Äußerer Grüngürtel LSG L17 Auswechseln Sportplatzbelag
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/1393/2023 vom 14.08.2023
Stand: Am 28.08.2023 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ungeändert beschlossen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Antrag von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
An Frau Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Bündnis 90/Die Grünen Bezirksvertretung Lindenthal Aachener Straße 220 50931 Köln bv03@gruenekoeln.de Köln, 13. August 2023 Äußerer Grüngürtel LSG L17 Auswechseln Sportplatzbelag Sehr geehrte Frau Bezirksbürgemeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal zu setzen: Die Bezirksvertretung Lindenthal bitte das zuständige Umweltamt der Stadt Köln entsprechend von § 1a Abs 3 Satz 6 BauGB sowie §17 Abs 1, Abs3 BNatSchuG den notwendigen Eingriff im das Landschaftsschutzgebiet L17 durch das „Auswechseln von Belägen von Sport- und Spielflächen“ im FC-Sportpark in Köln-Sülz zu prüfen und einen Ausgleich für den Eingriff zu erstellen. Zudem ist der Beirat der Unteren Landschaftschutzbehörde zu beteiligen. Weiterhin ist der Bezirksvertretung Lindenthal zu klären / erklären, warum die Verwaltung, hier das Baudezernat mitteilt: „war die Einbindung des Umweltamtes nicht erforderlich und daher auch nicht erfolgt“ (Zitat Stadtsprecher Alexander Vogel im Kölner Stadt Anzeiger vom 06.07. 2023) Zudem sollte durch ein Gutachten geprüft werden, ob es sich hier bei der Maßnahme „nur um ein Auswechseln“ von Belägen und nicht um eine bauliche Veränderung durch den Einbau einer Rasenheizung (technische Einrichtung) handelt. Begründung: Jeder Sportverein, der ein Auswechseln des Bodenbelages von Sport- und Spielflächen vornimmt, muss einen Ausgleich für den Eingriff in die Umwelt vornehmen. Zwar ist das Auswechseln der Beläge gemäß § 65 Abs 2 Nr.7 der Landesbauordnung NRW Ute Ackermann, Fraktionsvorsitzende genehmigungsfrei. Doch für den Eingriff ist im Sinne von §1a Abs. 3 Satz 6 BauGB ein Ausgleich erforderlich. Diese rechtliche Grundlage müsste den Bauherrn wie dem Baudezernat bekannt sein. Anlage 1 aus dem Grünordnungsplan zum B-Plan „Erweiterung FC-Sportpark“. Es bleibt offen, ob es sich bei der Maßnahme nur um das Auswechseln handelt, da eine technische Einrichtung (Rasenheizung) eingebaut wurde. Die Bezirksvertretung Lindenthal möchte gerne eine rechtliche Klärung des Sachverhalts. Mit freundlichen Grüßen Ute Ackermann
Beratungsverlauf
-
28.08.2023
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 8.1.13, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz