0215/2024
Zweckverband "Naturpark Rheinland", hier: Wahl einer Stellvertretung
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Beschlussvorlage Rat
3456 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/67 Vorlagen-Nummer 0215/2024 Freigabedatum 24.01.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zweckverband "Naturpark Rheinland" hier: Wahl einer Stellvertretung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat wählt als von der Oberbürgermeisterin vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln folgende Stellvertretung in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Naturpark Rheinland“: 1. Stellvertretung Herr Christoph Hölzer (von der Oberbürgermeisterin vorgeschlagener Bediensteter der Stadt Köln) II. Die Wahl erfolgt für die Wahlzeit des Rates, höchstens jedoch für die Dauer der Zuge- hörigkeit zum Rat bzw. zur Verwaltung der Stadt Köln. Sie verlängert sich bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes gewählt werden. III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertre- ter*innen der Stadt Köln in die Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln bzw. die Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Rat 06.02.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Stadt Köln ist Verbandsmitglied des Zweckverbandes „Naturpark Rheinland“. Die Zweck- verbandsversammlung entscheidet über den Wirtschaftsplan und den Jahresabschluss des Zweckverbandes und unterstützt ihn in vielfältiger Weise bei seinen Aktivitäten. Verbandsversammlung Gemäß § 6 der Satzung des Zweckverbandes entsendet die Stadt Köln vier Vertreter*innen in die Verbandsversammlung. Für jedes Mitglied der Verbandsversammlung ist eine Stellvertre- terin bzw. ein Stellvertreter zu bestellen. Die Mitglieder der Verbandsversammlung und ihre Stellvertreter*innen werden durch die Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften der Verbandsmitglieder gewählt. Zu den Vertreter*innen müssen nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes über Kommunale Gemein- schaftsarbeit die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister oder ein/e von ihm/ihr vor- geschlagene/r Bedienstete/r der Stadt Köln / sowie deren/dessen Stellvertretung zählen. In der Ratssitzung vom 10.12.2020 wurden, als von der Oberbürgermeisterin vorgeschlagene Bedienstete, vom Rat Herr Manfred Kaune und als Stellvertreter Herr Dr. Joachim Bauer ge- wählt (2603/2020). Herr Dr. Bauer ist zwischenzeitlich aus der Verwaltung ausgeschieden. Daher ist die Position der Stellvertretung in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Naturpark Rheinland“ vakant und es bedarf einer Nachbesetzung. Da Herr Hölzer der Nachfolger von Herrn Dr. Bauer als Leiter des Grünflächenamtes ist, wird er für die Stellvertretungsposition in der Ver- bandsversammlung des Zweckverbandes „Naturpark Rheinland“ vorgeschlagen. Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Vertreter*innen der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Die- ser Empfehlung ist der Rat mit Beschluss vom 09. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37).
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0215/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 24.01.2024
- Erstellt
- 15.01.2024 13:51