V/0014/2010
Einrichtung der Tempo-30-Zone nur im bebauten Bereich der Straße Haselstiege - Anregung gem. §24 GO NW Nr. 132/2009
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Anlage 1 Anregung
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Anregung Nr. 132/2009 Anregung Nr. 132/2009
Beschlussvorlage
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V/0014/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Einrichtung der Tempo-30-Zone nur im bebauten Bereich der Straße Haselstiege - Anregung gem. §24 GO NW Nr. 132/2009 Beratungsfolge 16.02.2010 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Straße Haselstiege in Sprakel wird nur im Abschnitt zwischen Sprakeler Straße und dem Ende der zusammenhängenden Wohnbebauung kurz vor der Brücke Aldruper Straße als Tempo-30-Zone eingerichtet. 2. Die Straße Haselstiege in Sprakel im weiteren Verlauf östlich der zusammenhängenden Wohnbebauung wird nicht als Tempo-30-Zone eingerichtet. 3. Die Anregung gem. § 24 GO NW Nr. 132/2009 ist damit erledigt. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Beschilderung Kosten in Höhe von 1.000,00€ und keine Folgekosten entstehen. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Aufwendungen Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen Teilergebnisplan (Zei- le) 13 Sonstige Sach- und Dienstleis- tungen 2010 1.000,00 Insgesamt: 1.000,00 Vorlagen-Nr.: V/0014/2010 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 11.01.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0014/2010 Begründung: Im o. g. Antrag wird unter Punkt 2 angeregt, in dem gesamten Abschnitt der Straße Haselstiege von der Sprakeler Straße bis hin zur Einmündung der Straße Im Aatal hinter dem Friedhofsgelän- de eine Tempo-30-Zone einzurichten, weil auf diesem Abschnitt zu schnell gefahren werde und ältere Menschen auf dem Weg zum Friedhof gefährdet seien. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone kann nur dann von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden, wenn die Voraussetzungen des § 45 Abs. 1b Nr. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) erfüllt sind. In der entsprechenden Verwaltungsvorschrift zur Zonengeschwindigkeitsverordnung ist festgelegt worden, welche Voraussetzungen für die Einrichtung einer Tempo-30-Zone erfüllt sein müssen. Grundsätzlich kommt die Einrichtung einer Tempo-30-Zone in Wohngebieten in Betracht. Der Bereich einer Tempo-30-Zone soll möglichst als städtebauliche Einheit erkennbar sein. Der Charakter der Straßen innerhalb der Zone soll so beschaffen sein, dass beim Kfz-Fahrer ein Zo- nenbewusstsein erzeugt wird. Diese Voraussetzungen für die Einrichtung einer Tempo-30-Zone treffen nur für den kurzen bebau- ten Abschnitt an der Sprakeler Straße zu. Von daher ist es sinnvoll und möglich, wie im Be- schlussvorschlag 1 formuliert, diesen Bereich als Tempo-30-Zone einzurichten. Im weiteren östlichen Verlauf der Haselstiege bis zum Friedhof handelt es sich um einen reinen Wirtschaftsweg. Hier ist keine Wohnbebauung mehr vorhanden. Für den gesamten Bereich der Haselstiege liegt demnach eine städtebauliche Einheit nicht vor. In dem unbebauten Bereich kann das Zonenbewusstsein beim Kfz-Fahrer nicht erwartet werden. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung einer Tempo-30-Zone liegen für diesen Teil der Straße Haselstiege demnach nicht vor. Es gibt zahlreiche Wirtschaftswege im Stadtgebiet Münsters, die ähnliche Merkmale aufweisen und die auch nicht als Tempo-30-Zone eingerichtet werden können. Insgesamt ist das Verkehrsaufkommen im Bereich Haselstiege als sehr gering zu bewerten. Es handelt sich überwiegend um Anliegerverkehr. Auch der Fußgängerverkehr ist gering. Die meisten Friedhofsbesucher aus Sprakel benutzen auf Grund der Entfernung des Friedhofs zum Ort ihr Kfz. Im Hinblick auf die Unfalllage haben sich in den letzten Jahren keine Änderungen ergeben. Es gibt keine Auffälligkeiten. Der letzte Unfall auf der Haselstiege ereignete sich nach den Unterlagen der Polizei im Jahr 2006 mit der Ursache Wenden auf der Straße. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anregung Nr. 132/2009
Anlage 2 Plan
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Anlage 2 Tempo-30-Zone Haselstiege Beginn und Ende der Tempo-30-Zone 61.42 Willmeroth 04.01.2010 Stadtplanung Verkehrsplanung Amt für Stadtentwicklung Nord
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Sprakeler Straße
- Aldruper Straße
- Haselstiege
- Im Aatal
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0014/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.01.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37