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2767/2021

Sachstandsbericht zur Bezirkssportanlage Poll

Beantwortung einer Anfrage (BV) 12.08.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 02.09.2021, TOP 10.2.10

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5297 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 2767/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.09.2021 
 
Sachstandsbericht zur Bezirkssportanlage Poll 
Auf Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz hat die Bezirksvertretung die Verwaltung 
beauftragt, die Ergebnisse zur Bezirkssportanlage Poll, Poller Wiese, vorzustellen. 
 
Die Bezirkssportanlage Poll, Poller Wiese, besteht aus insgesamt sechs Großspielfeldern und einem 
Kleinspielfeld sowie einem Umkleidehaus. In dem Gebäude sind neben Umkleide- und Sanitärräu-
men, Räume für das Pflegepersonal, ein Schulungs-/Jugendraum sowie zwei Wohnungen vorhanden. 
Die Wohnungen sind als ehemalige Dienstwohnung im Wege eines normalen Mietvertrages an Fami-
lienangehörige des ehemaligen Platzwartes unbefristet vermietet. 
 
Nach einer umfassenden Prüfung durch die städtische Gebäudewirtschaft wurden umfangreiche 
Mängel an dem Gebäude festgestellt, die nur im Rahmen einer tiefgehenden Sanierung behoben 
werden können. Die Anlagen in dem Gebäude sind insgesamt in einem schlechten Zustand, was ei-
nerseits auf das Alter der Anlage und andererseits auf das Nutzerverhalten zurückzuführen ist. 
 
Ein Großteil der festgestellten Mängel müssen kurzfristig umgesetzt werden, um Unfallgefahren zu 
beseitigen und weitere Schäden an der Bausubstanz zu verhindern. Ferner empfiehlt die Gebäude-
wirtschaft eine weitergehende Prüfung der Gebäudesubstanz. Insbesondere im Kellerbereich sind 
umfangreiche Wasserschäden und Schimmel zu sehen. In diesem Bereich ist eine weitergehende 
Begutachtung, insbesondere im Hinblick auf statische Fragestellungen, erforderlich. 
 
Bereits ohne eine weitere Begutachtung wurde festgestellt, dass in fast allen Bereichen Arbeiten not-
wendig sind. Beispielhaft sind zu erwähnen: 
 
 Erneuerung des Daches 
 Sanierung Außenputz 
 Sanierung der Treppen im Außenbereich 
 Türen (alle Eingangstüren, Innentüren zum großen Teil erneuerungsbedürftig) 
 Vollständige Erneuerung der Sanitäranlage 
 Erneuerung der Armaturen  
 Erneuerung der Fenster  
 Erneuerung der Deckenpaneele 
 Sanierung großer Fliesenbereiche 
 Erneuerung der Böden bzw. Bodenbeläge 
 Erneuerung der Elektroanlage inkl. Steckdosen, Schaltern und Unterverteilungen 
 Installation einer Sicherheitsbeschilderung 
 Instandsetzung der Wände im Innenbereich 
 
Nach ersten groben Kostenannahmen belaufen sich die Kosten für diese Maßnahmen auf mindes-
tens 520.000 €. Nach den Erfahrungen aus anderen Maßnahmen im Bestand ist jedoch mit einem

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noch unbekannten Aufschlag zu den geplanten Kosten aufgrund vorher nicht absehbaren Kosten zu 
rechnen. 
 
Ein barrierefreier Umbau des Gebäudes dürfte im Erdgeschoss noch möglich sein. Jedoch dürfte ein 
Umbau des Umkleidebereichs (1. OG) nur mit erheblichem Aufwand (sowohl baulich als auch finanzi-
ell) umsetzbar sein. Eine sportfremde Nutzung des Gebäudes oder von Teilen des Gebäudes ist nur 
möglich, wenn die sportliche Nutzung dahinter nicht zurücksteht. So ist eine separate Nutzung des 
Jugend-/Schulungsbereichs nicht ohne Weiteres bei gleichzeitiger Nutzung des Umkleidebereichs 
durch Sporttreibende denkbar.  
 
Es war bereits mal versucht worden, Teile der Anlage für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. 
Dabei sind jedoch umfangreiche Schäden an den geöffneten Bereichen entstanden, so dass diese 
Bereiche letztendlich nur noch für das Fahrpersonal der KVB zur Verfügung gestellt werden konnten. 
Eine unkontrollierte Nutzung durch die Öffentlichkeit kann nach den Erfahrungen in der Vergangen-
heit seitens der Verwaltung nicht empfohlen werden. Andernfalls ist dauerhaft ein wesentlich erhöhter 
Reparatur-/Sanierungsbedarf zu erwarten. 
 
Nach den bisherigen Veranschlagungen kommt eine Sanierung derzeit nur aus den veranschlagten 
Haushaltsansätzen zur Unterhaltung der städtischen Sportanlagen in Frage. Aufgrund der nur be-
grenzt verfügbaren Mittel, aus der alle Unterhaltungsmaßnahmen auf städtischen Sportanlage finan-
ziert werden, ist derzeit nicht absehbar, wann eine Finanzierung der gesamten Maßnahme möglich 
wäre. Eine Mittelbereitstellung aus dem Budget des Sportamtes erscheint derzeit nicht darstellbar. 
Aufgrund des Umfangs der Arbeiten ist noch zu prüfen, ob die Sanierung als investive Maßnahme 
anzusehen ist und im Rahmen der kommenden Haushaltsjahre zusätzlich Mittel angemeldet werden 
können. Dazu wäre eine Abstimmung mit der entsprechenden Fachabteilung der Kämmerei erforder-
lich. 
 
Eine zukünftige Nutzung der gesamten Anlage im Zusammenhang mit der Einrichtung eines „Sport-
Kiosk“ wird seitens der Verwaltung positiv bewertet. Das setzt jedoch eine zielgruppengerechte Her-
richtung des Gebäudes voraus.  
 
Im Hinblick auf die aktuelle Situation des Gebäudes und unter Berücksichtigung der Planungen zum 
Bereich des Deutzer Hafens ist die Überlegung aufgetaucht, inwieweit der Neubau eines entspre-
chenden Funktionsgebäudes an gleicher Stelle möglicherweise sinnvoller ist als die Generalinstand-
setzung des alten Gebäudes. Aufgrund fehlender Planungen zu diesem Thema vermag die Verwal-
tung eine entsprechende Überlegung zumindest aus finanzieller Hinsicht nicht abschließend zu be-
werten.

Beratungsverlauf (1)

02.09.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2767/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
12.08.2021
Erstellt
04.08.2021 11:39