V/0078/2020
Gewährung eines Zuschusses an den AK Jugend Coerde
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Beschlussvorlage
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V/0078/2020 V/0078/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gewährung eines Zuschusses an den AK Jugend Coerde Beratungsfolge 03.03.2020 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Nach den geltenden Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord wird an den AK Jugend Coerde folgender Zuschuss gewährt: - Der AK Jugend Coerde erhält für die Durchführung einer Fachtagung 900 €. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2020 900 Zeile 15 Transferaufwendungen 2020 900 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Begründung: Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die Be- zirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten die von der Bezirksvertretung Münster-Nord beschlossenen Richtlinien. Amt für Bürger- und Ratsservice 07.02.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Remmers Telefon: 492-1650 oder -1640 Remmers@stadt- muenster.de - 2 - V/0078/2020 Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde der Antrag zur Durchführung einer Fachtagung durch den AK Jugend Coerde bereits in den Fraktionen diskutiert. Es wurde zunächst vorgeschlagen, vo r- rangige Mittel durch Dritte zu akquirieren. Für den Fall, dass dies nicht zum Erfolg führen sollte, hat die Bezirksvertretung Münster-Nord eine Bewilligung in Aussicht gestellt. Der AK Jugend Coerde hat mit Schreiben vom 27.01.2020 mitgeteilt, dass durch den Landschaft s- verband Westfalen-Lippe für den beantragten Zweck keine finanzielle Unterstützung gewährt wird und aus diesem Grund gebeten, den in Aussicht gestellten Zuschussbetrag zu bewilligen. i.A. gez. Remmers
Anlage A
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Anlage A zur V/0078/2020 Kurzüberblick Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Institutionen im Stadtbezirk Münster- Nord Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen erlassen und entscheidet aufgrund dieser regelmäßig über Anträge. Die Entscheidung einer Zuschussvergabe aus dem eigenen Budget erfolgt dabei unter Berück- sichtigung der bisher gewährten Zuschüsse sowie der Erfahrungen aus den Vorjahren. Die Mittel dienen jedenfalls der Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Stadtteil. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG 0101 Bezeichnung der PG Bezirksvertretungen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? x Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe- reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht nicht aus. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig frei- willig § 37 Abs. 1 lit. d GO NRW und § 21 Abs. 1 Ziffer 7 Hauptsatzung der Stadt Münster. Die Höhe der Mittel liegt in der alleinigen Entscheidungskompetenz der Bezirksvertretung Münster-Nord.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0078/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.01.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37