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Abschluss eines 4-Jahres-Rahmenvertrages zur Beschaffung von Komponenten des digitalen Bündelfunks

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 0356/2017 vom 19.09.2017

Stand: Am 14.11.2017 im Rat ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/37 Vorlagen-Nummer 0356/2017 Freigabedatum 19.09.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Abschluss eines 4-Jahres-Rahmenvertrages zur Beschaffung von Komponenten des digitalen Bündelfunks Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln erkennt den dargestellten Bedarf der Verwaltung für den Abschluss eines 4- Jahres-Rahmenvertrages zur Beschaffung von Komponenten des digitalen Bündelfunks für die Feu- erwehr Köln in Höhe von 1.904.000,00 € brutto an. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 06.11.2017 Finanzausschuss 13.11.2017 Rat 14.11.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.089.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 815.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 18.200 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Mit Ratsbeschluss von September 2009 (Vorlage Nr. 2969/2009) wurde die Einführung des digitalen Bündelfunks bei der Feuerwehr Köln beschlossen. Die Einführung des Digitalfunks bei der Feuerwehr Köln und im Land NRW schreitet weiter voran. Dies bedingt, dass weitere Einsatzkräfte und Einsatz- mittel der Feuerwehr Köln mit Digitalfunkgeräten ausgestattet werden müssen. Für die komplette Ein- führung des Digitalfunks in den Bereichen Rettungsdienst sowie Brandschutz der Freiwilligen und Berufsfeuerwehr werden weitere Endgeräte des digitalen Bündelfunks und dessen Zubehör benötigt. Es ist beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über einen Zeitraum von vier Jahren abzuschließen, um die benötigten Komponenten bedarfsgerecht abrufen zu können. Unter dem Sammelbegriff Zubehör werden verschiedene Komponenten, die zum Betrieb eines End- gerätes benötigt werden, subsumiert. Hierunter fallen beispielsweise Kabelbäume, für den Verbau von Endgeräten in ein Fahrzeug, Akkumulatoren für Handsprechfunkgeräte und deren Ladetechnik, abgesetzte Sprechgarnituren für Handsprechgeräte sowie die für den Betrieb eines Endgerätes not- wendigen Lizenzen. Die ersten Beschaffungen aus dem Rahmenvertrag sollen im zweiten Halbjahr 2017 erfolgen. Die Beschaffung und Ausstattung der Feuerwehr erfolgt nicht schlagartig, sondern in einem Stufenkon- zept. Nach derzeitigem Planungsstand verteilen sich die Abrufe wie folgt auf die 4-jährige Laufzeit: 2017 (10 %: ca. 191.000,00 € brutto, hiervon ca. 82.000 € konsumtive Aufwendungen) 2018 (35 %: ca. 666.000,00 € brutto, hiervon ca. 285.000 € konsumtive Aufwendungen) 2019 (35 %: ca. 666.000,00 € brutto, hiervon ca. 285.000 € konsumtive Aufwendungen) 2020 (20 %: ca. 381.000,00 € brutto, hiervon ca. 163.000 € konsumtive Aufwendungen) Die Finanzierung der Komponenten des digitalen Bündelfunks erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst bei Teilfinanzplanzeile 9, Aus- 3 zahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 3701-0212-0-0500, Ein- führung Digitalfunk und aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0212, Brand- und Bevölke- rungsschutz, Rettungsdienst bei Teilergebnisplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleis- tungen. Die resultierenden jährlichen Folgeaufwendungen in Form von bilanziellen Abschreibungen werden ab dem Haushaltsjahr 2018 gestaffelt ergebniswirksam (2018: 18200 €, 2019: zusätzlich 63.500 €, 2020 zusätzlich 63.500 € und 2021 zusätzlich 36.300 €) und wurden im Haushaltsplanentwurf 2018 berücksichtigt. Das Rechnungsprüfungsamt hat am 24.01.2017 mit Aktenzeichen 142/23/10/17 dem Abschluss des 4-Jahres-Rahmenvertrages für die Lieferung von Komponenten des digitalen Bündelfunks zuge- stimmt. Die Stellungnahme ist als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt.
  • Stellungnahme RPA

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    6.01.2017 14 142 | re Köln gang 13 JAN au 13\ eistenin ee te 37 \% In ran Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Komponenten des digitalen Bündelfunks die Berufsfeuerwehr Köln hier: Bedarfsprüfung Voraussichtliche Auftragssumme: 1.904.000,00 EUR brutto/1.600.000,00 EUR netto Sehr geehrte Damen und Herren, gegen das Ergebnis der Bedarfsprüfung vom 08.11.2016 bestehen keine Bedenken (RPA- Nr.: 142/23/10/17). Es ist nachvollziehbar dargestellt, dass der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lie- ferung von Komponenten des digitalen Bündelfunks sinnvoll ist und gegenüber einer Be- schaffung mittels freihändiger Vergaben mit Einzelangebot eine Reduzierung des Verwal- tungsaufwandes sowie eine Planungssicherheit hinsichtlich der Gerätetypen erreicht werden kann. Mit fr&ündlichen Grüßen —_

Beratungsverlauf

  1. 06.11.2017

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 10.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 13.11.2017

    Finanzausschuss

    TOP 12.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  3. 14.11.2017 zuletzt

    Rat

    TOP 10.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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