0045/2017
Widerrechtliche Nutzungen von Grünflächen im Bezirk Chorweiler
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/0 Vorlagen-Nummer 0045/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 26.01.2017 Widerrechtliche Nutzungen von Grünflächen im Bezirk Chorweiler - Escher und Pescher See TOP 7.1.9 in der Sitzung vom 29.09.2016 Anfrage: Bezirksvertreterin Frau Danke weist daraufhin, dass laut Stellungnahme der Verwaltung zu wilden Komposthaufen in Blumenberg (Vorlagen-Nummer 2119/2016) das Amt für öffentliche Ordnung be- reits eingebunden wurde. Es stellt sich dann nur die Frage, ob das Amt für öffentliche Ordnung auch tätig wird. Herr Kleinjans fordert, dass geprüft wird, welche Möglichkeiten das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat. Bezirksvertreter Herr Kerpen verweist auf Punkt 3 der Stellungnahme zu widerrecht- lichen Nutzungen städtischer Flächen in Bereichen am Escher- und Pescher See (Vorlagen-Nummer 3186/2016), danach hat das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ja Möglichkeiten. Vielmehr muss geprüft werden welches Amt welche Sanktionen für welche Tatbestände vollstrecken darf. Antwort der Verwaltung: Das Amt für öffentliche Ordnung beruft sich bei illegalen Erweiterungen privater Gärten in öffentliche Grünanlagen darauf, dass hier nicht öffentliches sondern Privatrecht anzuwenden wäre und wird des- halb nicht tätig. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen dagegen besitzt keine ordnungs- rechtlichen Befugnisse und kann deshalb keine Bußgelder verhängen. Hinsichtlich einer generellen Klärung der Ämter-Zuständigkeiten beim Vorgehen gegen illegale Landnahmen wurde bereits im Ja- nuar 2016 das Amt für Personal, Organisation und Innovation eingeschaltet. Ein Ergebnis liegt bisher aber nicht vor. Gegen illegale Müllablagerungen kann nur dann eine Ordnungsstrafe erhoben werden, wenn die Tä- ter auf frischer Tat vom Ordnungsdienst ertappt werden. Hinsichtlich der Komposthaufen in Blumen- berg waren keine Täter zu ermitteln, deshalb hat das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen diese auf eigene Kosten abgeräumt. Da auch in Blumenberg Privatgärten vergrößert wurden, hat das Amt für Landschaftspflege und Grün- flächen hier nun ein Exempel gestartet. Hier wurden alle anliegenden Grundstückeigentümer ange- schrieben und aufgefordert, ihre privaten Einbauten und Gegenstände zu entfernen. Im Anschluss hat das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen damit begonnen, die eigenmächtigen Pflanzungen zu entfernen und den ursprünglichen Zustand der Grünanlage damit wieder herzustellen. Gegen die illegale Nutzung von öffentlichem Grün am Escher und Pescher See wurde in den vergan- genen Jahren bereits gemeinsam mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt mehrfach versucht, vorzugehen. Leider immer nur mit sehr kurzzeitigem Erfolgt. Die Anlieger haben die Vergrößerung ihrer Grundstücke jeweils nur für wenige Monate rückgängig gemacht und danach wieder ihre Gärten 2 in die Grünanlagen ausgeweitet. Es ist nun beabsichtigt, nach Abschluss der Arbeiten in Blumenberg, die Anlieger am Escher und Pe- scher See ebenfalls zur Entfernung ihrer privaten Einbauten im öffentlichen Grün aufzufordern. An- schließend soll im Herbst/Winter 2017/2018 in der gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz zum allge- meinen Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen zulässigen Zeit eine Schneise zwischen den Privat- gärten und den öffentlichen Grünflächen angelegt werden, um zukünftige illegale Nutzungen besser kontrollieren zu können. Sollten danach wieder Störungen auftreten, muss das Umwelt- und Verbrau- cherschutzamt als untere Naturschutzbehörde ordnungsrechtlich gegen die Eigentümer vorgehen, da es sich hier um ein Landschaftsschutzgebiet handelt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0045/2017
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 11.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27