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1734/2021

Sachstand: Erfassung der Geruchslage im Bereich der Weidengasse durch ein Gutachten nach Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) durch das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln

Mitteilung Ausschuss 10.05.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 10.06.2021, TOP 9.4

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3398 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/572 
 
Vorlagen-Nummer  10.05.2021 
 1734/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 04.06.2021 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 10.06.2021 
 
Sachstand: Erfassung der Geruchslage im Bereich der Weidengasse durch ein Gutachten 
nach Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) durch das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der 
Stadt Köln 
Zu Erfassung der Geruchslage im Bereich der Weidengasse wurde am 14.10.2020 ein Gutachten 
nach Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) durch das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt 
Köln in Auftrag gegeben. 
Ziel des Gutachtens ist die rechtssichere und belastbare Erhebung der Geruchsbelastungssituati-
on. Mit dem Gutachten wird geprüft, ob durch jeden einzelnen, örtlich ansässigen Betrieb mit Holz-
kohlegrillanlagen erhebliche Geruchsemissionen im Bereich der Weidengasse und der Umgebung 
entstehen. Es soll damit geklärt werden, ob die rechtlichen Anforderungen nach Bundesimmissions-
schutzgesetz (BImSchG) vor Ort eingehalten werden oder nicht. 
Zur Durchführung des Gutachtens sind mehrere Schritte notwendig:  
 
Zunächst ist eine intensive Ortsbegehung notwendig, in der  
1. die Abluftanlagen sowie deren Ableitungen über die Gebäude  
2. die Betriebsabläufe für die einzelnen Restaurants  
erfasst werden müssen. 
 
Im Anschluss erfolgen mehrere Probenahmen im aktiven Betriebszustand sowie die olfaktorische 
Auswertung durch eine nach BImSchG zertifizierte Stelle. 
Aufgrund der bestehenden pandemischen Situation und der damit einhergehenden kontinuierlich 
angepassten Regelungen in der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) war es bislang nicht 
möglich und nicht zulässig, die Durchführung des Gutachtens zu starten und die verschiedenen Maß-
nahmen durchzuführen.  
Die örtlichen Begebenheiten gestalten sich räumlich so, dass in den engen Küchenräumen und sons-
tigen Räumlichkeiten der Gaststätten ein sehr naher Kontakt zwischen den erforderlichen Akteuren 
besteht. Die bestehenden und sehr strikten Corona-Beschränkungen hätten nicht eingehalten werden 
können. Die rechtlichen Vorgaben zum Schutz der Menschen und zur Eindämmung der Corona-
Pandemie sind insbesondere durch die Stadtverwaltung und durch die verschiedenen, bei der Begut-
achtung Beteiligten des Gutachterbüros und der Gaststättenbetriebe einzuhalten. 
Zudem ist die während der gesamten Corona-Pandemie nur eingeschränkte  Auslastung der Betriebe 
zu berücksichtigen. Nur bei einem repräsentativen Betrieb der Holzkohlegrill-Anlagen ist eine gut-

2 
 
achterliche Erhebung möglich, anhand derer anschließend eine belastbare Aussage über die rechtli-
che Einordnung von Immissionen getroffen werden kann. 
Mit der jüngsten Entwicklung der Corona-Pandemie ist nunmehr geplant, die Ortsbegehung und 
die Probenahme vorzubereiten. Hierzu wird Ende Mai eine Videokonferenz mit den beteiligten Perso-
nen der Stadtverwaltung, der Betriebe und des Gutachterbüros stattfinden. Sobald die rechtlichen 
Vorgaben zum Gesundheitsschutz es zulassen, wird die Durchführung des Gutachtens stattfinden. 
Kritik an der Verwaltung bei der Untersuchung ist im Lichte der sich ständig angepassten Regelungen 
in der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) nicht zielführend! Es geht auch um den Schutz der 
Betreiber*innen, der Gutachter*innen und der Mitarbeiter*innen der Verwaltung. 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (2)

04.06.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.06.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1734/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
10.05.2021
Erstellt
06.05.2021 13:03