AN/1413/2024
Verhinderung von möglicher Zweckentfremdung von Wohnraum in den Arbeiterhäusern an der Keupstraße / Holweider Straße in Köln-Mülheim
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Antrag 1 Verhinderung von Zweckentfremdung von Wohnraum in den ehemaligen Arbeiterhäusern an der Keupstraße Holweider Straße in Köln-Mülheim
2723 Zeichen
Herrn Bezirksbürgermeister
Stadtbezirk Mülheim
Norbert Fuchs
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
DIE LINKE. Fraktion
in der BV Köln- Mülheim
Bezirksrathaus Köln-Mülheim
Wiener Platz 2a
51065 Köln
Köln, den 21.10.2024
Antrag gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates
Verhinderung von möglicher Zweckentfremdung von Wohnraum in den
Arbeiterhäusern an der Keupstraße / Holweider Straße in Köln-Mülheim
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die Fraktion DIE LINKE. bittet Sie, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung
der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Köln-Mülheim zu setzen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Verwaltung, ein besonderes
Augenmerk auf den Wohnraum im Bereich der Arbeiterhäuser an der Keupstraße /
Holweider Straße in Köln- Mülheim zu haben und möglicher Zweckentfremdung
entgegen zu wirken.
Begründung:
Wie der Kölner Stadtanzeiger am 08.10.2024 berichtete, hatte ein Vermieter einige
Zeit zuvor 20 Mieter*innen der Arbeiterhäuser an der Keupstraße / Holweider Straße
in Köln-Mülheim plötzlich die Heizung abgestellt, mitgeteilt, dass die Anlage bis auf
Weiteres stillgelegt werde und den betroffenen Mieter*innen den Auszug empfohlen,
da sie sich darauf einrichten müssten, dass die Wohnungen im Winter unbewohnbar
sein würden.
Schon jetzt ist eine Wohnung in den ehemaligen Arbeiterhäusern an der Keupstraße/
Holweider Straße seit Monaten nicht mehr bewohnt. Eine Neuvermietung scheint
nicht gewollt zu sein. Zwei weitere Wohnungen werden bis zum Jahresende frei
werden. Der Bedarf an bezahlbaren Wohnungen in Köln und gerade auch in Köln-
Mülheim ist groß.
Handlungen, die zu einer Zweckentfremdung von Wohnraum führen, sollen
verhindert werden, weshalb die Stadt Köln in 2021 eine Wohnraumschutzsatzung
verabschiedet hat.
https://www.stadt-
koeln.de/mediaasset/content/satzungen/satzung_zum_schutz_und_erhalt_von_wohn
raum__wohnraumschutzsatzung__vom_30._juni_2021.pdf
Scheinbar wird aufgrund der beschriebenen Situation, aber auch aufgrund von
baulichen Missständen, wie starkem Schimmelbefall schon vom Amt für
Wohnungswesen ermittelt.
.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Beate Hane-Knoll Nijat Bakis
Fraktionsvorsitzende stellvertretender Fraktionsvorsitzender
DIE LINKE. DIE LINKE.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1413/2024
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 22.10.2024
- Erstellt
- 22.10.2024 08:57