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V/0559/2014

Bestätigung des künstlerischen Fachbeirats für den Kulturausschuss

Vorlagen 10.09.2014

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Nächste Beratung: Kulturausschuss, Sitzung am 01.10.2014, TOP 8

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3183 Zeichen

V/0559/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Kulturamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bestätigung des künstlerischen Fachbeirats für den Kulturausschuss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.10.2014 Kulturausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Rat in der abgelaufene n Wahlperiode einen 
künstlerischen Fachbeirat für den Kulturausschuss eingerichtet hat, um der für Münster he r-
ausragenden Relevanz der Thematik „Kunst im öffentlichen Raum“ qualitätsvoll gerecht zu 
werden.  
 Dieser Beirat dient dem Kulturausschuss als unab hängiges Sachverständigengremium, das 
in Angelegenheiten, die ihm von der Verwaltung oder dem Kulturausschuss vorgelegt we r-
den, fachliche Beurteilungen und Empfehlungen an den Kulturausschuss abgibt. Da der B e-
schluss des Rates nicht befristet war, bleibt d er Beirat und auch die vom Rat beschlossene 
Zusammensetzung auch in der neuen Wahlperiode wie in den Vorlagen V/0828/2011 und 
V/0828/2011/1. Erg. (siehe Anlage) festgelegt bestehen 
 
2. Als neues Mitglied des Fachbeirates wird Rita McBride berufen. Die ehem aligen Mitglieder 
Ina Weber und Rita Kersting scheiden auf eigenen Wunsch aus dem Fachbeirat aus. 
 
 
Begründung: 
 
Mit Beschluss vom 08.02.2012 hat der Rat einen künstlerischen Fachbeirat für den Kulturaus-
schuss eingerichtet. Dieser Beschluss war nicht befristet und ist auch nicht abhängig von den je-
weiligen Ratsperioden. Aufgrund der neuen Wahlperiode müssen aber die Vertreter/innen der 
Ratsfraktionen neu benannt werden. Aufgrund des Ausscheidens von externen Fachexperten wird 
eine neue Expertin (Rita McBride) benannt. 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0559/2014 
Auskunft erteilt: 
Frau Dr. Kirkpatrick 
Frau Schnell 
Ruf: 
492-4191 
492-4100 
E-Mail: 
Kirkpatrick@stadt-muenster.de  
Schnell@stadt-muenster.de 
Datum: 
10.09.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0559/2014 
Der künstlerische Fachbeirat gibt im oben definierten Aufgabenbereich fachliche Empfehlungen 
und Beurteilungen an den Kulturausschuss. Das setzt voraus, dass in dem künstlerischen Fach-
beirat Fachleute vertreten sind, deren Beurteilung ausschließlich auf sachlichen und fachlichen 
und gerade nicht auf politischen Erwägungen beruht. Die fachlichen Ratschläge sollen dann später 
in politische Abwägungsprozesse einbezogen werden. 
 
Die Einbeziehung von Fraktionsvertretern in den künstlerischen Fachbeirat dient der Kommunika-
tion und dem Transfer der Diskussion aus der Kunstkommission in die Politik. 
 
Der Kern des künstlerischen Fachbeirats besteht aus Vertretern/innen der wichtigsten, ortsansäs-
sigen Institutionen, deren Aufgabe die Vermittlung und Präsentation zeitgenössischer Kunst ist. 
Darüber hinaus werden vier Experten hinzugezogen, die sowohl einen externen Blick als auch 
spezielle Fachkenntnisse aus Teilgebieten bzw. Schnittfeldern mit der Kunst im öffentlichen Raum 
einbringen können. 
 
Die Sitzungen des künstlerischen Fachbeirats sind nicht öffentlich. Das erleichtert es, über Künst-
ler/innen und deren Werke offen und unvoreingenommen diskutieren zu können. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
Anlage 
Vorlage V/0828/2011/1. Erg.

Anlage_zur_V-0559-2014_Vorlage-V-0828-2011-1.Erg

4165 Zeichen

V/0828/2011/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Kulturamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Einsatz eines künstlerischen Fachbeirats für den Kulturausschuss 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.02.2012 Kulturausschuss Vorberatung 
08.02.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
08.02.2012 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Es wird ein künstlerischer Fachbeirat für den Kulturausschuss eingerichtet, um der für Müns-
ter herausragenden Relevanz der Thematik „Kunst im öffentlichen Raum“ qualitätsvoll g e-
recht zu werden.  
 
2. Dieser Beirat dient dem Kulturausschuss als un abhängiges Sachverständigengremium, das 
in Angelegenheiten, die ihm von der Verwaltung oder dem Kulturausschuss vorgelegt we r-
den, fachliche Beurteilungen und Empfehlungen an den Kulturausschuss abgibt. 
 
3. Die Einrichtung und der Einsatz des Beirats erfolgt ab Anfang 2012. 
 
4.1 Dem künstlerischen Fachbeirat gehören Vertreter der folgenden Institutionen an, die Ihre 
Vertreter jeweils selbst namentlich benennen. 
 
 - Westfälisches Landesmuseum 
 - Kunstakademie 
 - Westfälischer Kunstverein 
 - Fachbereich Architektur der Fachhochschule Münster 
 - Westfälische Wilhelms-Universität, Institut für Kunstgeschichte 
 
4.2. Zudem gehören dem künstlerischen Fachbeirat folgende externe Fachexperten mit 
Stimmrecht an: 
 
 - Dr. Söke Dinkla, Duisburg 
 - Georg Elben, Marl 
 - Dr. Markus Heinzelmann, Leverkusen 
 - Rita Kersting, Düsseldorf 
 - Ina Weber, Köln/Bonn 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0828/2011/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Frau Schnell / Frau Dr. Kirkpatrick 
Ruf: 
492-4100 / 492-4191 
E-Mail: 
Schnell@stadt-muenster.de  
Kirkpatrick@stadt-muenster.de 
Datum: 
06.01.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0828/2011/1 
 
4.3 Im Falle der Stimmengleichheit wird keine abschließende Empfehlung des künstler i-
schen Fachbeirats gegeben. 
  
4.4 Die im Rat vertretenen Fraktionen benennen je ein Mit glied sowie eine/n Stellvertreter/in als 
Mitglieder des Beirats ohne Stimmrecht. 
 
4.5 Der/die Vorsitzende/r des Kulturausschusses, die Beigeordnete Frau Dr. Andrea Hanke , die 
Leiterin der Kunsthalle Münster  Frau Dr. Gail Kirkpatrick, sowie die Leiterin der  städtischen 
Denkmalpflege beim Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Frau Marlies 
Voß, sind Mitglieder der Kunstkommission ohne Stimmrecht. 
 Die Geschäftsführung für den Beirat liegt beim Kulturamt. 
 
4.6 Der/die Vorsitzende/r des Kulturausschusses ist Vorsitzende/r des Beirats. 
 
5. Die Sitzungen des künstlerischen Fachbeirates sind nichtöffentlich. 
 
6. Die Zuständigkeitsordnung des Rates wird in Ziffer 7.2 „Entscheidungszuständigkeiten des 
Kulturausschusses“ wie folgt ergänzt:  
 „7.2.9: B enennung von externen Fachexperten für den vom Rat eingerichteten künstler i-
schen Fachbeirat des Kulturausschusses“. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Mit Einrichtung des künstlerischen Fachbeirats entstehen im Fall der Zusammenkünfte des 
Beirats Kosten in einem g eringen Umfang, die dem laufenden Geschäft der Verwaltung z u-
zuordnen sind. Sie werden somit von dem jährlich verfügbaren Budget des Kulturamtes 
getragen. 
Der Beirat wird voraussichtlich nur ein - bis zweimal im Jahr tagen. Eine Honorierung der 
Beiratstätigkeit sowohl der stimmberechtigten als auch der nicht stimmberechtigten Mi t-
glieder ist generell nicht vorgesehen . Die Vertreter der unter 4.1. genannten Institutionen 
werden im Rahmen der Amtshilfe dem Gremium angehören. Die unter 4.2 genannten exte r-
nen Fachexperten erhalten ausschließlich eine angemessene Aufwandsentschädigung. 
 
 
Begründung: 
 
Der Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 24.11.2011 die Vorlage V/0828/2011 "Einsatz eines 
künstlerischen Fachbeirats für den Kulturausschuss" ohne Beschlussfassung  beraten und in die 
nächste Beratungskette geschoben. 
 
Es wurde angeregt, die folgenden Hinweise/Ergänzungen in die Beschlussvorlage aufzunehmen: 
 
- Unter 4.2. sollen konkrete Besetzungsvorschläge für die externen Fachexperten benannt we r-
den. Auf eine geschlechtsparitätische Besetzung ist dabei zu achten. 
- eine Darstellung der Kosten / Finanzierung ist zu ergänzen. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (1)

01.10.2014 Kulturausschuss
TOP 8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0559/2014
Typ
Vorlagen
Datum
10.09.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37