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AN/1393/2023

Äußerer Grüngürtel LSG L17 Auswechseln Sportplatzbelag

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 14.08.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 28.08.2023, TOP 8.1.13

Antrag von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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Antrag von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2266 Zeichen

An
Frau Bezirksbürgermeisterin
Cornelia Weitekamp
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Bündnis 90/Die Grünen 
Bezirksvertretung Lindenthal
Aachener Straße 220
50931 Köln
bv03@gruenekoeln.de
Köln, 13. August 2023
Äußerer Grüngürtel LSG L17 Auswechseln Sportplatzbelag  
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgemeisterin,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
Wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der 
Bezirksvertretung Lindenthal zu setzen:
Die Bezirksvertretung Lindenthal bitte das zuständige Umweltamt der Stadt Köln entsprechend 
von § 1a Abs 3 Satz 6 BauGB sowie §17 Abs 1, Abs3 BNatSchuG den notwendigen Eingriff im 
das Landschaftsschutzgebiet L17 durch das „Auswechseln von Belägen von Sport- und 
Spielflächen“ im FC-Sportpark in Köln-Sülz zu prüfen und einen Ausgleich für den Eingriff zu 
erstellen. Zudem ist der Beirat der Unteren Landschaftschutzbehörde zu beteiligen.  
Weiterhin ist der Bezirksvertretung Lindenthal zu klären / erklären, warum die Verwaltung, hier 
das Baudezernat mitteilt: „war die Einbindung des Umweltamtes nicht erforderlich und daher 
auch nicht erfolgt“ (Zitat Stadtsprecher Alexander Vogel im Kölner Stadt Anzeiger vom 06.07. 
2023) 
Zudem sollte durch ein Gutachten geprüft werden, ob es sich hier bei der Maßnahme „nur um ein
Auswechseln“ von Belägen und nicht um eine bauliche Veränderung durch den Einbau einer 
Rasenheizung (technische Einrichtung) handelt.  
Begründung:
Jeder Sportverein, der ein Auswechseln des Bodenbelages von Sport- und Spielflächen 
vornimmt, muss einen Ausgleich für den Eingriff in die Umwelt vornehmen. Zwar ist das 
Auswechseln der Beläge gemäß § 65 Abs 2 Nr.7 der Landesbauordnung NRW 
Ute Ackermann, Fraktionsvorsitzende

genehmigungsfrei. Doch für den Eingriff ist im Sinne von §1a Abs. 3 Satz 6 BauGB ein Ausgleich 
erforderlich. 
Diese rechtliche Grundlage müsste den Bauherrn wie dem Baudezernat bekannt sein. 
Anlage 1 aus dem Grünordnungsplan zum B-Plan „Erweiterung FC-Sportpark“. 
Es bleibt offen, ob es sich bei der Maßnahme nur um das Auswechseln handelt, da eine 
technische Einrichtung (Rasenheizung) eingebaut wurde. Die Bezirksvertretung Lindenthal 
möchte gerne eine rechtliche Klärung des Sachverhalts.  
Mit freundlichen Grüßen
Ute Ackermann

Beratungsverlauf (1)

28.08.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 8.1.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1393/2023
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
14.08.2023
Erstellt
14.08.2023 09:56