Mandari Insight

AN/0585/2025

Verkehrssicherheit erhöhen – Fahrbahnschwellen in der Nettesheimer Straße Köln-Heimersdorf

Antrag nach § 3 BV6 (SPD) 07.05.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 22.05.2025, TOP 8.3.5

Sachstandsbericht BV

· application/pdf

Ansehen

Antrag nach § 3 (SPD BV6)

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht BV

3877 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/644 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0585/2025
Stand: 19.03.2026 
Sachstandsbericht  
Verkehrssicherheit erhöhen – Fahrbahnschwellen in der Nettesheimer Straße Köln-
Heimersdorf 
Geänderter Beschluss: 
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, die Verkehrssituation im Bereich Nettesheimer 
Straße / Erbacher Weg zu überprüfen und weitere geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der 
Verkehrssicherheit und zur nachhaltigen Geschwindigkeitsreduzierung zu erarbeiten. Die Er-
gebnisse der Prüfung sowie mögliche Umsetzungsvorschläge sollen der Bezirksvertretung 
schriftlich vorgelegt werden. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Nettesheimer Straße wurde im Umfeld des bestehenden Fußgängerüberwegs auf die Not-
wendigkeit verkehrsrechtlicher Maßnahmen hin geprüft.  
 
Die Nettesheimer Straße ist in dem in Rede stehenden Abschnitt eine bestehende Tempo 30-
Zonen integriert. Beginn und Ende der Zone sind als solche lückenlos mittels Verkehrszeichen 
274.1 bzw. 274.2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ausgewiesen. Hier sind die Verkehrsteil-
nehmenden somit schon abseits des Fußgängerüberwegs dazu angehalten, die Straße mit 
niedriger Geschwindigkeit zu befahren, um dem erhöhten Querungsbedarf in Wohngebieten 
gerecht zu werden. 
 
Um belastbare Aussagen über das Geschwindigkeitsniveau an der Örtlichkeit treffen zu kön-
nen, wurden Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt.  
Die vom 16.09.2025 bis 23.09.2025 durchgeführte Geschwindigkeitsmessung des Amtes für 
öffentliche Ordnung zeigte, dass die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit an der Nettes-
heimer Straße von den Verkehrsteilnehmenden grundsätzlich eingehalten wird: Die Verstoß-
quoten von 2,09% in Fahrtrichtung Chorweiler Zubringer bzw. 1,37% in Fahrtrichtung Stallags-
weg sind signifikant gering und deuten nicht auf eine Problematik im Zusammenhang mit Ge-
schwindigkeitsüberschreitungen hin.  
 
Seitens der Polizei wurden uns ebenfalls keine verkehrlichen Auffälligkeiten zur Kenntnis ge-
bracht. Die von der Polizei übersandte Auswertung zu Straßenverkehrsunfällen an der Örtlich-
keit für den Erhebungszeitraum 2022-2025 zeigten, dass sich lediglich ein Unfall auf der Net-
tesheimer Straße ereignet hat, der jedoch nachweislich nicht auf Geschwindigkeitsüberschrei-
tungen zurückzuführen war. Das Unfallgeschehen lässt sich also als vollkommen unauffällig 
bezeichnen.

2 
 
 
Aus verkehrsrechtlicher Sicht sind somit keine Anhaltspunkte gegeben, die verkehrsrechtliche 
oder bauliche Maßnahmen hinreichend zu begründen vermögen.  
 
Unabhängig davon werden im Kölner Stadtgebiet grundsätzlich keine Kölner Teller, Berliner 
Kissen, Aufpflasterungen oder sonstige Arten von Boden- oder Fahrbahnschwellen mehr ein-
gebaut. Die Gründe hierfür sind vielfältig 
• Lärm- und Schadstoffimmission durch Abbremsen und anschließendem Beschleuni-
gungsvorgang, 
• Schleichverkehr, 
• Schadenersatzforderungen und 
• Beschwerden von anderen Verkehrsteilnehmern 
(Radfahrende, ÖPNV, Rettungswagen etc.). 
 
Bei einer ergänzenden Begehung vor Ort stellte die Verwaltung jedoch fest, dass einige Ver-
kehrszeichen – so z.B. die Gefahrenbeschilderung zur Fahrbahnverengung, Verkehrszeichen 
120 StVO sowie das Überholverbot, Verkehrszeichen 276 StVO vor dem Fußgängerüberweg 
an der Nettesheimer Straße – stark verblasst sind. Die betreffenden Verkehrsschilder werden 
durch den städtischen Bauhof ausgetauscht, um so die Verkehrsteilnehmenden noch besser 
bzgl. der Besonderheiten der verkehrlichen Situation zu sensibilisieren.  
 
Aufgrund der durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen und den ergänzenden Überprüfun-
gen ergibt sich derzeit keine objektive rechtssichere Begründung für weitere verkehrstechni-
sche oder bauliche Maßnahmen entlang der Nettesheimer Straße. 
Nächste Schritte: 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Antrag nach § 3 (SPD BV6)

2629 Zeichen

SPD Fraktion BV 6 Bezirksrathaus Chorw eiler Pariser Platz 1 50765 Köln (Chorw eiler) 
 
 
 
SPD Fraktion BV 6 Bezirksrathaus Chorw eiler Pariser Platz 1 50765 Köln (Chorw eiler) 
 
 
 
 
 
 
Gleichlautend 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Reinhard Zöllner 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0585/2025 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 22.05.2025 
 
Verkehrssicherheit erhöhen – Fahrbahnschwellen in der Nettesheimer Straße Köln-
Heimersdorf 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt, dass in der Nettesheimer Straße in Köln-
Heimersdorf – insbesondere im Bereich des Fußgängerüberwegs am Epprather Weg – 
verkehrsberuhigende Maßnahmen in Form von Fahrbahnschwellen mit Schienensystem 
(Bremsschwellen) durch die Verwaltung umgesetzt werden. 
 
Begründung: 
Die Nettesheimer Straße wird – insbesondere im Bereich des Zebrastreifens auf Höhe des 
Epprather Wegs – regelmäßig mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit befahren. Dies betrifft 
vor allem Fahrzeuge, die von der Zubringerstraße Mercatorstraße kommend in die 
Nettesheimer Straße einfahren. Dort beginnt die Tempo-30-Zone, die jedoch von vielen 
Fahrzeugführenden nicht eingehalten wird. 
Die Gefährdung an diesem Übergang ist erheblich – besonders für Kinder, ältere Menschen 
und mobilitätseingeschränkte Personen. Erst kürzlich konnte ein Kind nur durch das schnelle 
Eingreifen seiner Eltern vor einem herannahenden Fahrzeug geschützt werden. 
 
SPD Fraktion Stadtbezirk Köln-Chorweiler 
 
7. Mai 2025 
 
 0221/221 96303   0221/221 96304    spd-bv6@stadt-koeln.de

SPD Fraktion BV 6 Bezirksrathaus Chorweiler Pariser Platz 1 50765 Köln (Chorw eiler 
 2 
Die Straßenbreite variiert entlang der Nettesheimer Straße stark: 
 Im oberen Abschnitt (Nähe Epprather Weg) ist die Straße relativ schmal. 
 Im mittleren Bereich, insbesondere rund um das Siedlerheim, ist die Fahrbahn deutlich 
breiter, was zu einem verstärkten Geschwindigkeitsverhalten führt. 
Sollte die Verwaltung zu dem Ergebnis kommen, dass eine Umsetzung von Fahrbahnschwellen 
aus rechtlichen oder technischen Gründen nicht möglich ist, wird sie gebeten, dies der 
Bezirksvertretung schriftlich mitzuteilen und gleichzeitig konkrete alternative Maßnahmen 
vorzuschlagen, die geeignet sind, eine nachhaltige Reduzierung der gefahrenen 
Geschwindigkeiten in diesem Bereich zu erreichen. 
 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Für die SPD-Fraktion 
 
Inan Gökpinar 
Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

22.05.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 8.3.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Nettesheimer Straße
  • Erbacher Weg
  • Pariser Platz 1
  • Epprather Weg
  • Chorweiler Zubringer
  • Mercatorstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/0585/2025
Typ
Antrag nach § 3 BV6 (SPD)
Datum
07.05.2025
Erstellt
06.05.2025 17:26