1242/2018
Einrichtung einer Hundefreifläche im Stadtteil Weidenpesch
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Session-Vorlage Nr. 4061/2016
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/0 Vorlagen-Nummer 4061/2016 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 08.12.2016 Nutzung der Rasenfläche im Weidenpescher Tälchen AN/1956/2016 - Anfrage der SPD-Fraktion - Anfrage: Im Winkel zwischen Friedrich Karl Straße und Rennbahnstraße liegt das sogenannte Weidenpescher Tälchen. Hier befinden sich eine relativ große Rasenfläche und ein Kinderspielplatz. Hier standen in früheren Jahren Steintafeln, die anzeigten, dass das Betreten des Rasens verboten sei, Hunde fern- zuhalten seien und Ballspiele nicht erlaubt sind. Heute wird die Wiese als Liegewiese, für Ballspiele, Federball und Frisbee genutzt. In erster Linie wird die Rasenfläche allerdings als Hundefreilauffläche genutzt und daraus ergeben sich Konflikte mit den anderen Nutzern. Die Wiesen komplett verkotet! Kontrollen finden laut Aussagen von Nutzern niemals oder ganz selten statt. Die Sporttreibenden be- klagen sich zudem über tiefe Löcher im Rasen, in denen man sich leicht verletzen könne und die an- geblich durch die buddelnden Hunde entstanden seien. 1. Welche Art der Nutzung ist bei diesen Rasenflächen im Weidenpescher Tälchen vorgesehen bzw. erlaubt? 2. Wird die Verwaltung sich zukünftig verstärkt um eine ordnungsgemäße Nutzung der Flächen im Weidenpescher Tälchen kümmern? 3. Sieht die Verwaltung die Möglichkeit, die verschiedenen Nutzerinteressen innerhalb des Wei- denpescher Tälchens zu berücksichtigen und sowohl für Erholungsuchende, Freizeitsportler und Hundebesitzer konfliktfreie Zonen zu schaffen? Antwort der Verwaltung: Die Grünfläche zwischen Rennbahnstraße und Friedrich-Karl-Straße wird offiziell unter der Bezeich- nung „Weidenpescher Park“ geführt. Hier gelten – ebenso wie in allen städtischen Grünanlagen – die Bestimmungen der Kölner Stadtordnung. Die alten Steintafeln mit den verschiedenen Verboten stammten noch aus einer Zeit, als die öffentli- chen Grünanlagen vorwiegend zum Flanieren und für erholsame Spaziergänge dienten, und man entsprechend gepflegte Anlagen erwartete. Schon seit vielen Jahren hat sich das Nutzungsverhalten erheblich gewandelt. Dementsprechend wurden auch die ordnungsbehördlichen Verordnungen ange- passt. So waren beispielsweise schon in der Grünflächenordnung von 1979 bereits Sport und Spiele wie Ballspiele oder Boule, Boccia, Frisbee, Drachensteigen und Ähnliches auf Wiesen von öffentli- chen Grünflächen insoweit erlaubt, als andere Personen hierdurch nicht gefährdet oder mehr als den Umständen nach unvermeidbar behindert oder die Anlagen sowie deren Anpflanzung und Ausstat- tung hierdurch nicht geschädigt werden können. Allerdings war damals noch das Grillen nur auf den als solchen eingerichteten Grillplätzen gestattet, 2 wozu es einer ausdrücklichen Erlaubnis der Stadt bedurfte. Die ab 2003 geltende Grünflächenord- nung hatte das Grillverbot dann aufgehoben und Grillen auf öffentlichen Grünflächen im Rahmen der Bestimmungen des Landes-Immissionsschutzgesetzes NRW erlaubt, soweit für andere Personen oder die Umgebung Brandgefahren oder erhebliche Belästigungen durch Rauch, Geruch oder Flug- asche nicht zu befürchten sind. Auch in der seit 2014 geltenden Kölner Stadtordnung besteht diese Erlaubnis weiter. Für Hunde dagegen gibt es seit Erlass des Landeshundegesetzes von 2003 besondere Einschrän- kungen, wonach diese ausschließlich auf ausgewiesenen Hundefreilaufflächen unangeleint laufen dürfen. Ansonsten sind sie in allen Grünanlagen anzuleinen. Hundekot musste schon immer von den Hundeführern entfernt werden, auch nach der jetzt geltenden Kölner Stadtordnung, siehe den ent- sprechenden Auszug aus der Kölner Stadtordnung in der Anlage Hundekot. Mittlerweile wird es den Tierhaltern sogar noch leichter gemacht, da die AWB an vielen Abfallbehältern Hundekot- Tütenspender angebracht haben. Löcher graben durch Hunde ist selbstverständlich auch nicht zuläs- sig, siehe Anlage Beschädigungsverbot. zu 1. Siehe die entsprechenden Auszüge aus der Kölner Stadtordnung in der Anlage Nutzungsre- geln zu 2. Der Ordnungsdienst des Amtes für öffentliche Ordnung kann mangels personeller Kapazitäten nicht ständig in allen Grünanlagen präsent sein, sondern lediglich sporadische Kontrollen durchführen oder auf aktuelle Beschwerden reagieren. Anlässlich einer schriftlichen Be- schwerde vom 16.06.2016 über Hunde und Hundekot auf dem Spielplatz im Bereich des Wei- denpescher Parks wurden in den Monaten Juni, Juli und August 2016 sowohl auf dem Spiel- platz als auch der benachbarten Grünanlage gezielte Kontrollen zu verschiedenen Uhrzeiten durchgeführt. Trotz der hohen Kontrolldichte wurden lediglich bei einer Kontrolle am 22.06.2016 um 11:50 Uhr in der Grünanlage insgesamt drei unangeleinte Hunde angetroffen. Bei allen weiteren Kontrollen konnten in den genannten Bereichen keine negativen Feststel- lungen im Sinne der Beschwerde getroffen werden. Aufgrund der Anfrage erneute Kontrollen veranlasst. Sobald mir Anfang der nächsten Woche Kontrollergebnisse vorliegen, werde ich Sie umgehend informieren. zu 3. Im Weidenpescher Park gibt es keine Hundefreilauffläche. Dieser Park hat eine Größe von insgesamt rund 21.000 m², darin ist der 1.240 m² große Spielplatz/ Bolzplatz enthalten. Wie auf dem beigefügten Luftbild ersichtlich, gibt es eine große zusammenhängende Wiesenflä- che, die von einem Spazierweg sowie Bäumen und Sträuchern umrahmt wird. Die Einrichtung einer Hundefreilauffläche auf der rund 7.800 m² großen Wiesenfläche lässt sich hier nicht rea- lisieren, da keine optischen Trennungsmerkmale vorhanden sind und es unvermeidbar wäre, dass Hunde über die durch Schilder markierten Grenzen laufen. Insbesondere die Nähe zum Kinderspielplatz, auf den kein Hund mitgeführt werden darf, würde zu Problemen führen. Kin- der, welche den Spielplatz aufsuchen wollen, könnten durch freilaufende Hunde verängstigt werden. Darüber hinaus darf auf Hundefreilaufflächen weder gespielt noch gegrillt werden, so- dass ein Großteil der Grünanlagen-Nutzer in ihren Freizeitaktivitäten stark eingeschränkt wür- de. Das Hundekot-Problem würde durch die Ausweisung einer Hundefreilauffläche auch nicht behoben. Dort ist es ebenso, wie auf allen städtischen Flächen verboten, die Hinterlassen- schaften nicht zu entfernen. Dennoch hält sich kaum ein Hundehalter daran. Die nächstgele- gene Hundefreilauffläche befindet sich in Mauenheim an der Merheimer Straße zwischen Mauenheimer Gürtel und Eckewartstraße etwa 500 m entfernt von der Kreuzung Rennbahn- straße/ Friedrich-Karl-Straße. 3
Weidenpesch-Übersichtskarte
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400m 300 200 100 0 1:10000 KölnGIS Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Erstellt am: 17.04.2018 Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/0 Vorlagen-Nummer 1242/2018 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 26.04.2018 Einrichtung einer Hundefreifläche im Stadtteil Weidenpesch - Antrag der SPD-Fraktion - AN/0518/2018 Antrag: Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die BV 5 fordert die Verwaltung auf, im Stadtteil Weidenpesch eine Hundefreilauffläche einzurichten. Begründung: Im Stadtteil Weidenpesch gibt es derzeit keine einzige legale Möglichkeit für Hundebesitzer, ihren Tieren Auslauf zu ermöglichen. Damit ist Weidenpesch der einzig Stadtteil im Stadtbezirk Nippes, der nicht über diese Möglichkeit verfügt. Mit der Einrichtung einer Freilauffläche soll auf für die Weiden- pescher dieses Möglichkeit geschaffen werden. Stellungnahme der Verwaltung: Anlass zur Einrichtung von Hundefreilaufflächen war das Inkrafttreten des Landeshundegesetzes (LHundG NRW) am 01.01.2003. Seitdem sind alle Hunde generell an geeigneten Leinen zu führen, eine Ausnahme von dieser Anleinpflicht besteht nur in besonders ausgewiesenen Hundeauslaufbe- reichen. Die Stadt Köln war dadurch gehalten, diese Freilaufzonen einzurichten. Das Amt für Land- schaftspflege und Grünflächen hatte daher geeignete Hundefreilaufflächen vorgeschlagen, die im Zusammenhang mit der neuen Grünflächenordnung zunächst den Bezirksvertretungen vorgestellt und mit Beschluss des Rates der Stadt Köln im März 2003 rechtsgültig wurden. Die Ausweisung von Freilaufflächen in den vorhandenen öffentlichen Grünanlagen im dicht besiedel- ten Stadtgebiet Köln gestaltete sich schwierig und konnte nur unter Abwägung der verschiedenen Interessenslagen in der Bevölkerung erfolgen. Hier besteht ein hohes Konfliktpotential zwischen Hun- dehaltern und sonstigen Nutzern von Grünflächen, die sich in ihrer eigenen Bewegungsfreiheit durch freilaufende Hunde beeinträchtigt oder gar gefährdet sehen. Hinzu kommt die häufig missbräuchliche Nutzung der Freilaufflächen als Hundetoilette, obwohl die Hundehalter selbstverständlich auch hier – wie in allen öffentlichen Grünanlagen – verpflichtet sind, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner zu entfernen. Generell ist es problematisch, es jedem Bürger mit und ohne Hund Recht zu machen, da den Tieren eine artgerechte Bewegungsfreiheit zugestanden werden muss. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat bei der Auswahl der Grünanlagen, in denen Hundefreilaufflächen eingerichtet wer- den mussten, darauf geachtet, dass den Menschen, die Angst vor unangeleinten Hunden haben, auch weiterhin genügend Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung im öffentlichen Grün zur Verfügung stehen. Naturgemäß kann nicht jedem Hundehalter eine Hundefreilauffläche in unmittelbarer Nähe zu seinem 2 Wohnsitz zur Verfügung gestellt werden, das würde auch der Zielsetzung des Landeshundegesetzes entgegen wirken, öffentliche Flächen sicherer zu machen. Im Stadtteil Weidenpesch gibt es nur sehr wenige und kleinflächige öffentliche Grünanlagen, siehe Anlage Weidenpesch-Übersichtskarte. Hier kann keine Fläche für den Hundefreilauf ausgewiesen werden ohne erhebliches Konfliktpotential mit den anderen Nutzern der Grünflächen zu schaffen, da auf Hundefreilaufflächen weder gespielt noch gegrillt werden darf. Die einzige relativ große Rasenflä- che befindet sich im Winkel zwischen Friedrich-Karl-Straße und Rennbahnstraße, das sogenannte Weidenpescher Tälchen. Hierzu war bereits 2016 eine Prüfung erfolgt, inwieweit sich dort eine Hundefreilauffläche einrichten lässt. Das Ergebnis war, dass der Bereich für eine Hundefreilauffläche denkbar ungeeignet ist, da keine optischen Trennungsmerkmale vorhanden sind und es unvermeidbar wäre, dass Hunde über die durch Schilder markierten Grenzen laufen. Insbesondere die Nähe zum Kinderspielplatz, auf den kein Hund mitgeführt werden darf, würde zu Problemen führen, siehe Punkt 3 der Session-Vorlage Nr. 4061/2016. Am Ginsterpfad befindet sich das Naturschutzgebiet „Am Ginsterpfad“ (N 13), das grundsätzlich nicht betreten werden darf. In dem geschätzten Landschaftsbestandteil LB 5.05 Brachflächen und Weiden beidseitig des Ginsterpfades, Weidenpesch ist es verboten, Hunde - ohne sie anzuleinen - frei laufen zu lassen in der Zeit vom 01.03. bis 15.07. eines jeden Jahres, sodass dort auch keine Hundefreilauf- fläche ausgewiesen werden kann. Hundehalter aus Weidenpesch müssen leider, wie auch beispielsweise im Stadtteil Ehrenfeld, Pesch oder Auweiler, wo ebenfalls mangels Grünflächen keine Hundefreilaufflächen eingerichtet werden konnten, die Hundefreilaufflächen der anliegenden Statteile nutzen, siehe Anlage Hundefreilaufflä- chen-Nippes. Der Antrag der SPD-Fraktion lässt sich wegen fehlender Grünanlagen mit entsprechender Größe nicht umsetzen.
Hundefreilaufflächen-Nippes.doc
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800m6004002000 1:20000 KölnGIS Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Erstellt am: 17.04.2018 Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (7)
- Merheimer Straße
- Friedrich-Karl-Straße
- Ginsterpfad
- Mauenheimer Gürtel
- Eckewartstraße
- Rennbahnstraße
- Im Winkel
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1242/2018
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 23.04.2018
- Erstellt
- 17.04.2018 14:20