3437/2018
Sachstand zum Projekt Optimierung der städtischen Fördermittelvergabe
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Mitteilung Ausschuss
6838 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/OB Vorlagen-Nummer 09.11.2018 3437/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 12.11.2018 Rechnungsprüfungsausschuss 13.11.2018 Finanzausschuss 19.11.2018 Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation 26.11.2018 Sachstand zum Projekt Optimierung der städtischen Fördermittelvergabe Ausgangslage Die zuständigen Ausschüsse wurden bereits in einer ersten Mitteilungsvorlage (1922/2018) über das Projekt zur Optimierung der städtischen Fördermittelvergabe informiert. Mit dieser Vorlage werden die Ausschüsse erneut über den aktuellen Stand sowie über wesentliche Inhalte der Konzeption in Kenntnis gesetzt. Der Verwaltungsvorstand hat den konzeptionellen Grundlagen zur Optimierung der städtischen För- dermittelvergabe am 06.11.2018 zugestimmt. Projektstand I. Projektstruktur Das gesamtstädtische Vorhaben wird durch das Büro der Oberbürgermeisterin geleitet. Um ein gemeinsames Vorgehen sicherzustellen, wurde für das Projekt ein beteiligungsorientierter Ansatz mit dezernatsübergreifender Zusammenarbeit gewählt. Zugleich findet ein enger Austausch mit verwandten Projekten im Rahmen eines Verbundprojekts statt. Die Inhalte der Konzeption sind das Ergebnis dreier Arbeitsgruppen: AG I – Einheitliches Regelwerk (Leitung: Rechtsamt) AG II – Prozessgestaltung (Leitung: Kulturamt) AG III – Datenmanagement (Leitung: Kämmerei) II. Projektziele Die Stadt Köln gewährt zahlreiche finanzielle Leistungen an Dritte, wobei die Förderpraxis in den je- weiligen Dienststellen bislang sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Mittels einer Neugestaltung der Fördermittelvergabe soll der Einsatz städtischer Mittel noch planvol- ler, transparenter und nachhaltiger als bisher erfolgen. Dazu ist es notwendig, dass sich die Vergabe an einheitlichen Standards orientiert und für alle nachvollziehbar ist. Die Fördermittel sollen dazu eingesetzt werden, die strategischen Zielsetzungen der Stadt Köln zu verfolgen. Städtische Förderungen sollen demnach künftig in Förderprogrammen zur Bündelung ein- 2 zelner Fördermaßnahmen zusammengefasst werden. Vorgesehen ist, dass sich die Förderprogram- me an übergeordneten Zielen, Handlungsfeldern, Zielgruppen und/oder räumlichen Handlungs- schwerpunkten auf Basis festgestellter Bedarfslagen und in Anlehnung an die Haushaltssystematik orientieren. Zur Verwirklichung von integrierten Handlungskonzepten ist zudem die fachübergreifende Entwicklung von Förderprogrammen zu begrüßen. Über die jeweiligen Förderprogramme werden weiterhin der Rat bzw. die Fachausschüsse entscheiden. Ziel muss es dabei auch sein, Doppelförderungen, die mit einer Überfinanzierung einhergehen, aus- zuschließen. Weiterhin gilt es, die Ergebnisse der Förderungen transparent zu machen und auf diese Weise eine valide Entscheidungsgrundlage für Politik und Verwaltung zu schaffen. Ebenso sollen die Antragstellenden in Zukunft von einem einheitlichen, klar strukturierten und digitalen Förderverfahren profitieren. III. Eckpunkte der Konzeption Um die Ziele verwirklichen zu können, wurden zunächst allgemeingültige Förderprinzipien erarbeitet, an denen die Fördermittelvergabe auszurichten ist. Sie orientieren sich an den Prinzipien zur ganz- heitlichen Planung, Durchführung und Kontrolle von Förderungen, die die KGSt in ihrem Bericht zum Fördercontrolling (2/2017, Nr. 20170127A0007) anführt. Zu den Prinzipien zählen: Strategie- und Zielorientierung Bedarfsorientierung Adressatentransparenz Programmvernetzung und -bündelung Informationsverknüpfung Finanzierungsprinzipien (u. a. Kofinanzierung, Kumulierungsverbot, An- schluss- und Anlauffinanzierung; Subsidiaritätsprinzip) Befristung und Wesentlichkeit Transparenz Korruptionsprävention Kontrolle und Überwachung der Förderung / Mittel Wirksamkeitskontrolle Zielkontrolle Rechtskonformität o Auf dieser Grundlage wurde eine verwaltungsinterne Allgemeine Förderrichtlinie für die för- dermittelgewährenden Dienststellen der Stadt Köln erarbeitet. Diese soll der Verwaltung als Fundament und Werkzeugkasten einer regelkonformen einheitlichen Ausgestaltung des städ- tischen Fördermanagements dienen. o Mit entsprechender Hilfestellung soll eine stadtweite Fördersystematik aufgebaut werden, die auf der Aufstellung/Weiterentwicklung zielgerichteter Förderprogramme zur Bündelung einzel- ner Förderungen basiert. Die entsprechenden Regelungen der internen Förderrichtlinie finden dann in den einzelnen Förderprogrammen ihre Anwendung, die Förderprogramme werden nach der Beratung durch die zuständigen Gremien veröffentlicht. o Der gesamte Förderprozess soll künftig digital unterstützt werden, hierfür wurde ein einheitli- cher Workflow entwickelt. Damit wird künftig auch eine Online-Antragstellung möglich. o Das Fach- und Finanzcontrolling der vergebenen Fördermittel soll demnach durch eine syste- matische Erfassung und Verwaltung aller Förderungen in einem einheitlichen IT-Verfahren verbessert werden. 3 o Die vorgenannten Schritte ermöglichen eine systematische Evaluierung der Zielerreichung und Wirksamkeit einzelner Förderprogramme und -maßnahmen und einen bedeutenden Er- kenntnisgewinn für die strategische Erfolgskontrolle. o Mit Einführung der IT-Lösung wird auch der Aufbau eines adressatenspezifischen Fördermit- telberichtswesens möglich. o Im Sinne eines integrierten Fördermittelmanagements soll künftig die Verknüpfung von Daten zu akquirierten und ausgereichten Fördermitteln gewährleistet werden. IV. Weitere Schritte Nach Zustimmung des Verwaltungsvorstands zu den konzeptionellen Grundlagen, können die Dienststellen bereits jetzt mit der sukzessiven Umsetzung der Allgemeinen Förderrichtlinie beginnen und die (Weiter-) Entwicklung von Förderprogrammen zur die Bündelung einzelner Fördermaßnah- men vorantreiben. Von zentraler Bedeutung für die erfolgreiche Umsetzung der neugestalteten Fördermittelvergabe ist die Mitwirkung aller Dienststellen. Daher wird der beteiligungsorientierte Ansatz auch in der weiteren Projektarbeit fortgesetzt. Während der Umsetzungsphase erfolgt zudem eine enge Begleitung durch die am Projekt beteiligten Dienststellen. Um den Veränderungsprozess zusätzlich zu unterstützen, wird u.a. ein Schulungskonzept erarbeitet, das die Beschäftigten mit dem neuen Verfahren vertraut machen soll. Zur Vorstellung der Konzeption, sowie zu den ersten Überlegungen einer IT- technischen Umsetzung, ist in Kürze eine Informationsveranstaltung für alle in der Fördermittelvergabe Tätigen geplant. Die zuständigen Ausschüsse werden regelmäßig über den aktuellen Projektstand informiert. Gez. Reker
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3437/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 09.11.2018
- Erstellt
- 19.10.2018 10:17