3306/2024
Förderprogramm der Bezirksvertretung Nippes zur Sicherung der Veedelszüge im Stadtbezirk Köln-Nippes für das Jahr 2025
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Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Fördermittel werden für einen bestimmten Zweck zur Verfügung gestellt. Vor diesem Hintergrund ist kein ausreichender Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorhanden. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 3306/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderprogramm der Bezirksvertretung Nippes zur Sicherung der Veedelszüge im Stadtbezirk Köln-Nippes für das Jahr 2025 Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes unterstützt die Organisatoren der Veedelszüge im Stadtbezirk Nippes und beschließt das als Anlage beiliegende Förderprogramm zur Sicherung der Vee- delszüge im Stadtbezirk Nippes für das Jahr 2025. Alternative: Die Bezirksvertretung unterstützt die Organisatoren der Veedelszüge im Stadtbezirk Nippes nicht. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat der Stadt Köln unterstützt in der Session 2024/20254 die Organisatoren der Veedels- züge im Stadtbezirk Nippes mit 10.000 EUR. Mit der Förderung soll u.a. sichergestellt werden, dass kein Zug ausfallen muss, weil die Aufla- gen für Sicherheit (Wagenengel, Ordner, Sanitäter etc.) aus finanziellen Gründen nicht erfüllt werden können. Darüber hinaus soll dieser Zuschuss einen Beitrag dazu leisten, eine Erhöhung der Teilnehmergebühren zu vermeiden. Die Durchführung eines Veedelzuges wird grundsätzlich mit einem Sockelbetrag in Höhe von 500 EUR gefördert (3.000 EUR von 10.000 EUR). Der darüber hinaus gehende Zuschuss wird auf Grundlage einer prozentualen Aufteilung der verbleibenden Mittel in Höhe von 7.000 EUR anhand der erwarteten Kosten zur Erfüllung der Sicherheitsauflagen (Wagenengel, Ordner, Sa- nitäter etc.) berechnet. Anlage
Anlage 2: Förderprogramm der Bezirksvertretung Nippes zur Sicherung der Veedelszüge
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Förderprogramm der Bezirksvertretung Nippes zur Sicherung der Veedelszüge im Stadtbezirk Köln-Nippes für das Jahr 2025 Welches Ziel wird mit dem Förderprogramm verfolgt? Ziel der Förderung ist die Sicherung der Veedelszüge im Stadtbezirk Nippes. Welchem Handlungsfeld ist das Förderprogramm zugeordnet und welche Zielgruppen, Maßnahmen sowie Inhalte sollen unterstützt bzw. gefördert werden? Der Rat der Stadt Köln unterstützt in der Karnevalssession 2024/2025 die Organisatoren der Veedelszüge im Stadtbezirk Nippes mit 10.000 E UR. Mit der Förderung soll u.a. sichergestellt werden, dass kein Zug ausfallen muss, weil die Auflagen für Sicherheit (Wagenengel, Ordner, Sanitäter , etc.) aus finanziellen Gründen nicht erfüllt werden können. Darüber hinaus soll dieser Zuschuss einen Beitrag dazu l eisten, eine Erhöhung der Teilnahmegebühren zu vermeiden. Gefördert werden nur die Zugorganisatoren im Stadtbezirk Nippes. Welches Finanzvolumen umfasst das Förderprogramm? Das Finanzvolumen für das Jahr 2025 beträgt 10.000 EUR. Wie bemisst sich das Fördervolumen für die einzelnen Veedeslzüge? Das Fördervolumen bemisst sich nach der Höhe der erwarteten Kosten für die Absicherung der Veedelszüge. Wer ist antragsberechtigt? Besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung? Antragsberechtigt sind alleine die Organisatoren der sechs Veedelszüge im Stadtbezirk Nippes: Nippeser Veedelszug (13.02.2024, Karnevalsdienstag) Organisator: KKG Nippeser Bürgerwehr 1903 e.V. Niehler Veedelszug (11.02.2024, Karnevalssonntag) Organisator: IG Niehler Karneval von 1965 e.V. Longericher Veedelszug (10.02.2024, Karnevalssonntag) Organisator: KG Blau-Weiß Alt Lunke Mauenheimer Veedelszug (10.02.2024, Karnevalssamstag) Organisator Karnevalsfreunde e.V. Köln „Mauenheimer Muschele“ Longericher Pfarreizug (10.02.2024, Karnevalssamstag) Organisator: Kath. Pfarrgemeinde St. Bernhard Riehler Veedelszug (10.02.2024, Karnevalssamstag) Organisator: Riehler Karnevalsfründe e.V. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Welche Laufzeit hat das Förderprogramm? Das Förderprogramm hat eine Laufzeit vom 07.11.2024 bis zum 03.03.2025 Was ist förderfähig? Die Durchführung eines Veedelszuges wird grundsätzlich mit einem Sockelbetrag in Höhe von 500 EUR gefördert. Darüber hinaus sind grundsätzlich alle Kosten förderfähig, die zur Erfüllung der Sicherheitsauflagen (Wagenengel, Ordner, Sanitäter, etc.) anfallen. Wie kann ich einen Zuschuss beantragen? Die Anträge sind formlos an die Geschäftsführung der Bezirksvertretung Nippes im Bürgeramt Köln-Nippes, Neusser Straße 450, 50733 Köln zu richten. Der Antrag muss folgende Positionen beinhalten: Erwartete Teilnehmerzahl (geschätzt aus den Teilnehmerzahlen der letzten Jahre und den bereits vorliegenden Anmeldungen) Aufstellung der Gesamtkosten Aufstellung der Kosten für Sicherheit Bankverbindung (IBAN und Kontoinhaber) Anträge, die nicht alle Angaben enthalten und nicht unterschrieben sind, werden nicht berücksichtigt. Bis wann sollte ein Zuschussantrag vorliegen? Die Anträge auf Förderung der Veedelszüge müssen bis zum 14.11.2024 bei der Geschäftsführung der Bezirksvertretung im Bürgeramt Nippes eingegangen sein Wer entscheidet über die Förderung? Entscheidungsbefugt ist die Bezirksvertretung Nippes. Die jeweilige Zuschusshöhe ergibt sich aus dem Verhältnis zu den Sicherheitskosten aller Veedelszüge. Ein Zuschuss erfolgt maximal in Höhe der zu erwartenden Kosten. Aus haushaltsrechtlichen Gründen kann der Zuschuss in Teilbeträgen beziehungsweise auch erst nach Inkrafttreten der Haushaltsetzung ausgezahlt werden. Auf Grundlage der Entscheidung der Bezirksvertretung ergeht ein entsprechender Bescheid. Wie bemisst sich die Wirkung des Förderprogramms? Der bzw. die Zuschussempfänger*in haben innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Maßnahme bzw. nach Auszahlung der Förderung einen kurzen Sachbericht vorzulegen. Es ist darzustellen, ob und in welchem Umfang das Ziel der Förderung erreicht worden ist. Müssen Verwendungsnachweise eingereicht werden? Innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Maßnahme ist ein verein fachter Verwendungsnachweis in Form einer Einzelauflistung der angefallenen Ausgaben für die Absicherung der Veedelszüge einzureichen. Darüber hinaus ist die sachgerechte Verwendung der Zuwendung zu bestätigen. Die/der Empfänger/in ist verpflichtet, die Belege über die verschiedenen Posten 10 Jahre aufzubewahren und der Stadt Köln auf Verlangen vorzuzeigen. Ferner behält sich die Stadt Köln vor, bei einzelnen geförderten Projekten die Belege anzufordern und eine vertiefte Prüfung durchzuführen (Stichproben). Welche Mitteilungspflichten gibt es? In welchen Fällen muss ein Zuschuss zurückgezahlt werden? Der/die Fördermittelempfänger/in ist verpflichtet, elektronisch oder schriftlich mitzuteilen, wenn ein Veedelszug nicht stattgefunden hat. Die Zuschüsse können zurückgefordert werden, wenn die Mittel nicht entsprechend dem Förderzweck eingesetzt oder im Förderantrag unwahre Angaben gemacht wurden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Brückenstraße 5
- Neusser Straße 450
- Straße 4
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Details
- Aktenzeichen
- 3306/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 04.11.2024
- Erstellt
- 23.10.2024 11:53