Mandari Insight

0588/2018

Jugendzentren Köln gGmbH: Bestellung einer Arbeitnehmervertreterin in den Aufsichtsrat

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 08.03.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.03.2018, TOP 17.1

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Ergebnis Vorschlagsliste

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

6750 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0588/2018 
Freigabedatum 
08.03.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Jugendzentren Köln gGmbH: Bestellung einer Arbeitnehmervertreterin in den Aufsichtsrat 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln bestellt gemäß § 108a - Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichts-
räten – GO NRW folgende Arbeitnehmervertreterin in den Aufsichtsrat der Jugendzentren Köln 
gGmbH (JugZ):  
 
Frau Carola Wewer 
 
Die Bestellung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der Rats-
sitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden.  
 
 
Alternativer Beschlussvorschlag: 
 
Der Rat der Stadt Köln bestellt gemäß § 108a - Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichts-
räten - GO NRW folgende Arbeitnehmervertreterin in den Aufsichtsrat der JugZ: 
 
Frau Christa Schnetgöke 
 
Die Bestellung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der Rats-
sitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden.  
 
 
 
 
 
Rat 20.03.2018

2 
Begründung 
 
Durch das Gesetz zur Revitalisierung des Gemeindewirtschaftsrechts vom 21.12.2010 wurde mit dem 
neuen § 108a erstmals eine Regelung zur freiwilligen Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen 
Aufsichtsräten kommunaler Beteiligungsgesellschaften in die Gemeindeordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen (GO NRW) aufgenommen. Ziel der neuen Vorschrift ist es, für gemeindliche Unter-
nehmen und Einrichtungen in Privatrechtsform unter Beachtung bestimmter Vorgaben die Möglichkeit 
einer Arbeitnehmermitbestimmung zu eröffnen, soweit im Gesellschaftsvertrag ein fakultativer Auf-
sichtsrat vorgesehen ist. Die bisher vorgesehene Direktwahl wird abgelöst durch die Bestellung der 
Arbeitnehmervertreter durch den Rat. § 108a GO NRW setzt die notwendige demokratische Legitima-
tion der Arbeitnehmervertreter in fakultativen Aufsichtsräten von kommunal beherrschten Gesellschaf-
ten um. Eine Neufassung des § 108a GO NRW ist am 10.02.2015 in Kraft getreten.  
 
Der Gesellschaftsvertrag der Jugendzentren Köln gGmbH (JugZ), der schon vorher ein Arbeitneh-
mermandat im Aufsichtsrat vorsah, wurde an die neuen Regelungen des § 108a GO angepasst. Der 
Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 20.12.2016 die Neufassung des Gesellschaftsvertrages 
der JugZ beschlossen. 
Die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages erfolgte am 04.08.2017.  
In § 15 des Gesellschaftsvertrages der JugZ ist die Zusammensetzung des Aufsichtsrates wie folgt 
geregelt:  
(1) Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus zehn Mitgliedern besteht. 
(2) Dem Aufsichtsrat gehören an:  
a) 9 vom Rat der Gesellschafterin Stadt Köln entsandte Mitglieder; darunter muss sich die 
Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister der Stadt Köln oder die von ihr bzw. der 
ihm vorgeschlagene Dienstkraft der Stadt Köln befinden;  
b) ein Arbeitnehmervertreter, der nach Maßgabe der Bestimmungen des § 108 a GO NRW 
vom Rat der Stadt Köln aus einer von den Beschäftigten der Gesellschaft gemäß der 
Wahlverordnung für Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in faktultativen 
Aufsichtsräten (AvArWahlVO) gewählten Vorschlagsliste bestellt wird. 
 
Gemäß § 108a Abs. 3 GO NRW bestellt der Rat der Gemeinde aus einer von den Beschäftigten des 
Unternehmens gewählten Vorschlagsliste den in den fakultativen Aufsichtsrat der JugZ zu entsen-
denden Arbeitnehmervertreter bzw. die zu entsendende Arbeitnehmervertreterin. Die Bestellung be-
darf eines Beschlusses der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates. Die Vorschlags-
liste muss mindestens die doppelte Zahl der zu entsendenden Arbeitnehmervertreter enthalten. Der 
Rat hat das Recht, mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder sämtliche Vorschläge der 
Liste zurückzuweisen und eine Neuwahl zu verlangen. In diesem Fall können die Beschäftigten eine 
neue Vorschlagsliste wählen; Sätze 1 bis 4 von § 108a GO NRW gelten entsprechend. Im Falle einer 
erneuten Zurückweisung der Vorschläge durch den Rat bleiben die für die Arbeitnehmervertreter vor-
gesehenen Aufsichtsratsmandate unbesetzt. 
Der Betriebswahlvorstand der JugZ hat mit Schreiben vom 31.Januar 2018 das Ergebnis der Wahl 
der Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeit-
nehmervertretern für den Aufsichtsrat der JugZ mitgeteilt (vgl. Anlage). Die Wahl der Vorschlagsliste 
erfolgte auf der Grundlage des § 108a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO 
NRW) i. V. m. § 7 der Verordnung über das Verfahren für die Wahl einer Vorschlagsliste der Beschäf-
tigten für die Bestellung von Arbeitnehmervertretern/-innen in fakultativen Aufsichtsräten (AvArWahl-
VO) aufgrund von Wahlvorschlägen des Betriebsrats und der Beschäftigten.

3 
 
Vorgeschlagen wurden: 
 
Frau Carola Wewer       (25 Stimmen) 
Frau Christa Schnetgöke     (2 Stimmen) 
 
Der Gesellschaftervertrag der JugZ sieht keine Entsendung eines Ersatzvertreters bzw. Stellvertreters 
für den Arbeitnehmervertreter vor. Da laut Gesellschaftsvertrag der JugZ nur ein Aufsichtsratsmandat 
mit Arbeitnehmern zu besetzen ist, darf gemäß § 108a Abs. 2 S. 2 GO NRW nur bestellt werden, wer 
als Arbeitnehmer bei der JugZ beschäftigt ist.  
 
Die Amtszeit der vom Rat der Stadt Köln entsandten Aufsichtsratsmitglieder – einschließlich des Ar-
beitnehmervertreters – entspricht jeweils der Wahlzeit des Rats der Stadt Köln, mit der Maßgabe, 
dass sie mit dem Beschluss des Rates der Stadt Köln über die Entsendung in den Aufsichtsrat be-
ginnt und mit der Entsendung der Aufsichtsratsmitglieder durch den nach Ablauf der Wahlzeit neu 
gewählten Rat der Stadt Köln endet. 
Unbeschadet vorstehender Regelung scheidet ein Aufsichtsratsmitglied bei Wegfall der Vorausset-
zung, die für seine Entsendung in den Aufsichtsrat bestimmend war, aus dem Aufsichtsrat aus. 
 
Ein Aufsichtsratsmitglied (auch der Arbeitnehmervertreter) kann von dem Entsendungsberechtigten 
jederzeit abberufen werden. Verliert ein vom Rat bestellter Arbeitnehmervertreter, der als Arbeitneh-
mer im Unternehmen beschäftigt ist, die Beschäftigteneigenschaft in dem Unternehmen, muss der 
Rat ihn entsprechend § 113 Absatz 1 Satz 3 aus seinem Amt im fakultativen Aufsichtsrat abberufen 
(vgl. § 108a Abs. 4 S. 2 GO NRW). 
 
Für den abberufenen oder aus sonstigen Gründen aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Arbeit-
nehmervertreter gilt für die Nachbesetzung das Verfahren nach § 108a Abs. 8 GO NRW. 
 
 
Anlage: 
Vorschlagsliste für die Bestellung des Arbeitnehmervertreters (Mail des Betriebswahlvorstandes der 
JugZ vom 31. Januar 2018).

Ergebnis Vorschlagsliste

1215 Zeichen

Anlage 
 
 
-----Ursprüngliche Nachricht----- 
Von: Ludger Ostendorf [mailto:l.ostendorf@bildung.jugz.de]  
Gesendet: Mittwoch, 31. Januar 2018 18:44 
An: oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de 
Cc: A. Gross 
Betreff: Wahl der Vorschlagsliste des Arbeitnehmervertreters im Aufsichtsrat der 
Jugendzentren Köln gGmbH 
 
 
Sehr geehrte Frau Reker, 
 
die Jugendzentren Köln gGmbH haben heute die Wahl der Vorschlagsliste des 
Arbeitnehmervertreters im Aufsichtsrat durchgeführt. 
Zur Wahl standen Frau Carola Wewer aus den AbenteuerHallenKalk 
                          und Frau Christa Schnetgöke aus dem Kinder- und Jugendtreff Picco. 
 
Dies ist das Ergebnis: 
28 Stimmen wurden abgegeben: 
Carola Wewer          25 Stimmen 
Christa Schnetgöke   2 Stimmen 
ungültig                       1 Stimme 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
der Wahlvorstand 
Ludger Ostendorf 
 
-- 
Ludger Ostendorf 
Jugz Bildung 
Jugendzentren Köln gGmbh 
Glashüttenstr. 20 
51143 Köln 
 
Tel.: 0178 9277678 
l.ostendorf@bildung.jugz.de 
 
----------------------------------- 
Jugendzentren Köln gGmbh 
Christianstr. 82 
50823 Köln 
 
 
Geschäftsführerin: Almut Gross 
Amtsgericht Köln HRB 29553 
Steuer-Nr. 217/ 5956/ 5768 
Internet: www.jugz.de

Beratungsverlauf (1)

20.03.2018 Rat
TOP 17.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Glashüttenstraße 20
  • Christianstraße 82

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0588/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
08.03.2018
Erstellt
21.02.2018 13:44