V/0559/2014
Bestätigung des künstlerischen Fachbeirats für den Kulturausschuss
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Beschlussvorlage
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V/0559/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Kulturamt Betrifft Bestätigung des künstlerischen Fachbeirats für den Kulturausschuss Beratungsfolge 01.10.2014 Kulturausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Rat in der abgelaufene n Wahlperiode einen künstlerischen Fachbeirat für den Kulturausschuss eingerichtet hat, um der für Münster he r- ausragenden Relevanz der Thematik „Kunst im öffentlichen Raum“ qualitätsvoll gerecht zu werden. Dieser Beirat dient dem Kulturausschuss als unab hängiges Sachverständigengremium, das in Angelegenheiten, die ihm von der Verwaltung oder dem Kulturausschuss vorgelegt we r- den, fachliche Beurteilungen und Empfehlungen an den Kulturausschuss abgibt. Da der B e- schluss des Rates nicht befristet war, bleibt d er Beirat und auch die vom Rat beschlossene Zusammensetzung auch in der neuen Wahlperiode wie in den Vorlagen V/0828/2011 und V/0828/2011/1. Erg. (siehe Anlage) festgelegt bestehen 2. Als neues Mitglied des Fachbeirates wird Rita McBride berufen. Die ehem aligen Mitglieder Ina Weber und Rita Kersting scheiden auf eigenen Wunsch aus dem Fachbeirat aus. Begründung: Mit Beschluss vom 08.02.2012 hat der Rat einen künstlerischen Fachbeirat für den Kulturaus- schuss eingerichtet. Dieser Beschluss war nicht befristet und ist auch nicht abhängig von den je- weiligen Ratsperioden. Aufgrund der neuen Wahlperiode müssen aber die Vertreter/innen der Ratsfraktionen neu benannt werden. Aufgrund des Ausscheidens von externen Fachexperten wird eine neue Expertin (Rita McBride) benannt. Vorlagen-Nr.: V/0559/2014 Auskunft erteilt: Frau Dr. Kirkpatrick Frau Schnell Ruf: 492-4191 492-4100 E-Mail: Kirkpatrick@stadt-muenster.de Schnell@stadt-muenster.de Datum: 10.09.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0559/2014 Der künstlerische Fachbeirat gibt im oben definierten Aufgabenbereich fachliche Empfehlungen und Beurteilungen an den Kulturausschuss. Das setzt voraus, dass in dem künstlerischen Fach- beirat Fachleute vertreten sind, deren Beurteilung ausschließlich auf sachlichen und fachlichen und gerade nicht auf politischen Erwägungen beruht. Die fachlichen Ratschläge sollen dann später in politische Abwägungsprozesse einbezogen werden. Die Einbeziehung von Fraktionsvertretern in den künstlerischen Fachbeirat dient der Kommunika- tion und dem Transfer der Diskussion aus der Kunstkommission in die Politik. Der Kern des künstlerischen Fachbeirats besteht aus Vertretern/innen der wichtigsten, ortsansäs- sigen Institutionen, deren Aufgabe die Vermittlung und Präsentation zeitgenössischer Kunst ist. Darüber hinaus werden vier Experten hinzugezogen, die sowohl einen externen Blick als auch spezielle Fachkenntnisse aus Teilgebieten bzw. Schnittfeldern mit der Kunst im öffentlichen Raum einbringen können. Die Sitzungen des künstlerischen Fachbeirats sind nicht öffentlich. Das erleichtert es, über Künst- ler/innen und deren Werke offen und unvoreingenommen diskutieren zu können. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlage Vorlage V/0828/2011/1. Erg.
Anlage_zur_V-0559-2014_Vorlage-V-0828-2011-1.Erg
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V/0828/2011/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Kulturamt Betrifft Einsatz eines künstlerischen Fachbeirats für den Kulturausschuss Beratungsfolge 02.02.2012 Kulturausschuss Vorberatung 08.02.2012 Hauptausschuss Vorberatung 08.02.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Es wird ein künstlerischer Fachbeirat für den Kulturausschuss eingerichtet, um der für Müns- ter herausragenden Relevanz der Thematik „Kunst im öffentlichen Raum“ qualitätsvoll g e- recht zu werden. 2. Dieser Beirat dient dem Kulturausschuss als un abhängiges Sachverständigengremium, das in Angelegenheiten, die ihm von der Verwaltung oder dem Kulturausschuss vorgelegt we r- den, fachliche Beurteilungen und Empfehlungen an den Kulturausschuss abgibt. 3. Die Einrichtung und der Einsatz des Beirats erfolgt ab Anfang 2012. 4.1 Dem künstlerischen Fachbeirat gehören Vertreter der folgenden Institutionen an, die Ihre Vertreter jeweils selbst namentlich benennen. - Westfälisches Landesmuseum - Kunstakademie - Westfälischer Kunstverein - Fachbereich Architektur der Fachhochschule Münster - Westfälische Wilhelms-Universität, Institut für Kunstgeschichte 4.2. Zudem gehören dem künstlerischen Fachbeirat folgende externe Fachexperten mit Stimmrecht an: - Dr. Söke Dinkla, Duisburg - Georg Elben, Marl - Dr. Markus Heinzelmann, Leverkusen - Rita Kersting, Düsseldorf - Ina Weber, Köln/Bonn Vorlagen-Nr.: V/0828/2011/1. Erg. Auskunft erteilt: Frau Schnell / Frau Dr. Kirkpatrick Ruf: 492-4100 / 492-4191 E-Mail: Schnell@stadt-muenster.de Kirkpatrick@stadt-muenster.de Datum: 06.01.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0828/2011/1 4.3 Im Falle der Stimmengleichheit wird keine abschließende Empfehlung des künstler i- schen Fachbeirats gegeben. 4.4 Die im Rat vertretenen Fraktionen benennen je ein Mit glied sowie eine/n Stellvertreter/in als Mitglieder des Beirats ohne Stimmrecht. 4.5 Der/die Vorsitzende/r des Kulturausschusses, die Beigeordnete Frau Dr. Andrea Hanke , die Leiterin der Kunsthalle Münster Frau Dr. Gail Kirkpatrick, sowie die Leiterin der städtischen Denkmalpflege beim Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Frau Marlies Voß, sind Mitglieder der Kunstkommission ohne Stimmrecht. Die Geschäftsführung für den Beirat liegt beim Kulturamt. 4.6 Der/die Vorsitzende/r des Kulturausschusses ist Vorsitzende/r des Beirats. 5. Die Sitzungen des künstlerischen Fachbeirates sind nichtöffentlich. 6. Die Zuständigkeitsordnung des Rates wird in Ziffer 7.2 „Entscheidungszuständigkeiten des Kulturausschusses“ wie folgt ergänzt: „7.2.9: B enennung von externen Fachexperten für den vom Rat eingerichteten künstler i- schen Fachbeirat des Kulturausschusses“. II. Finanzielle Auswirkungen Mit Einrichtung des künstlerischen Fachbeirats entstehen im Fall der Zusammenkünfte des Beirats Kosten in einem g eringen Umfang, die dem laufenden Geschäft der Verwaltung z u- zuordnen sind. Sie werden somit von dem jährlich verfügbaren Budget des Kulturamtes getragen. Der Beirat wird voraussichtlich nur ein - bis zweimal im Jahr tagen. Eine Honorierung der Beiratstätigkeit sowohl der stimmberechtigten als auch der nicht stimmberechtigten Mi t- glieder ist generell nicht vorgesehen . Die Vertreter der unter 4.1. genannten Institutionen werden im Rahmen der Amtshilfe dem Gremium angehören. Die unter 4.2 genannten exte r- nen Fachexperten erhalten ausschließlich eine angemessene Aufwandsentschädigung. Begründung: Der Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 24.11.2011 die Vorlage V/0828/2011 "Einsatz eines künstlerischen Fachbeirats für den Kulturausschuss" ohne Beschlussfassung beraten und in die nächste Beratungskette geschoben. Es wurde angeregt, die folgenden Hinweise/Ergänzungen in die Beschlussvorlage aufzunehmen: - Unter 4.2. sollen konkrete Besetzungsvorschläge für die externen Fachexperten benannt we r- den. Auf eine geschlechtsparitätische Besetzung ist dabei zu achten. - eine Darstellung der Kosten / Finanzierung ist zu ergänzen. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0559/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.09.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37