BerufLeben“ und Ausblicke auf die Auditierung  
„berufundfamilie“  
Zielgruppe: Oberbürgermeisterin, alle Beigeordneten, Amtsleitun gen und 
Stellvertretungen, Stabsstellen 
Umsetzung bis: Bericht 1 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
In Anbetracht  der Rahmenbedingungen aufgrund der Corona-Pandemie konnte 
der Amtsleitungstag nicht wie geplant in Präsenz stattfinden. 
Die Auditziele wurden daher über das Intranet an alle Mitarbeitenden gleichermaßen 
kommuniziert und bekannt gemacht. Siehe hierzu auch Punkt 5.1.2. 
Stand: Maßnahme gestrichen

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5.1.2  Maßnahme:  
Schrittweise Fortsetzung der internen, einheitlichen Kommunikationskampagne und Einbindung 
aller Mitarbeitenden mit Führungsaufgaben, Information über die Ziele aus dem 
Auditierungsprozess und die aktuellen Maßnahmen in allen Dezernatsrunden mittels der allen 
Führungskräften zur Verfügung gestellten ausgearbeiteten Präsentation (top – down)  
Zielgruppe: Alle städtischen Führungskräfte und Mitarbeitende  
Umsetzung bis: Bericht 1 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
Auch eine Top-Down-Strategie fiel den neuen Rahmenbedingungen zum Opfer. 
Die Auditziele wurden daher über das Intranet direkt an alle Mitarbeitenden gleichermaßen 
kommuniziert und bekannt gemacht. In Zuge dessen wurden eine Handoutmappe mit Präsentation 
und Hintergrundinformationen sowie ein Erklärvideo für alle im Intranet hinterlegt. 
Stand: Maßnahme umgesetzt  
 
5.1.3  Maßnahme:  
Festigung des Themas Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Grundhaltung der städtischen 
Führungskräfte:  
- Einbindung des Themas im neuen Beurteilungsverfahren 
- Einbindung des Themas in die Personal- und Klimagespräche  
Zielgruppe: Alle städtischen Führungskräfte  
Umsetzung bis: Bericht 2 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
Mit  dem  Kölner  Kompetenzmodell  werden  die  Kompetenzen  beschrieben, die  für  eine 
erfolgreiche Aufgabenerledigung, heute und in Zukunft, erforderlich sind. Die Stadt Köln 
definiert mit dem Kölner  Kompetenzmodell ihre Anforderungen an Führungskräfte und 
Mitarbeitende. In der für Führungskräfte besonders relevant erachteten Kompetenz 
„Förderung von Individualität und Vielfalt“ ist die Verhaltensbeschreibung „Fördert und 
unterstützt bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ verankert. 
Das Kölner Kompetenzmodell bildet auch die Basis für die Entwicklung eines neuen 
Beurteilungssystems und die Anpassung der Personal-  und Klimagespräche. Somit ist ein wichtiger 
Grundstein bereits gelegt. 
Stand: Umsetzung bis Bericht 2

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5.2  Ziel: Realisierung von weiteren VZ(-x)-Führungspositionen (Führen in Teilzeit)  
Messkriterium: Dokumentation von Konzept und durchgeführten Aktivitäten sowie 
entsprechenden Stellenbesetzungen und zugehörigen E rfahrungen  
 
 
5.2.1  Maßnahme:  
Weiterentwicklung von Führung in VZ(-x) (=Teilzeitkarrieren) s. auch HF 2.1  
- Unterstützung der Dienststellen bei individuellen Lösungswegen 
zur Führung in VZ(-x) (=Teilzeit)  
- Teilzeitführungs-Checkliste zur (Vorab-) Selbstreflexion und Prüfung  
- Networking-Möglichkeiten für Führungskräfte VZ(-x) (in Teilzeit) schaffen 
Zielgruppe: potentielle und aktuelle Führungskräfte in VZ(-x) (=Teilzeit) 
Umsetzung bis: Bericht 2 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
Ein umfangreiches Strategiepapier zu "Führen in Teilzeit" wurde auf der Grundlage von drei 
Workshops erstellt. Diese setzten sich aus Teilnehmenden verschiedener Pilotämter zusammen. 
Darüber hinaus gehörten die Teilnehmenden folgenden Personengruppen an: 
- Mitarbeitende von Führungskräften in Teilzeit 
- Führungskräfte in Teilzeit 
- Führungskräfte von Führungskräften in Teilzeit 
Aus den hier gewonnenen Erkenntnissen wurden die Handlungsfelder identifiziert, die im o. g. 
Konzept aufgenommen wurden. 
Integrierte Checklisten zur Eigenanalyse und Analyse der jeweiligen Führungspositionen 
unterstützen die Umsetzung. Das Strategiepapier wird in Form einer Online-Broschüre mit digital 
ausfüllbaren Checklisten allen Mitarbeitenden im Intranet zur Verfügung gestellt. Eine 
Veröffentlichung und die damit zusammenhängende Marketingstrategien befinden sich in der 
aktuellen Umsetzung. Es sind auf Anfrage individuel le Workshops mit verschiedenen Dienststellen 
vorgesehen. 
Stand: Umsetzung bis Bericht 2

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6.  HF6: Personalentwicklung  
 
 
6.1  Ziel: Systematische Förderung von Beschäftigten in VZ(-x) (= Teilzeit)  
Messkriterium: Dokumentation der  
- Förderung familienengagierter Beschäftigter mit VZ(-x) (= Teilzeit) 
- Fortbildungsangebote in familienkompatiblen Zeit-Blöcken 
- Umsetzung des Drei-Phasen-Konzepts 
 
 
6.1.1  Maßnahme:  
Förderung  von  Karrieren  mit  unterschiedlichen Arbeitszeitvolumen (Teilzeit-Karrieren) und 
deren gleichberechtigte Teilhabe an Fortbildungen  
- auch von Beurlaubten in Elternzeit  
- ggf. Erprobung des Angebots von Kinderbetreuung im Bedarfsfall 
(s. auch Punkt 8.1.1 Einkauf eines Familienservices)  
Zielgruppe: Alle Beschäftigten mit einem Arbeitszeitumfang VZ(-x)  
(=Teilzeitbeschäftigte) 
Umsetzung bis: Bericht 2 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
Diese Thematik wird auch im Zusammenhang mit der Er stellung des Drei-Phasen-Konzepts 
aufgegriffen. Siehe auch 6.1.3. 
Stand: Umsetzung bis Bericht 2  
 
6.1.2  Maßnahme:  
Erprobung erster Schritte von Fortbildungsangeboten in kompatiblen 
Zeitblöcken für VZ(-x) (=Teilzeitkräfte)  
Zielgruppe: Alle Beschäftigten mit einem Arbeitszeitumfang VZ(-x)  
Umsetzung bis: Bericht 2 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
Neben vielen Halbtags-Seminaren wie z.B. Rückengesundheit, Medienarbeit und Fachschulungen 
gibt es Seminare, die explizit  auf mehrere halbe Tage verteilt sind, um auch Teilzeitkräften eine 
Teilnahme zu ermöglichen. Z.B.: 
 
• Training Stark im Stress (3x ½ Tag) 
• Vereinbarkeit von Beruf und Pflege (2x ½ Tag) 
• Spezielle Seminare für Mitarbeitende im Schulsekretariat (2x ½ Tag) 
 
Darüber hinaus wird geprüft, inwieweit das Angebot für Seminare in kompatiblen Zeitblöcken noch 
erweitert werden kann. Neu konzipiert sind Angebote zu aktuell stark nachgefragten Themen, die 
auch digital abgebildet werden können. In zielgruppenorientierten Zeitblöcken werden nunmehr 
auch folgende Seminare angeboten: 
 
• Anti-Ärger-Kurs 
• Videokonferenzen souverän moderieren 
• Telefonkonferenzen professionell organisieren und moderieren

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In kurzer Zeit konnten hierfür 37 Durchführungen vereinbart werden. 
Stand: Umsetzung bis Bericht 2  
 
6.1.3  Maßnahme:  
Entwicklung und schrittweise Umsetzung eines Drei-Phasen-Konzepts zum Umgang mit zeitlich 
befristeten Freistellungen unter Berücksichtigung von  
- Micro-Beschäftigung,  
- Qualifikations-Updates für Langzeit-Freigestellte  
Zielgruppe: Alle Beschäftigten mit familienbedingter Freistellungszeit  
Umsetzung bis: Bericht 2 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
Im Rahmen der vier digitalen Beurlaubtentreffen wird  jeweils eine 
Nutzer*innenanalyse durchgeführt, die in das 3-Phasen-Konzept mit einfließt. Siehe 
auch 4.2.2. 
Stand: Umsetzung bis Bericht 2  
 
 
 
7.  HF7: Entgeltbestandteile und geldwerte Leistungen  
In diesem Handlungsfeld wurden keine Ziele und Maßnahmen vereinbart. 
 
8.  HF8: Service für Familien  
 
 
8.1  Ziel: Bedarfsgerechter Ausbau der Betreuungsangebote für Nachwuchs  
Messkriterium: Dokumentation der Realisierungsschritte bzgl.  
- Einkauf eines Familienservices 
- Anschaffung von Spielekoffern 
- betrieblich unterstützter Regel-Kinderbetreuung 
 
 
8.1.1  Maßnahme:  
Einkauf eines Familienservices für die Beratung und Unterstützung der Betreuung von Kindern  
Zielgruppe: Alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Köln  
Umsetzung bis: Bericht 1 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
Es  wurde  eine  aufwändige Marktrecherche durchgeführt, die Inhalte zum Vergabeverfahren 
sind aktuell in der internen Abstimmung. 
Stand: Umsetzung bis Bericht 2

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8.1.2  Maßnahme:  
Anschaffung von Spielekoffern, mit denen ein Kind in einem akuten Betreuungsnotfall im 
eigenen Büro für eine Weile beschäftigt werden kann – mit Angeboten für unterschiedliche 
Altersgruppen bis Grundschulalter  
Zielgruppe: Alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Köln mit Kindern im  
betreuungsbedürftigen Alter 
Umsetzung bis: Bericht 1 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
Ein Prototyp des Spielekoffers wurde vom Projektteam "Bündnis BerufLeben"  bestückt  und  zur 
Ansicht zur Verfügung gestellt. Es wurde darauf geachtet, dass der gesamte Inhalt über das 
stadtinterne  Einkaufssystem bestellt werden kann, somit  wird  allen  Dienststellen eine 
vereinfachte Anschaffung ermöglicht. Für den Umgang mit dem Spielekoffer wurde eine 
Anleitung sowie ein Hygienekonzept erstellt. 
Ein Marketingkonzept zur Veröffentlichung wurde bereits erstellt, wird aber erst umgesetzt, sobald 
die Rahmenbedingungen das Mitbringen eines Kindes in die Büroräume wieder ohne 
gesundheitliche Bedenken zulassen. 
Stand: Maßnahme umgesetzt  
 
8.1.3  Maßnahme:  
Aufbau eines betrieblichen Angebotes / Kontingentes an Kita-Betreuungsplätzen bzw. 
Belegplätzen für Kinder von städtischen Mitarbeitenden im Stadtgebiet u.a. mittels der 
Förderung von Großtagespflegen  
Zielgruppe: Alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Köln mit Kindern im  
betreuungsbedürftigen Alter 
Umsetzung bis: Bericht 2 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
Das betriebliche Angebot von Kontingentplätzen ist mit einem Kita-Neubau, freiwerdenden 
Plätzen in einer bestehenden Kita und zwei innenstadtnahen Großtagespflegen für U3-Kinder in 
Planung. Die ersten Plätze, voraussichtlich in einer Großstagespflege, sollen noch in 2021 besetzt 
werden. 
Stand: Umsetzung bis Bericht 2

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8.2  Ziel: Bedarfsorientierte Angebote zur Unterstützung von Pflegebedarfen  
Messkriterium: Dokumentation der Realisierungsschritte bzgl.  
- Unterstützungsservice in Pflegefragen 
- Überprüfung des Einsatzes von Pflegekoordinator*inn en  
 
 
 
8.2.1  Maßnahme:  
Einkauf der Serviceleistungen eines Familienservices für die Beratung 
und Unterstützung in Pflegefragen  
Zielgruppe: Alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Köln mit unterstützungs- und/oder  
pflegebedürftigen Angehörigen 
Umsetzung bis: Bericht 1 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
Es  wurde  eine aufwändige Marktrecherche durchgeführt, die Inhalte zum 
Vergabeverfahren sind aktuell in der internen Abstimmung. Hiernach wird das 
Vergabeverfahren eingeleitet. 
Stand: Umsetzung bis Bericht 2  
 
8.2.2  Maßnahme:  
Prüfung der Möglichkeit des Einsatzes von Pflegekoordinator*innen 
in Kooperation mit dem Projektteam BerufLeben  
Zielgruppe: Alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Köln mit unterstützungs- und/oder  
pflegebedürftigen Angehörigen 
Umsetzung bis: Bericht 3 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
kein Eintrag 
Stand: Umsetzung bis Bericht 3  
 
 
 
8.3  Ziel: Bedarfsgerechter Ausbau eines Location-Services  
Messkriterium: Location-Service erwogen und ergebnisentsprechende Umsetzung  
 
 
8.3.1  Maßnahme:  
Prüfung der Möglichkeiten zur Unterstützung von neuen Mitarbeitenden durch eines 
Location-Service inkl.  
- eines Job-Angebots für Partner*in bei der Stadt Köln (Duale Karrieren) oder Kooperations- 
partnern (z.B. Stadtwerkekonzerne, Bündnispartner „Mit Frauen in Führung“) und  
- weiteren Infrastruktur-Informationen zu Sport, Freizeit, Kinderbetreuung, Schulen 
bspw. seitens eines Familienservices  
Zielgruppe: Alle Interessent*innen resp. neu zuziehende*n Mitarbeitende*n und ihr*e  
Angehörige*r 
Umsetzung bis: Bericht 3 
 
Umsetzungsschritte Bericht 1:  
kein Eintrag 
Stand: Umsetzung bis Bericht 3

Beratungsverlauf (2)

13.09.2021 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 4.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.10.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3157/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
02.09.2021
Erstellt
01.09.2021 09:55