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2876/2021

Förderprogramm "ArBOr - Arbeitsbezogene Beratung und Orientierung"

Beschlussvorlage Ausschuss 01.10.2021

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 04.10.2021, TOP 6.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Förderprogramm ArBOr

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Beschlussvorlage Ausschuss

5954 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/505 
 
Vorlagen-Nummer 
 2876/2021 
Freigabedatum 23.09.2021 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderprogramm "ArBOr - Arbeitsbezogene Beratung und Orientierung" 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt das Förderprogramm „ArBOr – Arbeitsbezogene Beratung und Ori-
entierung“ und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. 
 
Aus dem Förderprogramm selbst ergibt sich kein Anspruch auf eine Förderung. Zur Finanzierung der 
mit dem Förderprogramm verbundenen Maßnahmen stehen vorbehaltlich des Beschlusses der 
Haushaltssatzung 2022 Mittel in Höhe von insgesamt 126.000 Euro p.a. für die Haushaltsjahre 2022 
ff im Teilergebnisplan 1501, Wirtschaft und Tourismus-, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendun-
gen, zur Verfügung.  
 
 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 30.09.2021 
Finanzausschuss 04.10.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  126.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    126.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Begründung 
Durch die Förderung „ArBOr – Arbeitsbezogene Beratung und Orientierung" wird ein niedrigschwelli-
ges Angebot für arbeitslose, erwerbslose sowie von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, die der Ori-
entierung und Beratung bedürfen, geschaffen. Es ist eine Projektförderung von sechs Angeboten mit 
je maximal 15.500 € Fördersumme vorgesehen. 
 
Hintergrund ist, dass bis zum 31.12.2020 vier Erwerbslosenberatungsstellen und sieben Arbeitslo-
senzentren durch das Land Nordrhein-Westfalen und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 
(ESF) gefördert wurden. Zusätzlich erhielten in 2020 vier Erwerbslosenberatungsstellen und vier Ar-
beitslosenzentren eine Förderung aus kommunalen Mitteln mit einem Gesamtbetrag von 121.324 
Euro auf Basis der vom Rat der Stadt Köln 2009 beschlossenen Konzeption zur Arbeitslosenberatung 
in Köln. Vingster Treff und KALZ erhielten zusätzlich eine institutionelle Förderung für die Aufgaben 
der Betreuung des Beratungsnetzwerkes. 
 
Aufgrund der Änderung der Förderstruktur von Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungsstel-
len ab dem 01.01.2021 durch das Land hat der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 
hat bereits mit Beschluss in der Sitzung am 28.05.2020 die Verwaltung gebeten, ein Gespräch mit 
den Kölner ESB und ALZ zu organisieren und den Prozess des Umbaus gemeinsam zu gestalten, 
damit die Kölner Beratungsstruktur erhalten werden, bzw. möglichst ohne Verluste in eine schlagkräf-
tige neue gemeinsame Struktur überführt werden kann (DS AN/0694/2020).

3 
Da für das Haushaltsjahr 2021 aufgrund der Kurzfristigkeit noch kein neues Förderprogramm – ange-
passt an die zur Verfügung stehenden Mittel- vorgelegt werden konnte, wurde die ab dem 01.01.2021 
fehlende Landes- und EU-Zuweisung einmalig seitens der Stadt Köln für alle bestehenden Angebote 
kompensiert (DS 3244/2020). 
 
Zum Haushaltsplanentwurf 2022 ff. ist weiterhin die seit vielen Jahren bestehende kommunale Förde-
rung für Arbeitslosenzentren berücksichtigt. Die Verwaltung hat deshalb in enger Abstimmung mit den 
zehn im Kölner Beratungsnetz zusammengefassten Kölner Erwerbslosenberatungsstellen und Ar-
beitslosenzentren das vorliegende Förderprogramm „ArBOr – Arbeitsbezogene Beratung und Orien-
tierung" entwickelt.  
 
Das Förderprogramm verfolgt das Ziel der Zukunftssicherung eines niedrigschwelligen Beratungsan-
gebotes in Köln und somit der inhaltlichen Fortsetzung des Angebots der bisherigen Arbeitslosenzen-
tren. 
 
Aktuell stehen im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 ff. für das geplante Förderprogramm und für 
die finanzielle Unterstützung der drei Träger der „Beratungsstelle Arbeit“ bei der Bereitstellung des 
notwendigen Eigenanteils insgesamt jährlich 126.000 € zur Verfügung. Die kommunal finanzierte an-
teilige Förderung des Eigenanteils für die Beratungsstelle Arbeit beläuft sich dabei auf 32.740 €. So-
mit können über das Förderprogramm ArBOr noch sechs weitere Projekte mit maximal jeweils 15.500 
€ finanziert werden. 
 
Darüber hinaus ist auch in 2022 die Fortsetzung der institutionellen Förderung von KALZ e.V. und 
Vingster Treff im Umfang von jeweils 58.000 € vorgesehen. 
 
Eine zusätzliche kommunale Förderung zur Fortsetzung der Beratungstätigkeit der bisherigen Er-
werbslosenberatungsstellen außerhalb der Beratungsstelle Arbeit ist nicht vorgesehen.  
 
Begründung der Dringlichkeit 
Die Vorlage erfolgt im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren leider verfristet. 
 
Dies begründet sich einerseits in dem mit dem Förderprogramm verknüpften umfangreichen Abstim-
mungs- und Beteiligungsprozess mit den Kölnern Trägern, andererseits duldet der politisch ge-
wünschte Erhalt der Kölner Beratungsstruktur keinen Aufschub mehr, so dass eine Beschlussfassung 
in der September-Sitzung erforderlich ist. 
 
Da das zur Beschlussfassung stehende Förderprogramm zudem noch der Umsetzung bedarf, würde 
ein politischer Beschluss im November oder später dazu führen, dass die inhaltliche Arbeit der Träger 
mit Ende der beschlossenen Finanzierung zum 31.12.2021 enden müsste und erst im 2. Quartal 2022 
fortgesetzt werden könnte. 
 
 
Anlage

Förderprogramm ArBOr

6661 Zeichen

Förderprogramm „ArBOr – Arbeitsbezogene Beratung und Orientierung" 
1 
 
1. Ziel und Grundlage der Förderung 
„ArBOr“ ist ein Förderprogramm, mit dem die Stadt Köln beabsichtigt, die langjährig 
etablierte unabhängige Beratungsstruktur für arbeitslose, erwerbslose sowie von 
Arbeitslosigkeit bedrohte Personen in Köln aufrecht zu erhalten. Arbeitslosigkeit ist in einer 
Großstadt wie Köln eine dauerhafte Problemlage, der im Sinne aller Bürger*innen 
entgegengewirkt werden muss. Veränderungen und Wandel in der Wirtschaft und bei 
abhängiger Beschäftigung führen immer wieder zu vermehrter Arbeitslosigkeit und in der 
Folge zu einer Belastung der Stadtgesellschaft.  
Durch die Förderung wird die Bereitstellung eines niedrigschwelligen Angebotes für 
arbeitslose, erwerbslose sowie von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, die der Orientierung 
und Beratung bedürfen, ermöglicht. Tiefer gehende Einzelberatungen werden im 
Gesamtsystem von der landesgeförderten „Beratungsstelle Arbeit“ durchgeführt, auf die in 
den niederschwelligen Angeboten verwiesen werden soll. 
Für die Förderung sind die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für die Bereiche Jugend, 
Schule, Weiterbildung, Senioren, Soziales, Beschäftigungsförderung, Wohnen und 
Gesundheit (nachfolgend „Allgemeine Bewilligungsbedingungen“) in der Fassung vom 
01.01.2021 maßgeblich, soweit dieses Förderprogramm nichts Abweichendes ausdrücklich 
regelt. 
 
2. Gegenstand der Förderung  
Die Förderung umfasst Maßnahmen, mit denen der Zielgruppe der Zugang zu Orientierung 
und Beratung ermöglicht wird. 
Förderfähig sind Vorhaben in den Bereichen 
 (Erst-)Beratung der Zielgruppe 
 Orientierungs- und Informationsangebote 
Das können beispielsweise sein: 
 Offene Begleitangebote 
 Zielgruppenspezifische Ansprache 
 Gruppenangebote 
 Verweisberatung zu anderen Angeboten 
Es können auch mehrere Bereiche adressiert werden. 
 
3. Antragsvoraussetzungen 
3.1 Antragsberechtige 
Antragsberechtigt sind juristische Personen. Bei diesen soll, unabhängig von der Rechtsform 
und der Organisation, ein gemeinnütziger oder mildtätiger Zweck im Vordergrund stehen. 
Bereits in Köln operierende soziale Träger, Bildungseinrichtungen, Vereine und andere 
Akteure, die bereits in den Stadtteilen aktiv sind, sind aufgrund des bereits vorhandenen 
vernetzten Arbeitens insbesondere zur Antragsstellung aufgefordert.  
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Förderprogramm „ArBOr – Arbeitsbezogene Beratung und Orientierung" 
2 
 
3.2. Verfahrensablauf 
 Der Antrag auf Förderung ist mit den geforderten Angaben beim Amt für Soziales, Arbeit 
und Senioren der Stadt Köln einzureichen.  
Anträge sind grundsätzlich in elektronischer Form zu stellen. Der Eingang der Unterlagen 
wird elektronischer Form bestätigt.  
Der Antrag wird auf Vollständigkeit geprüft. Eventuell fehlende Unterlagen werden unter 
Fristsetzung nachgefordert.  
Die Bewilligung bzw. Ablehnung des Förderantrags erfolgt durch einen elektronischen oder 
schriftlichen Bescheid. 
 
4. Ausgestaltung der Förderung 
4.1 Höhe der Fördersummen 
Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus dem Festbetrag zur Finanzierung des Vorhabens, 
den der/die Fördermittelempfänger*in nicht durch eigene oder fremde Mittel decken kann. 
Für jedes Projekt stehen im Haushaltsjahr 2022 insgesamt höchstens Mittel in Höhe von 
15.500,- Euro zur Verfügung. Für zukünftige Haushaltsjahre ergibt sich die Fördersumme 
aus dem jeweiligen Haushaltsplan. 
Der Eigenanteil beträgt 10 % der Fördersumme. 
Es darf unter Berücksichtigung weiterer Einnahmen wie Sponsorengelder, Förderungen 
durch Stiftungen, andere Fördermittel nicht zu einer Überfinanzierung kommen. 
 
4.2 Förderfähige Kosten  
 Die Förderung wird für ein bestimmtes, sachlich und zeitlich begrenztes Vorhaben 
gewährt (Projektförderung). 
 Förderfähig sind grundsätzlich alle bei der Durchführung des Projekts entstehenden 
Personal- und Sachkosten. 
 Zu den projektbezogenen Personalkosten zählen beispielsweise Honorare, 
projektbezogene Sachkosten können u.a. Druckkosten, Raummieten, Beschaffung 
von Verbrauchsmaterialien sein. 
 
4.3 Voraussetzungen für die Förderung 
Es können nur Projekte gefördert werden, die unter die in Punkt 2 dieses Förderprogramms 
genannten Förderbereiche fallen. 
Der/die Antragsteller*in weist die Finanzierbarkeit der Maßnahme nach. Neben einer 
Projektbeschreibung muss auch ein Kosten- und Finanzierungsplan mit dem Antrag 
vorgelegt werden. 
 
Die Projektbeschreibung beinhaltet die folgenden Punkte: 
 Beschreibung des Angebotes, Begründung, warum es als zielführend erachtet wird 
und wie das Projekt/die Maßnahme funktionieren soll 
 Nachweis der fachlichen Kompetenzen des im Projekt tätigen Personals. 
Vorausgesetzt wird eine Qualifikation in der sozialen Arbeit. Ausnahmen können mit 
dem Fördermittelgeber abgestimmt werden

Förderprogramm „ArBOr – Arbeitsbezogene Beratung und Orientierung" 
3 
 
 Zeitraum der Umsetzung, Öffnungszeiten  
 Zielgruppe des Projekts/der Maßnahme 
 Erwartete Ergebnisse und soweit möglich Wirkungen und wie diese dokumentiert 
werden sollen 
 
4.4 Projektzeitraum 
Der Projektzeitraum muss beschrieben werden. Dieser ist grundsätzlich auf ein Kalenderjahr 
begrenzt. Nach Ablauf des ersten Förderzeitraums ist eine Weiterförderung auf Antrag nicht 
ausgeschlossen. 
 
5. Hinweis- und Mitteilungspflichten 
Zur Unterstützung des/der Fördermittelempfängers/in bei der Erfüllung der in Punkt II Nr. 12 
und III Nr. 2 der Allgemeinen Bewilligungsbedingungen geregelten Hinweispflichten wird ein 
entsprechendes Muster zur Verfügung gestellt.  
Mit jedem Mittelabruf ist der Einsatz des Projektpersonals für den jeweiligen Zeitraum des 
Mittelabrufs zu bestätigen. Eine Auszahlung der monatlichen Pauschale für die 
Personalkosten erfolgt nur, wenn das jeweilige Personal mehr als 50% der monatlichen 
Arbeitszeit im Einsatz war. 
 
6. Qualitätssicherung und Steuerungsstrukturen 
Der/die Fördermittelempfänger*in hat Nachweise über die verwendeten Mittel vorzulegen – 
näheres regelt der Förderbescheid. 
Die Stadt Köln wird den/die Fördermittelempfänger*in bei der Umsetzung des Projekts/der 
Maßnahme begleiten und mit dem Förderbescheid die Anforderungen an ein Berichtswesen 
mitteilen. Dieses dient dazu, die an den/die Fördermittelempfänger*in gestellten 
Mindestanforderungen zu dokumentieren, bildet aber auch die Grundlage für die 
Weiterentwicklung des Förderprogramms. Zur Steuerung und zum Austausch mit den 
Fördermittelempfänger*innen wird die Stadt Köln alle Beteiligten jährlich zum einem sog. 
"Runden Tisch" einladen. 
 
7. Inkrafttreten 
Das Förderprogramm tritt ab 01.01.2022 in Kraft.

Beratungsverlauf (2)

30.09.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
04.10.2021 Finanzausschuss
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2876/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
01.10.2021
Erstellt
12.08.2021 09:57