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AN/1361/2018

Menschenrechte sind unteilbar

Gem. Dringlichkeitsantrag (CDU) 27.09.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.09.2018, TOP 3.1.10

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (CDU)

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (CDU)

4705 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Köln 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Ratsgruppe Bunt 
Ratsgruppe GUT 
 
 
 
An die Vorsitzende des Kölner Rates 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 27.09.2018 
 
AN/1361/2018 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 27.09.2018 
 
Menschenrechte sind unteilbar 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen und Gruppen bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag zur 
Beschlussfassung in die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 27. September 2018 au f-
zunehmen: 
 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt: 
 
Anlässlich des Besuchs des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan am 29. Septem-
ber 2018 in Köln aus Anlass der Eröffnung der Ditib-Moschee erklärt der Rat der Stadt Köln: 
 
Die politischen Entwicklungen in der Türkei betrachten wir seit längerem mit großer Sorge. 
Das Handeln der türkischen Regierung verletzt täglich die Menschenrechte. Meinungs- und 
Pressefreiheit sind eingeschränkt. Dies entspricht nicht den demokratischen Werten, für die 
der Kölner Rat und die Stadtgesellschaft stehen.  
 
Die Inhaftierung des Journalisten Adil Demirci, die Prozesse gegen die Akademiker für den 
Frieden, die in unserer Partnerstadt angeklagt sind, Urteile wie die im Fall des Kölners Sharo 
Garip, der inzwischen wieder in Köln lebt, oder die strafrechtliche Verfolgung des Kölner 
Schriftstellers Doğan Akhanlı stehen im unüberbrückbaren Widerspruch zu unseren Werten.  
Es ist unerträglich mit ansehen zu müssen, wie die „Samstags-Mütter“ seit über 700 Wochen 
in Istanbul dagegen aufbegehren, dass ihre Verwandten in den türkischen Gefängnissen 
verschwunden sind. Noch immer sind frei gewählte Kommunalpolitikerinnen und Kommunal-
politiker in Haft, wie die Bürgermeisterin von Diyarbakır, Frau Gültan Kişanak, die zu Köln 
gute Beziehungen pflegte. Wir fordern ihre Haftentlassung!

- 2 - 
 
Darüber hinaus sehen wir auch die Rolle der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Re-
ligion, Ditib, zunehmend kritisch. Die Ehrenfelder Moschee hatte das Potenzial, zu einem 
positiven Symbol für die Integration zu werden. Die mangelhafte Dialogbereitschaft und im-
mer stärker zutage tretende Abschottung der Ditib gegenüber der Stadtgesellschaft gefähr-
den diese Hoffnung. 
 
Am 10. Dezember 1996 hat der Rat der Stadt Köln die Städtepartnerschaft zwischen Istanbul 
und Köln beschlossen. Sie ist bis heute gelebtes Zeichen der Verbundenheit zwischen der 
Türkei und der Stadt Köln, in der über 98.000 Bürgerinnen und Bürger türkischer Herkunft 
leben. Am 15. März 1997 wurde die Partnerschaft zwischen Köln und Istanbul auch von Re-
cep Tayyip Erdogan, dem damaligen Oberbürgermeister von Istanbul, besiegelt. Es gibt seit 
jeher also eine enge Verbindung zwischen Köln und der Türkei. Wir setzen weiterhin auf ei-
nen regen kommunalpolitischen und bürgerschaftlichen Austausch! 
 
1996 hatte der damalige Oberbürgermeister der Stadt Köln, Dr. Norbert Burger, über die 
Städtepartnerschaft mit Istanbul gesagt, dass Köln einen kommunalen Beitrag zu den 
deutsch-türkischen Bemühungen um Frieden, Stabilität und europäische Integration leisten 
kann. Dies gilt auch heute, auch wenn der heutige Beitrag kein ungetrübter Austausch sein 
kann, sondern vielmehr ein kritischer Dialog über die Einhaltung von Menschenrechten und 
Rechtsstaatlichkeit sein muss.  Wenn der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan nun in 
unsere Stadt kommt, beziehen wir klar Position.  
 
Wir setzen den Ansichten und Taten des türkischen Präsidenten ein unmissverständliches 
Plädoyer für Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Toleranz, Meinungs- und Pressefreiheit 
entgegen und erwarten von der türkischen Regierung, dass sie zu rechtsstaatlichen und de-
mokratischen Prinzipien zurückkehrt und die Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit, Ver-
sammlungs- und Demonstrationsrechte wieder hergestellt. Die Verfolgung Andersdenkender 
und von Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder der Zugehörigkeit zu minoritären 
Volksgruppen oder Religionsgemeinschaften muss eingestellt werden. 
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Barbara Lübbecke   gez. Niklas Kienitz 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin  CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Jörg Frank    gez. Michael Weisenstein 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer  LINKE-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Ulrich Breite    gez. Thomas Hegenbarth 
FDP-Fraktionsgeschäftsführer  Ratsgruppe BUNT 
 
gez. Thor Zimmermann 
Ratsgruppe GUT

Beratungsverlauf (1)

27.09.2018 Rat
TOP 3.1.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/1361/2018
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag (CDU)
Datum
27.09.2018
Erstellt
27.09.2018 09:48