0322/2019
Beantwortung der Anfrage des Integrationsrates
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Müss Az Vorlagen-Nummer 04.02.2019 0322/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 12.03.2019 Ausschuss Kunst und Kultur 26.03.2019 Stadtentwicklungsausschuss 28.03.2019 Beantwortung von Anfragen aus früheren Sitzungen Beantwortung der Anfrage des Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn Keltek aus der Sitzung des Integrationsrates vom 21.01.2019 betr. Sachstand der Realisierung des NSU-Mahnmals in Köln – AN/1850/2018 Anfragetext Im Januar 2001 explodierte eine Bombe in der Kölner Probsteigasse und verletzte die Tochter des Ladeninhabers schwer. Im Juni 2004 explodierte eine Nagelbombe in der Kölner Keupstrasse und verletzte 22 Personen teilweise ebenfalls schwer. Jahrelang wurden seitens der Polizei und großer Teile der Öffentlichkeit die Opfer als mutmaßliche Täter verdächtigt. Im November 2011 wurde die rechtsextreme Terrorzelle NSU als Täter u.a. dieser beiden Anschläge enttarnt. Im Januar 2014 bat der Integrationsrat die Verwaltung um Prüfung und Vorlage geeigneter Vorschlä- ge für ein Denkmal zum Gedenken an die Opfer der Anschläge in der Probsteigasse und der Keup- straße – der Rat folgte dieser Bitte des Integrationsrates im Februar 2014. Im Dezember 2015 beschloss der Rat ein Werkstattverfahren zur Findung eines geeigneten Denkma- lentwurfs. 10 Monate später konnte unter Beteiligung der Anschlagsopfer und der IG-Keupstraße ein Kunstwettbewerb dem einstimmigen Votum für einen sehr überzeugen-den Siegerentwurf abge- schlossen werden. Die IG-Keupstraße äußerte im Zusammenhang mit einem Standort für das Mahn- mal sehr gute Gründe, warum dieses nur dann zukunftsgerichtet gegen den Rassismus wirken kann, wenn es, wie vom Künstler geplant, in unmittelbarer Nähe der Keupstraße aufgestellt wird. Seit diesem Zeitpunkt ist keine Weiterentwicklung zur konkreten Umsetzung des Denkmal-entwurfs erkennbar. Die Städte Nürnberg, Hamburg, München, Rostock, Dortmund, Kassel, Heilbronn haben zwischen Ende 2012 und Anfang 2014 längst Mahnmale für die zehn vom NSU in diesen Städten hingerichte- ten Menschen errichten lassen. In der Stadt Köln ist acht Jahre nach der Enttarnung des NSU immer noch nicht annähernd klar, wann und wo der Siegerentwurf jemals praktisch realisiert werden kann. Dies ist nicht nur eine Respektlo- sigkeit gegenüber den Kölner Opfern und ein fatales Signal an die Kölner migrantische Community, sondern auch eine vertane Chance, in ansprechender Weise gerade auch die junge Generation vor den Gefahren von Ausgrenzung und Rassismus zu warnen. Der Entwurf von Ulf Aminde mit seinen 2 interaktiven Möglichkeiten, gäbe gerade Schulklassen eine sehr gute Möglichkeit sich vor Ort zu in- formieren und im Kontakt mit den Menschen aus der Keupstraße Vorurteile zu hinterfragen und ab- zubauen. In der Beantwortung einer Anfrage aus dem Integrationsrat teilt die Verwaltung im Mai 2018 u.a. mit: Als Vorgabe der Auslobung zum städtebaulichen Werkstattverfahren bzgl. des Denkmals war seinerzeit formuliert worden: "Im Quartier soll später ein "Erinnerungsort" gestaltet werden, der auf das Bombenattentat in der Keupstraße im Jahr 2004 verweist. Dieser könnte beispielswei- se auf einem Platz- oder Freiraum an der Keupstraße eingerichtet werden, Standorte hierfür können vorgeschlagen werden. Für das Mahnmal selbst soll später ein eigener Wettbewerb durchgeführt werden" Eine konkrete Vorgabe zur Umsetzung am Standort an der Ecke Keup- straße/ Schanzen-straße ergebe sich aber aus dem städtebaulichen Werkstattverfahren nicht. Die Eigentümergemeinschaft wurde im Juli 2014 frühzeitig im Rahmen eines Anlieger- workshops auch zu einer möglichen Integration eines Mahnmals zu den NSU-Anschlägen be- teiligt worden. Als Abschlussempfehlung des städtebaulichen Werkstattverfahrens zum Grundstück an der Keupstraße/Schanzenstraße bzgl. des Denkmals war Folgendes formuliert worden: "Am Übergang zur Keupstraße, im Kreuzungsbereich mit der Schanzenstraße, soll der Entwurf räumlich mehr "Luft lassen". Ein Zurückrücken der Gebäudefront soll einen leichten Versatz in der Bauflucht erzeugen. Hier kann dann auch ein geeigneter Ort für das Mahnmal entstehen." Zu dieser Empfehlung aus dem Werkstattverfahren gebe es allerdings noch keine Ab- stimmung mit der Eigentümergemeinschaft. Der Siegerentwurf des städtebaulichen Werkstattverfahrens sieht einen Boulevard zwi-schen den zwei Baublöcken vor. Dieser Boulevard ist vom prämierten Planungsteam als Standort für das Denkmal vorgeschlagen worden. Die Verwaltung wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Gibt es zwischenzeitlich eine Abstimmung zwischen Stadt und Eigentümergemeinschaft bzgl. der Empfehlung aus dem städtebaulichen Werkstattverfahren zur Überarbeitung der Ecksituation Keup- straße/Schanzenstraße zur Realisierung des Denkmalentwurfs an dieser Stelle? 2. Gibt es alternative Überlegungen oder Abstimmungsgespräche zwischen Stadt und Ei- gentümergemeinschaft z.B. zu der vom Planungsteam der Eigentümergemeinschaft vor- geschlagenen Platzierung an der Keupstraße/Eingang Boulevard bei gleichzeitigem Abrücken der Gebäudeflucht, um eine Sichtbeziehung zwischen Anschlags- und Denkmalort sicherzustellen? 3. Ist seitens der Grundstückseigentümer bzw. der Vorhabenträger die Einleitung eines Be- bauungsplanverfahrens für den Bereich Keupstraße/Schanzenstraße geplant und wenn ja, wann ist mit der öffentlichen Bekanntgabe und Verabschiedung durch den Rat zu rechnen? 4. Werden die Opfer der Anschläge bzw. die IG-Keupstraße regelmäßig über den aktuellen Stand der Bemühungen zur Umsetzung des Denkmals durch die Verwaltung informiert? Wenn nein, hält die Verwaltung dies für sinnvoll bzw. was plant sie um hier einen Informationsfluss künftig sicherzustel- len? 5. Was plant die Verwaltung, um den Prozess einer zeitnahen Umsetzung des Mahnmalent-wurfes aktiv zu beschleunigen? Es wird gebeten die Beantwortung auch dem Ausschuss Kunst und Kultur sowie dem Stadtentwick- lungsausschuss vorzulegen. Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1. Es gibt keinerlei konkrete Bebauungsabsichten seitens der Eigentümer für das genannte Grundstück. 3 So lange die Eigentümer weder die Art der geplanten Nutzung noch das Maß benennen können, sind Gespräche über die konkrete Verortung des Denkmals auf dem Grundstück nicht zielführend. Die Verwaltung wird selbstverständlich das Ergebnis des Werkstattverfahrens und die veränderte Platzie- rung der Gebäudekörper zur Wahrung einer Sichtbeziehung vom Mahnmal zur Keupstraße in die Planungen für das Grundstück einbringen. Zu 2. s. Beantwortung zu Frage 1 Zu 3. im Moment ist keine Aussage möglich, ob ein Bebauungsplanverfahren für das Grundstück eingeleitet wird. Diese Aussage kann erst getroffen werden, wenn die konkreten Planungen für das Grundstück vorliegen. Zu 4. Die Verwaltung wird auf die Opfer der Anschläge bzw. die IG-Keupstraße zugehen, sobald sich die Planungen für das Grundstück konkretisieren. Zu 5. Der Standort des Mahnmals ist auf einem privaten Grundstück verortet, für das kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt. Der Gesetzgeber hat mit dem Baugebot (§ 176 BauGB) sowohl für Grund- stücke innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes als auch für Grundstücke von Ge- bieten innerhalb bebauter Ortsteile die rechtlichen Möglichkeiten geschaffen, einen Eigentümer zu verpflichten, sein Grundstück zu bebauen. Allerdings müssen besondere schwerwiegende städtebau- liche Gründe vorliegen, dieses Baugebot auszusprechen. Diese sind im vorliegenden Fall nicht zu erkennen. Die Verwaltung sieht allenfalls im Wege der Ausübung des Vorkaufsrechts die Möglichkeit, in das Eigentum des Grundstücks zu gelangen und anschließend die gewünschten Nutzungen zu realisie- ren. Derzeit gibt es aber keine Absichten der Eigentümer, das Grundstück zu veräußern. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0322/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 04.02.2019
- Erstellt
- 23.01.2019 13:52