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AN/1413/2024

Verhinderung von möglicher Zweckentfremdung von Wohnraum in den Arbeiterhäusern an der Keupstraße / Holweider Straße in Köln-Mülheim

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 22.10.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 04.11.2024, TOP 8.1.5

Antrag 1 Verhinderung von Zweckentfremdung von Wohnraum in den ehemaligen Arbeiterhäusern an der Keupstraße Holweider Straße in Köln-Mülheim

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Antrag 1 Verhinderung von Zweckentfremdung von Wohnraum in den ehemaligen Arbeiterhäusern an der Keupstraße Holweider Straße in Köln-Mülheim

2723 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Stadtbezirk Mülheim 
Norbert Fuchs 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
      DIE LINKE. Fraktion 
      in der BV Köln- Mülheim  
      Bezirksrathaus Köln-Mülheim 
      Wiener Platz 2a 
      51065 Köln  
 
 
 
                          Köln, den 21.10.2024 
 
 
 
   
Antrag gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates 
Verhinderung von möglicher Zweckentfremdung von Wohnraum in den  
Arbeiterhäusern an der Keupstraße / Holweider Straße in  Köln-Mülheim  
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Fraktion DIE LINKE. bittet Sie, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung 
der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Köln-Mülheim zu setzen. 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Verwaltung, ein besonderes 
Augenmerk auf den Wohnraum im Bereich der Arbeiterhäuser an der Keupstraße / 
Holweider Straße in Köln- Mülheim zu haben und möglicher Zweckentfremdung 
entgegen zu wirken.

Begründung: 
Wie der Kölner Stadtanzeiger am 08.10.2024 berichtete, hatte ein Vermieter einige 
Zeit zuvor 20 Mieter*innen der Arbeiterhäuser an der Keupstraße / Holweider Straße 
in Köln-Mülheim plötzlich die Heizung abgestellt, mitgeteilt, dass die Anlage bis auf 
Weiteres stillgelegt werde und den betroffenen Mieter*innen den Auszug empfohlen, 
da sie sich darauf einrichten müssten, dass die Wohnungen im Winter unbewohnbar 
sein würden. 
Schon jetzt ist eine Wohnung in den ehemaligen Arbeiterhäusern an der Keupstraße/ 
Holweider Straße seit Monaten nicht mehr bewohnt. Eine Neuvermietung scheint 
nicht gewollt zu sein. Zwei weitere Wohnungen werden bis zum Jahresende frei 
werden. Der Bedarf an bezahlbaren Wohnungen in Köln und gerade auch in Köln- 
Mülheim ist groß.                                                                                                         
Handlungen, die zu einer Zweckentfremdung von Wohnraum führen, sollen 
verhindert werden, weshalb die Stadt Köln in 2021 eine Wohnraumschutzsatzung 
verabschiedet hat. 
 
https://www.stadt-
koeln.de/mediaasset/content/satzungen/satzung_zum_schutz_und_erhalt_von_wohn
raum__wohnraumschutzsatzung__vom_30._juni_2021.pdf 
 
Scheinbar wird aufgrund der beschriebenen Situation, aber auch aufgrund von  
baulichen Missständen, wie starkem Schimmelbefall schon vom Amt für 
Wohnungswesen ermittelt.  
.  
 
Mit freundlichen Grüßen     
                                        
gez. Beate Hane-Knoll                                     Nijat Bakis 
Fraktionsvorsitzende                                               stellvertretender Fraktionsvorsitzender  
DIE LINKE.                                                              DIE LINKE.

Beratungsverlauf (1)

04.11.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 8.1.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1413/2024
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
22.10.2024
Erstellt
22.10.2024 08:57