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Prävention von und Konsequenzen aus Machtmissbrauch in Kulturbetrieben
Die Linke. Anfrage nach § 4 AN/0374/2025 vom 20.03.2025
Stand: Am 20.05.2025 im Ausschuss Kunst und Kultur beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Linke Anfrage nach § 4
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An die Vorsitzende des Ausschusses für Kunst und Kultur Frau Elfie Scho-Antwerpes Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.03.2025 AN/0374/2025 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Kunst und Kultur 25.03.2025 Prävention von und Konsequenzen aus Machtmissbrauch in Kulturbetrieben Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende, die Fraktion Die Linke bitte Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Kunst und Kultur zu setzen. Vorwürfe des Machtmissbrauchs an deutschen Bühnen sind leider keine Seltenheit. Ohne den gesamten Kulturbetrieb unter Generalverdacht zu stellen, kommt es dennoch immer wieder zu Missbrauchsvorwürfen – wie auch Kölner Vorfälle der letzten Jahre zeigen. Ziel muss es sein, Strukturen, die Machtmissbrauch begünstigen, abzubauen, effektive Prävention zu fördern und im Falle von Machtmissbrauch oder sexueller Belästigung wirkungsvolle Konsequenzen einzuleiten. Dazu hat die Fraktion Die Linke folgende Fragen. 1.) Welche Vorgänge werden bei Vorfällen des Machmissbrauchs/der sexuellen Belästigung in städtischen Kulturinstitutionen in die Wege geleitet, um den Sachverhalt aufzuklären und alle erforderlichen Maßnahmen zur Unterbindung der Benachteiligung und zum Schutz der Beschäftigten zu treffen? 2.) Inwiefern werden Bemühungen angestrengt, die oft knappen gesetzlichen Fristen (z. B. die Zweimonatsfrist nach § 15 Abs. 4 AGG) in den Verfahren einzuhalten, um den potenziellen Opfern Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz zu gewähren? 3.) Die üblichen Verträge von Bühnenschaffenden in Kulturinstitutionen schaffen eine starke Abhängigkeit von den künstlerischen Leiter*innen. Wie beurteilt die Verwaltung dieses Problem in Bezug auf Machtmissbrauch? 4.) Was tut die Verwaltung, um zu verhindern, dass diese Macht missbraucht wird, um potentielle Opfer zum Schweigen zu bringen? 5.) Welche strukturellen Konsequenzen wurden aus den jüngsten, in den Medien bekannt gewordenen Kölner Vorfällen in der Philharmonie und im Gürzenichorchester gezogen, auch in anderen Häusern? Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf
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