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V/0014/2010

Einrichtung der Tempo-30-Zone nur im bebauten Bereich der Straße Haselstiege - Anregung gem. §24 GO NW Nr. 132/2009

Vorlagen 12.01.2010

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 16.02.2010, TOP 5.1

Anlage 1 Anregung

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Beschlussvorlage

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Anlage 2 Plan

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Ansehen

Anlage 1 Anregung

44 Zeichen

Anregung Nr. 132/2009

Anregung Nr. 132/2009

Beschlussvorlage

4044 Zeichen

V/0014/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Einrichtung der Tempo-30-Zone nur im bebauten Bereich der Straße Haselstiege - Anregung 
gem. §24 GO NW Nr. 132/2009 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.02.2010 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Die Straße Haselstiege in Sprakel wird nur im Abschnitt zwischen Sprakeler Straße und 
dem Ende der zusammenhängenden Wohnbebauung kurz vor der Brücke Aldruper Straße 
als Tempo-30-Zone eingerichtet.  
2. Die Straße Haselstiege in Sprakel im weiteren Verlauf östlich der zusammenhängenden 
Wohnbebauung wird nicht als Tempo-30-Zone eingerichtet. 
3. Die Anregung gem. § 24 GO NW Nr. 132/2009 ist damit erledigt.  
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Beschilderung Kosten in Höhe von 1.000,00€ und 
keine Folgekosten entstehen. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 
Teilergebnisplan (Zei-
le) 
13 Sonstige Sach- und Dienstleis-
tungen 
2010 1.000,00  
Insgesamt: 1.000,00  
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0014/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.01.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0014/2010 
 
Begründung: 
 
Im o. g. Antrag wird unter Punkt 2 angeregt, in dem gesamten Abschnitt der Straße Haselstiege 
von der Sprakeler Straße bis hin zur Einmündung der Straße Im Aatal hinter dem Friedhofsgelän-
de eine Tempo-30-Zone einzurichten, weil auf diesem Abschnitt zu schnell gefahren werde und 
ältere Menschen auf dem Weg zum Friedhof gefährdet seien. 
 
Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone kann nur dann von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet 
werden, wenn die Voraussetzungen des § 45 Abs. 1b Nr. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) 
erfüllt sind. In der entsprechenden Verwaltungsvorschrift zur Zonengeschwindigkeitsverordnung ist 
festgelegt worden, welche Voraussetzungen für die Einrichtung einer Tempo-30-Zone erfüllt sein 
müssen. Grundsätzlich kommt die Einrichtung einer Tempo-30-Zone in Wohngebieten in Betracht. 
Der Bereich einer Tempo-30-Zone soll möglichst als städtebauliche Einheit erkennbar sein. Der 
Charakter der Straßen innerhalb der Zone soll so beschaffen sein, dass beim Kfz-Fahrer ein Zo-
nenbewusstsein erzeugt wird. 
 
Diese Voraussetzungen für die Einrichtung einer Tempo-30-Zone treffen nur für den kurzen bebau-
ten Abschnitt an der Sprakeler Straße zu. Von daher ist es sinnvoll und möglich, wie im Be-
schlussvorschlag 1 formuliert, diesen Bereich als Tempo-30-Zone einzurichten.  
Im weiteren östlichen Verlauf der Haselstiege bis zum Friedhof handelt es sich um einen reinen 
Wirtschaftsweg. Hier ist keine Wohnbebauung mehr vorhanden. Für den gesamten Bereich der 
Haselstiege liegt demnach eine städtebauliche Einheit nicht vor. In dem unbebauten Bereich kann 
das Zonenbewusstsein beim Kfz-Fahrer nicht erwartet werden. Die rechtlichen Voraussetzungen 
für die Einrichtung einer Tempo-30-Zone liegen für diesen Teil der Straße Haselstiege demnach 
nicht vor. Es gibt zahlreiche Wirtschaftswege im Stadtgebiet Münsters, die ähnliche Merkmale 
aufweisen und die auch nicht als Tempo-30-Zone eingerichtet werden können.  
 
Insgesamt ist das Verkehrsaufkommen im Bereich Haselstiege als sehr gering zu bewerten. Es 
handelt sich überwiegend um Anliegerverkehr. Auch der Fußgängerverkehr ist gering. Die meisten 
Friedhofsbesucher aus Sprakel benutzen auf Grund der Entfernung des Friedhofs zum Ort ihr Kfz. 
 
Im Hinblick auf die Unfalllage haben sich in den letzten Jahren keine Änderungen ergeben. Es gibt 
keine Auffälligkeiten. Der letzte Unfall auf der Haselstiege ereignete sich nach den Unterlagen der 
Polizei im Jahr 2006 mit der Ursache Wenden auf der Straße. 
 
 
gez. 
 
 
Schultheiß 
 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: Anregung Nr. 132/2009

Anlage 2 Plan

155 Zeichen

Anlage 2
Tempo-30-Zone Haselstiege
Beginn und Ende der Tempo-30-Zone
61.42 Willmeroth 04.01.2010 Stadtplanung
Verkehrsplanung
Amt für Stadtentwicklung
Nord

Beratungsverlauf (1)

16.02.2010 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Sprakeler Straße
  • Aldruper Straße
  • Haselstiege
  • Im Aatal

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0014/2010
Typ
Vorlagen
Datum
12.01.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37