AN/0470/2023
Konsequenzen aus der Liste der Großbauprojekte ziehen: Projekte streichen – Projekte priorisieren – Kulturwandel bei der Planung und Realisierung von Großprojekten
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zu TOP 3.1.9 Anlage 1 Vorabauszug Rat 23.03.2023
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Geschäftsführung Rat Frau Lange Telefon: (0221) 221-22058 Fax: (0221) 221-26570 E-Mail: maria.lange@stadt-koeln.de Datum: 24.03.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 24. Sitzung des Rates vom 23.03.2023 öffentlich 3.1.9 Antrag der Fraktion Die Linke. betreffend "Konsequenzen aus der Liste der Großbauprojekte ziehen: Projekte streichen – Projekte priorisieren – Kulturwandel bei der Planung und Realisierung von Großprojekten" AN/0470/2023 Abstimmung über den Verweisungsantrag zur Entscheidung in den Hauptaus- schuss Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. bei Stimmenthaltung von RM Gabriel (KLIMA FREUNDE) zugestimmt. __________ Anmerkung: Verweisungsantrag von RM Martin
Linke Antrag nach § 3
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln
An die Oberbürgermeisterin
Frau Henriette Reker
Rathaus, Spanischer Bau
50667 Köln
Postanschrift:
Postfach 103564 · 50475 Köln
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de
Fraktionsvorstand
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 10.03.2023
AN/0470/2023
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Rat 23.03.2023
Hauptausschuss 17.04.2023
Konsequenzen aus der Liste der Großbauprojekte ziehen: Projekte streichen – Projekte
priorisieren – Kulturwandel bei der Planung und Realisierung von Großprojekten
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am
23.03.2023 zu setzen.
Kommunale Investitionen sind für die Zukunftsfähigkeit Kölns unerlässlich. Breite Schichten der
Bevölkerung sind auf eine gute kommunale Infrastruktur und eine funktionierende Daseinsvorsorge
angewiesen. Der über Jahre immer größere Investitionsrückstand ist bedrohlich und
verantwortungslos. Zudem rächen sich die zu lang aufgeschobenen Instandhaltungen, denn die
Kosten sich letztlich deutlich höher, wenn die Instandhaltung dann doch nicht mehr zu vermeiden
ist.
Wir sehen nun die fatalen Folgen einer jahrzehntelangen Vernachlässigung des öffentlichen
Dienstes und der strukturellen Unterfinanzierung der Kommunen. Es fehlt an allen Ecken und
Enden.
Die Verwaltung hat zur Sitzung des Hauptausschusses am 17.10.2022 eine Liste mit 122
Großbauprojekte vorgelegt. Berücksichtigt sind Projekte, deren beschlossenes Baubudget
inklusive Risikozuschlag 10 Mio. Euro übersteigen und Investor*innenmodelle der
Gebäudewirtschaft.
Viele der aufgeführten Projekte sind erforderlich, weil z.B. brandschutzrechtliche Bestimmungen zu
erfüllen sind.
Für 79 Projekte gab es noch keinen Baubeschluss und 28 Projekte sind bei der Gebäudewirtschaft
nicht personalisiert gewesen. Für viele Projekte bestehen Kosten-, Termin- und Risiken wegen
Personalengpässen.
Der Investitionsrückstand kann nur abgebaut werden, wenn Planungs- und
Genehmigungsverfahren effizient durchgeführt werden und wenn das erforderliche Personal
eingesetzt werden kann.
Ein Beitrag, den öffentlichen Dienst attraktiver zu machen, ist eine auskömmliche Bezahlung. Dazu
kann die Stadt Köln in der aktuellen Tarifrunde beitragen.
Schlussfolgerungen:
• Der Stadtverwaltung fehlen Mitarbeiter*innen, um diese umfangreichen Bauprojekte zu
bearbeiten. Will die Stadt Köln ihre Aufgaben erfüllen, führt an einer Gewinnung zusätzlichen
Personals kein Weg vorbei.
• Nach genauer Durchsicht der Liste der Großbauprojekte erkennt man: Überflüssig oder
offensichtlich verzichtbar sind nur wenige Bauprojekte. Von diesen muss sich der Rat nun aber
verabschieden, um Kapazitäten für die notwendigen Projekte freizubekommen.
• Aber selbst für die Realisierung der auf der Liste verbleibenden Projekte fehlen der Verwaltung
auf absehbare Zeit die Ressourcen. Daher müssen sie konsequent priorisiert werden, wie dies
in einzelnen Aufgabenbereichen bereits geschehen ist (etwa beim barrierefreien Umbau der
KVB-Haltestellen oder bei Schulbaumaßnahmen).
Beschluss
1.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle Planungen an den folgenden Großbauprojekten
einzustellen bzw. die Planungen wie aufgeführt zu ändern:
Ost-West-Stadtbahn: rein oberirdischer Ausbau, also Verzicht auf die U-Bahn
Historische Mitte Köln (Neubau des Kölnischen Stadtmuseums, Werkstätten RGM);
stattdessen: Renovierung und Erweiterung des Zeughauses für einen Wiedereinzug des
Kölnischen Stadtmuseums
Östlicher Ringschluss Mülheimer Süden
Bezirksrathaus Innenstadt: Verzicht auf den Neubau
Bastei: kein Umbau zu einem wieder öffentlich zugänglichen Gebäude, sondern nur bauliche
Sicherung
2.
Die weiteren in der Liste der Großbauprojekte aufgeführten Projekte werden durch die
Verwaltung anhand eines dem Rat unverzüglich vorzulegenden Handlungsleitfaden
bewertet und priorisiert.
Dazu beantwortet die Verwaltung unverzüglich die in den Ausschüssen wiederholt gestellten
Fragen nach der Höhe der Risikozuschläge und den jährlichen Belastungen durch Folgekosten.
Darüber hinaus sind folgende Fragen zu beachten:
• In welchem Planungsstadium ist das Bauvorhaben?
• Sind die Bauvorhaben personalisiert?
• Bestehen gesetzliche Verpflichtungen?
Etwa zur Herstellung der Barrierefreiheit, aufgrund brandschutzrechtlicher Bestimmungen oder
um der Unterbringungsverpflichtung für Flüchtlinge oder Obdachlose nachzukommen
• Dient das Bauvorhaben der Daseinsvorsorge der Kölner Bevölkerung?
Vorrang haben Investitionen, die zur Beseitigung des Schulbaunotstandes, der Energiewende,
der Verkehrswende und der Beseitigung des eklatanten Mangels an mietpreisgünstigen
Wohnungen dienen.
• Liegt das Bauvorhaben in einem Sozialraumgebiet?
• Soll ein vorhandenes Gebäude renoviert werden oder soll ein Neubau errichtet werden?
Die dauerhafte Unterhaltung der vorhandenen Gebäude hat grundsätzlich Vorrang vor dem
Neubau. (=> Abrissmoratorium)
• Lassen sich durch das Bauvorhaben Kosten einsparen?
3.
Bei allen zukünftigen Großbauprojekten sind die Empfehlungen der Reformkommission
„Bau von Großprojekten“1 strikt zu beachten.
Erforderlich ist ein grundlegender Kulturwandel bei der Planung und Realisierung von öffentlichen
Großprojekten und Einhaltung u.a. dieser Empfehlungen:
• Erst planen, dann bauen
• Vergabe an den Wirtschaftlichsten, nicht an den Billigsten
• Verbindliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
• Klare Prozesse und Zuständigkeiten
• Stärkere Transparenz und Kontrolle
Begründung:
Erfolgt mündlich
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Michael Weisenstein,
Fraktionsgeschäftsführer
1 Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/publikationen/reformkommission-bau-
von-grossprojekten-endbericht-735586
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Zur SitzungBeschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0470/2023
- Typ
- Die Linke. Antrag nach § 3
- Datum
- 27.03.2023
- Erstellt
- 10.03.2023 10:31