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0356/2017

Abschluss eines 4-Jahres-Rahmenvertrages zur Beschaffung von Komponenten des digitalen Bündelfunks

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 19.09.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.11.2017, TOP 10.1

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Beschlussvorlage Rat

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Stellungnahme RPA

822 Zeichen

6.01.2017

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Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Komponenten des digitalen
Bündelfunks die Berufsfeuerwehr Köln
hier: Bedarfsprüfung

Voraussichtliche Auftragssumme: 1.904.000,00 EUR brutto/1.600.000,00 EUR netto

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen das Ergebnis der Bedarfsprüfung vom 08.11.2016 bestehen keine Bedenken (RPA-
Nr.: 142/23/10/17).

Es ist nachvollziehbar dargestellt, dass der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lie-
ferung von Komponenten des digitalen Bündelfunks sinnvoll ist und gegenüber einer Be-
schaffung mittels freihändiger Vergaben mit Einzelangebot eine Reduzierung des Verwal-
tungsaufwandes sowie eine Planungssicherheit hinsichtlich der Gerätetypen erreicht werden
kann.

Mit fr&ündlichen Grüßen

—_

Beschlussvorlage Rat

4295 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/37 
 
Vorlagen-Nummer 
 0356/2017 
Freigabedatum 
19.09.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Abschluss eines 4-Jahres-Rahmenvertrages zur Beschaffung von Komponenten des digitalen 
Bündelfunks 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln erkennt den dargestellten Bedarf der Verwaltung für den Abschluss eines 4-
Jahres-Rahmenvertrages zur Beschaffung von Komponenten des digitalen Bündelfunks für die Feu-
erwehr Köln in Höhe von 1.904.000,00 € brutto an. 
 
 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 06.11.2017 
Finanzausschuss 13.11.2017 
Rat 14.11.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1.089.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  815.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   18.200 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Mit Ratsbeschluss von September 2009 (Vorlage Nr. 2969/2009) wurde die Einführung des digitalen 
Bündelfunks bei der Feuerwehr Köln beschlossen. Die Einführung des Digitalfunks bei der Feuerwehr 
Köln und im Land NRW schreitet weiter voran. Dies bedingt, dass weitere Einsatzkräfte und Einsatz-
mittel der Feuerwehr Köln mit Digitalfunkgeräten ausgestattet werden müssen. Für die komplette Ein-
führung des Digitalfunks in den Bereichen Rettungsdienst sowie Brandschutz der Freiwilligen und 
Berufsfeuerwehr werden weitere Endgeräte des digitalen Bündelfunks und dessen Zubehör benötigt.  
 
Es ist beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über einen Zeitraum von vier Jahren abzuschließen, um die 
benötigten Komponenten bedarfsgerecht abrufen zu können. 
 
Unter dem Sammelbegriff Zubehör werden verschiedene Komponenten, die zum Betrieb eines End-
gerätes benötigt werden, subsumiert. Hierunter fallen beispielsweise Kabelbäume, für den Verbau 
von Endgeräten in ein Fahrzeug, Akkumulatoren für Handsprechfunkgeräte und deren Ladetechnik, 
abgesetzte Sprechgarnituren für Handsprechgeräte sowie die für den Betrieb eines Endgerätes not-
wendigen Lizenzen.  
 
Die ersten Beschaffungen aus dem Rahmenvertrag sollen im zweiten Halbjahr 2017 erfolgen. Die 
Beschaffung und Ausstattung der Feuerwehr erfolgt nicht schlagartig, sondern in einem Stufenkon-
zept. Nach derzeitigem Planungsstand verteilen sich die Abrufe wie folgt auf die 4-jährige Laufzeit: 
 
2017 (10 %: ca. 191.000,00 € brutto, hiervon ca. 82.000 € konsumtive Aufwendungen) 
2018 (35 %: ca. 666.000,00 € brutto, hiervon ca. 285.000 € konsumtive Aufwendungen) 
2019 (35 %: ca. 666.000,00 € brutto, hiervon ca. 285.000 € konsumtive Aufwendungen) 
2020 (20 %: ca. 381.000,00 € brutto, hiervon ca. 163.000 € konsumtive Aufwendungen) 
 
Die Finanzierung der Komponenten des digitalen Bündelfunks erfolgt aus veranschlagten Mitteln im 
Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst bei Teilfinanzplanzeile 9, Aus-

3 
zahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 3701-0212-0-0500, Ein-
führung Digitalfunk und aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0212, Brand- und Bevölke-
rungsschutz, Rettungsdienst bei Teilergebnisplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleis-
tungen. 
Die resultierenden jährlichen Folgeaufwendungen in Form von bilanziellen Abschreibungen werden 
ab dem Haushaltsjahr 2018 gestaffelt ergebniswirksam (2018: 18200 €, 2019: zusätzlich 63.500 €, 
2020 zusätzlich 63.500 € und 2021 zusätzlich 36.300 €) und wurden im Haushaltsplanentwurf 2018 
berücksichtigt. 
 
Das Rechnungsprüfungsamt hat am 24.01.2017 mit Aktenzeichen 142/23/10/17 dem Abschluss des 
4-Jahres-Rahmenvertrages für die Lieferung von Komponenten des digitalen Bündelfunks zuge-
stimmt. 
Die Stellungnahme ist als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt.

Beratungsverlauf (3)

06.11.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.11.2017 Finanzausschuss
TOP 12.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.11.2017 Rat
TOP 10.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0356/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
19.09.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27