AN/1066/2025
Änderungsantrag zu Top 6.4.2 Köln Gestaltet Bodenbeläge, Fortschreibung des Gestaltungshandbuchs der Stadt Köln, Hier: Kölner Standards für Bodenbeläge
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Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 03.07.2025 AN/1066/2025 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 03.07.2025 Änderungsantrag zu Top 6.4.2 Köln Gestaltet Bodenbeläge, Fortschreibung des Gestaltungshandbuchs der Stadt Köln, Hier: Kölner Standards für Bodenbeläge Sehr geehrte Frau Reker, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 6.4.2 auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 03.07.2025 zu setzen: Beschluss: Der Rat schließt sich der Beschlussfassung des Verkehrsausschusses an. Ergänzend wird folgender Beschluss gefasst: 1. Die Verwaltung beauftragt folgende Änderungen am Gestaltungshandbuch vorzunehmen: a. An gesicherten und ungesicherten Überquerungsstellen (D1, D2) wird grundsätzlich die „Doppelquerung mit differenzierter Bordhöhe“ verwendet. Das Bord mit 3 cm Kantenhöhe wird ersatzweise nur dann verwendet, wenn die räumlichen Gegebenheiten den Einbau der „Doppelquerung mit differenzierter Bordhöhe“ nicht zulassen. b. Bei Einmündungen, die als Überfahrt ausgebildet sind (D3), weist ein Bodenindikator (Rippe als Richtungsfeld in Laufrichtung) auf die Einmündungssituation hin. Der Bodenindikator verläuft quer zur Gehrichtung zwischen Sicherheits- und Traufstreifen. c. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob das Kleinpflaster aus hellem Bodenbelag geeignet ist über lange Zeit einen Kontrast zu den Gehwegplatten sicherzustellen. d. Auf den Seiten 14 und 18 wird der folgende Satz gestrichen: „Der Fassadenbereich muss/sollte von jeglicher Ausstattung auch temporärer Natur freigehalten werden, um die Anforderungen an die Barrierefreiheit zu erfüllen.“ Stattdessen wird die Verwaltung beauftragt eine Regelung und Formulierung zu entwickeln, die eine Begrünung der Fassade sowie der Traufstreifen unter Einbeziehung der Anforderungen an die Barrierefreiheit ermöglicht. 2. Die Verwaltung wird beauftragt die Belange des Klimaschutzes, der Klimawandelfolgenanpassung und der Biodiversität in die „Kölner Standards für Bodenbeläge“ zu integrieren und diese den Ausschüssen zur Beschlussfassung schnellstmöglich wieder vorzulegen. Dabei sollen nach Möglichkeit Bodenbeläge für Parkplatzflächen berücksichtigt werden, deren Aufbau und Materialwahl die Anforderungen des Schwammstadt-Prinzips erfüllen. 3. Die Gestaltung der „Kölner Sonderräume“ (siehe Kapitel 3.1 ff.) ist hinsichtlich der Barrierefreiheit mit dem Büro der Behindertenbeauftragten und den Behindertenverbänden abzustimmen. 4. Das Gestaltungshandbuch ist nach Beschlussfassung und Überarbeitung in einem Gesamtdokument vorzulegen. Es muss deutlich werden, dass die Barrierefreiheit und Klimawandelfolgenanpassung verpflichtende und übergreifende Planungsziele für alle Bereiche ist. Begründung: Der Stadtentwicklungsausschuss begrüßt die Ergänzung des Gestaltungshandbuchs, um den öffentlichen Raum klarer zu gestalten und zu ordnen. Gleichwohl kommen Aspekte der Barrierefreiheit und der Klimawandelfolgenanpassung bislang zu kurz. Daher wird die Verwaltung um eine Überarbeitung gebeten, die sich der Beschlussfassung des Verkehrsausschusses sowie der Empfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik anschließt. Zu 1a: Es müssen Vorkehrungen getroffen werden, die umfassend u. a. auch die Bedarfe von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen berücksichtigen. Die geänderte Formulierung soll Planenden nur deutlicher vermitteln, dass die Doppelquerung der Standard ist, von dem nur bei unzureichenden räumlichen Gegebenheiten abgewichen wird. Eine solche Festlegung ist schon zwischen Verwaltung und Behindertenverbänden vereinbart worden. Die ‚Doppelquerung mit differenzierter Bordhöhe‘ erfüllt zwei Funktionen: - Menschen mit Sehbehinderung haben eine klare taktile und kontrastreiche Orientierung im Bereich der 6-cm-Kante. - Menschen mit Mobilitätseinschränkung oder Menschen mit Kinderwagen oder rollbarem Lasten profitieren vom Bereich mit 0-cm-Kante. Zu 1b: Die Sicherheit sehbehinderter und blinder Menschen kann in möglicherweise gefährlichen Bereichen nur durch die entsprechende Verwendung von Bodenindikatoren gemäß DIN 32984 gewährleistet werden. Sie signalisieren – unabhängig von Ortskenntnis – eine klare und wiedererkennbare Information. Der Bereich einer Einmündung, auf dem zu Fuß Gehende bevorrechtigt geführt werden, ist nur durch die Verwendung entsprechender Bodenindikatoren als eventuell unsicher erkennbar. Ein Kleinpflasterstreifen ist nicht ausreichend, da dieser grundsätzlich nur eine leitende Aufgabe – aber keine warnende Funktion – hat. Zu 1c: Bei der Umgestaltung des linksrheinischen Rheinufers wurden bereits Kleinpflastersteine aus hellem, gestrahltem Granit eingesetzt. Mittlerweile sind die Granitsteine deutlich dunkler geworden, sodass der Kontrast verloren gegangen ist. Vor dem stadtweiten Einsatz des Granitpflasters ist daher sicherzugehen, dass diese auch über ihre gesamte Lebensdauer den notwendigen Kontrast zu den Gehwegplatten bieten. Zu 1d und 2: Mit dem Fortschreiten des Klimawandels werden Klimafolgenanpassungen zunehmend dringend erforderlich. Damit Köln auch bei Hitze und Starkregen eine lebenswerte Stadt bleibt, müssen Klimaschutz und Klimaanpassung als Querschnittsthemen in allen Ämtern mitgedacht werden – auch bei der Gestaltung der Bodenbeläge. Maßnahmen wie die Begrünung der Fassaden und Traufstreifen, die Nutzung von wasserdurchlässigen Bodenbelägen und der Einsatz kreislauffähiger, heller Materialien sollten dabei nicht als Ausnahmen verstanden werden. Verwendet werden sollen dabei zum Beispiel wasserdurchlässige Pflastersteine, Rasengittersteine, Kiesstabilisierungssysteme oder vergleichbare Beläge. Außerdem soll die Integration von Unterbauten mit hohem Hohlraumanteil geprüft werden, die eine hohe Wasseraufnahme und -speicherung gewährleisten und bei Starkregenereignissen das Wasser zurückhalten, zeitverzögert abgeben, das Sickerwasser reinigen und eine schadstoffarme Versickerung ermöglichen. Zu 3: In Kölner Sonderräumen mit besonderer internationaler und/oder historischer Bedeutung (Kapitel 3 ff.) sollen die Flächen abweichend von den Regelungen zu „Kölner Straßen“ (Kapitel 1 ff.) und „Kölner Geschäftsstraßen“ (Kapitel 2 ff.) gestaltet werden. Damit die Barrierefreiheit im Sinne von Kapitel E des Gestaltungshandbuchs trotz Abweichung von Standards erreicht wird, ist eine enge Einbindung / Abstimmung mit dem Büro der Behindertenbeauftragten und den Behindertenverbänden als ‚Expert*innen in eigener Sache! Unumgänglich und notwendig. Zu 4: Die aktuelle Ratsvorlage mit ihren Anlagen vermittelt zusammen mit der bisherigen Fassung des Gestaltungshandbuchs zum übergreifenden verpflichtenden Planungsziel der Barrierefreiheit ein unklares Bild. Die ‚Kölner Standards für Bodenbeläge‘ sollen dem Gestaltungshandbuch der Stadt Köln hinzugefügt werden. Das Gestaltungshandbuch muss als Ganzes in den Blick genommen werden und bei Ausschreibung, Wettbewerben, Planungen und Entscheidungen berücksichtigt werden. Barrierefreiheit gemäß Kapitel E muss immer als übergreifendes Planungsziel, das obligatorisch angewendet und umgesetzt werden muss, erkennbar sein. Eine Fragmentierung ist dabei hinderlich und kann zu unerwünschten Ergebnissen führen. Ein umfassendes Gesamtdokument hilft allen Beteiligten. Die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und Selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik begrüßen grundsätzlich die Ausrichtung des Gestaltungshandbuchs der Stadt Köln. Seit der Beteiligung zur Erstellung des Handbuchs in der bisher gültigen Version, die 2017 vom Rat beschlossen wurde, war der ‚Arbeitskreis Barrierefreies Köln‘ (AKBK) nicht beteiligt. Mit freundlichen Grüßen gez. gez. gez. Lino Hammer GRÜNE- Fraktionsgeschäftsführer Niklas Kienitz CDU- Fraktionsgeschäftsführer Thomas Breustedt SPD- Fraktionsgeschäftsführer gez. gez. Michael Weisenstein Die LINKE- Fraktionsgeschäftsführer Lucas Sickmöller Volt- Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1066/2025
- Typ
- Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
- Datum
- 03.07.2025
- Erstellt
- 03.07.2025 13:33