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RR 63/2021

Auswirkungen auf den Regionalplanprozess (ASB/GIB; Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe)

Sitzungsvorlage RR 24.09.2021

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Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 24.09.2021, TOP 6.4

Sitzungsvorlage RR (Auswirkungen auf den Regionalplanprozess (ASB/GIB; Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe))

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Sitzungsvorlage RR (Anlage)

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Sitzungsvorlage RR (Vorbeugender Hochwasserschutz im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans Köln)

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Sitzungsvorlage RR (Auswirkungen auf den Regionalplanprozess (ASB/GIB; Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe))

1233 Zeichen

Seite 1 von 1
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 63/2021 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Herr Marco Schlaeger 
Telefon 2373 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 22.09.2021 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 24.09.2021 6.4 beschließend 
 
TOP: 
Auswirkungen auf den Regionalplanprozess (ASB/GIB; Teilplan Nichtenergetische Roh-
stoffe) 
 
Vorschlag: 
1. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde die ermittelten Standorte 
mit Lage im HQextrem (soweit noch nicht bauleitplanerisch verfestigt) nicht als Sied-
lungsbereiche für den Aufstellungsbeschluss zur Neuaufstellung des Regionalplans 
als Siedlungsbereiche vorzusehen.  
 
2. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde für das weitere Verfahren 
die betroffenen Bedarfe (vgl. anliegende Tabelle) vollumfänglich an raumverträgli-
chen Standorten abzubilden. Hierzu erfolgt eine intensive Rückkopplung mit den be-
troffenen Kommunen. 
 
 
Erläuterungen: 
Die Erläuterung folgt im Rahmen des Vortrags in der Regionalratssitzung am 24.09.2021. 
 
Anlage(n): 
1. Anlage  
2. Vorbeugender Hochwasserschutz im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans Köln

Sitzungsvorlage RR (Anlage)

921 Zeichen

Anlage zum Beschlussvorschlag 
 
 
Stadt/ Gemeinde 
 
Geplante Reduzierung von Siedlungsraum im Planentwurf 
zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln aufgrund 
bestehender Hochwasserrisiken (HQextrem) 
 
 
KÖLN 
 
 
139 ha ASB                 12ha GIB 
 
 
LEVERKUSEN 
 
 
85ha ASB 
 
WESSELING 
 
 
32 ha ASB 
 
BONN 
 
 
24 ha ASB 
 
ERFTSTADT 
 
 
23 ha ASB 
 
EUSKIRCHEN 
 
 
12 ha ASB 
 
SANKT AUGUSTIN 
 
 
12 ha ASB 
 
LOHMAR  
 
 
5 ha ASB 
 
TROISDORF 
 
 
8 ha ASB 
 
INDEN  
 
 
                                                                          9 ha ASBflex 
 
JÜLICH 
 
 
                                                                       13 ha ASBflex 
 
SUMME  
 
 
340 ha ASB                   12 ha GIB                21 ha ASBflex 
 
 
 
Anteil Bedarf 
Planungsregion 
 
 
   ca. 3%                        ca. 0,2%                            ----- 
Bedarf ASB               Bedarf Wirtschaft

Sitzungsvorlage RR (Vorbeugender Hochwasserschutz im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans Köln)

20923 Zeichen

Sitzung des Regionalrates Köln am 24.09.2021
Vorbeugender Hochwasserschutz im Rahmen 
der Neuaufstellung des Regionalplans Köln

vorbeugender Hochwasserschutz im Regionalplan Köln – Überblick 
„HQ100“
Überschwemmungsbereiche (ÜB)
Vorrang
„HQ Extrem“
und potenzielle  
Überflutungsbereiche
VorbehaltVorbehalt 
„HQ Extrem“
Ziel GrundsatzGrundsatz

Vorrang für Hochwasserschutz in Überschwemmungsbereichen (ÜB) 
Ziele
der Raumordnung (§3 ROG) im neuen Regionalplan
Überschwemmungsbereiche (ÜB) („HQ100“) 
erhalten und entwickeln, Schäden in ÜB vermeiden
- Freihaltung für Abfluss und Retention
- Ausschluss entgegenstehender Planungen
- Rücknahme bestehender Bauflächen 
(soweit noch nicht realisiert, in verbindliche Planung umgesetzt oder wasserrechtliche Ausnahmen abgedeckt)
dementsprechend: 
->  Ausschluss neuer siedlungsräumlicher Entwicklungen 
Überblick vorgesehene Überschwemmungsbereiche im Regionalplan

Vorbehalt für Hochwasserschutz in von Extremhochwasser gefährdeten Bereichen
Grundsatz der Raumordnung (§3 ROG)
„Potentiellen Überflutungsgefahren vorbeugen“ (HQ extrem)
- Berücksichtigung des vorbeugenden Hochwasserschutzes mit besonderem 
Gewicht und des Überflutungsrisikos
- verstärkte Rückhaltung und Verlangsamung des Wasserabflusses, 
hochwasserangepasste Nutzungen und Bauweisen um das 
Schadenspotenzial zu minimieren, Vermeidung von kritischen Infrastrukturen 
und sensiblen Nutzungen
vorgesehene Kennzeichnung des HQextrem in einer Erläuterungskarte zum Regionalplan

Erhalt der Retentionsfunktion als Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz
Grundsatz der Raumordnung (§3 ROG)
„Retentionsfunktion erhalten, Hochwasserrisiken mindern“ (für alle Planungen und Maßnahmen)
- Sicherung des natürlichen Retentionsfunktion des Bodens, 
- Erhalt des natürlichen Wasserversickerungs- und Wasserrückhaltvermögens
- Ausgleich von Beeinträchtigungen
- Ausnutzung von Potenzialen zur Erhöhung der Retentionsfunktion
Grundsatz  der Raumordnung (§3 ROG)
- Erhalt von Böden, die eine besonders hohe Wasserückhaltung ermöglichen

Beispiel: 
Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) 
Arloff/Kirspenich (Stadt Bad Münstereifel), 
Überlagerung durch ÜB (blaue Schraffur)
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung
a) im Bereich bestehender Bebauung 
festgesetztes ÜSG (hellblau) und 
HQextrem (dunkelblau) 
im Bereich baulichen Bestands
(vergrößerter Ausschnitt)

Festgesetzte und gesicherte 
Überschwemmungsgebiete 
= „Tabubereiche“ für 
regionalplanerische Siedlungsentwicklung
Auszug Präsentation zum Prozess Regionalplan (Info Regionalrat 3/2021)
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung
b) Beachtung bei der Planung von regionalplanerischen Entwicklungspotenzialen

Prüfbogen der Umweltprüfung 
zeigt die Betroffenheit von 
- festgesetzten und gesicherten ÜSG 
(HQ100) sowie 
- von Extremhochwasserbereichen 
(HQ Extrem)
Die regionalplanerische UP untersucht vertiefend unbebaute,
noch nicht verbindlich beplante Flächen in den
Siedlungsbereichen >10ha. Flächen <10ha werden auch
vertiefend geprüft, wenn die Festlegung aufgrund einer
besonderen Betroffenheit von Schutzgütern (u.a.
Überschwemmungsgebieten) mögliche erhebliche Umwelt-
auswirkungen auslösen könnte
Auszug Prüfbogen: Betroffenheit vorbeugender Hochwasserschutz
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung
b) Beachtung bei der Planung von regionalplanerischen Entwicklungspotenzialen, Gegenstand der Umweltprüfung

Stand der Umweltprüfung zum neuen Regionalplan
I. gesicherte und festgesetze Überschwemmungsgebiete (HQ100)
Im Rahmen der Umweltprüfung wurden von aktuell 426 Prüfbereichen (vertiefende Prüfung) 
in 15 Fällen eine Überschneidung mit einem Überschwemmungsgebiet HQ100 festgestellt. 
a)  zwei Fälle: Bereinigung durch Anpassung der Abgrenzung (UP Hochwasserschutz: „grün“),
erhebliche Umweltauswirkungen Hochwasserschutz vermeidbar
b)   11 Fälle: geringfügige und/oder maßstabsbedingte Überschneidungen (UP Hochwasserschutz: „gelb“), 
erhebliche Umweltauswirkungen Hochwasserschutz voraussichtlich bei Umsetzung vermeidbar
c)  drei Fälle, bei denen erhebliche Umweltauswirkungen in Bezug auf den vorbeugenden 
Hochwasserschutz zunächst nicht ausgeschlossen werden können (UP Hochwasserschutz: „rot“), 
-> Beibehaltung der zeichnerischen Festlegung aus maßstäblichen Gründen, erhebliche 
Umweltauswirkungen im Rahmen der Beachtung der textlichen Festlegungen vermeidbar, 
Sonderfall Hafenentwicklung
Es verbleiben im Regionalplan-Entwurf im Bereich HQ100 keine „echten“ Konflktfälle zwischen den Festlegungen 
zur Entwicklung des Siedlungsraums und den Belangen des vorbeugenden Hochwasserschutzes.
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung
b) Beachtung bei der Planung von regionalplanerischen Entwicklungspotenzialen

Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung
Betroffenheit ÜSG – Beispiel UP „GRÜN“
vergrößerter Ausschnitt Umweltprüfung: 
Vermeidung der Betroffenheit HQ100 durch geringfügige Anpassung des 
Siedlungsbereichs (auch keine Betroffenheit HQextrem)  
UP: „GRÜN“
geplante Festlegung ASBflex in der Gemeinde Merzenich

vergrößerter Ausschnitt Umweltprüfung: geringfügige maßstabsbedingte 
Überschneidungen (Stadt Kerpen)
UP: „GELB“
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung
Betroffenheit ÜSG – Beispiele UP „GELB“
geplante Festlegung ASB in der Stadt Kerpen

vergrößerter Ausschnitt Umweltprüfung: ÜB in FNP-Fläche 
umschlossen von baulichem Bestand, Beibehaltung der 
zeichnerischen Darstellung (Maßstab)  Freihaltung des ÜB durch 
textliche Ziele
UP: „ROT“
geplante Festlegung GIB in der Stadt Rheinbach
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung
Betroffenheit ÜSG – UP „ROT“

vergrößerter Ausschnitt Umweltprüfung: ÜB in FNP-Fläche, 
betriebsgebundene Reserve, inmitten baulichen Bestands, 
Beibehaltung der zeichnerischen Darstellung (Maßstab)  
Freihaltung des ÜB durch textliche Ziele
UP: „ROT“
geplante Festlegung GIB in der Stadt Düren
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung
Betroffenheit ÜSG – UP „ROT“

Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung
Betroffenheit ÜSG – UP „ROT“
Erhebliche Umweltauswirkungen in Bezug auf das Schutzgut 
Wasser aufgrund der Lage in einem festgesetzten 
Überschwemmungsgebiet
UP: „ROT“
geplante Festlegung Hafen in der Stadt Köln

Mit den Überschwemmungsbereichen (Vorranggebiete) werden neben den
von einem Hochwasser HQ100 betroffenen Bereichen auch Flächen
gesichert, die als mögliche zusätzliche Retentionsräume entwickelt werden
können.
Dies sind im aktuellen Regionalplan-Entwurf 25 Flächen mit einer
Gesamtfläche von ca. 920ha.
Weiterhin werden sogenannte steuerbare Retentionsräume einbezogen.
Zusammengenommen werden im Regionalplan-Entwurf über die
festgesetzten und gesicherten ÜSG hinaus ca. 1.800ha an zusätzlichem
Retentionsraum raumordnerisch gesichert.
Sicherung zusätzlicher Retentionsräume
geplante Kennzeichnung rückgewinnbaren Retentionsräume 
in den ÜB in einer Erläuterungskarte zum Regionalplan

Regionalplan-Entwurf „HQ100“
- der gesamte Bereich der (ungeschützten) Flächen HQ100 wird durch die Festlegung von ÜB als Vorranggebiet (Ziel) 
gesichert
- zusätzlich erfolgt die Sicherung von potenziellen Retentionsräumen in geschützten Bereichen in einem 
Gesamtumfang von ca. 1.800ha als Vorranggebiet 
In Bezug auf die Betroffenheit von HQ100 durch siedlungsräumliche Entwicklungen besteht kein Konflikt 
auf Regionalplan-Ebene:
- es werden keine Entwicklungspotenziale in regionalplanerischer Größenordnung (10ha) vorgesehen
- nach kleineren Anpassungen des Plankonzepts (zwei Fälle) verbleiben in der zeichnerischen Festlegung 
Entwicklungspotenziale in Bereichen von ÜSG, bei denen auf bauleitplanerischer Ebene der vorbeugende 
Hochwasserschutz sicherzustellen ist, die Beachtung kann durch textliche Ziele sichergestellt werden
Bewertung Regionalplan-Entwurf HQ100

Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung
II. Berücksichtigung HQextrem
Stand der Umweltprüfung zum neuen Regionalplan 
II. potenzielle Überflutungsbereiche und 
Extremhochwasserbereiche
Im Rahmen der Umweltprüfung wurde von aktuell 426 Prüfbereichen in
29 Fällen eine relevante Überschneidung mit einem
Extremhochwasserbereich (HQextrem)festgestellt. Der Schwerpunkt
liegt im Bereich der „Rheinschiene“.

(Neue) ASB Fühlingen und Langel (Stadt Köln)
vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem
I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem

ASB Stammheim (Stadt Köln) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem
I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem

ASB Rath-Heumar (Stadt Köln) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem
I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem

GIB Flittard(Stadt Köln) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem
I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem

GIB Merkenich Stadt Köln) vergrößerter Ausschnitt Reservefläche
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –Hqextrem
I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem

ASB Hitdorf (Stadt Leverkusen) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem
I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem

ASB Leverkusen-Manfort (Stadt Leverkusen)
vergrößerter Ausschnitt
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem
I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem

ASB Geislar (Stadt Bonn)
vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem
I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem

Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem
I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem
ASB Liblar (Stadt Erftstadt) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung

Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem
I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem
vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung
 Luftbild Befliegug 16.07.2021 (Quelle BBK 2021)Luftbildausschnitt vor Hochwasserereingnis 2021 (Quelle BBK)

Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem
I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem
ASB Urfeld (Stadt Wesseling) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung

Beispiel: ASB Troisdorf (Stadt Troisdorf) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung, teilweise 
Freiflächensolaranlage 
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem
I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem

Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem
I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem
ASB Euskirchen (Stadt Euskirchen) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung

Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem
I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem
ASB St. Augustin (Stadt Sankt Augustin) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung

Beispiel: ASB Lohmar (Stadt Lohmar) vergrößerter Ausschnitt Prüffläche Umweltprüfung
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem
I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem

Beispiel: ASBflex Inden (Gemeinde Inden) 
vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –Hqextrem
II. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN FLEX innerhalb HQextrem

Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –Hqextrem
II. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN FLEX innerhalb HQextrem
Hochwasserereignis Juli 2021 
im Bereich des Tagebaus Inden
Quelle: Indeland / RWE

ASBflex Jülich (Stadt Jülich) vergrößerter Ausschnitt Prüffläche Umweltprüfung
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem
II. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN FLEX innerhalb HQextrem

Beispiel: ASB Mülheim (Stadt Köln) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem
III. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN FLEX anteilig HQextrem

Beispiel: ASB Rondorf (Stadt Köln)
vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem
III. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN FLEX anteilig HQextrem

Beispiel: ASB Langel (Stadt Köln) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem
III. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN FLEX anteilig HQextrem

Beispiel: ASB Berzdorf (Stadt Wesseling) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem
III. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN FLEX anteilig HQextrem

Beispiel: GIB Stadt Wesseling vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung, 
betriebsgebundene FNP Reservefläche 
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem
IV. BEREITS PLANERISCH VERFESTIGTE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem

Beispiel: GIB Stadt Jülich vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung, 
betriebsgebundene FNP Reservefläche 
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem
IV. BEREITS PLANERISCH VERFESTIGTE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem

Beispiel: GIB Stadt Niederkassel
vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung, 
betriebsgebundene FNP Reservefläche 
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem
IV. BEREITS PLANERISCH VERFESTIGTE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem

Beispiel: ASB Kerpen (Stadt Kerpen)
vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung, 
FNP Reservefläche 
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem
IV. BEREITS PLANERISCH VERFESTIGTE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem

ASB Roggendorf (Stadt Köln)
vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung, 
FNP Reservefläche 
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem
IV. BEREITS PLANERISCH VERFESTIGTE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem

GIB Stadt Rheinbach
vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung, 
FNP Reservefläche 
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem
IV. BEREITS PLANERISCH VERFESTIGTE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem

Sachstand „HQextrem“
- im Bereich HQextrem besteht planerisch ein Vorbehalt (textlicher Grundsatz)
- in 29 Fällen liegen Entwicklungsbereiche (Basis UP) innerhalb des HQextrem oder weisen eine relevante Überschneidung auf
Diese Bereiche wurden hinsichtlich der planungsrechtlichen Ausgangssituation näher geprüft:
Die Regionalplanungsbehörde schlägt auf dieser Grundlage vor:
a) im Sinne der Minimierung künftiger Hochwasserrisiken und Schadenspotantiale im Regionalplan-Entwurf keine großflächigen 
Siedlungsentwicklungen innerhalb des HQextrem vorzusehen. Dies bedeutet, dass die innerhalb oder anteilig im HQextrem
gelegenen Siedlungsentwicklungen (ASB und GIB, ASBflex) nicht in die siedlungsräumlichen Festlegungen des Planentwurfs 
aufgenommen werden (siehe Bereiche Präsentation I. bis III.). Über die Verortung dieser siedlungsräumlichen Bedarfe 
entscheidet der Regionalrat im weiteren Verfahren unter Berücksichtigung der Erkenntnisse des Beteiligungsprozesses.
b) in Bereichen bereits verfestigter Planungen (FNP-Flächen, Präsentation IV.)  werden die siedlungsräumlichen Festlegungen für 
den Planentwurf nicht verändert. Die Kommunen werden über die Lage der FNP-Bauflächen im Risikogebiet informiert. Im 
weiteren Prozess wird gemeinsam mit den Kommunen überprüft, inwieweit in diesen Fällen Flächentausch-Optionen bestehen.
Bewertung des Regionalplan-Entwurfs in Bezug auf HQextrem

Vorbeugenden Hochwasserschutz gemeinsam umsetzen
Welchen Beitrag können Kreise und Kommunen zur Umsetzung der 
regionalplanerischen Ziele zum vorbeugenden Hochwasserschutz leisten ?
Entwicklungsvorstellungen überprüfen und ggf. anpassen
Alle bisher in den Regionalplan Prozess eingebrachten Entwicklungsvorstellungen sollten anhand der vor Ort vorhandenen Erkenntnisse zeitnah im
Hinblick auf mögliche Hochwasserrisiken überprüft werden. Für betroffene Flächen sollen raumverträgliche Alternativen ohne Hochwasserrisiken
entwickelt und in den Regionalplan-Prozess (Beteiligung 2022) eingebracht werden.
Bauflächenausweisungen in gefährdeten Bereichen vermeiden
Die Kommunen sollen überprüfen inwieweit bestehende oder aktuell verfolgte Bauflächen in von Hochwasserrisiken betroffenen Bereichen liegen.
Um eine Minderung des Hochwasserrisikos zu erreichen können bestehende Instrumente, z.B. des Flächentauschs gem. Ziel 6.1.1 LEP NRW,
genutzt werden.
Retentionsfunktion erhalten
Bestehende  Retentionsfunktionen sollen bei der Umsetzung von kommunalen Planungen soweit möglich erhalten werden. Unvermeidbare 
Beeinträchtigungen sollen kompensiert werden. Potenziale zur Erhöhung der Retentionsfunktion sollen genutzt werden.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Marco Schlaeger
Bezirksregierung Köln
Dezernat 32
50606 Köln
Dienstgebäude: Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
Telefon: + 49 (0) 221 - 147 - 2373
eMail: marco.schlaeger@brk.nrw.de
Internet: www.brk.nrw.de

Sitzung des Regionalrates Köln am 24.09.2021
Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe im Kontext der Hochwasserschutzplanung

vorbeugender Hochwasserschutz im Regionalplan Köln – Überblick 
„HQ100“
Überschwemmungsbereiche (ÜB)
Vorrang
„HQ Extrem“
und potenzielle  
Überflutungsbereiche
VorbehaltVorbehalt 
„HQ Extrem“
Ziel GrundsatzGrundsatz

Landesplanerische Vorgaben zu Überschwemmungsbereichen
• Ziel 7.4-6 LEP NRW Überschwemmungsbereiche legt fest, dass Überschwemmungsbereiche von hoch-
wasserempfindlichen oder den Abfluss behindernden Nutzungen, insbesondere von zusätzlichen Siedlungs-
bereichen und Bauflächen, freizuhalten sind.
• aber: „Überschwemmungsbereiche stehen Abgrabungen nicht grundsätzlich entgegen, da sie gegebenenfalls
auch zur Erhöhung des Retentionsvermögens beitragen können. Die verschiedenen Raumfunktionen sind in den
Überschwemmungsbereichen unter Beachtung der vorrangigen Funktion für den vorbeugenden
Hochwasserschutz aufeinander abzustimmen (Erläuterung)“.

BSAB* in 
Überschwemmungsbereichen im Entwurf 
Teilplan
 NR
• Überschwemmungsbereiche sind als Vorranggebieteim Regionalplan vorgegeben.
• BSAB (Abgrabungen) stehen der Zielsetzung der Überschwemmungsbereichen nicht grundsätzlich entgegen.
• Überschwemmungsbereiche umfassen festgesetzte und zur Festsetzung vorgesehene Über-
schwemmungsgebiete (HQ 100) einerseits, anderseits rückgewinnbare Überschwemmungsbereiche.
• In festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten sind aufgrund fachrechtlicher
Vorschriften das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche sowie die Errichtung oder Erweiterung baulicher
Anlagen nach § 35 BauGB (zunächst) untersagt.
• Die Gewinnung oberflächennaher Bodenschätze erfolgt zwangsläufig durch die Vertiefung der Erdoberfläche
und stellt Vorhaben dar, die baurechtlich nach § 35 BauGB zu beurteilen sind.
* Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB)

BSAB* in Überschwemmungsbereichen im Entwurf 
Teilplan
 NR
• Von diesem fachrechtlichen „Abgrabungsverbot“ können grundsätzlich abweichende Zulassungen für bauliche
Anlagen bzw. Maßnahmen im Einzelfall erteilt werden.
• Aus Vorsorgegründen und aufgrund ausreichender Standortalternativen außerhalb von Über-
schwemmungsgebieten werden im wurden im Entwurf Teilplan NR festgesetzte und vorläufig gesicherte
Überschwemmungsgebiete als (weiche) Tabuzonedefiniert, d.h. ausgeschlossen.
• Rückgewinnbare Überschwemmungsbereiche werden hingegen nicht als Tabuzoneeingestuft.
• Vor diesem Hintergrund wurden im Entwurf zum Teilplan Nicht Energetische Rohstoffe die regionalplanerisch
festgelegten Überschwemmungsbereiche nicht in Gänze als Tabuzone definiert, sondern nur die darin
abgebildeten fachrechtlich festgesetzten und geplanten Überschwemmungsgebiete.

BSAB* in 
HQ 
etrem
 (HQ 1000) 
im Entwurf 
Teilplan
 NR
• HQ-extrem (HQ 1000) sind im Entwurf zum Teilplan NR nicht als Tabubereiche ausgeschlossen wurden.
• die BSAB im Entwurf zum Teilplan NR, die sich mit HQ 1000 überschneiden, haben nahezu alle bereits eine 
rechtskräftige Genehmigung zur Gewinnung der Rohstoffe.

BSAB* in 
Überschwemmungsbereichen 
status
 quo
• bei der Darstellung der BSAB im aktuellen Regionalplan wurden ebenfalls zunächst die verordneten Über-
schwemmungsgebiete als Ausschlussbereiche berücksichtigt,
• aber: auf Datenlage Ende der 90iger Jahre ,
• in den letzten Jahren wurden einige fachrechtliche Ausnahmen gemacht,
• Folge: aktuell liegen BSAB (Abgrabungen) teilweise in verordneten Überschwemmungsgebieten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Holger Schilling
Bezirksregierung Köln
Dezernat 32
50606 Köln
Dienstgebäude: Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
Telefon: + 49 (0) 221 - 147 - 2373
eMail: marco.schlaeger@brk.nrw.de
Internet: www.brk.nrw.de

Beratungsverlauf (1)

24.09.2021 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 6.4
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RR 63/2021
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
24.09.2021
Erstellt
22.09.2021 15:33