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2535/2018

Wirtschaftsplan des Gürzenich-Orchesters Köln, Wirtschaftsjahr 2018/2019

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 07.09.2018

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Anlage 2 - Vermögensplan und Entwicklung

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Anlage 3 - Stellenübersicht

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 - Erfolgsplan und Entwicklung

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Anlage 2 - Vermögensplan und Entwicklung

1514 Zeichen

Wirtschaftsplan 2018/2019
Gürzenich-Orchester Köln
B. Vermögensplan und Entwicklung
Wirtschaftsjahr Wirtschaftsjahr Wirtschaftsjahr Wirtschaftsjahr Wirtschaftsjahr Wirtschaftsjahr
2017/2018 2018/2019 2019/2020 2020/2021 2021/2022 2022/2023
PLAN PLAN PLAN PLAN PLAN PLAN
in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR
1. Mittelverwendung
1.1. Musikinstrumente 79 79 79 79 79 79
1.2. Zuführung zu den Rücklagen 000000
1.3. Betriebsergebnis 000000
1.4.
Abbau Forderung Stadt Köln 500 500 500 500 500 500
Gesamt 579 579 579 579 579 579
2. Mittelherkunft
2.1. Abschreibungen 79 79 79 79 79 79
2.2. Entnahme aus Rücklagen 000000
2.3. Tilgungsleistung der Stadt Köln auf
längerfristiges Darlehen 500 500 500 500 500 500
Gesamt 579 579 579 579 579 579

Die Gegenüberstellung der geplanten Mittelherkunft und -verwendung führt zu einem 
Finanzbedarf in Höhe von 579 TEUR. Dieser wird in Höhe von 79 TEUR aus 
Abschreibungswerten und in Höhe von 500 TEUR aus Tilgungsleistungen auf die
langfristige Darlehensforderung des Orchesters gegenüber der Stadt Köln gedeckt.
Die Darlehensforderung ist im Zusammenhang mit der Ausgliederung der eigenbetriebs-
ähnlichen Einrichtung zum 1.9.2000 entstanden durch Übernahme der Pensions- und
Beihilfeverpflichtungen gegenüber früheren beamteten Musikern durch entsprechende
Rückstellung und Passivierung (Forderung gegen die Stadt). Die Tilgungsleistung dient
dem teilweisen Ausgleich des mit der Übernahme der Pensions- und Beihilfe-
verpflichtungen verbundenen Liquiditätsabflusses.

Anlage 3 - Stellenübersicht

977 Zeichen

Wirtschaftsplan 2018/2019
Gürzenich-Orchester Köln
C. Stellenübersicht
Stellen-
Stellenplan Stellenplan besetzung
2019 2018 am 31.08.2017
 1. Beamte 0 0 0
 2. Generalmusikdirektor 1 1 1
 3. Geschäftsführender Direktor 1 1 1
 4. Künstlerische Angestellte 139 139 130,81 a)
 5. Angestellte nach TVöD 10,5 10,5 8,79 b)
 6. Personalkredit 1 1 1 c)
 Gesamt 152,5 152,5 142,6
Erläuterungen:
 
a) Es bedarf keiner Änderungen im Stellenplan 2019.
b) Die aufgrund von Teilzeitkräften nicht genutzten TVöD‐Stellenanteile sollen für die Schaffung einer 
neuen halben Stelle für die Buchhaltung genutzt werden. Aktuell gibt es nur eine Buchhalterin auf einer 
halben Stelle. Diese Kapazität reicht nicht aus, um eine kontinuierliche Bearbeitung ‐ auch im Urlaubs‐
und Krankheitsfall ‐ sicherzustellen. Zudem ist die Verspätung bei der Jahresabschlusserstellung u.a. auf 
die zu knappe Ressource in der Buchhaltung zurückzuführen.
c) Personalkredit über 26 TEUR Volontäre und Werkstudenten.

Beschlussvorlage Rat

3956 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/47 
 
Vorlagen-Nummer 
 2535/2018 
Freigabedatum 
07.09.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Wirtschaftsplan des Gürzenich-Orchesters Köln, Wirtschaftsjahr 2018/2019 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat stellt gemäß § 4 Betriebssatzung i.V. m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen (Eig. VO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gürzenich-
Orchester für das Wirtschaftsjahr 2018/2019 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung fest. 
 
Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum 
Höchstbetrag von 0,5 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen. 
 
Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester 11.09.2018 
Finanzausschuss 24.09.2018 
Rat 27.09.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
Gemäß § 12 und § 13 i.V.m. § 4 der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gür-
zenich-Orchester Köln hat die Betriebsleitung dem Rat der Stadt Köln den Wirtschaftsplan zur Fest-
stellung vorzulegen. 
Dem vorliegenden Beschlussvorschlag ist als Anlage der Wirtschaftsplan, bestehend aus dem Er-
folgsplan, dem Vermögensplan, der Stellenübersicht sowie der mehrjährigen Finanzplanung für den 
Zeitraum Wirtschaftsjahr 2018/2019 bis Wirtschaftsjahr 2022/2023 einschließlich Erläuterungen bei-
gefügt. 
 
Zusammenfassung: 
In den Spielzeiten 2018/2019 bis 2022/2023 ist von einer soliden wirtschaftlichen Lage 
des Gürzenich-Orchesters Köln auszugehen. 
 
In der Spielzeit 2018/2019 plant das Gürzenich-Orchester Köln ein negatives Betriebsergebnis. In 
den folgenden Spielzeiten sind wieder positive Betriebsergebnisse geplant, wobei bis einschließlich 
2020/21 mit Jahresfehlbeträgen gerechnet wird. Dies wird in den nächsten Jahren zur vollständigen 
Verwendung des vorgetragenen Bilanzgewinns führen. Dieser betrug per 31.08.2017 811 TEUR. 
 
Diese Entwicklung reflektiert die übliche Saisonalität eines Konzertbetriebs, die durch die langfristige 
Planung des Programms und von Tourneen sowie die Vertragszyklen der GMDs geprägt ist. Konkret 
bedeutet das, dass die Ideen und Projekte, mit denen François-Xavier Roth, der seit Beginn der 
Spielzeit 15/16 Gürzenich-Kapellmeister und Generalmusikdirektor der Stadt Köln ist, den Mu-
sikstandort Stadt Köln prägt, nun in den nächsten Jahren ihren finanziellen Niederschlag finden. 
Dieser Trend kann sich auch in den nächsten Jahren noch weiter fortsetzen, wobei geplant ist, dies 
im Rahmen des aktuellen Betriebskostenzuschusses, ggf. unter Verwendung der anderen Gewinn-
rücklagen zu realisieren. 
 
  
 
Dieser Entwicklung liegen folgende Annahmen zugrunde: 
 
• Weiterhin sehr gute Gesamtauslastung der Konzerte von über 90%. 
 
• Der Oper Köln stehen wie bisher 60% der Leistungsfähigkeit des Orchesters zur            
Verfügung und sie beteiligt sich an dessen Personalaufwand in entsprechender Höhe. 
Davon ausgenommen sind die Tariflohnerhöhungen seit 2011/2012, die dem Gürzenich-
Orchester von der Stadt Köln direkt erstattet werden. 
 
• Der städtische Betriebskostenzuschuss entwickelt sich wie folgt: 
 
o 2018/2019 10.771 TEUR 
o 2019/2020 11.646 TEUR 
o 2020/2021 11.871 TEUR

3 
o 2021/2022 12.463 TEUR 
o 2022/2023 13.021 TEUR 
 
• Entsprechend den Beschlüssen des Hauptausschusses der Stadt Köln vom 26.07.2010 
sowie des  Rats der Stadt Köln vom 08.04.2014 steigt der jährliche Betriebskostenzu-
schuss auch künftig um die Tariflohnerhöhungen. 
 
• Erhöhte Förderung des Landes NRW:  
 
o 2018/2019 647 TEUR 
o 2019/2020 759 TEUR 
o 2020/2021 871 TEUR 
o 2021/2022 984 TEUR 
o 2022/2023 1.096 TEUR 
 
• Einwerben neuer Sponsoren ab 2019/2020. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Die Verwaltung bittet um Verhandlung der Vorlage trotz Verfristung. Der verwaltungsinterne Prüf- und 
Abstimmungsprozess fiel zeitlich mit der Abgabefrist zusammen.  
 
 
Anlagen

Anlage 1 - Erfolgsplan und Entwicklung

5115 Zeichen

Wirtschaftsplan 2018/2019
Gürzenich-Orchester Köln
A. Erfolgsplan und Entwicklung
Erfolgsplan
Gewinn- und 
Verlustrechnung 
per 31.08.2017
in TEUR 
Wirtschaftsplan 
2017/18
Wirtschaftsplan 
2018/19
Betrag in TEUR
Wirtschaftsplan 
2019/20
Betrag in TEUR
Wirtschaftsplan 
2020/21
Betrag in TEUR
Wirtschaftsplan 
2021/22
Betrag in TEUR
Wirtschaftsplan 
2022/23
Betrag in TEUR
Umsatzerlöse 9.013 8.776 8.892 8.892 8.892 8.892 8.892
   Kartenverkauf 1.605 1.534 1.605 1.605 1.700 1.700 1.700
   Opernbespielung 7.187 7.163 7.187 7.187 7.187 7.187 7.187
   Sonstige Erlöse Spielbetrieb 221 79 100 100 100 100 100
Erhöhung / Verminderung des Bestands an 
unfertigen Leistungen 3 2 0 0 0 000
Sonstige betriebliche Erträge 9.842 10.325 11.901 12.988 13.425 14.230 14.900
   Betriebskostenzuschuss Stadt Köln 8.794 9.738 10.771 11.646 11.871 12.463 13.021
   Betriebskostenzuschuss Land NRW 452 455 647 759 871 984 1.096
   Sponsoringerträge 0 50 0 100 200 300 300
   Andere sonstige betriebliche Erträge 596 82 483 483 483 483 483
Summe Erträge 18.887 19.101 20.793 21.880 22.317 23.122 23.792
Materialaufwand 3.522 3.981 4.986 5.047 5.370 5.444 5.519
   Gagen für Gastdirigenten, Solisten, Chöre 635 741 1.071 1.098 1.126 1.154 1.182
   Gagen für Aushilfen 836 744 649 665 682 699 717
   Saalmieten 950 975 1.022 1.047 1.074 1.100 1.127
   Anderer Materialaufwand 1.101 1.521 2.244 2.236 2.489 2.491 2.493
Personalaufwand 13.512 14.257 14.633 15.237 15.541 15.851 16.111
   Löhne und Gehälter 10.612 10.693 10.975 11.428 11.656 11.888 12.083
   Soziale Abgaben, Altersversorgung  2.900 3.564 3.658 3.809 3.885 3.963 4.028
Abschreibungen 88 79 79 79 79 79 79
Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.680 610 1.227 1.254 1.276 1.301 1.326
Summe Aufwendungen 18.802 18.927 20.925 21.616 22.266 22.675 23.035
Betriebsergebnis 85 174 -132 264 51 447 757
Zinserträge 0 0 0 0 0 0 0
Zinsaufwendungen 314 300 300 300 300 300 300
Steuern vom Einkommen und Ertrag 9 0 10 10 10 10 10
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -238 -126 -442 -46 -259 137 447

Der Entwicklung der Umsatzerlöse liegen folgende Annahmen zugrunde:
‐ Weiterhin sehr gute Gesamtauslastung der Konzerte von über 90%.
‐ Eine bereits im Wirtschaftsplan 2017/2018 angekündigte Preiserhöhung wird wie geplant in diesem Wirtschaftsplan übernommen, aber die neue Geschäftsführung wird mit 
Amtsantritt diesen Aspekt noch einmal überprüfen. Insb. stellt sich die die Frage, ob diese Preiserhöhung vorzuziehen ist. 
‐ Der Oper Köln stehen wie bisher 60% der Leistungsfähigkeit des Orchesters zur Verfügung und sie beteiligt sich an dessen Personalaufwand in entsprechender Höhe. Davon 
ausgenommen sind die Tariflohnerhöhungen seit 2011/2012, die dem Gürzenich‐Orchester von der Stadt Köln direkt erstattet werden.
Der Betriebskostenzuschuss der Stadt Köln bleibt konstant und steigt nur entsprechend den Beschlüssen des Hauptausschusses der Stadt Köln vom 26.07.2010 sowie des Rats
der Stadt Köln vom 08.04.2014 um die Tariflohnerhöhungen.
Der Betriebskostenzuschuss des Landes NRW steigt gem. den aktuellen Beschlüssen der neuen Landesregierung, die Ministerin Pfeiffer‐Poensgen im Mai 2018 für die Theater 
und Orchester in 18 NRW‐Kommunen vorgestellt hat. Demnach steigt der Etat bis 2022 um zusätzlich 30 Millionen Euro für alle NRW‐Kommunen. Die im Wirtschaftsplan 
veranschlagten Zuschüsse sind mit dem Dezernat für Kultur sowie mit den Bühnen abgestimmt.
Die Sponsoringerträge brechen in 2018/2019 ein, weil der bisherige Premiumpartner Lufthansa die Sponsoringvereinbarung nicht mehr verlängert hat. Es wird als realistisch 
angenommen, dass ein oder mehrere neue Sponsoren ab 2019/2020 gewonnen werden können.
Die anderen sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten eingeworbene Fördergelder für Projekte, Erlöse aus dem Verkauf von Programmheften, Zuschüsse der Concert 
Gesellschaft und Erlöse, die durch die Tourneen erzielt werden. 
Der Materialaufwand steigt in 2018/2019 i.W. durch die bereits im Betriebsausschuss beschlossenen Tourneen und Projekte:
‐ "Manoury‐Projekt" (Gastspiele des Gürzenich‐Orchesters Köln in Hamburg vom 26. bis zum 28. Mai 2019 und in Paris vom 02. bis zum 04. Juni 2019)
‐ Gastspielreise des Gürzenich‐Orchesters Köln in Turin, Budapest, Zürich und Wien vom 13. bis 19. Februar 2019
‐ Fortsetzung des Konzepts "GO Plus" mit Live‐Konzertstream in der Spielzeit 18/19 des Gürzenich‐Orchesters
In den folgenden Jahren sind die bereits in Planung befindlichen Tourneen und Projekte berücksichtigt, die zu gegebener Zeit dem Betriebsausschuss vorgelegt werden. 
Beispielsweise ist in der Spielzeit 2020/2021 eine Tournee nach Japan geplant. Zudem ergeben sich in verschiedenen Bereichen Preiserhöhungen.
Der Personalaufwand berücksichtigt eine ähnliche Stellenbesetzungsquote wie in der Vergangenheit. Dementsprechend sind die Gagen für Aushilfen auch weitestgehend 
konstant ggü. den Vorjahren.
Der Zinsaufwand betrifft i.W. den Aufzinsungsaufwand der langfristigen Pesronalrückstellungen. Der Zinsaufwand wurde im Wirtschaftsplan 2017/2018 nicht berücksichtigt. 
Dies wurde zur besseren Vergleichbarkeit in der aktuellen Vorlage korrigiert.

Beratungsverlauf (3)

11.09.2018 Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester
TOP 3.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
24.09.2018 Finanzausschuss
TOP 12.31 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
22.11.2018 Rat
TOP 10.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2535/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
07.09.2018
Erstellt
31.07.2018 13:25