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Zuweisung zur weiteren Unterstützung der Kommunen bei der Bewältigung Corona-bedingter Haushaltsbelastungen im Jahr 2022
Mitteilung Ausschuss 0193/2023 vom 19.01.2023
Stand: Am 06.02.2023 im Finanzausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle II/20/202 Vorlagen-Nummer 19.01.2023 0193/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 06.02.2023 Zuweisung zur weiteren Unterstützung der Kommunen bei der Bewältigung Corona- bedingter Haushaltsbelastungen im Jahr 2022 Der Stadt Köln wurden vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) mit Bescheid vom 16.12.2022 29.351.248,96 € zuge- wiesen. Das MHKBD führt hierzu aus: „Die COVID-19-Pandemie und die hiermit verbundenen wirt- schaftlichen und finanziellen Folgen dauern im Jahr 2022 weltweit noch immer an. Auch die Haushalte der nordrhein-westfälischen Kommunen sind hierdurch weiterhin belastet. Vor die- sem Hintergrund unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die Kommunen durch die Auszah- lung von Corona-Hilfen in Höhe von weiteren 500 Millionen Euro, mit denen solche pande- miebedingten Kosten gedeckt werden sollen, die bislang keine Berücksichtigung gefunden haben. Die Mittel werden den Gemeinden und Kreisen sowie der Städteregion Aachen ohne Antrag auf Grundlage ihrer Einwohnerrelationen in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses aus Gründen der Billigkeit gewährt. Maßgeblich ist die zum Stichtag 30. Juni 2022 vom Landesbe- trieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) festgestellte Einwohnerzahl. Der Zuschuss beläuft sich für Gemeinden auf rd. 27,15 EUR je Einwohner. […] Die Verwendung der vorgenannten Mittel liegt im pflichtgemäßen Ermessen der empfangenen Gebietskörperschaften.“ Die in 2022 an die Stadt gezahlten Mittel kompensieren die entstandenen unmittelbaren sowie indirekten Corona-Belastungen und entlasten damit die Ergebnis- und Finanzrechnung des Haushaltes 2022. Ferner führt die Verwendung dazu, dass für die Corona-Belastungen in die- ser Höhe und damit voraussichtlich insgesamt im Jahresabschluss 2022 keine Isolierung der Beträge und die Buchung der sog. Bilanzierungshilfe erforderlich ist. Im Haushaltsplan 2022 wurden die Corona-bedingten Belastungen mit 190,3 Mio. € prognos- tiziert und nach den Regelungen des NKF-CIG ein entsprechender außerordentlicher Ertrag eingeplant. Durch den außerordentlichen Ertrag (Corona-Isolierung) verbesserte sich der Jah- resfehlbetrag von -227,7 Mio. € auf -37,4 Mio. €. Nach aktuellem Kenntnisstand werden die Corona-Belastungen die geplante Größenordnung bei weitem nicht erreichen. Insbesondere durch die positive Entwicklung bei der Gewerbe- steuer wird diesbezüglich keine Isolierung erfolgen. Bei den aktuellen Daten zu den voraussichtlichen Mindererträgen beim Gemeindeanteil der Einkommenssteuer sowie der auf den Corona Kontierungsobjekten gebuchten Aufwendungen 2 ist aktuell davon auszugehen, dass die Corona-Hilfe des Landes die Corona-bedingten Be- lastungen voraussichtlich nahezu decken wird, so dass insgesamt im Jahresabschluss 2022 keine Bilanzierungshilfe gebildet werden muss. Eine tatsächliche Ergebnisverbesserung ge- genüber dem Haushaltsplan 2022 wäre jedoch nur für den Fall gegeben, dass die Mittel die Corona-Belastungen der Stadt Köln wesentlich übersteigen. Hiervon ist nicht auszugehen. Eine belastbare Prognose des Jahresergebnisses 2022 ist jedoch wegen des noch nicht voll- zogenen Buchungsschlusses sowie der sich daran anschließenden Jahresabschlussbuchun- gen derzeit nicht möglich. Gez. Prof. Dr. Dörte Diemert
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