0535/2023
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Parken in Deutz (Az.: 02-1600-31-22)
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Anlage - Eingabe
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1 Sehr geehrte Damen und Herren, mit Entsetzen muss ich feststellen, daß Sie im Stadtteil Deutz willkürlich Parkplätze vernichten! Ja, ich kenne Ihre Argumentation, 2m breite Gehwege und 3,05 m breite Straßen. Diese Bedingungen sind in einer Stadt mit mittelalterlicher Straßenführung aber kaum umzusetzen, deshalb räumt der Gesetzgeber auch Spielräume ein, die Sie offensichtlich nicht mehr gewillt sind auszuschöpfen. Antrag 1 Als Gegenmaßnahme beantrage ich hiermit, daß Sie die Möglichkeit zur Schaffung zusätzlichen Parkraums in der Helenenwallstraße überprüfen und veranlassen, daß dort zusätzliche Parkplätze ausgewiesen werden. Hier gab es bis zum Zeitpunkt der Baustelle in diesem Bereich zwei ausgewiesene Parkplätze. 2 Die Straße ist an dieser Stelle ca 6m breit, die Gehwege 2,40 / 2,60m. Damit sind die von Ihnen vorgegebenen Voraussetzungen ja wohl ganz klar erfüllt. Nach vorsichtiger Schätzung können hier mindestens 10 Parkplätze zusätzlich geschaffen werden. Antrag 2 Als weitere potentielle Parkplatzfläche beantrage ich zu prüfen, wie die seit Jahren unbewirtschaftete Fläche an der Kreuzung Troisdorfer/Siegburger zum Parken umgewidmet werden kann. Nach meiner Einschätzung können dort mindestens 6 Parkplätze zusätzlich geschaffen werden. 3 ungenutzter Straßenabschnitt ins Nichts! Antrag 3 Weiterhin sollten Sie die offiziellen Informationen auf Ihren Seiten zum Thema Bewohnerparken https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf66/bewohnerparken/deutz1-10-2020.pdf endlich aktualisieren, die entsprechen schon länger nicht mehr dem aktuellen und nun auch noch drastisch reduzierten Angebot! Mit freundlichen Grüssen
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/3 Vorlagen-Nummer 0535/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Parken in Deutz (Az.: 02-1600-31-22) Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für die Anregungen zur Erhöhung der Parkplatzkapazitäten im Bewohnerparkgebiet Deutz I. Nach eingehender Prüfung können die Anregungen des Petenten nicht umgesetzt werden. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.04.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent regt die Einrichtung von Parkplätzen im Stadtteil Deutz an (s. Anlage). Stellungnahme zu Antrag 1: Freigabe von 10 Parkplätzen auf der Helenenwallstraße zwischen Wahner Straße und Troisdorfer Straße. Die Verwaltung hat im Vorgriff auf eine Radverkehrsmaßnahme die bis dahin vorhandenen zwei bewirtschafteten Stellplätze aufgehoben. Den Radfahrenden sollte im Bereich der Bord- steinabsenkung die hindernisfreie Weiterfahrt auf den für Radfahrende freigegebenen Fußweg ermöglicht werden. Foto der Situation im Februar 2021: Mit Umsetzung der Maßnahme erlaubt die Situation die angestrebte, hindernisfreie Weiterfahrt der Radfahrenden über die Bordsteinabsenkung auf den Gehweg. Foto der Situation im März 2022: 3 Die Breite der Helenenwallstraße beträgt zwischen Troisdorfer Straße und Wahner Straße 6,10 m. Abzüglich einer Parkstandsbreite von 2,0 m bei Umsetzung des Antrages bliebe eine Restfahrgasse von 4,10 m übrig. Laut maßgeblicher Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) beträgt die Mindestfahrgassenbreite im Zweirichtungsverkehr 4,50 m. Aus diesem Grund kann die Verwaltung den Antrag 1 des Petenten nicht umsetzen. Stellungnahme zu Antrag 2: Prüfung der Fläche an der Kreuzung Troisdorfer/ Siegburger Straße als potentielle Parkfläche. Foto der Situation Februar 2022. Das Team Parkraumkonzepte hat hierzu die Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde 4 eingeholt, da die Fläche dem fließenden Verkehr zuzurechnen ist. Die Straßenverkehrsbehör- de hat wie folgt Stellung genommen: Die ehemalige Zufahrt ist noch heute als Fahrbahn gewidmet und dient vor allem für Ret- tungsfahrzeuge mit Sonderrechten als Zufahrt zur Brücke. Eine Widmung als Parkplatz wird ebenfalls aus Sicht der Verkehrssicherheit abgelehnt, da bei einem Ausfall der Ampelanlage die Sichtbeziehungen auf den Geh-, Rad-, KFZ- und Bahnver- kehr ständig vorliegen muss. Zudem ist die Fläche nicht für den motorisierten Verkehr als Parkfläche vorgesehen, da ein Rangieren im Kreuzungsbereich mit hoher Frequenz nicht möglich ist. Deshalb weist die Stelle heute bereits zwei VZ 283 StVO auf. Dem Antrag 2 des Petenten kann aus diesen Gründen nicht stattgegeben werden. Stellungnahme zu Antrag 3: Aktualisierung der Informationen auf den städtischen Internetseiten zum Thema Be- wohnerparken Deutz I Die Verwaltung wurde im April 2022 durch eine Bürgerbeschwerde einer Petentin mit dersel- ben Wohnadresse wie der aktuelle Petent darauf hingewiesen, dass der Übersichtsplan des Bewohnerparkgebietes Deutz I nicht aktuell ist. Aufgrund dieses Hinweises wurden die Über- sichtspläne des Bewohnerparkgebietes Deutz I umgehend aktualisiert. Der Antrag 3 des Petenten wurde bereits umgesetzt. Hinweis der Verwaltung: Die Bezirksvertretung Innenstadt hat am 25.08.2022 die Ausweitung der Bewohnerreservie- rung im Bewohnerparkgebiet Deutz I beschlossen. Nach Umsetzung des Beschlusses werden den Bewohnenden des Bewohnerparkgebietes deutlich mehr exklusiv reservierte Stellplätze zur Verfügung stehen. Die Verwaltung erwartet durch den daraus folgenden Ausschluss ex- terner Parkplatzsuchenden von einem Teil der öffentlichen Stellplätze eine deutlich einfachere Parkplatzsuche für Bewohnende. Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich nach den Sommerfe- rien 2023. Anlage Eingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Helenenwallstraße
- Wahner Straße 6
- Troisdorfer Straße
- Siegburger Straße
- Straße 6
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Details
- Aktenzeichen
- 0535/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 02.03.2023
- Erstellt
- 09.02.2023 12:06