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Projektgruppe „Startchancen-Programm“

SPD Antrag nach § 3 AN/0264/2023 vom 09.02.2023

Stand: Am 06.03.2023 im Ausschuss Schule und Weiterbildung geändert beschlossen.

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  • SPD Antrag nach § 3

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    An den Vorsitzenden des Ausschusses Schule und Weiterbildung Herrn Dr. Schlieben Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 09.02.2023 AN/0264/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Schule und Weiterbildung 06.03.2023 Projektgruppe „Startchancen-Programm„ Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 06.03.2023 zu setzen: Beschluss:  Die Verwaltung wird beauftragt, in Vorbereitung auf die Unterstützungsmaßnahmen des Bundes durch das aufgelegte „Startchancen -Programm“ eine Projektgruppe zu bilden, um sicherzustellen, dass benachteiligte Schülerinnen und Schüler in Köln die richtige Förderung und Unterstützung erhalten.  Diese eruiert im Vorfeld alle Fördermöglichkeiten des Programms gemäß den aktuel- len Bedarfen für Köln und erstellt ein städtisches Konzept.  Die Projektgruppe stärkt Ihre Expertise durch Teilnahme an der entsprechenden Workshop-Reihe des wissenschaftszentrums Berlin und der Robert Bosch Stiftung, um sich auf dieser Grundlage auch zur Unterstützung bei Planung und Ausgestaltung der Konzepte Dritter anzubieten. Begründung: Das geplante "Startchancen"-Programm des Bundes will Schulen in kritischen Lagen beson- ders unterstützen, um die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen aus sozioökono- misch benachteiligten Familien zu verbessern. Die Friedrich-Ebert-Stiftung hat bereits Hand- lungsempfehlungen zur Umsetzung des Programms vorgelegt, während die Robert Bosch Stiftung und das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung in einer Workshop-Reihe mit Vertretern aus Verwaltung, Wissenschaft, Schulpraxis und Kommunen über die prakti- sche Umsetzung des Programms diskutieren. Es ist noch nicht klar, wie diese Förderung konkret aussehen wird. - 2 - Klar ist jedoch, dass durch frühzeitige Förderung von kognitiven und sprachlichen Fähigkei- ten in den ersten Lebensjahren das Lernpotential von benachteiligten Schülerinnen und Schülern gestärkt werden kann. Hierzu zählen Ganztagsbetreuung, zusätzliche Lern förde- rung, verbesserte Schulinfrastruktur, schulpsychologische Unterstützung sowie die Unter- stützung der Eltern. Es ist entscheidend zu beachten, dass jedes benachteiligte Kind individuell ist und möglich- erweise unterschiedliche Unterstützungsbedarfe hat. Daher ist es wichtig, eine auf die Be- dürfnisse der Schülerinnen und Schüler abgestimmte Förderung bereitzustellen. Chancenge- rechtigkeit, pädagogische Unterstützung, Inklusion, Berufsorientierung sowie Gesundheits- förderung sind wichtige Aspekte der Konzeptionierung, die hier für unsere Stadtgesellschaft von Anfang an strukturell und prozessual zu bedenken sind und nicht erst wenn die „Leit- planken“ zur Gestaltung der Maßnahmen bereits beschlossen sind. Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 06.03.2023

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 3.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: geändert beschlossen

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