2876/2021
Förderprogramm "ArBOr - Arbeitsbezogene Beratung und Orientierung"
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/505 Vorlagen-Nummer 2876/2021 Freigabedatum 23.09.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderprogramm "ArBOr - Arbeitsbezogene Beratung und Orientierung" Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt das Förderprogramm „ArBOr – Arbeitsbezogene Beratung und Ori- entierung“ und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Aus dem Förderprogramm selbst ergibt sich kein Anspruch auf eine Förderung. Zur Finanzierung der mit dem Förderprogramm verbundenen Maßnahmen stehen vorbehaltlich des Beschlusses der Haushaltssatzung 2022 Mittel in Höhe von insgesamt 126.000 Euro p.a. für die Haushaltsjahre 2022 ff im Teilergebnisplan 1501, Wirtschaft und Tourismus-, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendun- gen, zur Verfügung. Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 30.09.2021 Finanzausschuss 04.10.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 126.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 126.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Durch die Förderung „ArBOr – Arbeitsbezogene Beratung und Orientierung" wird ein niedrigschwelli- ges Angebot für arbeitslose, erwerbslose sowie von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, die der Ori- entierung und Beratung bedürfen, geschaffen. Es ist eine Projektförderung von sechs Angeboten mit je maximal 15.500 € Fördersumme vorgesehen. Hintergrund ist, dass bis zum 31.12.2020 vier Erwerbslosenberatungsstellen und sieben Arbeitslo- senzentren durch das Land Nordrhein-Westfalen und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert wurden. Zusätzlich erhielten in 2020 vier Erwerbslosenberatungsstellen und vier Ar- beitslosenzentren eine Förderung aus kommunalen Mitteln mit einem Gesamtbetrag von 121.324 Euro auf Basis der vom Rat der Stadt Köln 2009 beschlossenen Konzeption zur Arbeitslosenberatung in Köln. Vingster Treff und KALZ erhielten zusätzlich eine institutionelle Förderung für die Aufgaben der Betreuung des Beratungsnetzwerkes. Aufgrund der Änderung der Förderstruktur von Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungsstel- len ab dem 01.01.2021 durch das Land hat der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren hat bereits mit Beschluss in der Sitzung am 28.05.2020 die Verwaltung gebeten, ein Gespräch mit den Kölner ESB und ALZ zu organisieren und den Prozess des Umbaus gemeinsam zu gestalten, damit die Kölner Beratungsstruktur erhalten werden, bzw. möglichst ohne Verluste in eine schlagkräf- tige neue gemeinsame Struktur überführt werden kann (DS AN/0694/2020). 3 Da für das Haushaltsjahr 2021 aufgrund der Kurzfristigkeit noch kein neues Förderprogramm – ange- passt an die zur Verfügung stehenden Mittel- vorgelegt werden konnte, wurde die ab dem 01.01.2021 fehlende Landes- und EU-Zuweisung einmalig seitens der Stadt Köln für alle bestehenden Angebote kompensiert (DS 3244/2020). Zum Haushaltsplanentwurf 2022 ff. ist weiterhin die seit vielen Jahren bestehende kommunale Förde- rung für Arbeitslosenzentren berücksichtigt. Die Verwaltung hat deshalb in enger Abstimmung mit den zehn im Kölner Beratungsnetz zusammengefassten Kölner Erwerbslosenberatungsstellen und Ar- beitslosenzentren das vorliegende Förderprogramm „ArBOr – Arbeitsbezogene Beratung und Orien- tierung" entwickelt. Das Förderprogramm verfolgt das Ziel der Zukunftssicherung eines niedrigschwelligen Beratungsan- gebotes in Köln und somit der inhaltlichen Fortsetzung des Angebots der bisherigen Arbeitslosenzen- tren. Aktuell stehen im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 ff. für das geplante Förderprogramm und für die finanzielle Unterstützung der drei Träger der „Beratungsstelle Arbeit“ bei der Bereitstellung des notwendigen Eigenanteils insgesamt jährlich 126.000 € zur Verfügung. Die kommunal finanzierte an- teilige Förderung des Eigenanteils für die Beratungsstelle Arbeit beläuft sich dabei auf 32.740 €. So- mit können über das Förderprogramm ArBOr noch sechs weitere Projekte mit maximal jeweils 15.500 € finanziert werden. Darüber hinaus ist auch in 2022 die Fortsetzung der institutionellen Förderung von KALZ e.V. und Vingster Treff im Umfang von jeweils 58.000 € vorgesehen. Eine zusätzliche kommunale Förderung zur Fortsetzung der Beratungstätigkeit der bisherigen Er- werbslosenberatungsstellen außerhalb der Beratungsstelle Arbeit ist nicht vorgesehen. Begründung der Dringlichkeit Die Vorlage erfolgt im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren leider verfristet. Dies begründet sich einerseits in dem mit dem Förderprogramm verknüpften umfangreichen Abstim- mungs- und Beteiligungsprozess mit den Kölnern Trägern, andererseits duldet der politisch ge- wünschte Erhalt der Kölner Beratungsstruktur keinen Aufschub mehr, so dass eine Beschlussfassung in der September-Sitzung erforderlich ist. Da das zur Beschlussfassung stehende Förderprogramm zudem noch der Umsetzung bedarf, würde ein politischer Beschluss im November oder später dazu führen, dass die inhaltliche Arbeit der Träger mit Ende der beschlossenen Finanzierung zum 31.12.2021 enden müsste und erst im 2. Quartal 2022 fortgesetzt werden könnte. Anlage
Förderprogramm ArBOr
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Förderprogramm „ArBOr – Arbeitsbezogene Beratung und Orientierung" 1 1. Ziel und Grundlage der Förderung „ArBOr“ ist ein Förderprogramm, mit dem die Stadt Köln beabsichtigt, die langjährig etablierte unabhängige Beratungsstruktur für arbeitslose, erwerbslose sowie von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen in Köln aufrecht zu erhalten. Arbeitslosigkeit ist in einer Großstadt wie Köln eine dauerhafte Problemlage, der im Sinne aller Bürger*innen entgegengewirkt werden muss. Veränderungen und Wandel in der Wirtschaft und bei abhängiger Beschäftigung führen immer wieder zu vermehrter Arbeitslosigkeit und in der Folge zu einer Belastung der Stadtgesellschaft. Durch die Förderung wird die Bereitstellung eines niedrigschwelligen Angebotes für arbeitslose, erwerbslose sowie von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, die der Orientierung und Beratung bedürfen, ermöglicht. Tiefer gehende Einzelberatungen werden im Gesamtsystem von der landesgeförderten „Beratungsstelle Arbeit“ durchgeführt, auf die in den niederschwelligen Angeboten verwiesen werden soll. Für die Förderung sind die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für die Bereiche Jugend, Schule, Weiterbildung, Senioren, Soziales, Beschäftigungsförderung, Wohnen und Gesundheit (nachfolgend „Allgemeine Bewilligungsbedingungen“) in der Fassung vom 01.01.2021 maßgeblich, soweit dieses Förderprogramm nichts Abweichendes ausdrücklich regelt. 2. Gegenstand der Förderung Die Förderung umfasst Maßnahmen, mit denen der Zielgruppe der Zugang zu Orientierung und Beratung ermöglicht wird. Förderfähig sind Vorhaben in den Bereichen (Erst-)Beratung der Zielgruppe Orientierungs- und Informationsangebote Das können beispielsweise sein: Offene Begleitangebote Zielgruppenspezifische Ansprache Gruppenangebote Verweisberatung zu anderen Angeboten Es können auch mehrere Bereiche adressiert werden. 3. Antragsvoraussetzungen 3.1 Antragsberechtige Antragsberechtigt sind juristische Personen. Bei diesen soll, unabhängig von der Rechtsform und der Organisation, ein gemeinnütziger oder mildtätiger Zweck im Vordergrund stehen. Bereits in Köln operierende soziale Träger, Bildungseinrichtungen, Vereine und andere Akteure, die bereits in den Stadtteilen aktiv sind, sind aufgrund des bereits vorhandenen vernetzten Arbeitens insbesondere zur Antragsstellung aufgefordert. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Förderprogramm „ArBOr – Arbeitsbezogene Beratung und Orientierung" 2 3.2. Verfahrensablauf Der Antrag auf Förderung ist mit den geforderten Angaben beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln einzureichen. Anträge sind grundsätzlich in elektronischer Form zu stellen. Der Eingang der Unterlagen wird elektronischer Form bestätigt. Der Antrag wird auf Vollständigkeit geprüft. Eventuell fehlende Unterlagen werden unter Fristsetzung nachgefordert. Die Bewilligung bzw. Ablehnung des Förderantrags erfolgt durch einen elektronischen oder schriftlichen Bescheid. 4. Ausgestaltung der Förderung 4.1 Höhe der Fördersummen Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus dem Festbetrag zur Finanzierung des Vorhabens, den der/die Fördermittelempfänger*in nicht durch eigene oder fremde Mittel decken kann. Für jedes Projekt stehen im Haushaltsjahr 2022 insgesamt höchstens Mittel in Höhe von 15.500,- Euro zur Verfügung. Für zukünftige Haushaltsjahre ergibt sich die Fördersumme aus dem jeweiligen Haushaltsplan. Der Eigenanteil beträgt 10 % der Fördersumme. Es darf unter Berücksichtigung weiterer Einnahmen wie Sponsorengelder, Förderungen durch Stiftungen, andere Fördermittel nicht zu einer Überfinanzierung kommen. 4.2 Förderfähige Kosten Die Förderung wird für ein bestimmtes, sachlich und zeitlich begrenztes Vorhaben gewährt (Projektförderung). Förderfähig sind grundsätzlich alle bei der Durchführung des Projekts entstehenden Personal- und Sachkosten. Zu den projektbezogenen Personalkosten zählen beispielsweise Honorare, projektbezogene Sachkosten können u.a. Druckkosten, Raummieten, Beschaffung von Verbrauchsmaterialien sein. 4.3 Voraussetzungen für die Förderung Es können nur Projekte gefördert werden, die unter die in Punkt 2 dieses Förderprogramms genannten Förderbereiche fallen. Der/die Antragsteller*in weist die Finanzierbarkeit der Maßnahme nach. Neben einer Projektbeschreibung muss auch ein Kosten- und Finanzierungsplan mit dem Antrag vorgelegt werden. Die Projektbeschreibung beinhaltet die folgenden Punkte: Beschreibung des Angebotes, Begründung, warum es als zielführend erachtet wird und wie das Projekt/die Maßnahme funktionieren soll Nachweis der fachlichen Kompetenzen des im Projekt tätigen Personals. Vorausgesetzt wird eine Qualifikation in der sozialen Arbeit. Ausnahmen können mit dem Fördermittelgeber abgestimmt werden Förderprogramm „ArBOr – Arbeitsbezogene Beratung und Orientierung" 3 Zeitraum der Umsetzung, Öffnungszeiten Zielgruppe des Projekts/der Maßnahme Erwartete Ergebnisse und soweit möglich Wirkungen und wie diese dokumentiert werden sollen 4.4 Projektzeitraum Der Projektzeitraum muss beschrieben werden. Dieser ist grundsätzlich auf ein Kalenderjahr begrenzt. Nach Ablauf des ersten Förderzeitraums ist eine Weiterförderung auf Antrag nicht ausgeschlossen. 5. Hinweis- und Mitteilungspflichten Zur Unterstützung des/der Fördermittelempfängers/in bei der Erfüllung der in Punkt II Nr. 12 und III Nr. 2 der Allgemeinen Bewilligungsbedingungen geregelten Hinweispflichten wird ein entsprechendes Muster zur Verfügung gestellt. Mit jedem Mittelabruf ist der Einsatz des Projektpersonals für den jeweiligen Zeitraum des Mittelabrufs zu bestätigen. Eine Auszahlung der monatlichen Pauschale für die Personalkosten erfolgt nur, wenn das jeweilige Personal mehr als 50% der monatlichen Arbeitszeit im Einsatz war. 6. Qualitätssicherung und Steuerungsstrukturen Der/die Fördermittelempfänger*in hat Nachweise über die verwendeten Mittel vorzulegen – näheres regelt der Förderbescheid. Die Stadt Köln wird den/die Fördermittelempfänger*in bei der Umsetzung des Projekts/der Maßnahme begleiten und mit dem Förderbescheid die Anforderungen an ein Berichtswesen mitteilen. Dieses dient dazu, die an den/die Fördermittelempfänger*in gestellten Mindestanforderungen zu dokumentieren, bildet aber auch die Grundlage für die Weiterentwicklung des Förderprogramms. Zur Steuerung und zum Austausch mit den Fördermittelempfänger*innen wird die Stadt Köln alle Beteiligten jährlich zum einem sog. "Runden Tisch" einladen. 7. Inkrafttreten Das Förderprogramm tritt ab 01.01.2022 in Kraft.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2876/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 01.10.2021
- Erstellt
- 12.08.2021 09:57