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1598/2022

Beantwortung der Anfrage Versorgung Coronakranker in Altenpflegeheimen (AN/0808/2022)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 16.05.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 18.08.2022, TOP 10.1.3

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

9546 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer  16.05.2022 
 1598/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 17.05.2022 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.08.2022 
 
Beantwortung der Anfrage Versorgung Coronakranker in Altenpflegeheimen (AN/0808/2022) 
Mit Anfrage AN/0808/2022  vom 08.04.2022 stellt die Fraktion DIE LINKE folgende Fragen: 
 
1. Wie viele mit Corona infizierte Pflegeheimbewohner verstarben seit Beginn der Pandemie am 
Virus im Krankenhaus und wie viele in der Einrichtung, in der sie lebten? 
2. Wie viele der Bewohner*innen, die in ein Krankenhaus eingeliefert wurden, verstarben später 
zurückgekehrt in ihr Pflegeheim und wie viele überlebten? 
3. Wie viele Heimbewohner wurden wegen der Überlastung der Intensivstationen und/oder des 
Alters der Bewohner gar nicht erst in ein Krankenhaus eingeliefert? 
4. Gab es ausreichend Krankenpflege für die Erkrankten in den Heimen oder war die ohnehin 
dünne Personaldecke durch Erkrankungen des Personals noch dünner als sonst? 
5. Welche Ausrüstung stand in den Pflegeheimen zur Behandlung schwer erkrankter Personen 
zur Verfügung, z. B. zur Erleichterung der Atmung? 
 
 
Dazu teilt die Verwaltung folgendes mit: 
 
Die dem Gesundheitsamt vorliegenden Daten weisen darauf hin, dass die Patient*innen, welche in 
Pflegeheimen oftmals bereits mehrfach vorerkrankt sind und über ein gegenüber dem Durchschnitt 
deutlich schwächeres Immunsystem verfügen, überwiegend nach Einlieferung in ein Krankenhaus 
verstarben. Die Patient*innen wurden somit mehrheitlich nicht nur in einem Pflegeheim, sondern nach 
Beginn ihrer Erkrankung ebenfalls im Krankenhaus betreut. Für eine eingehendere Betrachtung der 
Sterblichkeit verweist das Gesundheitsamt auf die gesammelten Daten der WHO. Die anteilige Al-
terssterblichkeit der über 75-Jährigen in der deutschen Bevölkerung betrug im Jahre 2017 70,5% 
(siehe  https://www.who.int/data/mortality/country-profile). Die von Ihnen angegebenen „264 […] von 
548 Coronatoten […] im Altersheim“ liegen somit demografisch gesehen unterhalb der Alterssterb-
lichkeit vor der Corona-Pandemie. 
 
 
Zu 1 
Wie viele mit Corona infizierte Pflegeheimbewohner verstarben seit Beginn der Pandemie am 
Virus im Krankenhaus und wie viele in der Einrichtung, in der sie lebten?

2 
 
Von insgesamt 1032 Covid-assoziierten Todesfällen in Köln waren insgesamt 322 Pflegeheimbewoh-
ner*innen, davon verstarben 117 im Pflegeheim und 204 im Krankenhaus, bei einer Person liegt die-
se Angabe nicht vor. 
Stand: 12.04.2022 
 
Zu 2 
Wie viele der Bewohner*innen, die in ein Krankenhaus eingeliefert wurden, verstarben später 
zurückgekehrt in ihr Pflegeheim und wie viele überlebten? 
 
Insgesamt 3.312 Indexfälle konnten einer vollstationären Dauerpflegeeinrichtung zugeordnet werden. 
Davon hatten 339 einen Krankenhausaufenthalt und 75 davon sind aufgrund von Covid-19 verstorben 
 9 in der Pflegeeinrichtung, 66 im Krankenhaus. Aufgrund der dem Gesundheitsamt vorliegenden 
Daten überlebten voraussichtlich 264 Personen ihre Infektion (339 Krankenhausaufenthalte - 75 Ver-
storbene). Zum weiteren Überleben bzw. einem späteren Todeszeitpunkt ohne unmittelbaren Bezug 
zu der zurückliegenden SARS-COV-2-Infektion hat das Gesundheitsamt jedoch keine Kenntnisse.  
 
Stand: 12.04.2022 
 
Zu 3 
Wie viele Heimbewohner wurden wegen der Überlastung der Intensivstationen und/oder des 
Alters der Bewohner gar nicht erst in ein Krankenhaus eingeliefert? 
 
Die gesundheitliche Versorgung von Heimbewohner*innen während einer Covid-19-Infektion findet - 
wie bei allen Bürger*innen der Stadt Köln - primär durch die Hausärzt*innen statt.  
Diese prüfen die Notwendigkeit einer Krankenhauseinweisung unter Berücksichtigung aller Faktoren 
und halten i.d.R. Rücksprache mit den Angehörigen. Eine Überprüfung der Patient*innenakten durch 
das Gesundheitsamt erfolgt nicht, so dass das Gesundheitsamt hierüber keine Kenntnisse hat.  
In den Fällen, in welchen sich der Gesundheitszustand eines/einer mit Covid-19 infizierten Heimbe-
wohner*in kurzfristig verschlechtert, wird durch die jeweilige Pflegeeinrichtung ein Notruf abgesetzt. 
Nach Einschätzung durch das vor Ort eingesetzte medizinische Personal erfolgt bei Notwendigkeit 
eine notfallmäßige Krankenhauseinweisung. Die Entscheidungsgründe und die Situation im jeweiligen 
Fall werden dokumentiert und durch den Träger des Rettungsdienstes archiviert. Eine Prüfung der 
Einsatzberichte durch das Gesundheitsamt erfolgt nicht. 
Für Bewohner*innen, welche im Rahmen eines Rettungseinsatzes nicht in ein Krankenhaus einge-
wiesen wurden, erfolgt durch das Gesundheitsamt ein Follow-up. Auch hier sind dem Gesundheits-
amt keine Fälle bekannt, in welchen der Grund für die Nichteinlieferung fehlende Krankenhauskapazi-
täten waren.  
Das Gesundheitsamt der Stadt Köln steht mit allen Pflegeeinrichtungen im Stadtgebiet in engem Aus-
tausch. Dass Bewohner*innen trotz akuter vitaler Bedrohung zurückgelassen wurden, wurde von kei-
ner Einrichtung berichtet.  Ebenso berichtete keine Einrichtung, dass Bewohner*innen trotz akut be-
drohlichen Zustands von den Hausärzt*innen nicht ins Krankenhaus eingewiesen wurden. Insbeson-
dere bei einer nicht notfallmäßigen Krankenhauseinweisung besteht im Bedarfsfall auch die Möglich-
keit einer überörtlichen Verlegung. Diese wird ebenfalls nicht durch das Gesundheitsamt initiiert.

3 
 
 
Zu 4. 
Gab es ausreichend Krankenpflege für die Erkrankten in den Heimen oder war die ohnehin 
dünne Personaldecke durch Erkrankungen des Personals noch dünner als sonst? 
 
Die stationären Pflegeeinrichtungen in Köln sind überwiegend im Bereich der Altenpflege tätig, dort 
sind i.d.R. keine Krankenpflegekräfte beschäftigt.  
 
Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass Bewohner*innen mit akuter Allgemeinzustandsver-
schlechterung oder Symptomverschlechterung unabhängig von ihrer Genese auch in der Dauerpflege 
zur Abklärung und weiteren Behandlung ihrer Beschwerden in Kliniken eingewiesen werden können 
und sollen. So sind uns keine besonderen Vorkommnisse, bei der das Gesundheitsamt zur Unterstüt-
zung der Verlegung oder Versorgung angefragt wurde, bekannt. Obwohl die personelle Lage in den 
Kölner Pflegeeinrichtungen durch hohe Ausfälle stark angespannt war, konnte mit den zur Verfügung 
stehenden Mitteln wie z.B. dem Einsatz von Zeitarbeitskräften die Versorgung der Bewohner*innen 
nach Einschätzung des Gesundheitsamts sichergestellt werden.  
 
Zur Unterstützung der Kölner Pflegeeinrichtungen wurde im Gesundheitsamt gleich zu Beginn der 
Pandemie das sog. Interventionsteam für ambulante und stationäre Pflege- und Behinderteneinrich-
tungen eingerichtet. Das Team unterstützt vor Ort bei der Erkennung und Eingrenzung von Ausbrü-
chen, bietet Schulungen für Mitarbeitende im Ausbruchsgeschehen an und steht an sieben Tagen in 
der Woche für Rückfragen zur Verfügung. Viele Ausbrüche konnten so deutlich früher beendet wer-
den. Viele andere Teams unterstützen ebenfalls die Kölner Pflegeeinrichtungen. So ermöglicht der 
Einsatzabschnitt Biomonitoring der Feuerwehr Köln den Einrichtungen jederzeit kurzfristige Abstrich-
angebote und vermittelt bei Engpässen Schutzausrüstung aus dem Pandemielager der Stadt Köln.  
 
Bis einschließlich 30.06.2021 konnte darüber hinaus eine ersatzweise Unterbringung in einer Auswei-
chunterkunft angeboten werden. Wenn von einzelnen infizierten Personen aufgrund von Vorerkran-
kungen keine Isolation gegenüber nicht betroffenen Bewohner*innen eingehalten werden konnte oder 
wenn eine personelle Entlastung anders nicht zu erreichen war, konnten Bewohner*innen hier vo-
rübergehend untergebracht werden. 
 
Seit Beginn der Pandemie war lediglich eine Einrichtung gezwungen, eine Meldung zur Sicherstellung 
der pflegerischen Versorgung nach § 150 (1) SGB XI zu versenden. Dies geschah erst im Februar 
2022; die Situation konnte ohne eine Gefährdung von Bewohner*innen geklärt werden. 
 
Die im Vergleich zur Bundesebene geringere Covid-Sterberate in Köln (0,32 % im Vergleich zu 
0,57 %) führt das Gesundheitsamt u.a. darauf zurück, dass die Stadt Köln sich gleich zu Beginn der 
Pandemie auf den Schutz der vulnerablen Gruppen in den Pflegeeinrichtungen konzentriert hat. 
 
Zu 5 
Welche Ausrüstung stand in den Pflegeheimen zur Behandlung schwer erkrankter Personen 
zur Verfügung, z. B. zur Erleichterung der Atmung? 
 
Eine gesetzliche Anforderung an Altenpflegeeinrichtungen, medizinische Geräte zur Versorgung von 
Menschen mit Atemwegserkrankungen grundsätzlich bereit zu halten, besteht nicht.

4 
 
Sollte bei einzelnen Bewohner*innen eine außerklinische Versorgung durch zusätzliche medizinische 
Geräte (etwa Utensilien zur Sauerstoffgabe ohne Beatmung) erforderlich werden, kann dies durch 
den/die behandelnde*n Ärzt*in verordnet werden.  
 
Das Gesundheitsamt unterstützt die Pflegeeinrichtungen im Bedarfsfall unter anderem durch das Bi-
omonitoring, welches bei SARS-COV-2-Ausbruchsgeschehen seit dem Januar diesen Jahres auch 
mobil Pflegeheime anfuhr, um vor Ort eine ärztliche Einschätzung von Heimbewohner*innen vorzu-
nehmen. Die Projektpunkte umfassten eine ärztliche Evaluation (u.a. Erfassung von Sauerstoffsätti-
gung und Atemfrequenz, anamnestische Evaluation der Risikofaktoren) sowie eine Zusammenfas-
sung im Scoresystem Silent Hypoxemia Screening Score (SHSS). 
 
Eine außerklinische Beatmung erfolgt lediglich in Pflegeeinrichtungen der Intensivpflege. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (2)

17.05.2022 Gesundheitsausschuss
TOP 3.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.08.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 10.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1598/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
16.05.2022
Erstellt
10.05.2022 14:59