1778/2020
Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr.: "Corona-Pandemie: Wirtschaftliche Auswirkungen auf die Veranstaltungs- und Eventbranche in Köln" (AN/0564/2020)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/VI/2 Vorlagen-Nummer 16.06.2020 1778/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Wirtschaftsausschuss 16.06.2020 Ausschuss Kunst und Kultur 25.08.2020 Finanzausschuss 07.09.2020 Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr.: "Corona-Pandemie: Wirtschaftliche Auswirkungen auf die Veranstaltungs- und Eventbranche in Köln" (AN/0564/2020) Die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat stellten auf der Sitzung des Finanzausschusses am 11.05.2020 folgende gemeinsame Anfrage: „Die gewerbliche Veranstaltungs- und Eventbranche in Köln ist durch den Shutdown besonders hart getroffen. Alle jährlich in Köln stattfindenden zahlreichen Großevents und Festivals, wie z.B. lit.COLOGNE, Summerjam und weitere, sind abgesagt. Tagungshäuser, Veranstaltungshallen ein- schließlich der LanxessArena sowie Open-Air-Areale sind für Großveranstaltungen geschlossen. 1. Welche Initiativen ergreift die Verwaltung, um die Branche - über die konkrete Beratung durch „KölnBusiness“ hinaus - gegenüber der Landesregierung und den für die „Rettungsschirme“ zu- ständigen Bundesministerien in Hinsicht auf finanzielle Hilfen wirksam zu unterstützen? 2. Welche Initiativen werden ergriffen, um Betroffenen zur Minderung von eingetreten Verlusten z.B. Gebühren oder anderweitige Abgaben zu erlassen? 3. In welcher Art und Weise wird die Verwaltung die Veranstalter unterstützen in der Entwicklung, Ermöglichung und Umsetzung von Maßnahmen, um Veranstaltungen unter Beachtung der Dis- tanzauflagen in absehbarer Zeit durchführen zu können – auch auf Grundlage von der von Ver- anstaltern entwickelten Konzepten ?“ Antwort der Verwaltung Die KölnBusiness Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Köln (KBW) steht den betroffenen Un- ternehmen jederzeit beratend zur Seite. Neben dem Beratungsangebot pflegt die KBW tagesaktuell eine entsprechende Homepage, mit allen relevanten Entwicklungen und Entscheidungen in dieser dynamischen Zeit. Diese Aufgabe ist insbesondere deshalb wichtig, weil die kommunalen Handlungsspielräume be- grenzt und konkrete Hilfen allenfalls subsidiär erfolgen können. In erster Linie muss dafür gesorgt werden, dass Unterstützungen auf Bundes- und Landesebene weitestgehend bekannt sind und ent- sprechend in Anspruch genommen werden. Gerade hier hat es in den vergangenen Wochen erhebli- che Veränderungen gegeben. So wurden neben den bislang beschlossenen Hilfsprogrammen von Bund und Land am 03. Juni 2020 2 weitere Unterstützungsmaßnahmen beschlossen, von der auch die Veranstaltungs- und Eventbran- che profitieren kann. So hat der Koalitionsausschuss festgelegt: „Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen wird für Corona-bedingten Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen aufgelegt. Das Volumen des Programms wird auf maximal 25 Mrd. Euro festgelegt. Die Überbrückungshilfe wird für die Mona- te Juni bis August gewährt. Die Überbrückungshilfe gilt branchenübergreifend, wobei den Besonder- heiten der besonders betroffenen Branchen wie Hotel- und Gaststättengewerbe, Caterer, Kneipen, Clubs und Bars, als Sozialunternehmen geführte Übernachtungsstätten wie Jugendherbergen, Schul- landheime, Träger von Jugendeinrichtungen des internationalen Jugendaustauschs, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Reisebüros, Profisportvereinen der unteren Ligen, Schaustellern, Unternehmen der Veranstaltungslogistik sowie Unternehmen im Bereich um Messeveranstaltungen angemessen Rechnung zu tragen ist. Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um min- destens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrück- gänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 Prozent fortdauern. Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind die Monate November und De- zember 2019 heranzuziehen. Erstattet werden bis zu 50 Prozent der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindes- tens 50 Prozent gegenüber Vorjahresmonat. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent können bis zu 80 Prozent der fixen Betriebskosten erstattet werden. Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstat- tungsbetrag 9.000 Euro, bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten 15.000 Euro nur in begründeten Aus- nahmefällen übersteigen. Geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten sind durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise zu prüfen und zu bestätigen. Über- zahlungen sind zu erstatten. Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31.8.2020 und die Auszahlungsfristen am 30.11.2020.“ Für Veranstalter von Startup-bezogenen Formaten hat die die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs- GmbH (KBW) darüber hinaus ein gesondertes Programm aufgelegt, um die besondere Rolle von Netzwerkveranstaltungen zur Aufrechterhaltung des Startup-Ökosystems zu unterstützen. Die Stadtverwaltung selbst unterstützt die Branche ergänzend auf unterschiedliche Weise. An monetärer Unterstützung sind hier zu nennen: - Notfallfonds zur Struktursicherung bei durch die Corona-Pandemie betroffenen Livemusik- spielstätten in Köln“ (es wurde separat berichtet), - Notfallfonds für die freie Kultur (es wurde separat berichtet), - Stundungen der Gewerbesteuer (es wurde separat berichtet), - Rückerstattung bereits erhobener Gebühren (Verwaltungsgebühren und Sondernutzungsge- bühren) von Veranstaltungen, die aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden kön- nen/konnten oder Stornierung noch nicht erhobener Gebühren, - Aufrechterhaltung von Förder- bzw. Unterstützungszusagen für Veranstaltungen, die jetzt we- gen Corona nicht stattfinden konnten und auf spätere Termine verschoben werden mussten. Darüber hinaus unterstützt die Verwaltung die Branche durch: - enge Zusammenarbeit bei der Suche nach Ersatztermin für ausgefallene / verschobene Ver- anstaltungen - wohlwollende Prüfung sofern es aufgrund der notwendigen Sicherheitsabstände zu einem er- höhten Platzbedarf für die Veranstaltung kommt - unbürokratische und kooperative Prüfung neuer Veranstaltungsformate (zum Beispiel Auto- 3 konzerte, Drive-Through Pop-up-Galerien) und zeitnahe Genehmigung um den Veranstaltern die Möglichkeit zu geben, unter den geänderten Bedingungen neue Wege zu gehen und au- ßergewöhnliche Formate auszuprobieren Über die formale Prüfungen der Konzepte durch die Fachverwaltung (Gesundheits- und Ordnungsamt etc.) hinaus stehen insbesondere die Stabsstelle Events im Amt der Oberbürgermeisterin sowie das Kulturamt im ständigen Austausch mit diversen Veranstaltern, um trotz der pandemiebedingten Ein- schränkungen in den kommenden Wochen und Monaten genreübergreifemde Veranstaltungsformate (Musik, Theater, Tanz, Comedy etc.) zu realisieren. Da angesichts der reduzierten Publikumszahlen der Großteil der Veranstaltungsformate nicht kosten- deckend umgesetzt werden können, greift die Stabsstelle Events bei ihren Unterstützungs- und Ko- operationsprojekten auf Mittel zurück, die für das laufende Haushaltsjahr für die Umsetzung diverser Veranstaltungsprojekte eingestellt wurden, die in der geplanten Form nicht zur Umsetzung kommen können (z.B. „Sommer Köln“, Bühnneprogramm 11. 11., Religionsfest u.a.m.). Allerdings ist allen Beteiligten dabei bewusst, dass diese Maßnahmen kaum zu einer Linderung der finanziellen Probleme der Veranstaltungsbranche beitragen sondern vornehmlich darauf abzielen, publikumsattraktive Angebote zu schaffen, um damit die Kölner Kulturszene in den Sommermonaten wieder etwas zu beleben. Schließlich steigt die Verwaltung bereits jetzt in die kommende Veranstaltungsplanung ein. So hat der Rat der Stadt Köln mit dem Beschluss „Struktursichernde Maßnahme und Weiterentwick- lung/Neuaufstellung des Literaturfestivals lit.COLOGNE 2020/2021“ festgelegt, sich an der nachge- holten Jubiläumsveranstaltung 2021 zu beteiligen. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1778/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 04.08.2020
- Erstellt
- 09.06.2020 09:06