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3360/2023

Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Roß-Belkner im Wirtschaftsausschuss vom 14.09.2023 (TOP 17.1) betreffend der Erschließung von Gewerbegebieten mit Versorgungsleitungen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 03.11.2023

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 16.11.2023, TOP 3.2

Auszug aus der Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 14.09.2023

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Auszug aus der Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 14.09.2023

996 Zeichen

Geschäftsführung  
Wirtschaftsausschuss 
Herr Oster 
Telefon:  (0221) 32488 
Fax:   (0221)  
E-Mail:  jan.oster@stadt-koeln.de 
Datum: 02.10.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 19. Sitzung des 
Wirtschaftsausschusses vom 14.09.2023 
öffentlich 
17 Mündliche Anfragen 
 
17.1 
 
RM Roß-Belkner nimmt Bezug auf das Thema Gewerbegebiete. Sie führt aus, dass 
Gewerbegebiete „erschlossen“ an die Gewerbetreibenden verkauft würden. Die Zu-
schreibung „erschlossen“ würde aber nur die Fertigstellung der Straße und des Kanals 
beinhalten. Versorgungsleitungen dagegen seien nicht vorhanden. Das Thema sei 
derzeit in den Gewerbegebieten „Immendorf“ und „Lind“ aktuell. Der Erstkäufer müsse 
sich nun selbst um alle Versorgungsangelegenheiten kümmern, was ein langwieriger 
und aufwendiger Prozess sei. Auch eine Löschwasserversorgung sei nicht gegeben. 
Sie bittet darum, dass hier eine Lösung gefunden werde, um diesen Prozess zu be-
schleunigen und die Gewerbetreibenden zu entlasten.

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

4908 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/230 
230/2 Sc 
Vorlagen-Nummer  03.11.2023 
 3360/2023 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Wirtschaftsausschuss 16.11.2023 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Roß-Belkner im 
Wirtschaftsausschuss vom 14.09.2023 (TOP 17.1) betreffend der Erschließung von 
Gewerbegebieten mit Versorgungsleitungen 
Mit Anfrage unter TOP 17.1 vom 14.09.2023 bittet RM Roß-Belkner im Wirtschaftsausschuss 
um eine Stellungnahme zu Fragen bezüglich der Erschließung von Gewerbegebieten mit Ver-
sorgungsleitungen. 
 
RM Roß-Belkner führt dazu aus, dass Grundstücke in Gewerbegebieten „erschlossen“ an die 
Gewerbetreibenden verkauft würden. Die Zuschreibung „erschlossen“ würde aber nur die Fer-
tigstellung der Straße und des Kanals beinhalten. Versorgungsleitungen dagegen seien nicht 
vorhanden. Das Thema sei in den Gewerbegebieten „Immendorf“ und „Lind“ aktuell. Der Erst-
käufer müsse sich nun selbst um alle Versorgungsangelegenheiten kümmern, was ein auf-
wendiger und langwieriger Prozess sei. Auch eine Löschwasserversorgung sei nicht gegeben. 
RM Roß-Belkner bittet darum, dass hier eine andere Lösung gefunden werde, um diesen Pro-
zess zu beschleunigen und die Gewerbetreibenden zu entlasten. 
 
Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: 
 
Bereits vor dem jeweiligen Grundstückserwerb werden alle Unternehmen frühzeitig über den 
Stand der Erschließungsmaßnahmen in den Gewerbegebieten informiert. Sowohl in den Erst-
gesprächen mit der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH als auch durch die Stadtver-
waltung im Rahmen des Kaufangebotes wird ihnen mitgeteilt, dass die Kanalbaumaßnahmen 
abgeschlossen sind und die Baustraße hergestellt ist. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass 
notwendige Verlegungen oder Neuherstellungen von Ver- und Entsorgungsanlagen durch die 
Käufer*innen auf eigene Kosten durchzuführen sind und die Planung frühzeitig mit den öffentli-
chen Ver- und Entsorgungsträgern abzustimmen ist, da diese immer erst dann tätig werden, 
wenn ein Versorgungsantrag vorliegt. Dazu unterstützt die KölnBusiness Wirtschaftsförde-
rungs-GmbH auch nach dem Grundstückskauf die entsprechenden Unternehmen und koordi-
niert im Rahmen der Vorabstimmungen zum Bauantrag -wie auch mit dem ersten Anschluss-
nehmer des Gewerbegebietes in Lind- Besprechungs- sowie Beratungstermine mit allen Betei-
ligten. 
Die RheinEnergie AG hat mitgeteilt, dass in Ersc hließungsgebieten, bei denen zum Herstel-
lungszeitpunkt der Kanäle und Straßen noch keine Netzanschlussanträge vorliegen, im Einzel-
fall zu prüfen ist, ob eine frühzeitige Verlegung von Versorgungsleitungen sinnvoll ist. Zu be-
rücksichtigen ist zum einen, dass der Zeitraum zwischen Verlegung der Trinkwassernetzleitung 
bis zu deren Nutzung durch die zukünftigen Anschlussnutzer nicht zu lange ist, da andernfalls 
Maßnahmen zur Vermeidung von Stagnation getroffen werden müssen. Zum anderen ist zu

2 
 
entscheiden, ob die zukünftigen Bedarfe (wird Gas und oder Fernwärme gefordert, welche An-
schlussleistungen für Strom sind vorzusehen) in ausreichendem Maße prognostiziert werden 
können. 
Grundsätzlich ist die RheinEnergie AG bemüht, den Zeitraum zwischen erfolgter Planvereinba-
rung, Beauftragung der ersten Netzanschlüsse im Gebiet und Inbetriebnahme der Versorgungs-
leitungen möglichst klein zu halten. Dabei ist es üblich, dass die*der Erstkäufer*in wie jeder 
Netzanschlussbegehrende seinen Bedarf über einen Netzanschlussantrag an die RheinEnergie 
AG mitteilt. Weiterhin unterstützt auch die RheinEnergie AG die Bauherren dabei gerne. 
 
Im konkreten Fall des Gewerbegebiets Westlich Linder Kreuz, Alte Blockstelle, musste eine 
umfangreiche Umplanung der Stromversorgung erfolgen, da der erste Anschlussnehmer, nicht 
wie ursprünglich erwartet einen Mittelspannungsanschluss angefragt hat, sondern auf einem 
Sonderanschluss in Niederspannung bestanden hat. Hierdurch bedurfte es einer neuen Plan-
vereinbarung, da der ursprünglich vorgesehene Trafostandort zu weit entfernt war und verscho-
ben werden musste. Eine frühzeitige Legung der Stromnetzleitungen und Stellung der Ortsnetz-
station, ohne Kenntnis der tatsächlich vom Anschlussnehmer geforderten Leistung und Span-
nungsebene, hätte zu erheblichen baulichen Änderungsarbeiten und zusätzlichen Kosten ge-
führt. 
 
Die Löschwasserversorgung im Gewerbegebiet „Lind“ ist im Übrigen gesichert, ebenso wie die 
Erschließung mit Versorgungsleitungen im Gewerbegebiet „Immendorf“. 
 
Insgesamt ist ohne Kenntnis der Bedarfe der Unternehmen eine Prognose und Vorplanung für 
die Versorgungsträger schwierig und würde bei Umplanungen hohen Aufwand und Kosten 
nach sich ziehen. Daher ist eine andere Praxis als das bereits durchgeführte Verfahren der 
frühzeitigen Beteiligung von Anschlussnehmer*in sowie der RheinEnergie AG nicht möglich. 
 
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (1)

16.11.2023 Wirtschaftsausschuss
TOP 3.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3360/2023
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
03.11.2023
Erstellt
19.10.2023 14:17