1628/2020
Coronabedingte Auswirkungen auf die Unterbringungssituation der Geflüchteten
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Anlage 2 - Auszug BP - TOP 0.1 Coronabedingte Auswirkungen
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Geschäftsführung Integrationsrat Frau Arikan Telefon: (0221) 29725 Fax : (0221) E-Mail: Neslihan.Arikan@STADT-KOELN.DE Datum: 29.05.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Integrationsrates vom 26.05.2020 öffentlich Antrag „Coronabedingte Auswirkungen auf die Unterbringungssituation der Geflüchteten“ AN/0671/2020 Der Integrationsrat bittet den Rat die Verwaltung zu beauftragen 1. Angehörige der vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogruppen sowie vul- nerable Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, zeitnah in abgeschlos- sene Wohneinheiten unterzubringen und 2. gemeinsam mit dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen ein Konzept zu entwi- ckeln, um Gemeinschaftsunterkünfte perspektivisch aufzulösen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt bei vier Gegenstimmen und drei Enthaltungen
Anlage 1 - Antrag zu coronabedingten Auswirkungen
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Linke internationale Liste / Figen Maleki 26.5.2020 Eugen Litvinov Gemeinsames Köln / Nebil Bayrakcioglu Liste Birlik / Ali Esen An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Herrn Andreas Vetter Antrag gem. § 12 (Dringlichkeitsantrag) Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 26.05.2020 „Coronabedingte Auswirkungen auf die Unterbringungssituation der Geflüchteten“ AN/0671/2020 Beschluss: Der Integrationsrat bittet den Rat die Verwaltung zu beauftragen 1. Angehörige der vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogruppen sowie vulnerable Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, zeitnah in abgeschlossene Wohneinheiten unterzubringen und 2. gemeinsam mit dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen ein Konzept zu entwickeln, um Gemeinschaftsunterkünfte perspektivisch aufzulösen. Begründung: Besonders in Gemeinschaftsunterkünften ist das Risiko einer Virusinfektion sehr hoch. Das zeigen nicht nur deutschlandweite Meldungen über die Ausbreitung von SARS-CoV-2- Infektionen in großen Flüchtlingseinrichtungen. Nach einer aktuellen Studie der Universität Bielefeld könnten Abstandsgebot und Kontaktauflagen in Gemeinschaftsunterkünften kaum eingehalten werden. Räume mit Mehrfachbelegung, Gemeinschaftsküchen oder Kantinen, wenige Toiletten und Duschen für viele Bewohner*innen sind in der Pandemie hochproble- matische Lebensbedingungen. Auch in NRW sind bereits viele Infektionsfälle in Flüchtlingsunterkünften bekannt geworden. Die Regelungen der Coronaschutzverordnung NRW können dort nicht immer eingehalten werden. Infektionsschutz muss aber für alle gleichermaßen gelten. Die Coronakrise wird mindestens noch bis 2021 dauern. Insofern besteht akuter Handlungs- und Schutzbedarf insbesondere für Angehörige der Risikogruppen und vulnerable Personen. Sie müssen aus den Gemeinschaftsunterkünften herausgeholt und in abgeschlossene Wohneinheiten unter- gebracht werden. Perspektivisch sollten Gemeinschaftsunterkünfte nicht nur aus humanitä- ren Gründen, sondern auch aus Gründen des Infektionsschutzes aufgelöst werden. Begründung der Dringlichkeit: Die Angelegenheit ist aus o.g. Gründen von äußerster Dringlichkeit und duldet keinen Auf- schub. Mit freundlichen Grüßen Figen Maleki, Eugen Litvinov, Nebil Bayrakcioglu, Ali Esen
Anlage 3 - Auszug Hauptausschuss vom 13.7.2020
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Geschäftsführung Hauptausschuss Frau Piszczan Telefon: (0221) 221 26014 Fax: (0221) 221 26570 E-Mail: giulia.piszczan@stadt -koeln.de Datum: 17.07.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 51. Sitzung des Hauptausschusses vom 13.07.2020 öffentlich 5.1.4 Coronabedingte Auswirkungen auf die Unterbringungssituation der Geflüchteten 1628/2020 Änderungsantrag der SPD-Fraktion AN/0887/2020 Herr Joisten stellt den Änderungsantrag seiner Fraktion vor und verweist auf die an- gespannte Situation in der Unterkunft in der Herkulesstraße. Frau Heuser stellt die Position der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dar und weist darauf hin, dass etwa dreiviertel der geflüchteten Personen bereits in abgeschlosse- nen Wohneinheiten untergebracht seien. Frau Gärtner erläutert die Ansicht der CDU-Fraktion und lobt das Vorgehen der Ver- waltung. Frau Stahlhofen teilt die Ansicht der Fraktion Die Linke mit und spricht sich für den Änderungsantrag aus. I. Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion: Beschluss: Der Beschluss der Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung (1628/2020) wird wie folgt ersetzt: Der Hauptausschuss folgt der Bitte des Integrationsrates in dessen mit Mehrheit im Integrationsrat am 26.05.2020 beschlossenem Dringlichkeitsantrag „Coronabedingte Auswirkungen auf die Unterbringungssituation der Geflüchteten“ (AN/0671/2020) und beauftragt die Verwaltung: 1. Angehörige der vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogruppen sowie vul- nerable Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, zeitnah in abge- schlossenen Wohneinheiten unterzubringen und 2. gemeinsam mit dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen ein Konzept zu entwi- ckeln, um Gemeinschaftsunterkünfte perspektivisch aufzulösen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und Die Linke abgelehnt. II. Abstimmung über die Ursprungsvorlage: Beschluss: Der Hauptausschuss nimmt die Anregung des Integrationsrates vom 26.05.2020 zur Kenntnis. Ebenfalls nimmt er 1. die gängige Praxis, dass vom Robert-Koch-Institut definierte Risikogruppen sowie vulnerable Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, in Köln bereits adäquat untergebracht werden, und 2. dass die Verwaltung gemeinsam mit dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen das Konzept zu Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten aus dem Jahr 2004 überprüft und bei Bedarf unter rechtlichen, haushaltsbedingten, medizinischen, lokalen und integrativen Aspekten weiterentwickelt, zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion zugestimmt.
Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162/1 Vorlagen-Nummer 1628/2020 Freigabedatum 09.07.2020 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Genehmigung durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 5 GO NRW. Betreff Coronabedingte Auswirkungen auf die Unterbringungssituation der Geflüchteten Gremium Datum Zuständigkeit Hauptausschuss 13.07.2020 Entscheidung Rat 10.09.2020 Genehmigung (DE) Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeit der Behandlung im Hauptausschuss ist aufgrund der öffentlichen Diskussionen zu der aktuellen Corona-bedingten Situation gegeben. Eine spätere Behandlung in der Sitzung nach der Sommerpause würde dem derzeitigen öffentlichen Interesse nicht entsprechen. Beschluss: Der Hauptausschuss nimmt die Anregung des Integrationsrates vom 26.05.2020 zur Kenntnis. Ebenfalls nimmt er 1. die gängige Praxis, dass vom Robert-Koch-Institut definierte Risikogruppen sowie vulnerable Per- sonen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, in Köln bereits adäquat untergebracht werden, und 2. dass die Verwaltung gemeinsam mit dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen das Konzept zu Un- terbringung und Betreuung von Geflüchteten aus dem Jahr 2004 überprüft und bei Bedarf unter rechtlichen, haushaltsbedingten, medizinischen, lokalen und integrativen Aspekten weiterentwi- ckelt, zur Kenntnis. Beschluss des Rates: Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses. 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung I. Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung am 26.05.2020 den Dringlichkeitsantrag AN/0671/2020 „Coronabedingte Auswirkungen auf die Unterbringungssituation der Geflüchte- ten“ mehrheitlich wie folgt beschlossen: „Der Integrationsrat bittet den Rat, die Verwaltung zu beauftragen, 1. Angehörige der vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogruppen sowie vulnerable Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, zeitnah in abgeschlossene Wohneinheiten unterzubringen und 2. gemeinsam mit dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen ein Konzept zu entwickeln, um Gemein- schaftsunterkünfte perspektivisch aufzulösen.“ Die Anregung des Integrationsrats wird gemäß § 27 (8) Satz 3 Gemeindeordnung NRW dem Rat / alternativ dem Hauptausschuss vorgelegt. II. Stellungnahme der Verwaltung Der Beschlussvorschlag dieser Vorlage wurde gegenüber der Anregung des Integrationsrates abge- ändert, da die Verwaltung wesentliche Inhalte bereits umsetzt und eine umfassende Unterbringung in abgeschlossenen Wohneinheiten nicht den vom Rat am 20.07.2004 beschlossenen „Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln“ entspricht sowie aktuell und perspektivisch nicht möglich ist. zu 1.) Mit Beginn der Corona-Pandemie hat das Amt für Wohnungswesen seine Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete durch die neuen Einrichtungen Dürener Straße mit 14 Wohneinheiten und dem Erba- cher Weg mit 48 Wohneinheiten ausgebaut. Zusätzlich wurden zwei Standorte mit jeweils zehn Wohneinheiten für Quarantäne-Zwecke eingerichtet. Grundsätzlich verfolgt die Stadt Köln eine de- zentrale Unterbringungsstrategie für geflüchtete Menschen und nutzt keine „Sammelunterkünfte“ mehr, die beispielsweise vergleichbar sind mit den Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder. Bereits 76 Prozent der Geflüchteten sind in abgeschlossenen Wohneinheiten mit eigenem Bad und eigener Kü- che untergebracht. Die Aussage „Besonders in Gemeinschaftsunterkünften ist das Risiko einer Virusinfektion sehr hoch“ kann für städtische Unterkünfte in Köln nicht bestätigt werden. Im Zeitraum 01.04. - 31.05.2020 wur- den 852 Testungen an 586 Personen vorgenommen und davon waren 10 Ergebnisse positiv (1,7 %). Diese 10 Personen waren an 4 Standorten untergebracht; darunter auch an 2 Standorten mit abge- schlossenen Wohneinheiten. Das Amt für Wohnungswesen hat gemeinsam mit dem Gesundheitsamt ein umfassendes Maßnahmenpaket entwickelt und sehr erfolgreich praktiziert. Die Corona- Schutzverordnung NRW wird auch in der Notaufnahme Herkulesstraße beachtet. Eine Begehung durch das Gesundheitsamt hat zu keiner Beanstandung geführt. In einem aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 14.05.2020 wurde für die Herkulesstraße ausdrücklich festgestellt, dass diese den Anforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung einer Familie mit Kindern im 3 Rahmen des § 14 Abs.1 Ordnungsbehördengesetz (OBG) unter Beachtung des Gesundheitsschutzes gerecht wird und kein Anspruch auf eine anderweitige Unterbringung besteht (Az. 22 L 805/20). Eine Unterbringung in einer abgeschlossenen Wohneinheit wird grundsätzlich immer als adäquate Unterbringung angesehen. Abstandsregeln und Hygieneempfehlungen können aber auch in allen anderen Einrichtungen - wie z.B. der Notaufnahme in der Herkulesstraße - durch die dort unterge- brachten Personen eingehalten werden. Zu berücksichtigen ist, dass die Geflüchteten gegenüber dem Sozialen Dienst keine Auskunft über ihren Gesundheitszustand abgeben müssen. Dies erfolgt immer freiwillig (Art. 9 II DSGVO). Eine konkrete Einschätzung der Vulnerabilität ist daher für medizi- nische Laien nicht möglich. Gleichzeitig ist eine Versorgung aller als Risikogruppen einzustufenden Personen in abgeschlossenen Unterkünfte aufgrund der begrenzten Ressourcen nicht möglich. Den- noch hat der Soziale Dienst ein spezielles Verfahren entwickelt, um Risikogruppen des Robert-Koch- Instituts zu identifizieren und gegebenenfalls adäquat unterzubringen. Hierzu steht das Amt für Woh- nungswesen in ständigem Austausch mit dem Gesundheitsamt. Eine Verlegung von Personen aus Risikogruppen nach diesem Verfahren musste seit Beginn der Pandemie in weniger als zehn Fällen vorgenommen werden. Dies ist auch durch die Tatsache bedingt, dass besondere Vulnerabilität im Belegungsmanagement generell berücksichtigt wird, d.h. Geflüchtete mit gesundheitlichen Ein- schränkungen, schweren Erkrankungen, hohem Alter o.ä. bei der Belegung von abgeschlossenen Unterkunftseinheiten immer gesondert berücksichtigt werden. Die Forderung, Angehörige der vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogruppen sowie vulnerable Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, zeitnah in abgeschlossenen Unterbringungsein- heiten unterzubringen, steht der vom Rat am 20.07.2004 beschlossenen „Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln“ entgegen. Hier ist insbesondere in Kapitel 3.1.1 eine sinnvol- le Regelung hinsichtlich der sogenannten Erstaufnahme (Herkulesstraße) getroffen worden. Gemäß Kapitel 3.1.2 wäre nach Ansicht der Verwaltung eine Konkretisierung erforderlich hinsichtlich der Soll- Vorgabe: „zunehmend dem Charakter abgeschlossener Unterbringungseinheiten entsprechen“. Nach dem städtischen Ressourcenmanagement wird kontinuierlich die Unterbringung von Geflüchte- ten in abgeschlossenen Einheiten verfolgt. So, wie auch ein kleiner Bestand an Beherbergungsbe- trieben die Unterbringungsressourcen ergänzt, werden auch Wohnheime mit nicht-abgeschlossenen Einheiten immer ein geringer Bestandteil der Unterbringungskapazitäten sein. Zu beachten ist auch, dass gerade Standorte aus der Flächenvorlage gemäß § 246 Baugesetzbuch (BauGB) errichtet wur- den und die Baugenehmigungen in der Regel längstens bis Ende 2022 gelten. Diese Standorte ver- fügen ausnahmslos über abgeschlossene Unterbringungseinheiten. Deren Nutzungsmöglichkeit über 2022 hinaus (z.B. durch Änderung Bebauungsplan) hat einen entscheidenden Einfluss auf die ver- fügbaren Ressourcen mit abgeschlossenen Unterbringungseinheiten. zu 2.) Die Anregung zur Weiterentwicklung des Konzeptes zu der Unterbringungssituation wurde von der Verwaltung bereits aufgenommen und unter Einbeziehung der aktuellen Ressourcen sowie des Bele- gungsmanagements wurde damit begonnen. Dies soll mit dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen diskutiert und abgestimmt werden. Zielsetzung ist dabei jedoch nicht die prioritäre Auflösung von Unterkünften mit gemeinschaftlicher Nutzung von Küchen und / oder Sanitäreinrichtungen, sondern die bedarfsgerechte Versorgung Ge- flüchteter unter rechtlichen, haushaltsbedingten, medizinischen, lokalen und integrativen Aspekten. Anlagen: 1. Antrag vom 26.05.2020, AN/0671/2020 2. Auszug aus dem Beschlussprotokoll des Integrationsrates vom 26.05.2020
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1628/2020
- Typ
- Eilentscheidung Hauptausschuss
- Datum
- 09.07.2020
- Erstellt
- 28.05.2020 13:54