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0045/2017

Widerrechtliche Nutzungen von Grünflächen im Bezirk Chorweiler

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 11.01.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 26.01.2017, TOP 7.1.2

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

3778 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 0045/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 26.01.2017 
 
Widerrechtliche Nutzungen von Grünflächen im Bezirk Chorweiler -  Escher und Pescher See 
TOP 7.1.9 in der Sitzung vom 29.09.2016 
Anfrage: 
 
Bezirksvertreterin Frau Danke weist daraufhin, dass laut Stellungnahme der Verwaltung zu wilden 
Komposthaufen in Blumenberg (Vorlagen-Nummer 2119/2016) das Amt für öffentliche Ordnung be-
reits eingebunden wurde. Es stellt sich dann nur die Frage, ob das Amt für öffentliche Ordnung auch 
tätig wird. 
 
Herr Kleinjans fordert, dass geprüft wird, welche Möglichkeiten das Amt für Landschaftspflege und 
Grünflächen hat. Bezirksvertreter Herr Kerpen verweist auf Punkt 3 der Stellungnahme zu widerrecht-
lichen Nutzungen städtischer Flächen in Bereichen am Escher- und Pescher See (Vorlagen-Nummer 
3186/2016), danach hat das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ja Möglichkeiten. Vielmehr 
muss geprüft werden welches Amt welche Sanktionen für welche Tatbestände vollstrecken darf. 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Das Amt für öffentliche Ordnung beruft sich bei illegalen Erweiterungen privater Gärten in öffentliche 
Grünanlagen darauf, dass hier nicht öffentliches sondern Privatrecht anzuwenden wäre und wird des-
halb nicht tätig. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen dagegen besitzt keine ordnungs-
rechtlichen Befugnisse und kann deshalb keine Bußgelder verhängen. Hinsichtlich einer generellen 
Klärung der Ämter-Zuständigkeiten beim Vorgehen gegen illegale Landnahmen wurde bereits im Ja-
nuar 2016 das Amt für Personal, Organisation und Innovation eingeschaltet. Ein Ergebnis liegt bisher 
aber nicht vor.  
 
Gegen illegale Müllablagerungen kann nur dann eine Ordnungsstrafe erhoben werden, wenn die Tä-
ter auf frischer Tat vom Ordnungsdienst ertappt werden. Hinsichtlich der Komposthaufen in Blumen-
berg waren keine Täter zu ermitteln, deshalb hat das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
diese auf eigene Kosten abgeräumt. 
 
Da auch in Blumenberg Privatgärten vergrößert wurden, hat das Amt für Landschaftspflege und Grün-
flächen hier nun ein Exempel gestartet. Hier wurden alle anliegenden Grundstückeigentümer ange-
schrieben und aufgefordert, ihre privaten Einbauten und Gegenstände zu entfernen. Im Anschluss hat 
das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen damit begonnen, die eigenmächtigen Pflanzungen zu 
entfernen und den ursprünglichen Zustand der Grünanlage damit wieder herzustellen. 
 
Gegen die illegale Nutzung von öffentlichem Grün am Escher und Pescher See wurde in den vergan-
genen Jahren bereits gemeinsam mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt mehrfach versucht, 
vorzugehen. Leider immer nur mit sehr kurzzeitigem Erfolgt. Die Anlieger haben die Vergrößerung 
ihrer Grundstücke jeweils nur für wenige Monate rückgängig gemacht und danach wieder ihre Gärten

2 
 
in die Grünanlagen ausgeweitet.  
 
Es ist nun beabsichtigt, nach Abschluss der Arbeiten in Blumenberg, die Anlieger am Escher und Pe-
scher See ebenfalls zur Entfernung ihrer privaten Einbauten im öffentlichen Grün aufzufordern. An-
schließend soll im Herbst/Winter 2017/2018 in der gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz zum allge-
meinen Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen zulässigen Zeit eine Schneise zwischen den Privat-
gärten und den öffentlichen Grünflächen angelegt werden, um zukünftige illegale Nutzungen besser 
kontrollieren zu können. Sollten danach wieder Störungen auftreten, muss das Umwelt- und Verbrau-
cherschutzamt als untere Naturschutzbehörde ordnungsrechtlich gegen die Eigentümer vorgehen, da 
es sich hier um ein Landschaftsschutzgebiet handelt.

Beratungsverlauf (1)

26.01.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0045/2017
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
11.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27