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V/0214/2022

Nottulner Landweg - Neue Querungshilfe am Rudolf-Schöpper-Weg

Vorlagen 30.03.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 28.04.2022, TOP 5.2

Anlage 1: Lageplan

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Folgelastberechnung

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1: Lageplan

301 Zeichen

Ausbau nach
Detailpunkt IV 2.8

(geplant

Ausbau nach
Detailpunkt IV 2.12

„1
Datum Name
u Bearbeitet |März 2022 Blankemeyer
ST DT || MUNSTER Gezeichnet |März 2022 Revermann
ad Blatt Nr. 110)
Amt für Mobilität Maßstab _11:250

und Tiefbau

Plotdatum 04.03.2022]

Nottulner Landweg

Planung Mittelinsel

Anlage A

1474 Zeichen

Anlage A zur V/0214/2022
Kurzüberblick
Ziel der Planung ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit für querende Radfahrer auf dem
Nottulner Landweg in Höhe des Rudolf-Schöpper-Weges.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren
sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt.
Das T eilziellautet auf dem Nottulner Landweg in Höhe des Rudolf-Schöpper-Weges eine sichere
Querung zu ermöglichen.
Zielerreichung: Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in 2023. Für die Maßnahme entstehen
Kosten in Höhe von ca. 225.000 €.
Finanzierung
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein
Bereits veranschlagt? X Ja Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
X überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Rechtliche Grundlagen:
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen:
Eine weitere Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Folgelastberechnung

2349 Zeichen

Folgelastenberechnung Anlage 1
V/0214/2022 Aufgestellt am: 30.03.2022
Amt: 66
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe 1201
Investitionsmaßnahme 0007
Jahr der Fertigstellung: 2023
Nutzungsdauer: 40 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 130.000 57,78
2. Beiträge
3. Eigenanteil Stadt Münster 95.000 42,22
Gesamt-Kapitalbedarf 225.000 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden
2. Baukosten 225.000 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge)
4. Fahrzeug (e)
Gesamtkosten 225.000 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2024 2.250 24,17
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens
4. Haltung von Fahrzeugen
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen
Zwischensumme 2.250 24,17
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 5.630 60,47
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Zwischensumme 0 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 1.430 15,36
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 1.430 € p.a.
+ Tilgung 2.850 € p.a.
= Schuldendienst 4.280 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 9.310 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke
2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2024 3.250 100,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
4. Mieten und Pachten
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge
Summe Folgeerträge 3.250 100,00
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr
G Entfallende Erträge pro Jahr
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 6.060
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 2,69
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Nottulner Landweg - Neue Querungshilfe am Rudolf-Schöpper-Weg
Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen
Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)

Beschlussvorlage

4290 Zeichen

V/0214/2022
V/0214/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Nottulner Landweg - Neue Querungshilfe am Rudolf-Schöpper-Weg
Planungs- und Baubeschluss
Beratungsfolge
28.04.2022 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Planung und dem Bau eines Fahrbahnteilers auf dem Nottulner Landweg zwischen den
Einmündungen Dorffeldstraße und Buchenweg in Höhe Rudolf-Schöpper-Weg wird auf Grundlage
des verkehrstechnischen Entwurfs vom März 2022 (Anlage 1) zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 225.000€ für
den Fahrbahnteiler und die umliegenden Nebenanlagen entstehen. Dem gegenüber stehen
Einnahmen von 130.000€.
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemer-
kungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen
und -anlagen
Investitionsmaßna
hme
0007 Verkehrsflächen, Neubau und
Erneuerung
Auszahlungen 2023 225.000
Einzahlungen 2023 130.000
Saldo 95.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der o. g.
Investitionsmaßnahme veranschlagt. Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen.
Amt für Mobilität und Tiefbau
13.04.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Rüller
T elefon:492-6920
Rueller@stadt-muenster.de

- 2 -
V/0214/2022
Begründung:
1. Voraussetzungen
Ausgelöst durch eine Anregung nach § 24 GO NRW (Nr. 2020-00168) hat die Verwaltung die
Machbarkeit für einen neuen Fahrbahnteiler auf dem Nottulner Landweg geprüft, um die
Verkehrssicherheit für querende Fußgänger*innen zu erhöhen.
2. Beschreibung der Baumaßnahme
Der neue Fahrbahnteiler soll in unmittelbarer Nähe zum Rudolf-Schöpper-Weg entstehen, um die
Wegeverbindung zwischen dem angrenzenden Waldstück und Roxel effektiv zu verbessern.
Bei dem geplanten Fahrbahnteiler handelt es sich um eine Fußgängerquerung mit einer 4,00 m
breiten Aufstellfläche. Die Fahrbahn wird um den neuen Fahrbahnteiler verschwenkt und weist eine
Breite von insgesamt 3,75 m auf. Der auf dem Nottulner Landweg verlaufende Schutzstreifen für
Radfahrende wird im Bereich des Fahrbahnteilers fortgeführt und hat eine Breite von 1,50 m. Somit
verbleiben für den Kfz-Verkehrs 2,25 m Fahrbahn.
Die vorhandene Fläche zwischen zwei Baumstandorten ist ausreichend groß, um die notwendige
Fahrbahnverbreiterung zu realisieren und gleichzeitig die Baumscheiben vergrößern zu können.
Da sich der Gehweg auf der Nordseite in einem erneuerungswürdigen Zustand befindet wird im
Rahmen der Baumaßnahme die Möglichkeit genutzt, um großflächig neue Gehwegplatten zu
verlegen. Die üppigen Nebenanlagen im Bereich der Einmündung Dorffeldstraße können in diesem
Zuge teilweise entsiegelt werden, um den vorhandenen Baumstandorten mehr Raum einzuräumen
und Oberflächenwasser versickern zu lassen.
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterabstimmung mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und
Verkehr“ der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung (KIB)
abgestimmt.
3. Ausschreibung und Bau
Ausschreibung und Umsetzung sollen in den Jahren 2022 und 2023 erfolgen, sobald die Maßnahme
beschlossen ist und die Fördermittel bewilligt sind. Die Anmeldung der Förderung ist bereits erfolgt.
Die Verkehrsführung während der Bauzeit wird mit dem Ordnungsamt abgestimmt.
Arbeiten seitens des Kanalbaus sind nicht geplant.
4. Beträge Dritter/Zuschüsse
Die Planung löst keine Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz NRW aus.
Die aus Unterhaltungsgründen notwenigen Erneuerungen in den Nebenanlagen sind nicht förderfähig.
Bei dem Fahrbahnteiler handelt sich um eine zuwendungsfähige Maßnahme des Landes Nordrhein-
Westfalen; Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, Gemeindeverbände und Kreise
nach den Förderrichtlinien Nahmobilität – FöRi-Nah (SMBI. NRW 910), bei der 80% der
zuwendungsfähigen Kosten erstattet werden.
5. Genehmigungen/Vereinbarungen
Für die Maßnahme ist keine Genehmigung erforderlich.
6. Liegenschaftliche Regelungen

- 3 -
V/0214/2022
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich.
Die Anwohner werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobilität und Tiefbau
frühzeitig über die Maßnahme informiert.
In Vertretung
Gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Folgelastberechnung
Anlage 1: Lageplan

Beratungsverlauf (1)

28.04.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Nottulner Landweg
  • Rudolf-Schöpper-Weg
  • Dorffeldstraße
  • Buchenweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0214/2022
Typ
Vorlagen
Datum
30.03.2022
Erstellt
22.03.2022 11:59