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3437/2018

Sachstand zum Projekt Optimierung der städtischen Fördermittelvergabe

Mitteilung Ausschuss 09.11.2018

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Nächste Beratung: Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation, Sitzung am 26.11.2018, TOP 2.4

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

6838 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/OB 
 
Vorlagen-Nummer 09.11.2018 
 3437/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 12.11.2018 
Rechnungsprüfungsausschuss 13.11.2018 
Finanzausschuss 19.11.2018 
Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation 26.11.2018 
 
Sachstand zum Projekt Optimierung der städtischen Fördermittelvergabe 
Ausgangslage 
 
Die zuständigen Ausschüsse wurden bereits in einer ersten Mitteilungsvorlage (1922/2018) über das 
Projekt zur Optimierung der städtischen Fördermittelvergabe informiert. Mit dieser Vorlage werden die 
Ausschüsse erneut über den aktuellen Stand sowie über wesentliche Inhalte der Konzeption in 
Kenntnis gesetzt. 
Der Verwaltungsvorstand hat den konzeptionellen Grundlagen zur Optimierung der städtischen För-
dermittelvergabe am 06.11.2018 zugestimmt. 
 
 
Projektstand 
 
I. Projektstruktur 
 
Das gesamtstädtische Vorhaben wird durch das Büro der Oberbürgermeisterin geleitet.  
Um ein gemeinsames Vorgehen sicherzustellen, wurde für das Projekt ein beteiligungsorientierter 
Ansatz mit dezernatsübergreifender Zusammenarbeit gewählt. Zugleich findet ein enger Austausch 
mit verwandten Projekten im Rahmen eines Verbundprojekts statt. 
 
Die Inhalte der Konzeption sind das Ergebnis dreier Arbeitsgruppen: 
 AG I – Einheitliches Regelwerk (Leitung: Rechtsamt) 
 AG II – Prozessgestaltung (Leitung: Kulturamt) 
 AG III – Datenmanagement (Leitung: Kämmerei) 
 
II. Projektziele 
 
Die Stadt Köln gewährt zahlreiche finanzielle Leistungen an Dritte, wobei die Förderpraxis in den je-
weiligen Dienststellen bislang sehr unterschiedlich gehandhabt wird. 
 
Mittels einer Neugestaltung der Fördermittelvergabe soll der Einsatz städtischer Mittel noch planvol-
ler, transparenter und nachhaltiger als bisher erfolgen. Dazu ist es notwendig, dass sich die Vergabe 
an einheitlichen Standards orientiert und für alle nachvollziehbar ist. 
Die Fördermittel sollen dazu eingesetzt werden, die strategischen Zielsetzungen der Stadt Köln zu 
verfolgen. Städtische Förderungen sollen demnach künftig in Förderprogrammen zur Bündelung ein-

2 
 
zelner Fördermaßnahmen zusammengefasst werden. Vorgesehen ist, dass sich die Förderprogram-
me an übergeordneten Zielen, Handlungsfeldern, Zielgruppen und/oder räumlichen Handlungs-
schwerpunkten auf Basis festgestellter Bedarfslagen und in Anlehnung an die Haushaltssystematik 
orientieren. Zur Verwirklichung von integrierten Handlungskonzepten ist zudem die fachübergreifende 
Entwicklung von Förderprogrammen zu begrüßen. Über die jeweiligen Förderprogramme werden 
weiterhin der Rat bzw. die Fachausschüsse entscheiden. 
 
Ziel muss es dabei auch sein, Doppelförderungen, die mit einer Überfinanzierung einhergehen, aus-
zuschließen. Weiterhin gilt es, die Ergebnisse der Förderungen transparent zu machen und auf diese 
Weise eine valide Entscheidungsgrundlage für Politik und Verwaltung zu schaffen. Ebenso sollen die 
Antragstellenden in Zukunft von einem einheitlichen, klar strukturierten und digitalen Förderverfahren 
profitieren. 
 
III. Eckpunkte der Konzeption 
 
Um die Ziele verwirklichen zu können, wurden zunächst allgemeingültige Förderprinzipien erarbeitet, 
an denen die Fördermittelvergabe auszurichten ist. Sie orientieren sich an den Prinzipien zur ganz-
heitlichen Planung, Durchführung und Kontrolle von Förderungen, die die KGSt in ihrem Bericht zum 
Fördercontrolling (2/2017, Nr. 20170127A0007) anführt.  
 
Zu den Prinzipien zählen: 
 
 Strategie- und Zielorientierung 
 Bedarfsorientierung 
 Adressatentransparenz 
 Programmvernetzung und -bündelung 
 Informationsverknüpfung 
 Finanzierungsprinzipien (u. a. Kofinanzierung, Kumulierungsverbot, An-
schluss- und Anlauffinanzierung; Subsidiaritätsprinzip) 
 Befristung und Wesentlichkeit 
 Transparenz 
 Korruptionsprävention 
 Kontrolle und Überwachung der Förderung / Mittel 
 Wirksamkeitskontrolle 
 Zielkontrolle 
 Rechtskonformität 
 
 
o Auf dieser Grundlage wurde eine verwaltungsinterne Allgemeine Förderrichtlinie für die för-
dermittelgewährenden Dienststellen der Stadt Köln erarbeitet. Diese soll der Verwaltung als 
Fundament und Werkzeugkasten einer regelkonformen einheitlichen Ausgestaltung des städ-
tischen Fördermanagements dienen.  
 
o Mit entsprechender Hilfestellung soll eine stadtweite Fördersystematik aufgebaut werden, die 
auf der Aufstellung/Weiterentwicklung zielgerichteter Förderprogramme zur Bündelung einzel-
ner Förderungen basiert. Die entsprechenden Regelungen der internen Förderrichtlinie finden 
dann in den einzelnen Förderprogrammen ihre Anwendung, die Förderprogramme werden 
nach der Beratung durch die zuständigen Gremien veröffentlicht. 
 
o Der gesamte Förderprozess soll künftig digital unterstützt werden, hierfür wurde ein einheitli-
cher Workflow entwickelt. Damit wird künftig auch eine Online-Antragstellung möglich.  
 
o Das Fach- und Finanzcontrolling der vergebenen Fördermittel soll demnach durch eine syste-
matische Erfassung und Verwaltung aller Förderungen in einem einheitlichen IT-Verfahren 
verbessert werden.

3 
 
o Die vorgenannten Schritte ermöglichen eine systematische Evaluierung der Zielerreichung 
und Wirksamkeit einzelner Förderprogramme und -maßnahmen und einen bedeutenden Er-
kenntnisgewinn für die strategische Erfolgskontrolle.  
 
o Mit Einführung der IT-Lösung wird auch der Aufbau eines adressatenspezifischen Fördermit-
telberichtswesens möglich. 
 
o Im Sinne eines integrierten Fördermittelmanagements soll künftig die Verknüpfung von Daten 
zu akquirierten und ausgereichten Fördermitteln gewährleistet werden. 
 
 
IV. Weitere Schritte 
 
Nach Zustimmung des Verwaltungsvorstands zu den konzeptionellen Grundlagen, können die 
Dienststellen bereits jetzt mit der sukzessiven Umsetzung der Allgemeinen Förderrichtlinie beginnen 
und die (Weiter-) Entwicklung von Förderprogrammen zur die Bündelung einzelner Fördermaßnah-
men vorantreiben. 
 
Von zentraler Bedeutung für die erfolgreiche Umsetzung der neugestalteten Fördermittelvergabe ist 
die Mitwirkung aller Dienststellen. Daher wird der beteiligungsorientierte Ansatz auch in der weiteren 
Projektarbeit fortgesetzt. Während der Umsetzungsphase erfolgt zudem eine enge Begleitung durch 
die am Projekt beteiligten Dienststellen. Um den Veränderungsprozess zusätzlich zu unterstützen, 
wird u.a. ein Schulungskonzept erarbeitet, das die Beschäftigten mit dem neuen Verfahren vertraut 
machen soll.  
 
Zur Vorstellung der Konzeption, sowie zu den ersten Überlegungen einer IT- technischen Umsetzung, 
ist in Kürze eine Informationsveranstaltung für alle in der Fördermittelvergabe Tätigen geplant.  
 
Die zuständigen Ausschüsse werden regelmäßig über den aktuellen Projektstand informiert. 
 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (4)

12.11.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.11.2018 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.11.2018 Finanzausschuss
TOP 2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.11.2018 Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation
TOP 2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3437/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
09.11.2018
Erstellt
19.10.2018 10:17