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AN/1066/2025

Änderungsantrag zu Top 6.4.2 Köln Gestaltet Bodenbeläge, Fortschreibung des Gestaltungshandbuchs der Stadt Köln, Hier: Kölner Standards für Bodenbeläge

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 03.07.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.07.2025

Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates

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Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates

8448 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat  
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
 
An die Oberbürgermeisterin  
Frau Henriette Reker 
 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 03.07.2025 
 
AN/1066/2025 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 03.07.2025 
 
Änderungsantrag zu Top 6.4.2 
Köln Gestaltet Bodenbeläge, Fortschreibung des Gestaltungshandbuchs der Stadt 
Köln, Hier: Kölner Standards für Bodenbeläge 
 
Sehr geehrte Frau Reker, 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 6.4.2 auf die 
Tagesordnung der Sitzung des Rates am 03.07.2025 zu setzen: 
 
 
Beschluss: 
 
Der Rat schließt sich der Beschlussfassung des Verkehrsausschusses an.  
 
Ergänzend wird folgender Beschluss gefasst: 
 
1. Die Verwaltung beauftragt folgende Änderungen am Gestaltungshandbuch 
vorzunehmen: 
 
a. An gesicherten und ungesicherten Überquerungsstellen (D1, D2) wird 
grundsätzlich die „Doppelquerung mit differenzierter Bordhöhe“ verwendet. Das 
Bord mit 3 cm Kantenhöhe wird ersatzweise nur dann verwendet, wenn die 
räumlichen Gegebenheiten den Einbau der „Doppelquerung mit differenzierter 
Bordhöhe“ nicht zulassen. 
 
b. Bei Einmündungen, die als Überfahrt ausgebildet sind (D3), weist ein 
Bodenindikator (Rippe als Richtungsfeld in Laufrichtung) auf die

Einmündungssituation hin. Der Bodenindikator verläuft quer zur Gehrichtung 
zwischen Sicherheits- und Traufstreifen. 
 
c. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob das Kleinpflaster aus hellem 
Bodenbelag geeignet ist über lange Zeit einen Kontrast zu den Gehwegplatten 
sicherzustellen. 
 
d. Auf den Seiten 14 und 18 wird der folgende Satz gestrichen: „Der 
Fassadenbereich muss/sollte von jeglicher Ausstattung auch temporärer Natur 
freigehalten werden, um die Anforderungen an die Barrierefreiheit zu erfüllen.“ 
Stattdessen wird die Verwaltung beauftragt eine Regelung und Formulierung zu 
entwickeln, die eine Begrünung der Fassade sowie der Traufstreifen unter 
Einbeziehung der Anforderungen an die Barrierefreiheit ermöglicht.  
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt die Belange des Klimaschutzes, der 
Klimawandelfolgenanpassung und der Biodiversität in die „Kölner Standards für 
Bodenbeläge“ zu integrieren und diese den Ausschüssen zur Beschlussfassung 
schnellstmöglich wieder vorzulegen. Dabei sollen nach Möglichkeit Bodenbeläge für 
Parkplatzflächen berücksichtigt werden, deren Aufbau und Materialwahl die 
Anforderungen des Schwammstadt-Prinzips erfüllen. 
 
3. Die Gestaltung der „Kölner Sonderräume“ (siehe Kapitel 3.1 ff.) ist hinsichtlich der 
Barrierefreiheit mit dem Büro der Behindertenbeauftragten und den 
Behindertenverbänden abzustimmen. 
 
4. Das Gestaltungshandbuch ist nach Beschlussfassung und Überarbeitung in einem 
Gesamtdokument vorzulegen. Es muss deutlich werden, dass die Barrierefreiheit und 
Klimawandelfolgenanpassung verpflichtende und übergreifende Planungsziele für alle 
Bereiche ist. 
 
 
 
Begründung:  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss begrüßt die Ergänzung des Gestaltungshandbuchs, um 
den öffentlichen Raum klarer zu gestalten und zu ordnen. Gleichwohl kommen Aspekte der 
Barrierefreiheit und der Klimawandelfolgenanpassung bislang zu kurz. Daher wird die 
Verwaltung um eine Überarbeitung gebeten, die sich der Beschlussfassung des 
Verkehrsausschusses sowie der Empfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik anschließt.  
 
Zu 1a: 
Es müssen Vorkehrungen getroffen werden, die umfassend u. a. auch die Bedarfe von 
Menschen mit Mobilitätseinschränkungen berücksichtigen. 
Die geänderte Formulierung soll Planenden nur deutlicher vermitteln, dass die 
Doppelquerung der Standard ist, von dem nur bei unzureichenden räumlichen 
Gegebenheiten abgewichen wird. Eine solche Festlegung ist schon zwischen Verwaltung 
und Behindertenverbänden vereinbart worden. 
Die ‚Doppelquerung mit differenzierter Bordhöhe‘ erfüllt zwei Funktionen:

- Menschen mit Sehbehinderung haben eine klare taktile und kontrastreiche 
Orientierung im Bereich der 6-cm-Kante. 
- Menschen mit Mobilitätseinschränkung oder Menschen mit Kinderwagen oder 
rollbarem Lasten profitieren vom Bereich mit 0-cm-Kante. 
 
Zu 1b: 
Die Sicherheit sehbehinderter und blinder Menschen kann in möglicherweise gefährlichen 
Bereichen nur durch die entsprechende Verwendung von Bodenindikatoren gemäß DIN 
32984 gewährleistet werden. Sie signalisieren – unabhängig von Ortskenntnis – eine klare 
und wiedererkennbare Information. Der Bereich einer Einmündung, auf dem zu Fuß 
Gehende bevorrechtigt geführt werden, ist nur durch die Verwendung entsprechender 
Bodenindikatoren als eventuell unsicher erkennbar. Ein Kleinpflasterstreifen ist nicht 
ausreichend, da dieser grundsätzlich nur eine leitende Aufgabe – aber keine warnende 
Funktion – hat. 
 
Zu 1c: 
Bei der Umgestaltung des linksrheinischen Rheinufers wurden bereits Kleinpflastersteine aus 
hellem, gestrahltem Granit eingesetzt. Mittlerweile sind die Granitsteine deutlich dunkler 
geworden, sodass der Kontrast verloren gegangen ist. Vor dem stadtweiten Einsatz des 
Granitpflasters ist daher sicherzugehen, dass diese auch über ihre gesamte Lebensdauer 
den notwendigen Kontrast zu den Gehwegplatten bieten. 
 
Zu 1d und 2: 
Mit dem Fortschreiten des Klimawandels werden Klimafolgenanpassungen zunehmend 
dringend erforderlich. Damit Köln auch bei Hitze und Starkregen eine lebenswerte Stadt 
bleibt, müssen Klimaschutz und Klimaanpassung als Querschnittsthemen in allen Ämtern 
mitgedacht werden – auch bei der Gestaltung der Bodenbeläge.  
Maßnahmen wie die Begrünung der Fassaden und Traufstreifen, die Nutzung von 
wasserdurchlässigen Bodenbelägen und der Einsatz kreislauffähiger, heller Materialien 
sollten dabei nicht als Ausnahmen verstanden werden.  
Verwendet werden sollen dabei zum Beispiel wasserdurchlässige Pflastersteine, 
Rasengittersteine, Kiesstabilisierungssysteme oder vergleichbare Beläge. Außerdem soll die 
Integration von Unterbauten mit hohem Hohlraumanteil geprüft werden, die eine hohe 
Wasseraufnahme und -speicherung gewährleisten und bei Starkregenereignissen das 
Wasser zurückhalten, zeitverzögert abgeben, das Sickerwasser reinigen und eine 
schadstoffarme Versickerung ermöglichen. 
 
Zu 3: 
In Kölner Sonderräumen mit besonderer internationaler und/oder historischer Bedeutung 
(Kapitel 3 ff.) sollen die Flächen abweichend von den Regelungen zu „Kölner Straßen“ 
(Kapitel 1 ff.) und „Kölner Geschäftsstraßen“ (Kapitel 2 ff.) gestaltet werden. Damit die 
Barrierefreiheit im Sinne von Kapitel E des Gestaltungshandbuchs trotz Abweichung von 
Standards erreicht wird, ist eine enge Einbindung / Abstimmung mit dem Büro der 
Behindertenbeauftragten und den Behindertenverbänden als ‚Expert*innen in eigener Sache! 
Unumgänglich und notwendig.

Zu 4: 
Die aktuelle Ratsvorlage mit ihren Anlagen vermittelt zusammen mit der bisherigen Fassung 
des Gestaltungshandbuchs zum übergreifenden verpflichtenden Planungsziel der 
Barrierefreiheit ein unklares Bild. 
Die ‚Kölner Standards für Bodenbeläge‘ sollen dem Gestaltungshandbuch der Stadt Köln 
hinzugefügt werden. Das Gestaltungshandbuch muss als Ganzes in den Blick genommen 
werden und bei Ausschreibung, Wettbewerben, Planungen und Entscheidungen 
berücksichtigt werden. Barrierefreiheit gemäß Kapitel E muss immer als übergreifendes 
Planungsziel, das obligatorisch angewendet und umgesetzt werden muss, erkennbar sein. 
Eine Fragmentierung ist dabei hinderlich und kann zu unerwünschten Ergebnissen führen. 
Ein umfassendes Gesamtdokument hilft allen Beteiligten. 
Die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und Selbsthilfegruppen in der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik begrüßen grundsätzlich die Ausrichtung des 
Gestaltungshandbuchs der Stadt Köln. Seit der Beteiligung zur Erstellung des Handbuchs in 
der bisher gültigen Version, die 2017 vom Rat beschlossen wurde, war der ‚Arbeitskreis 
Barrierefreies Köln‘ (AKBK) nicht beteiligt. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. gez. gez. 
Lino Hammer 
GRÜNE- 
Fraktionsgeschäftsführer 
Niklas Kienitz 
CDU-
Fraktionsgeschäftsführer 
Thomas Breustedt  
SPD-
Fraktionsgeschäftsführer 
 
 
gez. 
 
 
gez. 
 
Michael Weisenstein  
Die LINKE- 
Fraktionsgeschäftsführer  
Lucas Sickmöller 
Volt-
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

03.07.2025 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1066/2025
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
03.07.2025
Erstellt
03.07.2025 13:33