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AN/0374/2025

Prävention von und Konsequenzen aus Machtmissbrauch in Kulturbetrieben

Die Linke. Anfrage nach § 4 20.03.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 20.05.2025, TOP 10.2

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

2554 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An die Vorsitzende des Ausschusses für 
Kunst und Kultur 
Frau Elfie Scho-Antwerpes 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.03.2025  
AN/0374/2025 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Kunst und Kultur 25.03.2025 
 
Prävention von und Konsequenzen aus Machtmissbrauch in Kulturbetrieben 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende,  
die Fraktion Die Linke bitte Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung 
des Ausschusses für Kunst und Kultur zu setzen.  
Vorwürfe des Machtmissbrauchs an deutschen Bühnen sind leider keine Seltenheit. Ohne den 
gesamten Kulturbetrieb unter Generalverdacht zu stellen, kommt es dennoch immer wieder zu 
Missbrauchsvorwürfen – wie auch Kölner Vorfälle der letzten Jahre zeigen. Ziel muss es sein, 
Strukturen, die Machtmissbrauch begünstigen, abzubauen, effektive Prävention zu fördern und im 
Falle von Machtmissbrauch oder sexueller Belästigung wirkungsvolle Konsequenzen einzuleiten. 
Dazu hat die Fraktion Die Linke folgende Fragen. 
1.) Welche Vorgänge werden bei Vorfällen des Machmissbrauchs/der sexuellen Belästigung in 
städtischen Kulturinstitutionen in die Wege geleitet, um den Sachverhalt aufzuklären und alle 
erforderlichen Maßnahmen zur Unterbindung der Benachteiligung und zum Schutz der 
Beschäftigten zu treffen? 
2.) Inwiefern werden Bemühungen angestrengt, die oft knappen gesetzlichen Fristen (z. B. die 
Zweimonatsfrist nach § 15 Abs. 4 AGG) in den Verfahren einzuhalten, um den potenziellen Opfern 
Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz zu gewähren? 
3.) Die üblichen Verträge von Bühnenschaffenden in Kulturinstitutionen schaffen eine starke 
Abhängigkeit von den künstlerischen Leiter*innen. Wie beurteilt die Verwaltung dieses Problem in 
Bezug auf Machtmissbrauch?

4.) Was tut die Verwaltung, um zu verhindern, dass diese Macht missbraucht wird, um potentielle 
Opfer zum Schweigen zu bringen? 
5.) Welche strukturellen Konsequenzen wurden aus den jüngsten, in den Medien bekannt 
gewordenen Kölner Vorfällen in der Philharmonie und im Gürzenichorchester gezogen, auch in 
anderen Häusern? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

20.05.2025 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 10.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0374/2025
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
20.03.2025
Erstellt
20.03.2025 11:06