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AN/0264/2023

Projektgruppe „Startchancen-Programm“

SPD Antrag nach § 3 09.02.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 06.03.2023, TOP 3.1

SPD Antrag nach § 3

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SPD Antrag nach § 3

3232 Zeichen

An den Vorsitzenden des  
Ausschusses Schule und Weiterbildung 
Herrn Dr. Schlieben 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 09.02.2023 
 
AN/0264/2023 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 06.03.2023 
 
Projektgruppe „Startchancen-Programm„ 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Ausschusses für 
Schule und Weiterbildung am 06.03.2023 zu setzen: 
 
 
Beschluss: 
 
 Die Verwaltung wird beauftragt, in Vorbereitung auf die Unterstützungsmaßnahmen 
des Bundes durch das aufgelegte „Startchancen -Programm“ eine Projektgruppe zu 
bilden, um sicherzustellen, dass benachteiligte Schülerinnen und Schüler in Köln die 
richtige Förderung und Unterstützung erhalten. 
 Diese eruiert im Vorfeld alle Fördermöglichkeiten des Programms gemäß den aktuel-
len Bedarfen für Köln und erstellt ein städtisches Konzept. 
 Die Projektgruppe stärkt Ihre Expertise durch Teilnahme an der entsprechenden 
Workshop-Reihe des wissenschaftszentrums Berlin und der Robert Bosch Stiftung, 
um sich auf dieser Grundlage auch zur Unterstützung bei Planung und Ausgestaltung 
der Konzepte Dritter anzubieten. 
 
 
Begründung: 
 
Das geplante "Startchancen"-Programm des Bundes will Schulen in kritischen Lagen beson-
ders unterstützen, um die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen aus sozioökono-
misch benachteiligten Familien zu verbessern. Die Friedrich-Ebert-Stiftung hat bereits Hand-
lungsempfehlungen zur Umsetzung des Programms vorgelegt, während die Robert Bosch 
Stiftung und das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung in einer Workshop-Reihe 
mit Vertretern aus Verwaltung, Wissenschaft, Schulpraxis und Kommunen über die prakti-
sche Umsetzung des Programms diskutieren. Es ist noch nicht klar, wie diese Förderung 
konkret aussehen wird.

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Klar ist jedoch, dass durch frühzeitige Förderung von kognitiven und sprachlichen Fähigkei-
ten in den ersten Lebensjahren das Lernpotential von benachteiligten Schülerinnen und 
Schülern gestärkt werden kann. Hierzu zählen Ganztagsbetreuung, zusätzliche Lern förde-
rung, verbesserte Schulinfrastruktur, schulpsychologische Unterstützung sowie die Unter-
stützung der Eltern.  
Es ist entscheidend zu beachten, dass jedes benachteiligte Kind individuell ist und möglich-
erweise unterschiedliche Unterstützungsbedarfe hat. Daher ist es wichtig, eine auf die Be-
dürfnisse der Schülerinnen und Schüler abgestimmte Förderung bereitzustellen. Chancenge-
rechtigkeit, pädagogische Unterstützung, Inklusion, Berufsorientierung sowie Gesundheits-
förderung sind wichtige Aspekte der Konzeptionierung, die hier für unsere Stadtgesellschaft 
von Anfang an strukturell und prozessual zu bedenken sind und nicht erst wenn die „Leit-
planken“ zur Gestaltung der Maßnahmen bereits beschlossen sind. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Mike Homann  
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

06.03.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 3.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0264/2023
Typ
SPD Antrag nach § 3
Datum
09.02.2023
Erstellt
09.02.2023 14:01