RR 63/2021
Auswirkungen auf den Regionalplanprozess (ASB/GIB; Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe)
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Sitzungsvorlage RR (Auswirkungen auf den Regionalplanprozess (ASB/GIB; Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe))
1233 Zeichen
Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 63/2021 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Herr Marco Schlaeger Telefon 2373 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 22.09.2021 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 24.09.2021 6.4 beschließend TOP: Auswirkungen auf den Regionalplanprozess (ASB/GIB; Teilplan Nichtenergetische Roh- stoffe) Vorschlag: 1. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde die ermittelten Standorte mit Lage im HQextrem (soweit noch nicht bauleitplanerisch verfestigt) nicht als Sied- lungsbereiche für den Aufstellungsbeschluss zur Neuaufstellung des Regionalplans als Siedlungsbereiche vorzusehen. 2. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde für das weitere Verfahren die betroffenen Bedarfe (vgl. anliegende Tabelle) vollumfänglich an raumverträgli- chen Standorten abzubilden. Hierzu erfolgt eine intensive Rückkopplung mit den be- troffenen Kommunen. Erläuterungen: Die Erläuterung folgt im Rahmen des Vortrags in der Regionalratssitzung am 24.09.2021. Anlage(n): 1. Anlage 2. Vorbeugender Hochwasserschutz im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans Köln
Sitzungsvorlage RR (Anlage)
921 Zeichen
Anlage zum Beschlussvorschlag
Stadt/ Gemeinde
Geplante Reduzierung von Siedlungsraum im Planentwurf
zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln aufgrund
bestehender Hochwasserrisiken (HQextrem)
KÖLN
139 ha ASB 12ha GIB
LEVERKUSEN
85ha ASB
WESSELING
32 ha ASB
BONN
24 ha ASB
ERFTSTADT
23 ha ASB
EUSKIRCHEN
12 ha ASB
SANKT AUGUSTIN
12 ha ASB
LOHMAR
5 ha ASB
TROISDORF
8 ha ASB
INDEN
9 ha ASBflex
JÜLICH
13 ha ASBflex
SUMME
340 ha ASB 12 ha GIB 21 ha ASBflex
Anteil Bedarf
Planungsregion
ca. 3% ca. 0,2% -----
Bedarf ASB Bedarf Wirtschaft
Sitzungsvorlage RR (Vorbeugender Hochwasserschutz im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans Köln)
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Sitzung des Regionalrates Köln am 24.09.2021 Vorbeugender Hochwasserschutz im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans Köln vorbeugender Hochwasserschutz im Regionalplan Köln – Überblick „HQ100“ Überschwemmungsbereiche (ÜB) Vorrang „HQ Extrem“ und potenzielle Überflutungsbereiche VorbehaltVorbehalt „HQ Extrem“ Ziel GrundsatzGrundsatz Vorrang für Hochwasserschutz in Überschwemmungsbereichen (ÜB) Ziele der Raumordnung (§3 ROG) im neuen Regionalplan Überschwemmungsbereiche (ÜB) („HQ100“) erhalten und entwickeln, Schäden in ÜB vermeiden - Freihaltung für Abfluss und Retention - Ausschluss entgegenstehender Planungen - Rücknahme bestehender Bauflächen (soweit noch nicht realisiert, in verbindliche Planung umgesetzt oder wasserrechtliche Ausnahmen abgedeckt) dementsprechend: -> Ausschluss neuer siedlungsräumlicher Entwicklungen Überblick vorgesehene Überschwemmungsbereiche im Regionalplan Vorbehalt für Hochwasserschutz in von Extremhochwasser gefährdeten Bereichen Grundsatz der Raumordnung (§3 ROG) „Potentiellen Überflutungsgefahren vorbeugen“ (HQ extrem) - Berücksichtigung des vorbeugenden Hochwasserschutzes mit besonderem Gewicht und des Überflutungsrisikos - verstärkte Rückhaltung und Verlangsamung des Wasserabflusses, hochwasserangepasste Nutzungen und Bauweisen um das Schadenspotenzial zu minimieren, Vermeidung von kritischen Infrastrukturen und sensiblen Nutzungen vorgesehene Kennzeichnung des HQextrem in einer Erläuterungskarte zum Regionalplan Erhalt der Retentionsfunktion als Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz Grundsatz der Raumordnung (§3 ROG) „Retentionsfunktion erhalten, Hochwasserrisiken mindern“ (für alle Planungen und Maßnahmen) - Sicherung des natürlichen Retentionsfunktion des Bodens, - Erhalt des natürlichen Wasserversickerungs- und Wasserrückhaltvermögens - Ausgleich von Beeinträchtigungen - Ausnutzung von Potenzialen zur Erhöhung der Retentionsfunktion Grundsatz der Raumordnung (§3 ROG) - Erhalt von Böden, die eine besonders hohe Wasserückhaltung ermöglichen Beispiel: Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) Arloff/Kirspenich (Stadt Bad Münstereifel), Überlagerung durch ÜB (blaue Schraffur) Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung a) im Bereich bestehender Bebauung festgesetztes ÜSG (hellblau) und HQextrem (dunkelblau) im Bereich baulichen Bestands (vergrößerter Ausschnitt) Festgesetzte und gesicherte Überschwemmungsgebiete = „Tabubereiche“ für regionalplanerische Siedlungsentwicklung Auszug Präsentation zum Prozess Regionalplan (Info Regionalrat 3/2021) Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung b) Beachtung bei der Planung von regionalplanerischen Entwicklungspotenzialen Prüfbogen der Umweltprüfung zeigt die Betroffenheit von - festgesetzten und gesicherten ÜSG (HQ100) sowie - von Extremhochwasserbereichen (HQ Extrem) Die regionalplanerische UP untersucht vertiefend unbebaute, noch nicht verbindlich beplante Flächen in den Siedlungsbereichen >10ha. Flächen <10ha werden auch vertiefend geprüft, wenn die Festlegung aufgrund einer besonderen Betroffenheit von Schutzgütern (u.a. Überschwemmungsgebieten) mögliche erhebliche Umwelt- auswirkungen auslösen könnte Auszug Prüfbogen: Betroffenheit vorbeugender Hochwasserschutz Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung b) Beachtung bei der Planung von regionalplanerischen Entwicklungspotenzialen, Gegenstand der Umweltprüfung Stand der Umweltprüfung zum neuen Regionalplan I. gesicherte und festgesetze Überschwemmungsgebiete (HQ100) Im Rahmen der Umweltprüfung wurden von aktuell 426 Prüfbereichen (vertiefende Prüfung) in 15 Fällen eine Überschneidung mit einem Überschwemmungsgebiet HQ100 festgestellt. a) zwei Fälle: Bereinigung durch Anpassung der Abgrenzung (UP Hochwasserschutz: „grün“), erhebliche Umweltauswirkungen Hochwasserschutz vermeidbar b) 11 Fälle: geringfügige und/oder maßstabsbedingte Überschneidungen (UP Hochwasserschutz: „gelb“), erhebliche Umweltauswirkungen Hochwasserschutz voraussichtlich bei Umsetzung vermeidbar c) drei Fälle, bei denen erhebliche Umweltauswirkungen in Bezug auf den vorbeugenden Hochwasserschutz zunächst nicht ausgeschlossen werden können (UP Hochwasserschutz: „rot“), -> Beibehaltung der zeichnerischen Festlegung aus maßstäblichen Gründen, erhebliche Umweltauswirkungen im Rahmen der Beachtung der textlichen Festlegungen vermeidbar, Sonderfall Hafenentwicklung Es verbleiben im Regionalplan-Entwurf im Bereich HQ100 keine „echten“ Konflktfälle zwischen den Festlegungen zur Entwicklung des Siedlungsraums und den Belangen des vorbeugenden Hochwasserschutzes. Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung b) Beachtung bei der Planung von regionalplanerischen Entwicklungspotenzialen Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung Betroffenheit ÜSG – Beispiel UP „GRÜN“ vergrößerter Ausschnitt Umweltprüfung: Vermeidung der Betroffenheit HQ100 durch geringfügige Anpassung des Siedlungsbereichs (auch keine Betroffenheit HQextrem) UP: „GRÜN“ geplante Festlegung ASBflex in der Gemeinde Merzenich vergrößerter Ausschnitt Umweltprüfung: geringfügige maßstabsbedingte Überschneidungen (Stadt Kerpen) UP: „GELB“ Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung Betroffenheit ÜSG – Beispiele UP „GELB“ geplante Festlegung ASB in der Stadt Kerpen vergrößerter Ausschnitt Umweltprüfung: ÜB in FNP-Fläche umschlossen von baulichem Bestand, Beibehaltung der zeichnerischen Darstellung (Maßstab) Freihaltung des ÜB durch textliche Ziele UP: „ROT“ geplante Festlegung GIB in der Stadt Rheinbach Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung Betroffenheit ÜSG – UP „ROT“ vergrößerter Ausschnitt Umweltprüfung: ÜB in FNP-Fläche, betriebsgebundene Reserve, inmitten baulichen Bestands, Beibehaltung der zeichnerischen Darstellung (Maßstab) Freihaltung des ÜB durch textliche Ziele UP: „ROT“ geplante Festlegung GIB in der Stadt Düren Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung Betroffenheit ÜSG – UP „ROT“ Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung Betroffenheit ÜSG – UP „ROT“ Erhebliche Umweltauswirkungen in Bezug auf das Schutzgut Wasser aufgrund der Lage in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet UP: „ROT“ geplante Festlegung Hafen in der Stadt Köln Mit den Überschwemmungsbereichen (Vorranggebiete) werden neben den von einem Hochwasser HQ100 betroffenen Bereichen auch Flächen gesichert, die als mögliche zusätzliche Retentionsräume entwickelt werden können. Dies sind im aktuellen Regionalplan-Entwurf 25 Flächen mit einer Gesamtfläche von ca. 920ha. Weiterhin werden sogenannte steuerbare Retentionsräume einbezogen. Zusammengenommen werden im Regionalplan-Entwurf über die festgesetzten und gesicherten ÜSG hinaus ca. 1.800ha an zusätzlichem Retentionsraum raumordnerisch gesichert. Sicherung zusätzlicher Retentionsräume geplante Kennzeichnung rückgewinnbaren Retentionsräume in den ÜB in einer Erläuterungskarte zum Regionalplan Regionalplan-Entwurf „HQ100“ - der gesamte Bereich der (ungeschützten) Flächen HQ100 wird durch die Festlegung von ÜB als Vorranggebiet (Ziel) gesichert - zusätzlich erfolgt die Sicherung von potenziellen Retentionsräumen in geschützten Bereichen in einem Gesamtumfang von ca. 1.800ha als Vorranggebiet In Bezug auf die Betroffenheit von HQ100 durch siedlungsräumliche Entwicklungen besteht kein Konflikt auf Regionalplan-Ebene: - es werden keine Entwicklungspotenziale in regionalplanerischer Größenordnung (10ha) vorgesehen - nach kleineren Anpassungen des Plankonzepts (zwei Fälle) verbleiben in der zeichnerischen Festlegung Entwicklungspotenziale in Bereichen von ÜSG, bei denen auf bauleitplanerischer Ebene der vorbeugende Hochwasserschutz sicherzustellen ist, die Beachtung kann durch textliche Ziele sichergestellt werden Bewertung Regionalplan-Entwurf HQ100 Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung II. Berücksichtigung HQextrem Stand der Umweltprüfung zum neuen Regionalplan II. potenzielle Überflutungsbereiche und Extremhochwasserbereiche Im Rahmen der Umweltprüfung wurde von aktuell 426 Prüfbereichen in 29 Fällen eine relevante Überschneidung mit einem Extremhochwasserbereich (HQextrem)festgestellt. Der Schwerpunkt liegt im Bereich der „Rheinschiene“. (Neue) ASB Fühlingen und Langel (Stadt Köln) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem ASB Stammheim (Stadt Köln) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem ASB Rath-Heumar (Stadt Köln) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem GIB Flittard(Stadt Köln) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem GIB Merkenich Stadt Köln) vergrößerter Ausschnitt Reservefläche Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –Hqextrem I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem ASB Hitdorf (Stadt Leverkusen) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem ASB Leverkusen-Manfort (Stadt Leverkusen) vergrößerter Ausschnitt Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem ASB Geislar (Stadt Bonn) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem ASB Liblar (Stadt Erftstadt) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung Luftbild Befliegug 16.07.2021 (Quelle BBK 2021)Luftbildausschnitt vor Hochwasserereingnis 2021 (Quelle BBK) Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem ASB Urfeld (Stadt Wesseling) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung Beispiel: ASB Troisdorf (Stadt Troisdorf) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung, teilweise Freiflächensolaranlage Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem ASB Euskirchen (Stadt Euskirchen) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem ASB St. Augustin (Stadt Sankt Augustin) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung Beispiel: ASB Lohmar (Stadt Lohmar) vergrößerter Ausschnitt Prüffläche Umweltprüfung Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem Beispiel: ASBflex Inden (Gemeinde Inden) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –Hqextrem II. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN FLEX innerhalb HQextrem Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –Hqextrem II. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN FLEX innerhalb HQextrem Hochwasserereignis Juli 2021 im Bereich des Tagebaus Inden Quelle: Indeland / RWE ASBflex Jülich (Stadt Jülich) vergrößerter Ausschnitt Prüffläche Umweltprüfung Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem II. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN FLEX innerhalb HQextrem Beispiel: ASB Mülheim (Stadt Köln) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem III. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN FLEX anteilig HQextrem Beispiel: ASB Rondorf (Stadt Köln) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem III. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN FLEX anteilig HQextrem Beispiel: ASB Langel (Stadt Köln) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem III. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN FLEX anteilig HQextrem Beispiel: ASB Berzdorf (Stadt Wesseling) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem III. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN FLEX anteilig HQextrem Beispiel: GIB Stadt Wesseling vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung, betriebsgebundene FNP Reservefläche Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem IV. BEREITS PLANERISCH VERFESTIGTE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem Beispiel: GIB Stadt Jülich vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung, betriebsgebundene FNP Reservefläche Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem IV. BEREITS PLANERISCH VERFESTIGTE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem Beispiel: GIB Stadt Niederkassel vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung, betriebsgebundene FNP Reservefläche Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem IV. BEREITS PLANERISCH VERFESTIGTE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem Beispiel: ASB Kerpen (Stadt Kerpen) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung, FNP Reservefläche Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem IV. BEREITS PLANERISCH VERFESTIGTE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem ASB Roggendorf (Stadt Köln) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung, FNP Reservefläche Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem IV. BEREITS PLANERISCH VERFESTIGTE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem GIB Stadt Rheinbach vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung, FNP Reservefläche Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem IV. BEREITS PLANERISCH VERFESTIGTE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem Sachstand „HQextrem“ - im Bereich HQextrem besteht planerisch ein Vorbehalt (textlicher Grundsatz) - in 29 Fällen liegen Entwicklungsbereiche (Basis UP) innerhalb des HQextrem oder weisen eine relevante Überschneidung auf Diese Bereiche wurden hinsichtlich der planungsrechtlichen Ausgangssituation näher geprüft: Die Regionalplanungsbehörde schlägt auf dieser Grundlage vor: a) im Sinne der Minimierung künftiger Hochwasserrisiken und Schadenspotantiale im Regionalplan-Entwurf keine großflächigen Siedlungsentwicklungen innerhalb des HQextrem vorzusehen. Dies bedeutet, dass die innerhalb oder anteilig im HQextrem gelegenen Siedlungsentwicklungen (ASB und GIB, ASBflex) nicht in die siedlungsräumlichen Festlegungen des Planentwurfs aufgenommen werden (siehe Bereiche Präsentation I. bis III.). Über die Verortung dieser siedlungsräumlichen Bedarfe entscheidet der Regionalrat im weiteren Verfahren unter Berücksichtigung der Erkenntnisse des Beteiligungsprozesses. b) in Bereichen bereits verfestigter Planungen (FNP-Flächen, Präsentation IV.) werden die siedlungsräumlichen Festlegungen für den Planentwurf nicht verändert. Die Kommunen werden über die Lage der FNP-Bauflächen im Risikogebiet informiert. Im weiteren Prozess wird gemeinsam mit den Kommunen überprüft, inwieweit in diesen Fällen Flächentausch-Optionen bestehen. Bewertung des Regionalplan-Entwurfs in Bezug auf HQextrem Vorbeugenden Hochwasserschutz gemeinsam umsetzen Welchen Beitrag können Kreise und Kommunen zur Umsetzung der regionalplanerischen Ziele zum vorbeugenden Hochwasserschutz leisten ? Entwicklungsvorstellungen überprüfen und ggf. anpassen Alle bisher in den Regionalplan Prozess eingebrachten Entwicklungsvorstellungen sollten anhand der vor Ort vorhandenen Erkenntnisse zeitnah im Hinblick auf mögliche Hochwasserrisiken überprüft werden. Für betroffene Flächen sollen raumverträgliche Alternativen ohne Hochwasserrisiken entwickelt und in den Regionalplan-Prozess (Beteiligung 2022) eingebracht werden. Bauflächenausweisungen in gefährdeten Bereichen vermeiden Die Kommunen sollen überprüfen inwieweit bestehende oder aktuell verfolgte Bauflächen in von Hochwasserrisiken betroffenen Bereichen liegen. Um eine Minderung des Hochwasserrisikos zu erreichen können bestehende Instrumente, z.B. des Flächentauschs gem. Ziel 6.1.1 LEP NRW, genutzt werden. Retentionsfunktion erhalten Bestehende Retentionsfunktionen sollen bei der Umsetzung von kommunalen Planungen soweit möglich erhalten werden. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sollen kompensiert werden. Potenziale zur Erhöhung der Retentionsfunktion sollen genutzt werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Marco Schlaeger Bezirksregierung Köln Dezernat 32 50606 Köln Dienstgebäude: Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln Telefon: + 49 (0) 221 - 147 - 2373 eMail: marco.schlaeger@brk.nrw.de Internet: www.brk.nrw.de Sitzung des Regionalrates Köln am 24.09.2021 Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe im Kontext der Hochwasserschutzplanung vorbeugender Hochwasserschutz im Regionalplan Köln – Überblick „HQ100“ Überschwemmungsbereiche (ÜB) Vorrang „HQ Extrem“ und potenzielle Überflutungsbereiche VorbehaltVorbehalt „HQ Extrem“ Ziel GrundsatzGrundsatz Landesplanerische Vorgaben zu Überschwemmungsbereichen • Ziel 7.4-6 LEP NRW Überschwemmungsbereiche legt fest, dass Überschwemmungsbereiche von hoch- wasserempfindlichen oder den Abfluss behindernden Nutzungen, insbesondere von zusätzlichen Siedlungs- bereichen und Bauflächen, freizuhalten sind. • aber: „Überschwemmungsbereiche stehen Abgrabungen nicht grundsätzlich entgegen, da sie gegebenenfalls auch zur Erhöhung des Retentionsvermögens beitragen können. Die verschiedenen Raumfunktionen sind in den Überschwemmungsbereichen unter Beachtung der vorrangigen Funktion für den vorbeugenden Hochwasserschutz aufeinander abzustimmen (Erläuterung)“. BSAB* in Überschwemmungsbereichen im Entwurf Teilplan NR • Überschwemmungsbereiche sind als Vorranggebieteim Regionalplan vorgegeben. • BSAB (Abgrabungen) stehen der Zielsetzung der Überschwemmungsbereichen nicht grundsätzlich entgegen. • Überschwemmungsbereiche umfassen festgesetzte und zur Festsetzung vorgesehene Über- schwemmungsgebiete (HQ 100) einerseits, anderseits rückgewinnbare Überschwemmungsbereiche. • In festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten sind aufgrund fachrechtlicher Vorschriften das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche sowie die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen nach § 35 BauGB (zunächst) untersagt. • Die Gewinnung oberflächennaher Bodenschätze erfolgt zwangsläufig durch die Vertiefung der Erdoberfläche und stellt Vorhaben dar, die baurechtlich nach § 35 BauGB zu beurteilen sind. * Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) BSAB* in Überschwemmungsbereichen im Entwurf Teilplan NR • Von diesem fachrechtlichen „Abgrabungsverbot“ können grundsätzlich abweichende Zulassungen für bauliche Anlagen bzw. Maßnahmen im Einzelfall erteilt werden. • Aus Vorsorgegründen und aufgrund ausreichender Standortalternativen außerhalb von Über- schwemmungsgebieten werden im wurden im Entwurf Teilplan NR festgesetzte und vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete als (weiche) Tabuzonedefiniert, d.h. ausgeschlossen. • Rückgewinnbare Überschwemmungsbereiche werden hingegen nicht als Tabuzoneeingestuft. • Vor diesem Hintergrund wurden im Entwurf zum Teilplan Nicht Energetische Rohstoffe die regionalplanerisch festgelegten Überschwemmungsbereiche nicht in Gänze als Tabuzone definiert, sondern nur die darin abgebildeten fachrechtlich festgesetzten und geplanten Überschwemmungsgebiete. BSAB* in HQ etrem (HQ 1000) im Entwurf Teilplan NR • HQ-extrem (HQ 1000) sind im Entwurf zum Teilplan NR nicht als Tabubereiche ausgeschlossen wurden. • die BSAB im Entwurf zum Teilplan NR, die sich mit HQ 1000 überschneiden, haben nahezu alle bereits eine rechtskräftige Genehmigung zur Gewinnung der Rohstoffe. BSAB* in Überschwemmungsbereichen status quo • bei der Darstellung der BSAB im aktuellen Regionalplan wurden ebenfalls zunächst die verordneten Über- schwemmungsgebiete als Ausschlussbereiche berücksichtigt, • aber: auf Datenlage Ende der 90iger Jahre , • in den letzten Jahren wurden einige fachrechtliche Ausnahmen gemacht, • Folge: aktuell liegen BSAB (Abgrabungen) teilweise in verordneten Überschwemmungsgebieten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Holger Schilling Bezirksregierung Köln Dezernat 32 50606 Köln Dienstgebäude: Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln Telefon: + 49 (0) 221 - 147 - 2373 eMail: marco.schlaeger@brk.nrw.de Internet: www.brk.nrw.de
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RR 63/2021
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 24.09.2021
- Erstellt
- 22.09.2021 15:33