Verhinderung von möglicher Zweckentfremdung von Wohnraum in den Arbeiterhäusern an der Keupstraße / Holweider Straße in Köln-Mülheim
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/1413/2024 vom 22.10.2024
Stand: Am 04.11.2024 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) ungeändert beschlossen.
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Antrag 1 Verhinderung von Zweckentfremdung von Wohnraum in den ehemaligen Arbeiterhäusern an der Keupstraße Holweider Straße in Köln-Mülheim
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Herrn Bezirksbürgermeister Stadtbezirk Mülheim Norbert Fuchs Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker DIE LINKE. Fraktion in der BV Köln- Mülheim Bezirksrathaus Köln-Mülheim Wiener Platz 2a 51065 Köln Köln, den 21.10.2024 Antrag gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates Verhinderung von möglicher Zweckentfremdung von Wohnraum in den Arbeiterhäusern an der Keupstraße / Holweider Straße in Köln-Mülheim Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktion DIE LINKE. bittet Sie, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Köln-Mülheim zu setzen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Verwaltung, ein besonderes Augenmerk auf den Wohnraum im Bereich der Arbeiterhäuser an der Keupstraße / Holweider Straße in Köln- Mülheim zu haben und möglicher Zweckentfremdung entgegen zu wirken. Begründung: Wie der Kölner Stadtanzeiger am 08.10.2024 berichtete, hatte ein Vermieter einige Zeit zuvor 20 Mieter*innen der Arbeiterhäuser an der Keupstraße / Holweider Straße in Köln-Mülheim plötzlich die Heizung abgestellt, mitgeteilt, dass die Anlage bis auf Weiteres stillgelegt werde und den betroffenen Mieter*innen den Auszug empfohlen, da sie sich darauf einrichten müssten, dass die Wohnungen im Winter unbewohnbar sein würden. Schon jetzt ist eine Wohnung in den ehemaligen Arbeiterhäusern an der Keupstraße/ Holweider Straße seit Monaten nicht mehr bewohnt. Eine Neuvermietung scheint nicht gewollt zu sein. Zwei weitere Wohnungen werden bis zum Jahresende frei werden. Der Bedarf an bezahlbaren Wohnungen in Köln und gerade auch in Köln- Mülheim ist groß. Handlungen, die zu einer Zweckentfremdung von Wohnraum führen, sollen verhindert werden, weshalb die Stadt Köln in 2021 eine Wohnraumschutzsatzung verabschiedet hat. https://www.stadt- koeln.de/mediaasset/content/satzungen/satzung_zum_schutz_und_erhalt_von_wohn raum__wohnraumschutzsatzung__vom_30._juni_2021.pdf Scheinbar wird aufgrund der beschriebenen Situation, aber auch aufgrund von baulichen Missständen, wie starkem Schimmelbefall schon vom Amt für Wohnungswesen ermittelt. . Mit freundlichen Grüßen gez. Beate Hane-Knoll Nijat Bakis Fraktionsvorsitzende stellvertretender Fraktionsvorsitzender DIE LINKE. DIE LINKE.
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