V/0029/2007
Stellungnahme zu der Möglichkeit des Baus
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Anlage 1 zur V/0029/2007
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Anlage 1 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Münzstroße 15 48143 Münster Telefon 02 51.453 14 Telefox 02 51-5117 50 E-Mail spdfrak@muenster.de 03.11.2005 Änderungsantrag zur V/0814/2005 an den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Beschlussvorschlag: Die Vorlage wird um den Beschlusspunkt 3 ergänzt: 3: Im Zuge der Umbaus der Kreuzung Heumannsweg / Albersloher Weg wird der Heumannsweg in Fahrtrichtung Lindberghweg bis zur Einmündung Haferlandweg zweispurig ausgebaut. Begründung: Der Rückstau, der durch die Linksabbieger in den Haferlandweg in den Haupt- verkehrszeiten entsteht, erstreckt sich bis in den Kreuzungsbereich Albersloher Weg. Hier entstehen schon vor der Rechtsabbiegespur Staus, die den Verkehrsfluss auf dem Albersloher Weg erheblich behindern. Durch vom Rückstau verursachte Fahrbahnwechsel kommt es zu gefährlichen Situationen. gez. Kurt Pölling Thomas Fastermann und Fraktion Öffnungszeiten Mo-Do 9.12%. 13”.17”, Fr 9=.12® . Erreichbar mit der Buslinie 1,5, 6 Bankverbindung: Sparkasse Münsler - BLZ 400 501 50 - Kto.-Nr. 333450
Berichtsvorlage
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V/0029/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Stellungnahme zu der Möglichkeit des Baus einer Linksabbiegespur Heumannsweg in Fahrtrichtung Gewerbegebiet Haferlandweg im Zuge des Umbaus Albersloher Weg / Heumannsweg Beratungsfolge 06.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 14.02.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht Bericht: Im Ergebnis der verkehrstechnischen Untersuchung ist festzustellen, dass eine separate Links- abbiegespur zum Gewerbegebiet Haferlandweg keine signifikante Verbesserung des Verkehrs- ablaufes für den Linksabbieger und Geradeausverkehr auf dem Heumannsweg erwarten lässt. Eigene Verkehrsbeobachtungen bestätigen den Sachver halt. Auch lassen sich regelmäßig keine Rückstauerscheinungen bis zum Albersloher Weg feststellen, die aufgrund einer unzureichenden Leistungsfähigkeit des Einmündungsbereiches Haferlandweg/Heumannsweg zurückzuführen wären. Der Zielverkehr Haferlandweg als auch der Durchgangsverkehr Heumannsweg sind nicht so stark ausgeprägt, als dass sich die Verkehre gegenseitig behindern. Der Verkehrsfluss auf dem Heumannsweg ist nahezu frei. In der Vergangenheit bildete sich regelmäßig aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens wäh- rend der Nachmittagspitze ein Rückstau vor dem Knotenpunkt Albersloher Weg/Heumannsweg, der sich zeitweise auch bis zum Einmündungsbereich Haferlandweg fortsetzte. Dieser Sachver- halt führte dann zwangsläufig auch zu tem porären Behinderungen des Verkehrsablaufes im Ein- mündungsbereich Heumannsweg/Haferlandweg. Di ese Problemlage konnte zwischenzeitlich durch Freigabe eines zweiten Fahrstreifens auch für Linksabbieger (Fahrtrichtung Heumannsweg – Albersloher Weg stadtauswärts) deutlich entschärft werden. Die Quellverkehre Haferlandweg müssen dem entgegen in Spitzenzeiten nach wie vor mit Behin- derungen rechnen, da der übergeordnete Heumannsweg vorfahrtsberechtigt ist. In der Konse- quenz bedeutet dieser Sachverhalt, dass eine Verbesserung des Verkehrsablaufes für diesen Quellverkehr nur durch eine Signalisierung oder durch Umbau des dreiarmigen Knotenpunktes in einen Kreisverkehr erreicht werden kann. Die insbesondere in der Morgenspitze zu beobachtenden Rückstauerscheinungen auf der Rechtsabbiegespur Albersloher Weg in Fahrtrichtung Heumannsweg sind auf das hohe Ver- kehrsaufkommen der Rechtsabbieger zurückzuführen und stehen in keinem ursächlichen Zu- sammenhang mit dem Verkehrsaufkommen auf dem Heumannsweg. Gleichwohl wird die Not- Vorlagen-Nr.: V/0029/2007 Auskunft erteilt: Herr Witt Ruf: 492 61 57 E-Mail: Witt@stadt-muenster.de Datum: 09.01.2007 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0029/2007 wendigkeit gesehen, die Steuerung dieser Lichtsignalanlage bestmöglich auf das Verkehrsauf- kommen der Rechtsabbieger Albersloher Weg mit Fahrtrichtung Heumannsweg auszurichten. Hierzu ist ein Auftrag an die mit der Ausarbeitung der Signalprogramme beauftragte Firma Sie- mens AG mit der Zielsetzung vergeben worden, die Grünphase für die Rechtsabbieger zu opti- mieren. Fazit: Die bauliche Anlage eines separaten Linksabbiegestreifens Heumannsweg ist ohne grundlegen- den Einfluss auf den Kfz-Zielverkehr Haferlandweg bzw. auf den Durchgangsverkehr Heu- mannsweg. Für den Fußgänger- und Radverkehr würde sich die Situation jedoch durch die Anla- ge einer Mittelinsel im Schatten eines Linksabbiegers deutlich verbessern. Für den untergeordne- ten Quellverkehr Haferlandweg wü rden sich hierdurch keine feststellbaren Verbesserungen er- geben. Die Kosten wurden überschlägig mit 110.000 EUR geschätzt. Ein auf alle Fahrbeziehun- gen ausgerichteter leistungsfähiger Kreisverkehr wäre unter Berücksichtigung eines vierten Ar- mes (Anbindung der gegenüber dem Haferlandweg befindlichen potenziellen Entwicklungsflä- chen) mit ca. 300.000 EUR zu veranschlagen. i. V. Schultheiß Stadtdirektor Anlage: Prüfauftrag zur V/0814/2005
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Albersloher Weg
- Heumannsweg
- Haferlandweg
- Lindberghweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0029/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.01.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37