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A-N/0021/2017

Erlaubnis der Nutzung von Fußwegen für den Fahrradverkehr in Kinderhaus

Antrag an die BV Nord 14.11.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 21.11.2017, TOP 7.2

A-N-0021-20017-Erlaubnis der Nutzung von Fußwegen für den Fahrradverkehr in Kinderhaus

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A-N-0021-2017_Zwischenbericht 2018-02-07

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A-N-0021-2017_ Stellungnahme 2018-11-27

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Ansehen

A-N-0021-20017-Erlaubnis der Nutzung von Fußwegen für den Fahrradverkehr in Kinderhaus

3164 Zeichen

A-N/0021/2017 
 
SPD Fraktion in der BV Nord 
 
 
 
 
        Münster, 11.11.2017 
 
 
 
Erlaubnis der Nutzung von Fußwegen für den Fahrradverkehr  
in Kinderhaus 
 
Antrag 
Die Bezirksvertretung Nord möge beschließen: 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die nachfolgend aufgeführten Wege 
1. Fußweg zwischen Alte Schanze und Sprickmannstraße   
(„Schmalöers Busch“) 
2. Fußweg zwischen Brüninghagen und Langeworth 
3. Fußweg südlich Langeworth bis Langebusch   
(„Ingeborg-Mühlig-Weg“) 
4. Fußweg südlich Langeworth bis „Ingeborg-Mühlig-Weg“/Fernholzstraße   
5. Fußweg zwischen Nordmark und Feldstiegenkamp   
(„Hermann-Vogt-Weg / Irmgard-Tempel-Weg“) 
6. Fußweg östlich der Papst-Johannes-Schule bis zur von-Humboldt-Straße 
7. Fußweg zwischen Kristiansandstraße und Am Burloh    
(„Gustav-Wentker-Weg“) 
8. Fußweg Kinderbachtal südlich Am Burloh bis kurz vor Althausweg   
(„Albert-Nadolle-Weg“) 
deren Nutzung bislang nur für den Fußgängerverkehr zugelassen ist, durch das Zusatz-
schild  
 
auch für die Nutzung durch Fahrradverkehr geöffnet werden kann.

Begründung 
Es ist parteiübergreifender Konsens, dass die Stadt Münster Fahrradhauptstadt Deutsc h-
lands bleiben muss. Erklärtes Ziel ist es, durch die Schaffung einer möglichst optimalen 
Infrastruktur für den Fahrradverkehr den individuellen in nerstädtischen P KW-Verkehr 
weiter zu reduzieren, um positiven Einfluss auf die Erreichung der Klimaschutzziele zu 
nehmen und die G esundheitsbelastung der Münsteranerinnen und Münsteraner  durch 
Emissionen zu verringern. 
Damit dieses Ziel erreicht werden kan n, bedarf es  neben der Planung und Einrichtung 
von Velorouten (siehe  Ratsantrag vom 10.10.2017) oder der Ausweisung von Fah r-
radstraßen zusätzlich auch flankierender Maßnahmen  sowohl in der Innenstadt als auch 
in den Stadtteilen. 
Der hier gestellte Antrag zielt darauf ab, die in Kinderhaus vorhandenen Möglichkeiten 
zur Verbesserung des Radverkehrs innerhalb des Stadtteils, aber auch für die Verbindung 
zwischen Kinderhaus und der Innenstadt zu nutzen , um die Radverkehrsinfrastruktur im 
Stadtteil durchgängiger und k omfortabler zu machen , wobei mit diesem Antrag au s-
schließlich vorhandene Verbindungswege und keine Bürgersteige angesprochen werden. 
In Kinderhaus gibt es aktuell eine bunte Mischung an Verbindungswegen, die nur für den 
Fußgängerverkehr zugelassen sind oder die gleichberechtigt sowohl von Fußgänger und 
Radfahrern benutzt werden dürfen. An den äußeren Gegebenheiten lässt sich dabei im 
Regelfall nicht erkennen, warum der eine Weg so und der andere Weg anders gewidmet 
ist. So gibt  es ganz breite Wege nur für Fußgänger und schmale re Wege für beide Nu t-
zungsarten – eine Situation, die vermutlich einfach historisch so gewachsen ist.  Von er-
höhten Unfallzahlen auf den  „Mischwegen“ ist nichts bekannt.  Durch die Zulassung des 
Fahrradverkehrs sind daher keine zusätzlichen Gefahrpotentiale zu erwarten, denen nicht 
unter Beachtung der allgemeinen Rücksichtnahmepflicht der StVO zu begegnen ist . 
 
 
Guddorf       Frese 
Schonhoff       Igelbrink 
Kiewit        Hopmann 
        Lamken 
        Urbscheit 
        Witte 
 
 
Anlage

A-N-0021-2017_Zwischenbericht 2018-02-07

960 Zeichen

[Siadt Münster

‚Amt für Bürger- und Raisservic
61.42.0020 |" Beau Balsarvke
: Frau Hecht , ,
19, Feb. 208 _

Amt für Bürger- und Ratsservice
Bezirksverwaltung Münster-Nord
Bezirksvertretung Münster-Nord

über Pas

07.02.2018
61 63

Erlaubnis der Nutzung von Fußwegen für den Fahrradverkehr in Kinderhaus
Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 11.11.2017

(Ifd. Nr. A-N/0021/2017)

Mit dem o.a. Antrag wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob an aufgeführten Fußwe-

gen im Stadtteil Kinderhaus eine Nutzung für den Radverkehr freigegeben werden kann.

Eine abschließende Stellungnahme der Verwaltung kann bis zur Sitzung am 20.02.2018
nicht erstellt werden. Die Prüfung der einzelnen Abschnitte kann aufgrund fehlender Per-
sonalkapazität bei bestehenden Planungsprioritäten aktuell nicht durchgeführt werden. Der
Prüfauftrag kann frühestens nach Besetzung der Stellen zum Radverkehrsprogramm be-

arbeitet werden.

L.A.

Krause

A-N-0021-2017_ Stellungnahme 2018-11-27

4524 Zeichen

61.42.0018 27.11.2018
Annika Schröder 61 89

EEE u |

An die Bezirksverwaltung Münster-Nord Stadt Münster!

über Herrn Stadtbaurat Denstorff

| Dezernat IN
noy. 2018 |

|

_—

Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag Nr. A-N/0021/2017 der SPD-Fraktion und der Frak-
tion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 11.11.2017
„Erlaubnis der Nutzung von Fußwegen für den Radverkehr in Kinderhaus“

In Abstimmung mit den Ämtern 67, 66 und 32 lassen sich folgende Ergebnisse festhalten:

Ara

Fußweg zwischen Alte Schanze und Sprickmannstraße („Schmalöers Busch“)
Eine Freigabe des Fußweges für den Radverkehr ist unbedenklich. Folglich wird die Straßenver-
kehrsbehörde die entsprechende Beschilderung anordnen.

Fußweg zwischen Brüninghagen und Langeworth
Die geringe Breite des Fußweges sowie fehlende Sichtbeziehungen stehen einer Freigabe für den

Radverkehr entgegen. Ausbau und Beleuchtung des Weges sind innerhalb der Grünfläche nicht
möglich.

Fußweg südlich Langeworth bis Langebusch (‚Ingeborg-Mühlig-Weg“

Dieser Weg kann aufgrund von Sicherheitsbedenken nicht in Gänze für den Radverkehr freigege-
ben werden.

Der erste abknickende Wegabschnitt ist sehr schmal und schlecht einsehbar. Baumfällungen zur
besseren Einsehbarkeit und Verbreiterung der Wege kommen nicht in Frage, da der Weg durch
ein Landschaftsschutzgebiet verläuft. Eine Beleuchtung ist aus Gründen des Landschaftsschutzes
ebenfalls nicht möglich. Dementsprechend wird sich gegen die Freigabe dieses Wegeabschnitts
entschieden.

Der zweite Abschnitt des Weges, der in Richtung Langebusch führt, weist jedoch auskömmliche
Breiten und Einsehbarkeiten auf. Folglich steht einer Freigabe dieses Abschnitts insbesondere in
Verbindung mit einer Freigabe des Weges 4 (s.u.) und der sich ergebenden Durchgängigkeit
nichts entgegen. Die Straßenverkehrsbehörde wird hier die entsprechende Beschilderung anord-
nen (vgl. Abb. 1).

Fußweg südlich Langeworth bis „Ingeborg-Mühlig-Weg“/Fernholzstraße
Eine Freigabe des Fußweges für den Radverkehr ist unbedenklich. Folglich wird die Straßenver-
kehrsbehörde die entsprechende Beschilderung anordnen.

keine Freigabe :

(0%
\ NER
% w
R
“X. Abbildung 1:
no abschnittsweise Freigabe des
ce Weges 3

5. Fußweg zwischen Nordmark und Feldstiegenkamp („Hermann-Vogt-Weg / Irmgard-Tempel-Weg)

Eine Freigabe des Fußweges für den Radverkehr ist unbedenklich. Folglich wird die Straßenver-
kehrsbehörde die entsprechende Beschilderung anordnen.

6. Fußweg östlich der Papst-Johannes-Schule bis zur von-Humboldt-Straße
Eine Freigabe des Fußweges für den Radverkehr ist unbedenklich. Folglich wird die Straßenver-
kehrsbehörde die entsprechende Beschilderung anordnen.

7. Eußweg zwischen Kristiansandstraße und Am Burloh („Gustav-Wentker-Weg‘)
Eine Freigabe des Fußweges für den Radverkehr ist unbedenklich. Folglich wird die Straßenver-
kehrsbehörde die entsprechende Beschilderung anordnen.
Am Nord-Ende des Weges ist die vorhandene Umlaufsperre jedoch beizubehalten, da der Weg
direkt auf die Nebenanlagen der stark befahrenen Kristiansandstraße trifft. Die Umlaufsperre wird
nach dem Stand der Technik ertüchtigt.
An der Kreuzung des Weges mit dem Janningsweg werden die Umlaufsperren entfernt und statt-
dessen auf beiden Seiten die Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt achten) aufgestellt. Die Umlauf-
sperre am Süd-Ende des Weges wird entfernt.

8. Fußweg Kinderbachtal südlich Am Burloh bis kurz vor Althausweg
Eine Freigabe des Fußweges für den Radverkehr ist unbedenklich. Folglich wird die Straßenver-
kehrsbehörde die entsprechende Beschilderung anordnen. Die Umlaufsperre am Nord-Ende des
Weges wird entfernt. .

In Ergänzung zu den beantragten Wegen 1, abschnittsweise 3 und 4 bis 8 werden mehrere Zufahrts-
wege für den Radverkehr freigegeben und Umlaufsperren entfernt. Lediglich die Umlaufsperre am
Ende der Arnethstraße, die auf den beantragten Weg 1 trifft, bleibt bestehen, da sich in direkter Nähe
des Weges ein Kinderspielplatz befindet. Die Umlaufsperre wird jedoch ebenfalls nach dem Stand der
Technik erneuert.

Der o.g. Antrag wird damit als erledigt angesehen.

Der Antrag Nr. A-N/0012/2016 von der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen/GAL in der Bezirksvertretung Münster-Nord überschneidet sich in den Maßnahmen
Nr. 4 und 6 mit dem Fußweg 7 des hier behandelten Antrags Nr. A-N/0021/2017. Aufgrund dessen
werden die Maßnahmen Nr. 4 und 6 des Antrags Nr. A-N/0012/2016 ebenfalls als erledigt angese-

Antrag Nr. A-N/0021/2017
Antrag Nr. A-N/0012/2016

Beratungsverlauf (1)

21.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 7.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (17)

  • Kristiansandstraße
  • Gustav-Wentker-Weg
  • Althausweg
  • Albert-Nadolle-Weg
  • Janningsweg
  • Am Burloh
  • Sprickmannstraße
  • Von-Humboldt-Straße 7
  • Fernholzstraße 5
  • Feldstiegenkamp
  • Alte Schanze
  • Brüninghagen
  • Arnethstraße
  • Kinderhaus
  • Langeworth 3
  • Langebusch
  • Nordmark

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Details

Aktenzeichen
A-N/0021/2017
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
14.11.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37