0427/2017
Schutz von Kindern jugendamtsbekannter Eltern, die illegale Drogen konsumieren, bzw. sich in Substitutionsbehandlung befinden
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2468 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/511/10 Vorlagen-Nummer 13.02.2017 0427/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 14.03.2017 Schutz von Kindern jugendamtsbekannter Eltern, die illegale Drogen konsumieren, bzw. sich in Substitutionsbehandlung befinden 0051/2017 In der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 24.01.2017 wurde die Frage gestellt, welche Kriterien für eine Haaranalyse zugrunde gelegt werden und welche Gründe für den Sprung von 49 Familien auf 384 jugendamtsbekannten Familien, in denen sich Eltern in Substituti- onsbehandlung befinden innerhalb von 4 Jahren vorliegen. Die Verwaltung antwortet wie folgt: Die Durchführung von Haaranalysen bei Kindern von Eltern, die sich in Substitutionsbehand- lung befinden, erfolgte insbesondere im Jahr 2012 infolge der öffentlichen Berichterstattung über die Ergebnisse von Haaruntersuchungen bei Kindern in Bremen. Die Auswahl der Kin- der erfolgte bei sehr konkreten Hinweisen auf Beikonsum der Eltern oder bei Eltern, deren Substitutionsbehandlung über das sog. Take-Home erfolgte und die Vermutung bestand, dass deren Kinder beabsichtigt oder unbeabsichtigt mit der Ersatzdroge in Berührung kamen. Über die Ergebnisse der damalig durchgeführten Untersuchungen wurden der Jugendhil- feausschuss und der Gesundheitsausschuss im Juni 2012 unterrichtet. In den darauffolgenden Jahren und aktuell erfolgen Haaranalysen nicht mehr in dieser flä- chendeckenden Form, in der Regel reicht das Ergebnis eines Drogentests bei entsprechen- den Hinweisen auf Beikonsum, um entsprechende Maßnahmen zu veranlassen. Die Steigerung der Fallzahlen von 49 auf 384 jugendamtsbekannten Familien, in denen sich Eltern in Substitutionsbehandlung befinden, lässt sich zum einen damit erklären, dass die Anzahl der Familien mit dieser Problemstellung heute gesondert erhoben werden, um die Entwicklung in diesem Handlungsfeld stetig beobachten zu können. Zum anderen hat sich die engere Verzahnung zwischen Jugendhilfe und Gesundheitshilfe in diesem Bereich bewährt. Die bestehende Kooperationsvereinbarung zwischen Ärzten und anderen im Bereich der Suchtkrankenhilfe tätigen Fachkräfte und dem Jugendamt, trägt zu mehr Sensibilität und Handlungssicherheit bei und führt bei den einzelnen Akteuren dazu, das Jugendamt bei Verdachtsfällen frühzeitiger in Kenntnis zu setzen. Gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0427/2017
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 13.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27