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2456/2019

"Lastenräder für Köln": Finale Erhöhung des Fördervolumens

Eilentscheidung Hauptausschuss 13.09.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.09.2019, TOP 18.1

Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss

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Anlage Auszug Hauptausschuss 05.08.2019

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Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss

7527 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII 
 
Vorlagen-Nummer 
 2456/2019 
Freigabedatum 
01.08.2019  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Genehmigung 
durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 3 GO NRW. 
Betreff 
"Lastenräder für Köln": Finale Erhöhung des Fördervolumens 
Gremium Datum Zuständigkeit 
Hauptausschuss 05.08.2019 Entscheidung 
Rat 26.09.2019 Genehmigung (DE) 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Gemäß Förderrichtlinie erhalten die Antragstellenden 6 Wochen nach Datum der Antragstellung einen 
Bescheid. 
Die Vorlage zur Erhöhung des Fördervolumens auf 1,1 Mio. Euro (vgl. Vorlagen-Nr. 1821/2019) sollte 
ursprünglich im Verkehrsausschuss am 18.06.2019 beraten werden, wurde jedoch auf die Sondersit-
zung am 09.07.2019 vertagt. Die Förderperiode endete planmäßig zum 30.06.2019. 
Entgegen der Prognosen haben in der Zwischenzeit unerwartet viele Personen einen Antrag gestellt. 
Das in der Sondersitzung des Verkehrsausschusses am 09.07.2019 beschlossene Fördervolumen in 
Höhe von 1,1 Mio. Euro reichte nunmehr nicht aus, um alle bis zum 30.06.2019 fristgerecht einge-
gangenen Anträge auf Förderung eines Lastenrades positiv zu bescheiden, sofern diese die Anforde-
rungen aus der Förderrichtlinie erfüllen. 
Zur fristgerechten Übersendung eines Bescheides an die Antragstellenden ist daher kurzfristig eine 
finale Erhöhung des Fördervolumens notwendig. 
 
Beschluss: 
Aufgrund der hohen Nachfrage nach einer Förderung zur Anschaffung von Lastenrädern beschließt 
der Rat eine Ausweitung des Fördervolumens für das abgeschlossene Förderprogramm auf maximal 
1.900.000 Euro. 
 
Beschluss des Rates: 
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des 
Hauptausschusses.

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   max. 1,9 Mio. € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
 
Begründung 
 
1. Ausgangslage  
Mit Beschluss vom 13.11.2018 wurde die Verwaltung damit beauftragt, aufbauend auf dem vorgestell-
ten Förderkonzept, eine Kaufprämie für Lastenräder anzubieten (vgl. Vorlagen-Nr.: 3184/2018). Die 
Maßnahme wurde im Grundsatz am 06.02.2018 vom Rat mit der „Position der Stadt Köln zur Fort-
schreibung des Luftreinhalteplans“ (vgl. Vorlagen-Nr.: 3428/2017) und am 11.09.2018 vom Verkehrs-
ausschuss mit dem Green City Masterplan (vgl. Vorlagen-Nr.: 2637/2018) beschlossen: 
 Förderung emissionsarmer bzw. emissionsfreier Lieferverkehr - Elektromobilität im Lieferver-
kehr (Maßnahme 8 und 35 in 3428/2017; Maßnahme M4.6 in 2637/2018) 
 Investitionsförderung zur Fahrzeugbeschaffung - hier Lastenräder (Maßnahme M5.1 in 
2637/2018) 
Die Förderung sollte insbesondere Vereine, kleine Unternehmen und Zusammenschlüsse von min-
destens drei Privatpersonen ansprechen und auf den Warentransport fokussiert sein. Die Förderperi-
ode wurde auf den Zeitraum vom 02.01.2019 bis zum 30.06.2019 festgelegt. Dem ursprünglich vor-
gesehen Budget in Höhe von 100.000 Euro wurden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für 
2019 weitere 100.000 Euro durch den politischen Veränderungsnachweis in der Sitzung des Finanz-
ausschusses vom 08.10.2018 (vgl. AN/1379/2018) zugesetzt. 
In der Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.03.2019 (vgl. Vorlagen-Nr.: 0938/2019) wurde ein 
Zwischenstand der Lastenradförderung mitgeteilt. Darin wurde deutlich, dass die Förderung seitens 
der Stadtgesellschaft sehr intensiv nachfragt wurde. Zudem wurde mitgeteilt, dass sich die Verwal-
tung dazu entschieden hat, alle Anträge, die die Förderbedingungen erfüllen, zu bewilligen. 
Mit Beschluss des Verkehrsausschusses vom 09.07.2019 wurde das Fördervolumen auf 1,1 Mio. 
Euro erhöht (vgl. Vorlagen-Nr. 1821/2019).

3 
 
 
2. Aktuelle Situation 
Entgegen der Prognosen (durchschnittliche wöchentliche Anzahl an Anträgen  x  durchschnittlich be-
antragter Förderbetrag) haben unerwartet viele Personen in den letzten drei Wochen des insgesamt 
sechsmonatigen Förderzeitraums einen Antrag gestellt: 
 Bis zum 06.06.2019, als die Beschlussvorlage Nr. 1821/2019 veröffentlicht wurde, lagen der 
Verwaltung 470 Anträge vor. 
 Zwischen dem 06.06.2019 und dem Ende der Förderperiode am 30.06.2019 gingen weitere 
432 Anträge bei der Verwaltung ein. 
 Nach Fristende sind 21 weitere Anträge eingegangen, die jedoch nicht mehr bewilligt werden. 
 
Das in der Sondersitzung des Verkehrsausschusses am 09.07.2019 beschlossene Fördervolumen in 
Höhe von 1,1 Mio. Euro reicht nicht aus, um alle Anträge positiv zu bescheiden. 
Die Verwaltung hält an ihrer Aussage fest, alle Anträge, die die Förderbedingungen erfüllen, zu bewil-
ligen. Die von den Antragstellenden eingereichten Nutzungskonzepte legen überzeugend dar, dass 
auf diese Weise insbesondere die Nutzung (weiterer) Pkw substituiert werden kann. Zudem wurden 
die meisten Anträge von kleinen (Handwerks-)Unternehmen gestellt, sodass anzunehmen ist, dass 
sich diese Förderung positiv auf die Wettbewerbsfähigkeit der Kölner Wirtschaft auswirkt. Auch die 
Nutzungskonzepte privater Antragsteller (z. B. Hausgemeinschaften) machen deutlich, dass die ge-
meinschaftliche Nutzung der Lastenräder zu weniger Fahrten mit dem Pkw führt. Hinzu kommt, dass 
einige dieser Lastenräder über eine Vermittlungsplattform der gesamten Stadtgesellschaft zur Verfü-
gung stehen, sodass eine Breitenwirkung erreicht wird. 
Insgesamt wird damit nachvollziehbar ein bedeutender Beitrag zur Luftreinhaltung geleistet und un-
terstützt das Ziel, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, die Stickstoffdioxid-Grenzwerte ein-
zuhalten und damit Diesel-Fahrverbote zu vermeiden. 
 
Auf Grund der dargelegten Beschlüsse und positiven Effekte, befürwortet die Verwaltung eine ab-
schließende Erhöhung des Fördervolumens auf maximal 1.900.000 Euro. Damit können alle einge-
gangenen Anträge bei Vorliegen der Voraussetzungen bewilligt werden. 
Die Verwaltung wird die Lastenradförderung evaluieren und den Verkehrsausschuss darüber unauf-
gefordert unterrichten. 
 
3. Finanzierung  
Mit Beschluss vom 09.07.2019 (vgl. Vorlagen-Nr.: 1821/2019) wurde das Fördervolumen erhöht, so 
dass derzeit im Teilfinanzplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze, in Teilplanzeile 11 - Auszahlungen von 
aktivierbaren Zuwendungen, bei der Finanzstelle 6601-1201-0-aRAP - aRAP Lastenfahrrä-
der insgesamt 1.100.000 Euro im Haushaltsjahr 2019 zur Verfügung stehen.  
 
Die Deckung des weiteren Mehrbedarfs in Höhe von 800.000 Euro erfolgt durch Wenigerauszahlun-
gen im selben Teilplan, in Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstel-
le 6601-1201-5-1023 - Geestemünder Straße in gleicher Höhe. Die veranschlagten Mittel werden 
aufgrund eines verzögerten Baubeginns nicht in voller Höhe benötigt. Es erfolgt eine Nachveran-
schlagung in späteren Jahren im Rahmen zukünftiger Haushaltsplanaufstellungen.

Anlage Auszug Hauptausschuss 05.08.2019

834 Zeichen

Geschäftsführung  
Hauptausschuss 
Frau Müller 
Telefon:  (0221) 27549  
Fax       :  (0221) 26570 
E-Mail:  petra-maria.mueller@stadt-koeln.de 
Datum: 13.09.2019 
Auszug 
aus der Niederschrift der 40. Sitzung des Hauptausschuss es vom 
05.08.2019  
öffentlich 
5.1.1 "Lastenräder für Köln": Finale Erhöhung des Fördervolumens 
2456/2019 
Auf Nachfrage von Herrn Kron teilt Herr BG Greitemann mit, dass die Erhöhung nicht 
zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 09.07.2019 vorgelegt werden konnte, da 
der Datenabgleich erst anschließend abgeschlossen gewesen sei. 
 
Beschluss: 
Aufgrund der hohen Nachfrage nach einer Förderung zur Anschaffung von Lastenrä-
dern beschließt der Rat eine Ausweitung des Fördervolumens für das abgeschlosse-
ne Förderprogramm auf maximal 1.900.000 Euro. 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (2)

05.08.2019 Hauptausschuss
TOP 5.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.09.2019 Rat
TOP 18.1 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2456/2019
Typ
Eilentscheidung Hauptausschuss
Datum
13.09.2019
Erstellt
12.07.2019 08:15