V/0214/2022
Nottulner Landweg - Neue Querungshilfe am Rudolf-Schöpper-Weg
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Anlage 1: Lageplan
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Ausbau nach Detailpunkt IV 2.8 (geplant Ausbau nach Detailpunkt IV 2.12 „1 Datum Name u Bearbeitet |März 2022 Blankemeyer ST DT || MUNSTER Gezeichnet |März 2022 Revermann ad Blatt Nr. 110) Amt für Mobilität Maßstab _11:250 und Tiefbau Plotdatum 04.03.2022] Nottulner Landweg Planung Mittelinsel
Anlage A
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Anlage A zur V/0214/2022 Kurzüberblick Ziel der Planung ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit für querende Radfahrer auf dem Nottulner Landweg in Höhe des Rudolf-Schöpper-Weges. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Das T eilziellautet auf dem Nottulner Landweg in Höhe des Rudolf-Schöpper-Weges eine sichere Querung zu ermöglichen. Zielerreichung: Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in 2023. Für die Maßnahme entstehen Kosten in Höhe von ca. 225.000 €. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine weitere Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Folgelastberechnung
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Folgelastenberechnung Anlage 1 V/0214/2022 Aufgestellt am: 30.03.2022 Amt: 66 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe 1201 Investitionsmaßnahme 0007 Jahr der Fertigstellung: 2023 Nutzungsdauer: 40 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 130.000 57,78 2. Beiträge 3. Eigenanteil Stadt Münster 95.000 42,22 Gesamt-Kapitalbedarf 225.000 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 2. Baukosten 225.000 100,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 4. Fahrzeug (e) Gesamtkosten 225.000 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2024 2.250 24,17 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 4. Haltung von Fahrzeugen 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen Zwischensumme 2.250 24,17 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 5.630 60,47 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Zwischensumme 0 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 1.430 15,36 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 1.430 € p.a. + Tilgung 2.850 € p.a. = Schuldendienst 4.280 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 9.310 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2024 3.250 100,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 4. Mieten und Pachten 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge Summe Folgeerträge 3.250 100,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr G Entfallende Erträge pro Jahr H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 6.060 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 2,69 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Nottulner Landweg - Neue Querungshilfe am Rudolf-Schöpper-Weg Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)
Beschlussvorlage
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V/0214/2022 V/0214/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Nottulner Landweg - Neue Querungshilfe am Rudolf-Schöpper-Weg Planungs- und Baubeschluss Beratungsfolge 28.04.2022 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Planung und dem Bau eines Fahrbahnteilers auf dem Nottulner Landweg zwischen den Einmündungen Dorffeldstraße und Buchenweg in Höhe Rudolf-Schöpper-Weg wird auf Grundlage des verkehrstechnischen Entwurfs vom März 2022 (Anlage 1) zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 225.000€ für den Fahrbahnteiler und die umliegenden Nebenanlagen entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen von 130.000€. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemer- kungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Investitionsmaßna hme 0007 Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Auszahlungen 2023 225.000 Einzahlungen 2023 130.000 Saldo 95.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der o. g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. Amt für Mobilität und Tiefbau 13.04.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Rüller T elefon:492-6920 Rueller@stadt-muenster.de - 2 - V/0214/2022 Begründung: 1. Voraussetzungen Ausgelöst durch eine Anregung nach § 24 GO NRW (Nr. 2020-00168) hat die Verwaltung die Machbarkeit für einen neuen Fahrbahnteiler auf dem Nottulner Landweg geprüft, um die Verkehrssicherheit für querende Fußgänger*innen zu erhöhen. 2. Beschreibung der Baumaßnahme Der neue Fahrbahnteiler soll in unmittelbarer Nähe zum Rudolf-Schöpper-Weg entstehen, um die Wegeverbindung zwischen dem angrenzenden Waldstück und Roxel effektiv zu verbessern. Bei dem geplanten Fahrbahnteiler handelt es sich um eine Fußgängerquerung mit einer 4,00 m breiten Aufstellfläche. Die Fahrbahn wird um den neuen Fahrbahnteiler verschwenkt und weist eine Breite von insgesamt 3,75 m auf. Der auf dem Nottulner Landweg verlaufende Schutzstreifen für Radfahrende wird im Bereich des Fahrbahnteilers fortgeführt und hat eine Breite von 1,50 m. Somit verbleiben für den Kfz-Verkehrs 2,25 m Fahrbahn. Die vorhandene Fläche zwischen zwei Baumstandorten ist ausreichend groß, um die notwendige Fahrbahnverbreiterung zu realisieren und gleichzeitig die Baumscheiben vergrößern zu können. Da sich der Gehweg auf der Nordseite in einem erneuerungswürdigen Zustand befindet wird im Rahmen der Baumaßnahme die Möglichkeit genutzt, um großflächig neue Gehwegplatten zu verlegen. Die üppigen Nebenanlagen im Bereich der Einmündung Dorffeldstraße können in diesem Zuge teilweise entsiegelt werden, um den vorhandenen Baumstandorten mehr Raum einzuräumen und Oberflächenwasser versickern zu lassen. Die Planung wurde im Rahmen der Ämterabstimmung mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und Verkehr“ der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung (KIB) abgestimmt. 3. Ausschreibung und Bau Ausschreibung und Umsetzung sollen in den Jahren 2022 und 2023 erfolgen, sobald die Maßnahme beschlossen ist und die Fördermittel bewilligt sind. Die Anmeldung der Förderung ist bereits erfolgt. Die Verkehrsführung während der Bauzeit wird mit dem Ordnungsamt abgestimmt. Arbeiten seitens des Kanalbaus sind nicht geplant. 4. Beträge Dritter/Zuschüsse Die Planung löst keine Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz NRW aus. Die aus Unterhaltungsgründen notwenigen Erneuerungen in den Nebenanlagen sind nicht förderfähig. Bei dem Fahrbahnteiler handelt sich um eine zuwendungsfähige Maßnahme des Landes Nordrhein- Westfalen; Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, Gemeindeverbände und Kreise nach den Förderrichtlinien Nahmobilität – FöRi-Nah (SMBI. NRW 910), bei der 80% der zuwendungsfähigen Kosten erstattet werden. 5. Genehmigungen/Vereinbarungen Für die Maßnahme ist keine Genehmigung erforderlich. 6. Liegenschaftliche Regelungen - 3 - V/0214/2022 Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. Die Anwohner werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobilität und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert. In Vertretung Gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Folgelastberechnung Anlage 1: Lageplan
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Nottulner Landweg
- Rudolf-Schöpper-Weg
- Dorffeldstraße
- Buchenweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0214/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.03.2022
- Erstellt
- 22.03.2022 11:59