1734/2021
Sachstand: Erfassung der Geruchslage im Bereich der Weidengasse durch ein Gutachten nach Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) durch das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
3398 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/572 Vorlagen-Nummer 10.05.2021 1734/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 04.06.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 10.06.2021 Sachstand: Erfassung der Geruchslage im Bereich der Weidengasse durch ein Gutachten nach Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) durch das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln Zu Erfassung der Geruchslage im Bereich der Weidengasse wurde am 14.10.2020 ein Gutachten nach Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) durch das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln in Auftrag gegeben. Ziel des Gutachtens ist die rechtssichere und belastbare Erhebung der Geruchsbelastungssituati- on. Mit dem Gutachten wird geprüft, ob durch jeden einzelnen, örtlich ansässigen Betrieb mit Holz- kohlegrillanlagen erhebliche Geruchsemissionen im Bereich der Weidengasse und der Umgebung entstehen. Es soll damit geklärt werden, ob die rechtlichen Anforderungen nach Bundesimmissions- schutzgesetz (BImSchG) vor Ort eingehalten werden oder nicht. Zur Durchführung des Gutachtens sind mehrere Schritte notwendig: Zunächst ist eine intensive Ortsbegehung notwendig, in der 1. die Abluftanlagen sowie deren Ableitungen über die Gebäude 2. die Betriebsabläufe für die einzelnen Restaurants erfasst werden müssen. Im Anschluss erfolgen mehrere Probenahmen im aktiven Betriebszustand sowie die olfaktorische Auswertung durch eine nach BImSchG zertifizierte Stelle. Aufgrund der bestehenden pandemischen Situation und der damit einhergehenden kontinuierlich angepassten Regelungen in der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) war es bislang nicht möglich und nicht zulässig, die Durchführung des Gutachtens zu starten und die verschiedenen Maß- nahmen durchzuführen. Die örtlichen Begebenheiten gestalten sich räumlich so, dass in den engen Küchenräumen und sons- tigen Räumlichkeiten der Gaststätten ein sehr naher Kontakt zwischen den erforderlichen Akteuren besteht. Die bestehenden und sehr strikten Corona-Beschränkungen hätten nicht eingehalten werden können. Die rechtlichen Vorgaben zum Schutz der Menschen und zur Eindämmung der Corona- Pandemie sind insbesondere durch die Stadtverwaltung und durch die verschiedenen, bei der Begut- achtung Beteiligten des Gutachterbüros und der Gaststättenbetriebe einzuhalten. Zudem ist die während der gesamten Corona-Pandemie nur eingeschränkte Auslastung der Betriebe zu berücksichtigen. Nur bei einem repräsentativen Betrieb der Holzkohlegrill-Anlagen ist eine gut- 2 achterliche Erhebung möglich, anhand derer anschließend eine belastbare Aussage über die rechtli- che Einordnung von Immissionen getroffen werden kann. Mit der jüngsten Entwicklung der Corona-Pandemie ist nunmehr geplant, die Ortsbegehung und die Probenahme vorzubereiten. Hierzu wird Ende Mai eine Videokonferenz mit den beteiligten Perso- nen der Stadtverwaltung, der Betriebe und des Gutachterbüros stattfinden. Sobald die rechtlichen Vorgaben zum Gesundheitsschutz es zulassen, wird die Durchführung des Gutachtens stattfinden. Kritik an der Verwaltung bei der Untersuchung ist im Lichte der sich ständig angepassten Regelungen in der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) nicht zielführend! Es geht auch um den Schutz der Betreiber*innen, der Gutachter*innen und der Mitarbeiter*innen der Verwaltung. gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1734/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 10.05.2021
- Erstellt
- 06.05.2021 13:03