A-N/0021/2017
Erlaubnis der Nutzung von Fußwegen für den Fahrradverkehr in Kinderhaus
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A-N-0021-20017-Erlaubnis der Nutzung von Fußwegen für den Fahrradverkehr in Kinderhaus
3164 Zeichen
A-N/0021/2017
SPD Fraktion in der BV Nord
Münster, 11.11.2017
Erlaubnis der Nutzung von Fußwegen für den Fahrradverkehr
in Kinderhaus
Antrag
Die Bezirksvertretung Nord möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die nachfolgend aufgeführten Wege
1. Fußweg zwischen Alte Schanze und Sprickmannstraße
(„Schmalöers Busch“)
2. Fußweg zwischen Brüninghagen und Langeworth
3. Fußweg südlich Langeworth bis Langebusch
(„Ingeborg-Mühlig-Weg“)
4. Fußweg südlich Langeworth bis „Ingeborg-Mühlig-Weg“/Fernholzstraße
5. Fußweg zwischen Nordmark und Feldstiegenkamp
(„Hermann-Vogt-Weg / Irmgard-Tempel-Weg“)
6. Fußweg östlich der Papst-Johannes-Schule bis zur von-Humboldt-Straße
7. Fußweg zwischen Kristiansandstraße und Am Burloh
(„Gustav-Wentker-Weg“)
8. Fußweg Kinderbachtal südlich Am Burloh bis kurz vor Althausweg
(„Albert-Nadolle-Weg“)
deren Nutzung bislang nur für den Fußgängerverkehr zugelassen ist, durch das Zusatz-
schild
auch für die Nutzung durch Fahrradverkehr geöffnet werden kann.
Begründung
Es ist parteiübergreifender Konsens, dass die Stadt Münster Fahrradhauptstadt Deutsc h-
lands bleiben muss. Erklärtes Ziel ist es, durch die Schaffung einer möglichst optimalen
Infrastruktur für den Fahrradverkehr den individuellen in nerstädtischen P KW-Verkehr
weiter zu reduzieren, um positiven Einfluss auf die Erreichung der Klimaschutzziele zu
nehmen und die G esundheitsbelastung der Münsteranerinnen und Münsteraner durch
Emissionen zu verringern.
Damit dieses Ziel erreicht werden kan n, bedarf es neben der Planung und Einrichtung
von Velorouten (siehe Ratsantrag vom 10.10.2017) oder der Ausweisung von Fah r-
radstraßen zusätzlich auch flankierender Maßnahmen sowohl in der Innenstadt als auch
in den Stadtteilen.
Der hier gestellte Antrag zielt darauf ab, die in Kinderhaus vorhandenen Möglichkeiten
zur Verbesserung des Radverkehrs innerhalb des Stadtteils, aber auch für die Verbindung
zwischen Kinderhaus und der Innenstadt zu nutzen , um die Radverkehrsinfrastruktur im
Stadtteil durchgängiger und k omfortabler zu machen , wobei mit diesem Antrag au s-
schließlich vorhandene Verbindungswege und keine Bürgersteige angesprochen werden.
In Kinderhaus gibt es aktuell eine bunte Mischung an Verbindungswegen, die nur für den
Fußgängerverkehr zugelassen sind oder die gleichberechtigt sowohl von Fußgänger und
Radfahrern benutzt werden dürfen. An den äußeren Gegebenheiten lässt sich dabei im
Regelfall nicht erkennen, warum der eine Weg so und der andere Weg anders gewidmet
ist. So gibt es ganz breite Wege nur für Fußgänger und schmale re Wege für beide Nu t-
zungsarten – eine Situation, die vermutlich einfach historisch so gewachsen ist. Von er-
höhten Unfallzahlen auf den „Mischwegen“ ist nichts bekannt. Durch die Zulassung des
Fahrradverkehrs sind daher keine zusätzlichen Gefahrpotentiale zu erwarten, denen nicht
unter Beachtung der allgemeinen Rücksichtnahmepflicht der StVO zu begegnen ist .
Guddorf Frese
Schonhoff Igelbrink
Kiewit Hopmann
Lamken
Urbscheit
Witte
Anlage
A-N-0021-2017_Zwischenbericht 2018-02-07
960 Zeichen
[Siadt Münster ‚Amt für Bürger- und Raisservic 61.42.0020 |" Beau Balsarvke : Frau Hecht , , 19, Feb. 208 _ Amt für Bürger- und Ratsservice Bezirksverwaltung Münster-Nord Bezirksvertretung Münster-Nord über Pas 07.02.2018 61 63 Erlaubnis der Nutzung von Fußwegen für den Fahrradverkehr in Kinderhaus Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 11.11.2017 (Ifd. Nr. A-N/0021/2017) Mit dem o.a. Antrag wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob an aufgeführten Fußwe- gen im Stadtteil Kinderhaus eine Nutzung für den Radverkehr freigegeben werden kann. Eine abschließende Stellungnahme der Verwaltung kann bis zur Sitzung am 20.02.2018 nicht erstellt werden. Die Prüfung der einzelnen Abschnitte kann aufgrund fehlender Per- sonalkapazität bei bestehenden Planungsprioritäten aktuell nicht durchgeführt werden. Der Prüfauftrag kann frühestens nach Besetzung der Stellen zum Radverkehrsprogramm be- arbeitet werden. L.A. Krause
A-N-0021-2017_ Stellungnahme 2018-11-27
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61.42.0018 27.11.2018 Annika Schröder 61 89 EEE u | An die Bezirksverwaltung Münster-Nord Stadt Münster! über Herrn Stadtbaurat Denstorff | Dezernat IN noy. 2018 | | _— Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag Nr. A-N/0021/2017 der SPD-Fraktion und der Frak- tion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 11.11.2017 „Erlaubnis der Nutzung von Fußwegen für den Radverkehr in Kinderhaus“ In Abstimmung mit den Ämtern 67, 66 und 32 lassen sich folgende Ergebnisse festhalten: Ara Fußweg zwischen Alte Schanze und Sprickmannstraße („Schmalöers Busch“) Eine Freigabe des Fußweges für den Radverkehr ist unbedenklich. Folglich wird die Straßenver- kehrsbehörde die entsprechende Beschilderung anordnen. Fußweg zwischen Brüninghagen und Langeworth Die geringe Breite des Fußweges sowie fehlende Sichtbeziehungen stehen einer Freigabe für den Radverkehr entgegen. Ausbau und Beleuchtung des Weges sind innerhalb der Grünfläche nicht möglich. Fußweg südlich Langeworth bis Langebusch (‚Ingeborg-Mühlig-Weg“ Dieser Weg kann aufgrund von Sicherheitsbedenken nicht in Gänze für den Radverkehr freigege- ben werden. Der erste abknickende Wegabschnitt ist sehr schmal und schlecht einsehbar. Baumfällungen zur besseren Einsehbarkeit und Verbreiterung der Wege kommen nicht in Frage, da der Weg durch ein Landschaftsschutzgebiet verläuft. Eine Beleuchtung ist aus Gründen des Landschaftsschutzes ebenfalls nicht möglich. Dementsprechend wird sich gegen die Freigabe dieses Wegeabschnitts entschieden. Der zweite Abschnitt des Weges, der in Richtung Langebusch führt, weist jedoch auskömmliche Breiten und Einsehbarkeiten auf. Folglich steht einer Freigabe dieses Abschnitts insbesondere in Verbindung mit einer Freigabe des Weges 4 (s.u.) und der sich ergebenden Durchgängigkeit nichts entgegen. Die Straßenverkehrsbehörde wird hier die entsprechende Beschilderung anord- nen (vgl. Abb. 1). Fußweg südlich Langeworth bis „Ingeborg-Mühlig-Weg“/Fernholzstraße Eine Freigabe des Fußweges für den Radverkehr ist unbedenklich. Folglich wird die Straßenver- kehrsbehörde die entsprechende Beschilderung anordnen. keine Freigabe : (0% \ NER % w R “X. Abbildung 1: no abschnittsweise Freigabe des ce Weges 3 5. Fußweg zwischen Nordmark und Feldstiegenkamp („Hermann-Vogt-Weg / Irmgard-Tempel-Weg) Eine Freigabe des Fußweges für den Radverkehr ist unbedenklich. Folglich wird die Straßenver- kehrsbehörde die entsprechende Beschilderung anordnen. 6. Fußweg östlich der Papst-Johannes-Schule bis zur von-Humboldt-Straße Eine Freigabe des Fußweges für den Radverkehr ist unbedenklich. Folglich wird die Straßenver- kehrsbehörde die entsprechende Beschilderung anordnen. 7. Eußweg zwischen Kristiansandstraße und Am Burloh („Gustav-Wentker-Weg‘) Eine Freigabe des Fußweges für den Radverkehr ist unbedenklich. Folglich wird die Straßenver- kehrsbehörde die entsprechende Beschilderung anordnen. Am Nord-Ende des Weges ist die vorhandene Umlaufsperre jedoch beizubehalten, da der Weg direkt auf die Nebenanlagen der stark befahrenen Kristiansandstraße trifft. Die Umlaufsperre wird nach dem Stand der Technik ertüchtigt. An der Kreuzung des Weges mit dem Janningsweg werden die Umlaufsperren entfernt und statt- dessen auf beiden Seiten die Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt achten) aufgestellt. Die Umlauf- sperre am Süd-Ende des Weges wird entfernt. 8. Fußweg Kinderbachtal südlich Am Burloh bis kurz vor Althausweg Eine Freigabe des Fußweges für den Radverkehr ist unbedenklich. Folglich wird die Straßenver- kehrsbehörde die entsprechende Beschilderung anordnen. Die Umlaufsperre am Nord-Ende des Weges wird entfernt. . In Ergänzung zu den beantragten Wegen 1, abschnittsweise 3 und 4 bis 8 werden mehrere Zufahrts- wege für den Radverkehr freigegeben und Umlaufsperren entfernt. Lediglich die Umlaufsperre am Ende der Arnethstraße, die auf den beantragten Weg 1 trifft, bleibt bestehen, da sich in direkter Nähe des Weges ein Kinderspielplatz befindet. Die Umlaufsperre wird jedoch ebenfalls nach dem Stand der Technik erneuert. Der o.g. Antrag wird damit als erledigt angesehen. Der Antrag Nr. A-N/0012/2016 von der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL in der Bezirksvertretung Münster-Nord überschneidet sich in den Maßnahmen Nr. 4 und 6 mit dem Fußweg 7 des hier behandelten Antrags Nr. A-N/0021/2017. Aufgrund dessen werden die Maßnahmen Nr. 4 und 6 des Antrags Nr. A-N/0012/2016 ebenfalls als erledigt angese- Antrag Nr. A-N/0021/2017 Antrag Nr. A-N/0012/2016
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (17)
- Kristiansandstraße
- Gustav-Wentker-Weg
- Althausweg
- Albert-Nadolle-Weg
- Janningsweg
- Am Burloh
- Sprickmannstraße
- Von-Humboldt-Straße 7
- Fernholzstraße 5
- Feldstiegenkamp
- Alte Schanze
- Brüninghagen
- Arnethstraße
- Kinderhaus
- Langeworth 3
- Langebusch
- Nordmark
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- A-N/0021/2017
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 14.11.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37