3360/2023
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Roß-Belkner im Wirtschaftsausschuss vom 14.09.2023 (TOP 17.1) betreffend der Erschließung von Gewerbegebieten mit Versorgungsleitungen
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Auszug aus der Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 14.09.2023
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Geschäftsführung Wirtschaftsausschuss Herr Oster Telefon: (0221) 32488 Fax: (0221) E-Mail: jan.oster@stadt-koeln.de Datum: 02.10.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 19. Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 14.09.2023 öffentlich 17 Mündliche Anfragen 17.1 RM Roß-Belkner nimmt Bezug auf das Thema Gewerbegebiete. Sie führt aus, dass Gewerbegebiete „erschlossen“ an die Gewerbetreibenden verkauft würden. Die Zu- schreibung „erschlossen“ würde aber nur die Fertigstellung der Straße und des Kanals beinhalten. Versorgungsleitungen dagegen seien nicht vorhanden. Das Thema sei derzeit in den Gewerbegebieten „Immendorf“ und „Lind“ aktuell. Der Erstkäufer müsse sich nun selbst um alle Versorgungsangelegenheiten kümmern, was ein langwieriger und aufwendiger Prozess sei. Auch eine Löschwasserversorgung sei nicht gegeben. Sie bittet darum, dass hier eine Lösung gefunden werde, um diesen Prozess zu be- schleunigen und die Gewerbetreibenden zu entlasten.
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/23/230 230/2 Sc Vorlagen-Nummer 03.11.2023 3360/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Wirtschaftsausschuss 16.11.2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Roß-Belkner im Wirtschaftsausschuss vom 14.09.2023 (TOP 17.1) betreffend der Erschließung von Gewerbegebieten mit Versorgungsleitungen Mit Anfrage unter TOP 17.1 vom 14.09.2023 bittet RM Roß-Belkner im Wirtschaftsausschuss um eine Stellungnahme zu Fragen bezüglich der Erschließung von Gewerbegebieten mit Ver- sorgungsleitungen. RM Roß-Belkner führt dazu aus, dass Grundstücke in Gewerbegebieten „erschlossen“ an die Gewerbetreibenden verkauft würden. Die Zuschreibung „erschlossen“ würde aber nur die Fer- tigstellung der Straße und des Kanals beinhalten. Versorgungsleitungen dagegen seien nicht vorhanden. Das Thema sei in den Gewerbegebieten „Immendorf“ und „Lind“ aktuell. Der Erst- käufer müsse sich nun selbst um alle Versorgungsangelegenheiten kümmern, was ein auf- wendiger und langwieriger Prozess sei. Auch eine Löschwasserversorgung sei nicht gegeben. RM Roß-Belkner bittet darum, dass hier eine andere Lösung gefunden werde, um diesen Pro- zess zu beschleunigen und die Gewerbetreibenden zu entlasten. Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: Bereits vor dem jeweiligen Grundstückserwerb werden alle Unternehmen frühzeitig über den Stand der Erschließungsmaßnahmen in den Gewerbegebieten informiert. Sowohl in den Erst- gesprächen mit der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH als auch durch die Stadtver- waltung im Rahmen des Kaufangebotes wird ihnen mitgeteilt, dass die Kanalbaumaßnahmen abgeschlossen sind und die Baustraße hergestellt ist. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass notwendige Verlegungen oder Neuherstellungen von Ver- und Entsorgungsanlagen durch die Käufer*innen auf eigene Kosten durchzuführen sind und die Planung frühzeitig mit den öffentli- chen Ver- und Entsorgungsträgern abzustimmen ist, da diese immer erst dann tätig werden, wenn ein Versorgungsantrag vorliegt. Dazu unterstützt die KölnBusiness Wirtschaftsförde- rungs-GmbH auch nach dem Grundstückskauf die entsprechenden Unternehmen und koordi- niert im Rahmen der Vorabstimmungen zum Bauantrag -wie auch mit dem ersten Anschluss- nehmer des Gewerbegebietes in Lind- Besprechungs- sowie Beratungstermine mit allen Betei- ligten. Die RheinEnergie AG hat mitgeteilt, dass in Ersc hließungsgebieten, bei denen zum Herstel- lungszeitpunkt der Kanäle und Straßen noch keine Netzanschlussanträge vorliegen, im Einzel- fall zu prüfen ist, ob eine frühzeitige Verlegung von Versorgungsleitungen sinnvoll ist. Zu be- rücksichtigen ist zum einen, dass der Zeitraum zwischen Verlegung der Trinkwassernetzleitung bis zu deren Nutzung durch die zukünftigen Anschlussnutzer nicht zu lange ist, da andernfalls Maßnahmen zur Vermeidung von Stagnation getroffen werden müssen. Zum anderen ist zu 2 entscheiden, ob die zukünftigen Bedarfe (wird Gas und oder Fernwärme gefordert, welche An- schlussleistungen für Strom sind vorzusehen) in ausreichendem Maße prognostiziert werden können. Grundsätzlich ist die RheinEnergie AG bemüht, den Zeitraum zwischen erfolgter Planvereinba- rung, Beauftragung der ersten Netzanschlüsse im Gebiet und Inbetriebnahme der Versorgungs- leitungen möglichst klein zu halten. Dabei ist es üblich, dass die*der Erstkäufer*in wie jeder Netzanschlussbegehrende seinen Bedarf über einen Netzanschlussantrag an die RheinEnergie AG mitteilt. Weiterhin unterstützt auch die RheinEnergie AG die Bauherren dabei gerne. Im konkreten Fall des Gewerbegebiets Westlich Linder Kreuz, Alte Blockstelle, musste eine umfangreiche Umplanung der Stromversorgung erfolgen, da der erste Anschlussnehmer, nicht wie ursprünglich erwartet einen Mittelspannungsanschluss angefragt hat, sondern auf einem Sonderanschluss in Niederspannung bestanden hat. Hierdurch bedurfte es einer neuen Plan- vereinbarung, da der ursprünglich vorgesehene Trafostandort zu weit entfernt war und verscho- ben werden musste. Eine frühzeitige Legung der Stromnetzleitungen und Stellung der Ortsnetz- station, ohne Kenntnis der tatsächlich vom Anschlussnehmer geforderten Leistung und Span- nungsebene, hätte zu erheblichen baulichen Änderungsarbeiten und zusätzlichen Kosten ge- führt. Die Löschwasserversorgung im Gewerbegebiet „Lind“ ist im Übrigen gesichert, ebenso wie die Erschließung mit Versorgungsleitungen im Gewerbegebiet „Immendorf“. Insgesamt ist ohne Kenntnis der Bedarfe der Unternehmen eine Prognose und Vorplanung für die Versorgungsträger schwierig und würde bei Umplanungen hohen Aufwand und Kosten nach sich ziehen. Daher ist eine andere Praxis als das bereits durchgeführte Verfahren der frühzeitigen Beteiligung von Anschlussnehmer*in sowie der RheinEnergie AG nicht möglich. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3360/2023
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 03.11.2023
- Erstellt
- 19.10.2023 14:17