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AN/0470/2023

Konsequenzen aus der Liste der Großbauprojekte ziehen: Projekte streichen – Projekte priorisieren – Kulturwandel bei der Planung und Realisierung von Großprojekten

Die Linke. Antrag nach § 3 27.03.2023

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 10.07.2023, TOP 4.1

zu TOP 3.1.9 Anlage 1 Vorabauszug Rat 23.03.2023

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Linke Antrag nach § 3

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zu TOP 3.1.9 Anlage 1 Vorabauszug Rat 23.03.2023

754 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Frau Lange 
Telefon:  (0221) 221-22058 
Fax:   (0221) 221-26570 
E-Mail:  maria.lange@stadt-koeln.de 
Datum: 24.03.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 24. Sitzung des Rates vom 
23.03.2023  
öffentlich 
3.1.9 Antrag der Fraktion Die Linke. betreffend "Konsequenzen aus der Liste 
der Großbauprojekte ziehen: Projekte streichen – Projekte priorisieren – 
Kulturwandel bei der Planung und Realisierung von Großprojekten" 
AN/0470/2023 
 
Abstimmung über den Verweisungsantrag zur Entscheidung in den Hauptaus-
schuss 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. bei Stimmenthaltung von RM 
Gabriel (KLIMA FREUNDE) zugestimmt. 
__________  
Anmerkung: 
Verweisungsantrag von RM Martin

Linke Antrag nach § 3

6007 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 10.03.2023 
AN/0470/2023 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 23.03.2023 
Hauptausschuss 17.04.2023 
 
Konsequenzen aus der Liste der Großbauprojekte ziehen: Projekte streichen – Projekte 
priorisieren – Kulturwandel bei der Planung und Realisierung von Großprojekten 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 
23.03.2023 zu setzen. 
 
Kommunale Investitionen sind für die Zukunftsfähigkeit Kölns unerlässlich. Breite Schichten der 
Bevölkerung sind auf eine gute kommunale Infrastruktur und eine funktionierende Daseinsvorsorge 
angewiesen. Der über Jahre immer größere Investitionsrückstand ist bedrohlich und 
verantwortungslos. Zudem rächen sich die zu lang aufgeschobenen Instandhaltungen, denn die 
Kosten sich letztlich deutlich höher, wenn die Instandhaltung dann doch nicht mehr zu vermeiden 
ist. 
 
Wir sehen nun die fatalen Folgen einer jahrzehntelangen Vernachlässigung des öffentlichen 
Dienstes und der strukturellen Unterfinanzierung der Kommunen. Es fehlt an allen Ecken und 
Enden. 
 
Die Verwaltung hat zur Sitzung des Hauptausschusses am 17.10.2022 eine Liste mit 122 
Großbauprojekte vorgelegt. Berücksichtigt sind Projekte, deren beschlossenes Baubudget 
inklusive Risikozuschlag 10 Mio. Euro übersteigen und Investor*innenmodelle der 
Gebäudewirtschaft. 
 
Viele der aufgeführten Projekte sind erforderlich, weil z.B. brandschutzrechtliche Bestimmungen zu 
erfüllen sind. 
 
Für 79 Projekte gab es noch keinen Baubeschluss und 28 Projekte sind bei der Gebäudewirtschaft 
nicht personalisiert gewesen. Für viele Projekte bestehen Kosten-, Termin- und Risiken wegen 
Personalengpässen.

Der Investitionsrückstand kann nur abgebaut werden, wenn Planungs- und 
Genehmigungsverfahren effizient durchgeführt werden und wenn das erforderliche Personal 
eingesetzt werden kann. 
 
Ein Beitrag, den öffentlichen Dienst attraktiver zu machen, ist eine auskömmliche Bezahlung. Dazu 
kann die Stadt Köln in der aktuellen Tarifrunde beitragen. 
 
Schlussfolgerungen: 
 
• Der Stadtverwaltung fehlen Mitarbeiter*innen, um diese umfangreichen Bauprojekte zu 
bearbeiten. Will die Stadt Köln ihre Aufgaben erfüllen, führt an einer Gewinnung zusätzlichen 
Personals kein Weg vorbei. 
• Nach genauer Durchsicht der Liste der Großbauprojekte erkennt man: Überflüssig oder 
offensichtlich verzichtbar sind nur wenige Bauprojekte. Von diesen muss sich der Rat nun aber 
verabschieden, um Kapazitäten für die notwendigen Projekte freizubekommen. 
• Aber selbst für die Realisierung der auf der Liste verbleibenden Projekte fehlen der Verwaltung 
auf absehbare Zeit die Ressourcen. Daher müssen sie konsequent priorisiert werden, wie dies 
in einzelnen Aufgabenbereichen bereits geschehen ist (etwa beim barrierefreien Umbau der 
KVB-Haltestellen oder bei Schulbaumaßnahmen). 
 
Beschluss 
 
1. 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle Planungen an den folgenden Großbauprojekten 
einzustellen bzw. die Planungen wie aufgeführt zu ändern: 
 
 Ost-West-Stadtbahn: rein oberirdischer Ausbau, also Verzicht auf die U-Bahn 
 Historische Mitte Köln (Neubau des Kölnischen Stadtmuseums, Werkstätten RGM);  
stattdessen: Renovierung und Erweiterung des Zeughauses für einen Wiedereinzug des 
Kölnischen Stadtmuseums 
 Östlicher Ringschluss Mülheimer Süden 
 Bezirksrathaus Innenstadt: Verzicht auf den Neubau 
 Bastei: kein Umbau zu einem wieder öffentlich zugänglichen Gebäude, sondern nur bauliche 
Sicherung 
 
2. 
Die weiteren in der Liste der Großbauprojekte aufgeführten Projekte werden durch die 
Verwaltung anhand eines dem Rat unverzüglich vorzulegenden Handlungsleitfaden 
bewertet und priorisiert.  
 
Dazu beantwortet die Verwaltung unverzüglich die in den Ausschüssen wiederholt gestellten 
Fragen nach der Höhe der Risikozuschläge und den jährlichen Belastungen durch Folgekosten. 
Darüber hinaus sind folgende Fragen zu beachten: 
 
• In welchem Planungsstadium ist das Bauvorhaben? 
• Sind die Bauvorhaben personalisiert? 
• Bestehen gesetzliche Verpflichtungen?  
Etwa zur Herstellung der Barrierefreiheit, aufgrund brandschutzrechtlicher Bestimmungen oder 
um der Unterbringungsverpflichtung für Flüchtlinge oder Obdachlose nachzukommen 
• Dient das Bauvorhaben der Daseinsvorsorge der Kölner Bevölkerung? 
Vorrang haben Investitionen, die zur Beseitigung des Schulbaunotstandes, der Energiewende, 
der Verkehrswende und der Beseitigung des eklatanten Mangels an mietpreisgünstigen 
Wohnungen dienen. 
• Liegt das Bauvorhaben in einem Sozialraumgebiet? 
• Soll ein vorhandenes Gebäude renoviert werden oder soll ein Neubau errichtet werden? 
Die dauerhafte Unterhaltung der vorhandenen Gebäude hat grundsätzlich Vorrang vor dem 
Neubau. (=> Abrissmoratorium)

• Lassen sich durch das Bauvorhaben Kosten einsparen? 
 
3. 
Bei allen zukünftigen Großbauprojekten sind die Empfehlungen der Reformkommission 
„Bau von Großprojekten“1 strikt zu beachten.  
 
Erforderlich ist ein grundlegender Kulturwandel bei der Planung und Realisierung von öffentlichen 
Großprojekten und Einhaltung u.a. dieser Empfehlungen: 
 
• Erst planen, dann bauen 
• Vergabe an den Wirtschaftlichsten, nicht an den Billigsten 
• Verbindliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung 
• Klare Prozesse und Zuständigkeiten 
• Stärkere Transparenz und Kontrolle 
 
Begründung: 
Erfolgt mündlich 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez. Michael Weisenstein,  
Fraktionsgeschäftsführer 
 
                                                 
1 Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/publikationen/reformkommission-bau-
von-grossprojekten-endbericht-735586

Beratungsverlauf (2)

23.03.2023 Rat
TOP 3.1.9 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung
10.07.2023 Hauptausschuss
TOP 4.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0470/2023
Typ
Die Linke. Antrag nach § 3
Datum
27.03.2023
Erstellt
10.03.2023 10:31