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1242/2018

Einrichtung einer Hundefreifläche im Stadtteil Weidenpesch

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 23.04.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 26.04.2018

Session-Vorlage Nr. 4061/2016

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Weidenpesch-Übersichtskarte

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Hundefreilaufflächen-Nippes.doc

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Session-Vorlage Nr. 4061/2016

6665 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 4061/2016 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 08.12.2016 
 
Nutzung der Rasenfläche im Weidenpescher Tälchen 
AN/1956/2016 - Anfrage der SPD-Fraktion - 
Anfrage: 
 
Im Winkel zwischen Friedrich Karl Straße und Rennbahnstraße liegt das sogenannte Weidenpescher 
Tälchen. Hier befinden sich eine relativ große Rasenfläche und ein Kinderspielplatz. Hier standen in 
früheren Jahren Steintafeln, die anzeigten, dass das Betreten des Rasens verboten sei, Hunde fern-
zuhalten seien und Ballspiele nicht erlaubt sind. Heute wird die Wiese als Liegewiese, für Ballspiele, 
Federball und Frisbee genutzt. In erster Linie wird die Rasenfläche allerdings als Hundefreilauffläche 
genutzt und daraus ergeben sich Konflikte mit den anderen Nutzern. Die Wiesen komplett verkotet! 
Kontrollen finden laut Aussagen von Nutzern niemals oder ganz selten statt. Die Sporttreibenden be-
klagen sich zudem über tiefe Löcher im Rasen, in denen man sich leicht verletzen könne und die an-
geblich durch die buddelnden Hunde entstanden seien. 
 
1. Welche Art der Nutzung ist bei diesen Rasenflächen im Weidenpescher Tälchen vorgesehen 
bzw. erlaubt? 
2. Wird die Verwaltung sich zukünftig verstärkt um eine ordnungsgemäße Nutzung der Flächen 
im Weidenpescher Tälchen kümmern? 
3. Sieht die Verwaltung die Möglichkeit, die verschiedenen Nutzerinteressen innerhalb des Wei-
denpescher Tälchens zu berücksichtigen und sowohl für Erholungsuchende, Freizeitsportler 
und Hundebesitzer konfliktfreie Zonen zu schaffen? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Grünfläche zwischen Rennbahnstraße und Friedrich-Karl-Straße wird offiziell unter der Bezeich-
nung „Weidenpescher Park“ geführt. Hier gelten – ebenso wie in allen städtischen Grünanlagen – die 
Bestimmungen der Kölner Stadtordnung. 
 
Die alten Steintafeln mit den verschiedenen Verboten stammten noch aus einer Zeit, als die öffentli-
chen Grünanlagen vorwiegend zum Flanieren und für erholsame Spaziergänge dienten, und man 
entsprechend gepflegte Anlagen erwartete. Schon seit vielen Jahren hat sich das Nutzungsverhalten 
erheblich gewandelt. Dementsprechend wurden auch die ordnungsbehördlichen Verordnungen ange-
passt. So waren beispielsweise schon in der Grünflächenordnung von 1979 bereits Sport und Spiele 
wie Ballspiele oder Boule, Boccia, Frisbee, Drachensteigen und Ähnliches auf Wiesen von öffentli-
chen Grünflächen insoweit erlaubt, als andere Personen hierdurch nicht gefährdet oder mehr als den 
Umständen nach unvermeidbar behindert oder die Anlagen sowie deren Anpflanzung und Ausstat-
tung hierdurch nicht geschädigt werden können.  
 
Allerdings war damals noch das Grillen nur auf den als solchen eingerichteten Grillplätzen gestattet,

2 
 
wozu es einer ausdrücklichen Erlaubnis der Stadt bedurfte. Die ab 2003 geltende Grünflächenord-
nung hatte das Grillverbot dann aufgehoben und Grillen auf öffentlichen Grünflächen im Rahmen der 
Bestimmungen des Landes-Immissionsschutzgesetzes NRW erlaubt, soweit für andere Personen 
oder die Umgebung Brandgefahren oder erhebliche Belästigungen durch Rauch, Geruch oder Flug-
asche nicht zu befürchten sind. Auch in der seit 2014 geltenden Kölner Stadtordnung besteht diese 
Erlaubnis weiter.  
 
Für Hunde dagegen gibt es seit Erlass des Landeshundegesetzes von 2003 besondere Einschrän-
kungen, wonach diese ausschließlich auf ausgewiesenen Hundefreilaufflächen unangeleint laufen 
dürfen. Ansonsten sind sie in allen Grünanlagen anzuleinen. Hundekot musste schon immer von den 
Hundeführern entfernt werden, auch nach der jetzt geltenden Kölner Stadtordnung, siehe den ent-
sprechenden Auszug aus der Kölner Stadtordnung in der Anlage Hundekot. Mittlerweile wird es den 
Tierhaltern sogar noch leichter gemacht, da die AWB an vielen Abfallbehältern Hundekot-
Tütenspender angebracht haben. Löcher graben durch Hunde ist selbstverständlich auch nicht zuläs-
sig, siehe Anlage Beschädigungsverbot. 
 
zu 1. Siehe die entsprechenden Auszüge aus der Kölner Stadtordnung in der Anlage Nutzungsre-
geln 
zu 2. Der Ordnungsdienst des Amtes für öffentliche Ordnung kann mangels personeller Kapazitäten 
nicht ständig in allen Grünanlagen präsent sein, sondern lediglich sporadische Kontrollen 
durchführen oder auf aktuelle Beschwerden reagieren. Anlässlich einer schriftlichen Be-
schwerde vom 16.06.2016 über Hunde und Hundekot auf dem Spielplatz im Bereich des Wei-
denpescher Parks wurden in den Monaten Juni, Juli und August 2016 sowohl auf dem Spiel-
platz als auch der benachbarten Grünanlage gezielte Kontrollen zu verschiedenen Uhrzeiten 
durchgeführt. Trotz der hohen Kontrolldichte wurden lediglich bei einer Kontrolle am 
22.06.2016 um 11:50 Uhr in der Grünanlage insgesamt drei unangeleinte Hunde angetroffen. 
Bei allen weiteren Kontrollen konnten in den genannten Bereichen keine negativen Feststel-
lungen im Sinne der Beschwerde getroffen werden. Aufgrund der Anfrage erneute Kontrollen 
veranlasst. Sobald mir Anfang der nächsten Woche Kontrollergebnisse vorliegen, werde ich 
Sie umgehend informieren. 
zu 3. Im Weidenpescher Park gibt es keine Hundefreilauffläche. Dieser Park hat eine Größe von 
insgesamt rund 21.000 m², darin ist der 1.240 m² große Spielplatz/ Bolzplatz enthalten. Wie 
auf dem beigefügten Luftbild ersichtlich, gibt es eine große zusammenhängende Wiesenflä-
che, die von einem Spazierweg sowie Bäumen und Sträuchern umrahmt wird. Die Einrichtung 
einer Hundefreilauffläche auf der rund 7.800 m² großen Wiesenfläche lässt sich hier nicht rea-
lisieren, da keine optischen Trennungsmerkmale vorhanden sind und es unvermeidbar wäre, 
dass Hunde über die durch Schilder markierten Grenzen laufen. Insbesondere die Nähe zum 
Kinderspielplatz, auf den kein Hund mitgeführt werden darf, würde zu Problemen führen. Kin-
der, welche den Spielplatz aufsuchen wollen, könnten durch freilaufende Hunde verängstigt 
werden. Darüber hinaus darf auf Hundefreilaufflächen weder gespielt noch gegrillt werden, so-
dass ein Großteil der Grünanlagen-Nutzer in ihren Freizeitaktivitäten stark eingeschränkt wür-
de. Das Hundekot-Problem würde durch die Ausweisung einer Hundefreilauffläche auch nicht 
behoben. Dort ist es ebenso, wie auf allen städtischen Flächen verboten, die Hinterlassen-
schaften nicht zu entfernen. Dennoch hält sich kaum ein Hundehalter daran. Die nächstgele-
gene Hundefreilauffläche befindet sich in Mauenheim an der Merheimer Straße zwischen 
Mauenheimer Gürtel und Eckewartstraße etwa 500 m entfernt von der Kreuzung Rennbahn-
straße/ Friedrich-Karl-Straße.

3

Weidenpesch-Übersichtskarte

375 Zeichen

400m 300 200 100 0 1:10000 
KölnGIS 
Herausgeber: 
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Erstellt am: 17.04.2018 
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. 
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. 
Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

4859 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 1242/2018 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 26.04.2018 
 
Einrichtung einer Hundefreifläche im Stadtteil Weidenpesch  
- Antrag der SPD-Fraktion - AN/0518/2018 
Antrag: 
 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
Die BV 5 fordert die Verwaltung auf, im Stadtteil Weidenpesch eine Hundefreilauffläche einzurichten. 
 
Begründung: 
Im Stadtteil Weidenpesch gibt es derzeit keine einzige legale Möglichkeit für Hundebesitzer, ihren 
Tieren Auslauf zu ermöglichen. Damit ist Weidenpesch der einzig Stadtteil im Stadtbezirk Nippes, der 
nicht über diese Möglichkeit verfügt. Mit der Einrichtung einer Freilauffläche soll auf für die Weiden-
pescher dieses Möglichkeit geschaffen werden. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Anlass zur Einrichtung von Hundefreilaufflächen war das Inkrafttreten des Landeshundegesetzes 
(LHundG NRW) am 01.01.2003. Seitdem sind alle Hunde generell an geeigneten Leinen zu führen, 
eine Ausnahme von dieser Anleinpflicht besteht nur in besonders ausgewiesenen Hundeauslaufbe-
reichen. Die Stadt Köln war dadurch gehalten, diese Freilaufzonen einzurichten. Das Amt für Land-
schaftspflege und Grünflächen hatte daher geeignete Hundefreilaufflächen vorgeschlagen, die im 
Zusammenhang mit der neuen Grünflächenordnung zunächst den Bezirksvertretungen vorgestellt 
und mit Beschluss des Rates der Stadt Köln im März 2003 rechtsgültig wurden.  
 
Die Ausweisung von Freilaufflächen in den vorhandenen öffentlichen Grünanlagen im dicht besiedel-
ten Stadtgebiet Köln gestaltete sich schwierig und konnte nur unter Abwägung der verschiedenen 
Interessenslagen in der Bevölkerung erfolgen. Hier besteht ein hohes Konfliktpotential zwischen Hun-
dehaltern und sonstigen Nutzern von Grünflächen, die sich in ihrer eigenen Bewegungsfreiheit durch 
freilaufende Hunde beeinträchtigt oder gar gefährdet sehen. Hinzu kommt die häufig missbräuchliche 
Nutzung der Freilaufflächen als Hundetoilette, obwohl die Hundehalter selbstverständlich auch hier – 
wie in allen öffentlichen Grünanlagen – verpflichtet sind, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner zu 
entfernen.  
 
Generell ist es problematisch, es jedem Bürger mit und ohne Hund Recht zu machen, da den Tieren 
eine artgerechte Bewegungsfreiheit zugestanden werden muss. Das Amt für Landschaftspflege und 
Grünflächen hat bei der Auswahl der Grünanlagen, in denen Hundefreilaufflächen eingerichtet wer-
den mussten, darauf geachtet, dass den Menschen, die Angst vor unangeleinten Hunden haben, 
auch weiterhin genügend Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung im öffentlichen Grün zur Verfügung 
stehen.  
 
Naturgemäß kann nicht jedem Hundehalter eine Hundefreilauffläche in unmittelbarer Nähe zu seinem

2 
 
Wohnsitz zur Verfügung gestellt werden, das würde auch der Zielsetzung des Landeshundegesetzes 
entgegen wirken, öffentliche Flächen sicherer zu machen. 
 
Im Stadtteil Weidenpesch gibt es nur sehr wenige und kleinflächige öffentliche Grünanlagen, siehe 
Anlage Weidenpesch-Übersichtskarte. Hier kann keine Fläche für den Hundefreilauf ausgewiesen 
werden ohne erhebliches Konfliktpotential mit den anderen Nutzern der Grünflächen zu schaffen, da 
auf Hundefreilaufflächen weder gespielt noch gegrillt werden darf. Die einzige relativ große Rasenflä-
che befindet sich im Winkel zwischen Friedrich-Karl-Straße und Rennbahnstraße, das sogenannte 
Weidenpescher Tälchen. 
 
Hierzu war bereits 2016 eine Prüfung erfolgt, inwieweit sich dort eine Hundefreilauffläche einrichten 
lässt. Das Ergebnis war, dass der Bereich für eine Hundefreilauffläche denkbar ungeeignet ist, da 
keine optischen Trennungsmerkmale vorhanden sind und es unvermeidbar wäre, dass Hunde über 
die durch Schilder markierten Grenzen laufen. Insbesondere die Nähe zum Kinderspielplatz, auf den 
kein Hund mitgeführt werden darf, würde zu Problemen führen, siehe Punkt 3 der Session-Vorlage 
Nr. 4061/2016. 
 
Am Ginsterpfad befindet sich das Naturschutzgebiet „Am Ginsterpfad“ (N 13), das grundsätzlich nicht 
betreten werden darf. In dem geschätzten Landschaftsbestandteil LB 5.05 Brachflächen und Weiden 
beidseitig des Ginsterpfades, Weidenpesch ist es verboten, Hunde - ohne sie anzuleinen - frei laufen 
zu lassen in der Zeit vom 01.03. bis 15.07. eines jeden Jahres, sodass dort auch keine Hundefreilauf-
fläche ausgewiesen werden kann. 
 
Hundehalter aus Weidenpesch müssen leider, wie auch beispielsweise im Stadtteil Ehrenfeld, Pesch 
oder Auweiler, wo ebenfalls mangels Grünflächen keine Hundefreilaufflächen eingerichtet werden 
konnten, die Hundefreilaufflächen der anliegenden Statteile nutzen, siehe Anlage Hundefreilaufflä-
chen-Nippes. 
 
Der Antrag der SPD-Fraktion lässt sich wegen fehlender Grünanlagen mit entsprechender Größe 
nicht umsetzen.

Hundefreilaufflächen-Nippes.doc

366 Zeichen

800m6004002000 1:20000
 KölnGIS
Herausgeber:
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Erstellt am: 17.04.2018
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich.
Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.

Beratungsverlauf (1)

26.04.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Merheimer Straße
  • Friedrich-Karl-Straße
  • Ginsterpfad
  • Mauenheimer Gürtel
  • Eckewartstraße
  • Rennbahnstraße
  • Im Winkel

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Details

Aktenzeichen
1242/2018
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
23.04.2018
Erstellt
17.04.2018 14:20