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AN/1351/2019

Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen: Ausweisung der Ölstraße als verkehrsberuhigter Bereich gem. § 42 Abs. 4a StVO, Verkehrszeichen 325

Antrag nach § 3 BV4 (Grüne) 09.10.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 04.11.2019, TOP 8.6

Antrag nach § 3 (Grüne BV4)

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Antrag nach § 3 (Grüne BV4)

3031 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister  
Josef Wirges  
Im Hause 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1351/2019 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.11.2019 
Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen: Ausweisung der Ölstraße als 
verkehrsberuhigter Bereich gem. § 42 Abs. 4a StVO, Verkehrszeichen 325 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt folgenden Antrag zur Sitzung der 
Bezirksvertretung am 4. November 2019.  
 
Beschluss: Die Bezirksver tretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung , die 
Ölstraße in Köln -Ehrenfeld als verkehrsberuhigten Bereich gem. § 42 Abs. 4a 
StVO, Verkehrszeichen 325 auszuweisen.  
 
Begründung:  
Die Ölstraße in Köln -Ehrenfeld mit ihren vier Wohngebäuden ist eine kleine 
Seitenstraße mit Wendekreis. Es wohnen nicht nur Familien mit kleinen Kindern dort, 
sondern auf der Straße befindet sich auch eine stark frequentierte ganztätig 
geöffnete städtische Kindertagesstätte.  
Eine Anordnung verkehrsberuhigter Bereiche kommt für diese  Einzelstraße mit sehr 
geringem Verkehr in Betracht, weil in der Ölstraße aufgrund ihrer Gestaltung der 
Eindruck vorherrscht, dass eine Aufenthalts - und Erschließungsfunktion überwiegt. 
So wurden beispielsweise kleine individuelle Bepflanzungen rund um die  
Baumbepflanzung am Seitenstreifen aber auch am Wendekreis angelegt, die seit 
Jahren von den Anwohner*innen gepflegt werden.  
Insgesamt nimmt der Verkehr auch deshalb eine sehr untergeordnete Bedeutung 
ein, da die Ölstraße sehr kurz ist und durch den Wende kreis am Ende keine 
Durchfahrtsmöglichkeit für PKW/LKW besteht. Zwingende 
Umbaumaßnahmen wie beispielsweise die Gestaltung des 
Bodenbelags in Pflasterbauweise, niveaugleicher Ausbau 
etc. sind für die Ausweisung dieses verkehrsberuhigten 
Bereiches in der Ölstraße daher nicht zwingend nötig. 
 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
 
Bezirksvertretung Köln-Ehrenfeld 
Ehrenfeld - Neuehrenfeld - Bickendorf/ 
Ossendorf - Bocklemünd-Mengenich - 
Vogelsang 
Bezirksrathaus Ehrenfeld 
Venloer Str. 419-421 
50825 Köln 
Tel./Fax: 0221/22194-309 
Email: gruene-bv4@stadt-koeln.de 
www.gruenekoeln.de/Bezirk4 
  clasen@netcologne.de

- 2 - 
Ausreichende Vorsorge zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs ist bereits bei der 
ursprünglichen Planung der Ölstraße berücksichtigt worden. So befinden sich bereits 
ausreichend gekennzeichnete Flächen auf den dafür vorge sehenen Parkbuchten. 
Die Anwohner*innen der Ölstraße parken ganz überwiegend in der großen 
Tiefgarage, die sich durchgängig unter den Gebäuden Ölstraße 8, 10 und 12 
befindet. 
Um die Wohnqualität insbesondere auch der Kinder der Anwohner*innen und der 
Kindertagesstätte zu erhöhen, wäre eine Umwidmung der Ölstraße als 
verkehrsberuhigter Bereich daher sehr sinnvoll und wünschenswert. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Christiane Martin 
Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

04.11.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.6 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1351/2019
Typ
Antrag nach § 3 BV4 (Grüne)
Datum
09.10.2019
Erstellt
07.10.2019 10:35