AN/0585/2025
Verkehrssicherheit erhöhen – Fahrbahnschwellen in der Nettesheimer Straße Köln-Heimersdorf
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Sachstandsbericht BV
3877 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/64/644
Vorlagen-Nummer
AN/0585/2025
Stand: 19.03.2026
Sachstandsbericht
Verkehrssicherheit erhöhen – Fahrbahnschwellen in der Nettesheimer Straße Köln-
Heimersdorf
Geänderter Beschluss:
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, die Verkehrssituation im Bereich Nettesheimer
Straße / Erbacher Weg zu überprüfen und weitere geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit und zur nachhaltigen Geschwindigkeitsreduzierung zu erarbeiten. Die Er-
gebnisse der Prüfung sowie mögliche Umsetzungsvorschläge sollen der Bezirksvertretung
schriftlich vorgelegt werden.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Nettesheimer Straße wurde im Umfeld des bestehenden Fußgängerüberwegs auf die Not-
wendigkeit verkehrsrechtlicher Maßnahmen hin geprüft.
Die Nettesheimer Straße ist in dem in Rede stehenden Abschnitt eine bestehende Tempo 30-
Zonen integriert. Beginn und Ende der Zone sind als solche lückenlos mittels Verkehrszeichen
274.1 bzw. 274.2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ausgewiesen. Hier sind die Verkehrsteil-
nehmenden somit schon abseits des Fußgängerüberwegs dazu angehalten, die Straße mit
niedriger Geschwindigkeit zu befahren, um dem erhöhten Querungsbedarf in Wohngebieten
gerecht zu werden.
Um belastbare Aussagen über das Geschwindigkeitsniveau an der Örtlichkeit treffen zu kön-
nen, wurden Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt.
Die vom 16.09.2025 bis 23.09.2025 durchgeführte Geschwindigkeitsmessung des Amtes für
öffentliche Ordnung zeigte, dass die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit an der Nettes-
heimer Straße von den Verkehrsteilnehmenden grundsätzlich eingehalten wird: Die Verstoß-
quoten von 2,09% in Fahrtrichtung Chorweiler Zubringer bzw. 1,37% in Fahrtrichtung Stallags-
weg sind signifikant gering und deuten nicht auf eine Problematik im Zusammenhang mit Ge-
schwindigkeitsüberschreitungen hin.
Seitens der Polizei wurden uns ebenfalls keine verkehrlichen Auffälligkeiten zur Kenntnis ge-
bracht. Die von der Polizei übersandte Auswertung zu Straßenverkehrsunfällen an der Örtlich-
keit für den Erhebungszeitraum 2022-2025 zeigten, dass sich lediglich ein Unfall auf der Net-
tesheimer Straße ereignet hat, der jedoch nachweislich nicht auf Geschwindigkeitsüberschrei-
tungen zurückzuführen war. Das Unfallgeschehen lässt sich also als vollkommen unauffällig
bezeichnen.
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Aus verkehrsrechtlicher Sicht sind somit keine Anhaltspunkte gegeben, die verkehrsrechtliche
oder bauliche Maßnahmen hinreichend zu begründen vermögen.
Unabhängig davon werden im Kölner Stadtgebiet grundsätzlich keine Kölner Teller, Berliner
Kissen, Aufpflasterungen oder sonstige Arten von Boden- oder Fahrbahnschwellen mehr ein-
gebaut. Die Gründe hierfür sind vielfältig
• Lärm- und Schadstoffimmission durch Abbremsen und anschließendem Beschleuni-
gungsvorgang,
• Schleichverkehr,
• Schadenersatzforderungen und
• Beschwerden von anderen Verkehrsteilnehmern
(Radfahrende, ÖPNV, Rettungswagen etc.).
Bei einer ergänzenden Begehung vor Ort stellte die Verwaltung jedoch fest, dass einige Ver-
kehrszeichen – so z.B. die Gefahrenbeschilderung zur Fahrbahnverengung, Verkehrszeichen
120 StVO sowie das Überholverbot, Verkehrszeichen 276 StVO vor dem Fußgängerüberweg
an der Nettesheimer Straße – stark verblasst sind. Die betreffenden Verkehrsschilder werden
durch den städtischen Bauhof ausgetauscht, um so die Verkehrsteilnehmenden noch besser
bzgl. der Besonderheiten der verkehrlichen Situation zu sensibilisieren.
Aufgrund der durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen und den ergänzenden Überprüfun-
gen ergibt sich derzeit keine objektive rechtssichere Begründung für weitere verkehrstechni-
sche oder bauliche Maßnahmen entlang der Nettesheimer Straße.
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Antrag nach § 3 (SPD BV6)
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SPD Fraktion BV 6 Bezirksrathaus Chorw eiler Pariser Platz 1 50765 Köln (Chorw eiler) SPD Fraktion BV 6 Bezirksrathaus Chorw eiler Pariser Platz 1 50765 Köln (Chorw eiler) Gleichlautend Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Herrn Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0585/2025 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 22.05.2025 Verkehrssicherheit erhöhen – Fahrbahnschwellen in der Nettesheimer Straße Köln- Heimersdorf Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt, dass in der Nettesheimer Straße in Köln- Heimersdorf – insbesondere im Bereich des Fußgängerüberwegs am Epprather Weg – verkehrsberuhigende Maßnahmen in Form von Fahrbahnschwellen mit Schienensystem (Bremsschwellen) durch die Verwaltung umgesetzt werden. Begründung: Die Nettesheimer Straße wird – insbesondere im Bereich des Zebrastreifens auf Höhe des Epprather Wegs – regelmäßig mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit befahren. Dies betrifft vor allem Fahrzeuge, die von der Zubringerstraße Mercatorstraße kommend in die Nettesheimer Straße einfahren. Dort beginnt die Tempo-30-Zone, die jedoch von vielen Fahrzeugführenden nicht eingehalten wird. Die Gefährdung an diesem Übergang ist erheblich – besonders für Kinder, ältere Menschen und mobilitätseingeschränkte Personen. Erst kürzlich konnte ein Kind nur durch das schnelle Eingreifen seiner Eltern vor einem herannahenden Fahrzeug geschützt werden. SPD Fraktion Stadtbezirk Köln-Chorweiler 7. Mai 2025 0221/221 96303 0221/221 96304 spd-bv6@stadt-koeln.de SPD Fraktion BV 6 Bezirksrathaus Chorweiler Pariser Platz 1 50765 Köln (Chorw eiler 2 Die Straßenbreite variiert entlang der Nettesheimer Straße stark: Im oberen Abschnitt (Nähe Epprather Weg) ist die Straße relativ schmal. Im mittleren Bereich, insbesondere rund um das Siedlerheim, ist die Fahrbahn deutlich breiter, was zu einem verstärkten Geschwindigkeitsverhalten führt. Sollte die Verwaltung zu dem Ergebnis kommen, dass eine Umsetzung von Fahrbahnschwellen aus rechtlichen oder technischen Gründen nicht möglich ist, wird sie gebeten, dies der Bezirksvertretung schriftlich mitzuteilen und gleichzeitig konkrete alternative Maßnahmen vorzuschlagen, die geeignet sind, eine nachhaltige Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Bereich zu erreichen. Mit freundlichen Grüßen Für die SPD-Fraktion Inan Gökpinar Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Nettesheimer Straße
- Erbacher Weg
- Pariser Platz 1
- Epprather Weg
- Chorweiler Zubringer
- Mercatorstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/0585/2025
- Typ
- Antrag nach § 3 BV6 (SPD)
- Datum
- 07.05.2025
- Erstellt
- 06.05.2025 17:26