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0193/2023

Zuweisung zur weiteren Unterstützung der Kommunen bei der Bewältigung Corona-bedingter Haushaltsbelastungen im Jahr 2022

Mitteilung Ausschuss 19.01.2023

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 06.02.2023, TOP 2.16

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3413 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/20/202 
 
Vorlagen-Nummer 19.01.2023 
 0193/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 06.02.2023 
 
Zuweisung zur weiteren Unterstützung der Kommunen bei der Bewältigung Corona-
bedingter Haushaltsbelastungen im Jahr 2022 
Der Stadt Köln wurden vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des 
Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) mit Bescheid vom 16.12.2022 29.351.248,96 € zuge-
wiesen. 
 
Das MHKBD führt hierzu aus: „Die COVID-19-Pandemie und die hiermit verbundenen wirt-
schaftlichen und finanziellen Folgen dauern im Jahr 2022 weltweit noch immer an. Auch die 
Haushalte der nordrhein-westfälischen Kommunen sind hierdurch weiterhin belastet. Vor die-
sem Hintergrund unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die Kommunen durch die Auszah-
lung von Corona-Hilfen in Höhe von weiteren 500 Millionen Euro, mit denen solche pande-
miebedingten Kosten gedeckt werden sollen, die bislang keine Berücksichtigung gefunden 
haben.  
 
Die Mittel werden den Gemeinden und Kreisen sowie der Städteregion Aachen ohne Antrag 
auf Grundlage ihrer Einwohnerrelationen in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses aus 
Gründen der Billigkeit gewährt. Maßgeblich ist die zum Stichtag 30. Juni 2022 vom Landesbe-
trieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) festgestellte Einwohnerzahl.  
 
Der Zuschuss beläuft sich für Gemeinden auf rd. 27,15 EUR je Einwohner. […] 
 
Die Verwendung der vorgenannten Mittel liegt im pflichtgemäßen Ermessen der empfangenen 
Gebietskörperschaften.“ 
 
Die in 2022 an die Stadt gezahlten Mittel kompensieren die entstandenen unmittelbaren sowie 
indirekten Corona-Belastungen und entlasten damit die Ergebnis- und Finanzrechnung des 
Haushaltes 2022. Ferner führt die Verwendung dazu, dass für die Corona-Belastungen in die-
ser Höhe und damit voraussichtlich insgesamt im Jahresabschluss 2022 keine Isolierung der 
Beträge und die Buchung der sog. Bilanzierungshilfe erforderlich ist.  
 
Im Haushaltsplan 2022 wurden die Corona-bedingten Belastungen mit 190,3 Mio. € prognos-
tiziert und nach den Regelungen des NKF-CIG ein entsprechender außerordentlicher Ertrag 
eingeplant. Durch den außerordentlichen Ertrag (Corona-Isolierung) verbesserte sich der Jah-
resfehlbetrag von -227,7 Mio. € auf -37,4 Mio. €. 
 
Nach aktuellem Kenntnisstand werden die Corona-Belastungen die geplante Größenordnung 
bei weitem nicht erreichen. Insbesondere durch die positive Entwicklung bei der Gewerbe-
steuer wird diesbezüglich keine Isolierung erfolgen.  
Bei den aktuellen Daten zu den voraussichtlichen Mindererträgen beim Gemeindeanteil der 
Einkommenssteuer sowie der auf den Corona Kontierungsobjekten gebuchten Aufwendungen

2 
 
ist aktuell davon auszugehen, dass die Corona-Hilfe des Landes die Corona-bedingten Be-
lastungen voraussichtlich nahezu decken wird, so dass insgesamt im Jahresabschluss 2022 
keine Bilanzierungshilfe gebildet werden muss. Eine tatsächliche Ergebnisverbesserung ge-
genüber dem Haushaltsplan 2022 wäre jedoch nur für den Fall gegeben, dass die Mittel die 
Corona-Belastungen der Stadt Köln wesentlich übersteigen. Hiervon ist nicht auszugehen. 
 
Eine belastbare Prognose des Jahresergebnisses 2022 ist jedoch wegen des noch nicht voll-
zogenen Buchungsschlusses sowie der sich daran anschließenden Jahresabschlussbuchun-
gen derzeit nicht möglich. 
 
Gez. Prof. Dr. Dörte Diemert

Beratungsverlauf (1)

06.02.2023 Finanzausschuss
TOP 2.16 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0193/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
19.01.2023
Erstellt
15.01.2023 16:26