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0427/2017

Schutz von Kindern jugendamtsbekannter Eltern, die illegale Drogen konsumieren, bzw. sich in Substitutionsbehandlung befinden

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 13.02.2017

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 14.03.2017, TOP 2.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2468 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/511/10 
 
Vorlagen-Nummer  13.02.2017 
 0427/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 14.03.2017 
 
Schutz von Kindern jugendamtsbekannter Eltern, die illegale Drogen konsumieren, bzw. sich 
in Substitutionsbehandlung befinden 
0051/2017 
In der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 24.01.2017 wurde die Frage gestellt, welche 
Kriterien für eine Haaranalyse zugrunde gelegt werden und welche Gründe für den Sprung 
von 49 Familien auf 384 jugendamtsbekannten Familien, in denen sich Eltern in Substituti-
onsbehandlung befinden innerhalb von 4 Jahren vorliegen. 
Die Verwaltung antwortet wie folgt:  
Die Durchführung von Haaranalysen bei Kindern von Eltern, die sich in Substitutionsbehand-
lung befinden, erfolgte insbesondere im Jahr 2012 infolge der öffentlichen Berichterstattung 
über die Ergebnisse von Haaruntersuchungen bei Kindern in Bremen. Die Auswahl der Kin-
der erfolgte bei sehr konkreten Hinweisen auf Beikonsum der Eltern oder bei Eltern, deren 
Substitutionsbehandlung über das sog. Take-Home erfolgte und die Vermutung bestand, 
dass deren Kinder beabsichtigt oder unbeabsichtigt mit der Ersatzdroge in Berührung kamen.  
Über die Ergebnisse der damalig durchgeführten Untersuchungen wurden der Jugendhil-
feausschuss und der Gesundheitsausschuss im Juni 2012 unterrichtet.  
In den darauffolgenden Jahren und aktuell erfolgen Haaranalysen nicht mehr in dieser flä-
chendeckenden Form, in der Regel reicht das Ergebnis eines Drogentests bei entsprechen-
den Hinweisen auf Beikonsum, um entsprechende Maßnahmen zu veranlassen.  
 
Die Steigerung der Fallzahlen von 49 auf 384 jugendamtsbekannten Familien, in denen sich 
Eltern in Substitutionsbehandlung befinden, lässt sich zum einen damit erklären, dass die 
Anzahl der Familien mit dieser Problemstellung heute gesondert erhoben werden, um die 
Entwicklung in diesem Handlungsfeld stetig beobachten zu können.  
Zum anderen hat sich die engere Verzahnung zwischen Jugendhilfe und Gesundheitshilfe in 
diesem Bereich bewährt. Die bestehende Kooperationsvereinbarung zwischen Ärzten und 
anderen im Bereich der Suchtkrankenhilfe tätigen Fachkräfte und dem Jugendamt, trägt zu 
mehr Sensibilität und Handlungssicherheit bei und führt bei den einzelnen Akteuren dazu, 
das Jugendamt bei Verdachtsfällen frühzeitiger in Kenntnis zu setzen.  
 
 
Gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (1)

14.03.2017 Gesundheitsausschuss
TOP 2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0427/2017
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
13.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27